Neues Humanitäres Aufnahmeprogramm

Paderborn/Berlin, 19. Januar 2017. Mit einer Aufnahmeanordnung vom 11. Januar 2017 hat der Bund ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgelegt, das 13.700 syrischen Staatsangehörigen aus der Türkei eine legale Einreise nach Deutschland ermöglichen soll.

Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Wochen und Monaten vermehrt zu Anfragen von in Deutschland lebenden Verwandten kommen wird.

Zu beachten ist: Im Gegensatz zu Bundesaufnahmeprogrammen in den Jahren 2013-2015, können die in Deutschland lebenden Verwandten keine Vorschläge machen. Auch können syrische Staatsangehörige in der Türkei sich nicht beim BAMF oder UNHCR für das Aufnahmeverfahren bewerben. Die türkische Migrationsbehörde DGMM erstellt Listen, aus denen das BAMF nach einem Prüfverfahren auswählt.

Hier finden Sie die offiziellen Schriftstücke:

Zusammenfassung des Referats Integration und Migration des DiCV vom 17.1.2017

Aufnahmeanordnungen vom 11.1.2017

Begleitregelungen für die Bundesländer vom 11.1.2017