StarthilfePlus

Am 1. Februar 2017 führte der Bund das neue Programm StarthilfePlus ein.  Es ist gedacht in Ergänzung zur Standardfinanzierung  des bekannten Bund-Länder-Programms REAG/GARP. Es soll  insbesondere für diejenigen, deren Erfolgschancen im Asylverfahren sehr gering sind, einen finanziellen Anreiz schaffen, die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr möglichst schon im Asylverfahren, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist zu treffen.

Hier eine Zusammenfassung von der Webseite des BAMF vom 1.2.2017:

  • Voraussetzung für die Gewährung von StarthilfePlus ist, dass ein REAG/GARP-Antrag bewilligt und dem Rückkehrwilligen eine Starthilfe nach GARP gewährt wird. Wie auch REAG/GARP soll das Programm durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) durchgeführt werden.
  • Das Programm sieht ein Stufensystem vor. Eine Bonuszahlung von 1.200 EUR (pro Person ab 12 Jahre) wird gewährt, wenn noch vor Zustellung des Asylbescheids die verbindliche Entscheidung getroffen wird, freiwillig aus Deutschland auszureisen und der Asylantrag zurückgenommen wird (Stufe 1). Eine Bonuszahlung von 800 EUR (pro Person ab 12 Jahre) wird gewährt, wenn nach Erhalt eines negativen Asylbescheids die verbindliche Entscheidung, freiwillig aus Deutschland auszureisen, noch innerhalb der Ausreisefrist erfolgt und keine Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden (Stufe 2).
  • Um auch für ausreisepflichtige Ausländer, die nicht (mehr) unter die Stufen 1 und 2 fallen, kurzfristig einen Anreiz zur baldigen freiwilligen Ausreise zu schaffen (z.B. Westbalkan), sieht das Programm eine Übergangsregelung vor (Stufe Ü). Unter diese Regelung fallen insbesondere Ausländer, die derzeit in Deutschland nur geduldet sind (laut AZR zurzeit rund 150.000 Personen). Die Förderung beträgt 800 EUR (pro Person ab 12 Jahren). Voraussetzung ist, dass die Person noch vor dem 1. Februar 2017 in Deutschland registriert wurde und sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des Programms verbindlich dazu entscheidet, freiwillig aus Deutschland auszureisen. Auch muss der Antragsteller alle ggf. gestellten Anträge, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel, die auf Gewährung von Asyl, Sicherung des Verbleibs in Deutschland oder eine Einreise nach Deutschland gerichtet sind, zurücknehmen, um die Förderung zu erhalten.
  • Nach Antragstellung muss unverzüglich die Ausreise erfolgen, d.h. ohne schuldhaftes Zögern des Antragstellers. Wie auch bei REAG/GARP ist die Mittellosigkeit des Antragstellers Voraussetzung für eine Förderung. Bei allen genannten Fördersätzen wird für Kinder unter 12 Jahren die Hälfte gezahlt. Für Familien mit mehr als vier Familienmitgliedern, für die gemeinsam ein Antrag auf StarthilfePlus gestellt wird, ist zusätzlich ein Familienzuschlag in Höhe von 500 EUR vorgesehen.
  • Der Kreis der Personen, die StarthilfePlus beantragen können, orientiert sich an der GARP-Staatenliste. Diese umfasst seit 1. Januar 2017 insgesamt 45 Herkunftsstaaten.
    Eine Förderung nach der Übergangsregelung (Stufe Ü) steht Staatsangehörigen aller GARP-Staaten offen. Mit Ausnahme der Staatsangehörigen der GARP-Staaten Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Russische Föderation, Türkei und Ukraine gilt dies auch für die Stufen 1 und 2.
  • Geplant ist, den Förderbetrag in zwei Tranchen auszuzahlen. Die Auszahlung der ersten Hälfte des Förderbetrages erfolgt gleichzeitig mit der Auszahlung der einfachen Starthilfe nach REAG/GARP. Die Auszahlung der zweiten Hälfte soll sechs Monate später im Herkunftsland erfolgen.

Zusammenstellung: Caritasverband für das Erzbistum Paderborn – Referat Integration und Migration