April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Corona-Pandemie verändert das Leben in vielen Ländern der Welt auf eine Weise und in einer Geschwindigkeit, die niemand zuvor für möglich gehalten hätte. Viele Gewissheiten zerrinnen selbst in reichen und in hochindustrialisierten Staaten zwischen den Fingern. Wir beginnen zu ahnen, welche katastrophalen Folgen diese Krise haben kann, welche Prioritäten neu gesetzt und welche Konsequenzen gezogen werden müssten.

Ebenfalls ungeahnt sind die Gegenmaßnahmen, die der Staat zurzeit ergreift. Da ist von Summen die Rede, bei denen die meisten Menschen gar nicht die Nullen zählen können. 1200 Milliarden Euro – das kann man sich eigentlich nicht vorstellen. Und auf einmal scheint dieses Geld da zu sein. Ganz schnell und scheinbar auch ganz einfach. Da fragt man sich unwillkürlich: Wo waren diese Möglichkeiten eigentlich vorher? Warum war es bislang so schwierig, einmal bei Hartz IV hundert Euro draufzulegen? Oder den Investitionsstau der Bahn zu beheben? Oder die Schulen zu sanieren? Oder beim Klimaschutz viel Geld zu investieren und Privathaushalten und der (Auto-) Wirtschaft Beschränkungen aufzulegen, die vielleicht sogar eine Mehrheit fänden?

Aus dem Blick zu geraten scheinen die schon vorhandenen und sich abzeichnenden Katastrophen: in Syrien, auf den griechischen Inseln, Libyen und an so vielen Ecken dieser Erde. Ich hatte in einer Pressemeldung am Gründonnerstag begrüßt, dass die Bundesregierung nach Ostern 50 minderjährige Flüchtlinge aus völlig überfüllten griechischen Lagern auf den Ägäis-Inseln aufnehmen will und darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von 50 Minderjährigen in Deutschland nur ein erster Schritt sein könne. Ob es wirklich mehr als 50 Kinder werden und ob andere EU Länder mitziehen? Kurzfristig müssten auf jeden Fall die bestehenden Lager auf den ägäischen Inseln so umgebaut und strukturiert werden - ggf. in kleinere Läger aufgeteilt werden -, dass sie endlich den Standards des UNHCR entsprechen – auch mit Blick auf eine Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. Wenn jetzt Corona durch die Lager gehen wird, wird es eine Tragödie geben, die seit langem vorhersehbar war und die Europa sehenden Auges auf sich zukommen ließ

Wie Sie merken, ist Corona auch der Schwerpunkt dieser Ausgabe unseres Newsletters. Zum Glück gibt es darüber hinaus weitere Themen, die Sie interessieren werden. Ich wünsche Ihnen eine bereichernde Lektüre.

Mit österlichen Grüßen

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1.      Evakuierung von Kindern und Jugendlichen aus griechischen Flüchtlingslagern

Mit Blick auf die noch immer gesellschaftspolitisch umstrittenen Evakuierung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus griechischen Flüchtlingslagern begrüßt der Flüchtlingsbeauftragte des Erzbistums Paderborn, Domkapitular Dr. Thomas Witt, dass die Bundesregierung in der Woche nach Ostern 50 minderjährige Flüchtlinge aus völlig überfüllten griechischen Lagern auf den Ägäis-Inseln aufnehmen will. Die Aufnahme von 50 Minderjährigen in Deutschland kann aber nur ein erster Schritt sein. Bei etwa zehn Kindern und Jugendlichen pro halbe Million Einwohner wären das für Deutschland ca. 400 Flüchtlinge, eine Zahl, die verkraftbar sei. Mehr in der Pressemeldung vom 09.04.2020.

2.      Wichtige Informationen um die Corona-Pandemie

Kaum ein Thema, das diese Tage keinen Bezug auf die Corona-Pandemie nimmt. Um Ihnen die wichtigsten Informationsquellen zu benennen, möchten wir uns auf ein paar wesentliche konzentrieren:

  1. In erster Linie empfehlen wir, sich bei allen Fragen an den nächsten Fachdienst für Integration und Migration Ihres örtlichen Caritasverbandes zu wenden. Dort gehen täglich, manchmal stündlich, aktuelle Informationen ein. Falls noch nicht bekannt, können Sie hier sämtliche Kontaktdaten in Erfahrung bringen (siehe Eingabefeld „Hilfe in Ihrer Nähe“ in der rechten Spalte). Alle Dienste sind trotz der aktuellen Situation erreichbar, auch wenn manche Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice arbeiten (müssen).
  2. Die Hinweise des Bundesministeriums des Innern für die Ausländerbehörden (09.04.2020) finden Sie hier. Darin erfahren Sie Aktuelles unter anderem zu diesen Themenbereichen: Ablauf des Aufenthaltstitels während des Aufenthaltes im Ausland, Ablauf der Passgültigkeit, Aufenthalt zum Zweck des Studiums, Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung und des Schulbesuchs, Aufenthaltstitel bei vorübergehenden Unterbrechungen von Qualifizierungsmaßnahmen sowie Aufenthaltsbeendigung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
  3. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt seit Mitte März sämtliche Informationen aus der Bundesebene hier zur Verfügung.
  4. Auf der Seite von Pro Asyl steht ein Newsticker mit allen aufenthaltsrechtlichen Fragen, vor allem in den Bereichen Asylverfahren, Abschiebung und Abschiebehaft zur Verfügung. Hier
  5. Die Entwicklungen auf Landesebene finden Sie auf der Homepage des Landes NRW hier.
  6. Die Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer hat eine umfassende Link- und Materialsammlung veröffentlicht. Diese wird regelmäßig aktualisiert. Im unteren Bereich der Übersicht finden Sie Informationen in den Hauptherkunftssprachen der geflüchteten Menschen. Mehr
  7. Die aktuelle Information vom DRK-Suchdienst zu den Folgen der Corona-Pandemie für die Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen (Stand 01.04.2020) finden Sie hier.

3.      Corona und Einreisebeschränkungen

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat die Bundesregierung die Einreise nach Deutschland eingeschränkt. Hier ein Überblick. Einige Medien hatten darüber berichtet, dass Schutzsuchende an den deutschen Grenzen abgewiesen werden sollen. Das Bundesinnenministerium sagt allerdings, dass das so nicht stimmt. Bei allen werde individuell geprüft, ob Gesundheitsvorsorgemaßnahmen nötig sind. Wenn das der Fall ist, kann die Einreise untersagt werden. Im Rahmen von "Resettlement"-Verfahren werden keine Geflüchtete mehr in Deutschland aufgenommen. Im Moment schaffen es nur sehr wenige Geflüchtete in die Europäische Union. Schutzsuchende sind zwar prinzipiell von den Einreisebeschränkungen ausgenommen, die die Staats- und Regierungschefs der EU am 18. März eingeführt haben, die Zahl der Flüchtlinge, die über die Grenzen gelangen, ging aber stark zurück. Seit Mitte März sind laut Angaben des UN-Flüchtlingswerks nur etwa 300 Asylsuchende in die Europäische Union eingereist (Stand: 30. März).

4.      Corona und Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer

Die Zahl der Covid-19-Patienten in Flüchtlingsunterkünften ist deutlich höher als bisher angenommen. Das zeigt eine Umfrage am 08.04.2020 des MEDIENDIENSTES bei den zuständigen Landes-Ministerien. Demnach sind 250 Menschen in Unterkünften der Bundesländer betroffen. Die Bundesländer sind für Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankerzentren zuständig. Allein in den Ankerzentren und Aufnahmeeinrichtungen in Bayern gab es demnach zum Stichtag 7. April 147 Fälle. 47 waren es in den Aufnahmeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Jeweils rund 30 in Baden-Württemberg und Berlin. 26 in Sachsen-Anhalt und mehr als 20 in einer Aufnahmeeinrichtung in Hamburg-Harburg. In den anderen Bundesländern gibt es nur vereinzelte Fälle. Das BMI gab die Zahl der Fälle gegenüber dem MEDIENDIENST mit 89 an. Jedoch sind dabei nur Fälle in Einrichtungen erfasst, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertreten ist. 

Über die Zahl der Infizierten unter den Asylsuchenden und Flüchtlingen, die in sogenannten Anschlussunterbringungen leben – in NRW die ZUEs -, gibt es keine bundesweiten Daten. In allen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer werden neu ankommende Schutzsuchende und Asylbewerber/innen, die positiv auf Covid-19 getestet werden, getrennt von anderen Bewohner/innen untergebracht. Ärzt/innen und Gesundheitsspezialist/innen sehen Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete als besonders gefährliche Infektionsherde: Trotz der Sicherheitsvorkehrungen sei die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Strukturen, in denen mehrere hundert Menschen in engen Quartieren leben, sehr hoch.

5.      Corona und arbeitsrechtliche Fragen von Geflüchteten

Das Projekt „AZF3 – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge“ liefert wertvolle Informationen rund um den Zugang von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung. So auch im Zusammenhang mit der aktuell allgegenwärtigen Corona-Pandemie. Auf der Homepage des AZF3 finden Sie unter anderem eine bundesweite Übersicht von Beratenden in verschiedenen Sprachen. Bis Ende Mai können geflüchtete Menschen ihre arbeitsrechtlichen Fragen entweder per E-Mail stellen oder direkt eine telefonische Beratung erhalten. Mehr

6.      BAMF – Jetzt Aussetzung der Dublin-Fristen nach Aussetzung der Dublin-Überstellungen

Am 18. März 2020 beschloss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aufgrund der Corona-Pandemie keine Dublin-Überstellungen mehr durchzuführen. Angesichts der dramatischen gesundheitlichen Lage in vielen Mitgliedstaaten der EU und um das Corona-Virus nicht weiter zu verbreiten, eine richtige Entscheidung. Nach der Aussetzung von Dublin-Überstellungen praktiziert das BAMF eine Aussetzung der Überstellungsfrist. So soll verhindert werden, dass Asylsuchende hier ein Asylverfahren bekommen und aufgrund von Fristabläufen in Deutschland bleiben könnten. Damit verursacht das BAMF Chaos bei Beratungsstellen und bereitet eine neue Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten vor. In einem Schreiben des BAMF, das aktuell an alle Dublin-Fälle verschickt wird, wird angeführt, dass aufgrund der Corona-Krise Dublin-Überstellungen nicht zu vertreten seien und die Überstellung ausgesetzt ist. Zudem wird die Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung angekündigt. Nach einer solchen Aussetzung soll die Überstellungsfrist wieder von vorn beginnen. Wenn also jemand eigentlich schon vier Monate der Frist rum hat, hat das Bundesamt nach Ende der Aussetzung also erneut sechs Monate Zeit, um die Rückführung zu organisieren. Für die Betroffenen eine zermürbende Hängepartie, die so noch mehr in die Länge gezogen wird. Für Beratungsstellen gibt es eine juristische Analyse und Beratungshinweise von PRO ASYL und Equal Rights Beyond Borders. Mehr

7.      Neuregelungen ab 01.03.2020 bei Familienleistungen bei humanitärem Aufenthalt

Der Flüchtlingsrat Berlin weist in seinem Newsletter Februar 2020 auf bislang wenig beachtete gesetzliche Neuerungen hin, die zum 1. März in Kraft getreten sind und mit denen Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss etc.) neu geregelt sind. Die Änderungen finden sich in Art.2 Nr. 28, Art.3 Nr. 1 und 2 sowie Art.33 bis 38 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BGBl. I, 2451, 17.12.2019. Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis haben in den allermeisten Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 3 bis 5, § 23a AufenthG und § 23 Abs. 1 wg. des Krieges waren bisher jedoch häufig vom Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Ab 01.03.2020 reicht es bei den genannten Aufenthaltserlaubnissen, dass der anspruchsberechtigte Elternteil 15 Monate in Deutschland lebt oder erlaubt erwerbstätig ist. In dem Beitrag gibt es auch Hinweise zu Ansprüchen ab 01.03.2020 von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (bisher § 16 AufenthG, künftig § 16b AufenthG), wenn sie neben dem Studium erwerbstätig sind, und für Ausländer mit Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit nach der durch das ab März 2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz geänderten Gesetzessystematik. Ausgeschlossen von Familienleistungen bleiben auch künftig neben Ausländern mit Ausbildungsduldung, „normaler“ Duldung oder Aufenthaltsgestattung auch Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum, Au-Pair, Saisonbeschäftigung oder einen europäischen Freiwilligendienst, soweit sie nicht Anspruch aufgrund internationaler Verträge, die Deutschland mit einzelnen Länder geschlossen hat, haben.

8.      Informationen zum Familiennachzug

Schon vor der Corona-Krise war bei Verfahren zur Familienzusammenführung mancherorts eine sehr lange Verfahrensdauer zu beobachten. Durch die Schließung der Visastellen deutscher Botschaften weltweit und die Einreisesperren sind Familienzusammenführungen zu Angehörigen in Deutschland derzeit nicht möglich. Laufende Verfahren werden aktuell nicht weiter bearbeitet; Vorsprachetermine wurden abgesagt. Zu befürchten ist daher eine weitere deutliche Verzögerung aller Verfahren. Eine Modifizierung bereits erteilter Visa i.S. einer Datenänderung sei grundsätzlich nicht möglich, sie können daher nicht mehr seitens der Visastellen geändert bzw. verlängert werden, teilte das Auswärtige Amt dem Deutschen Caritasverband auf Nachfrage mit. Man prüfe aber „Möglichkeiten, um das Verfahren für den erforderlichen Neuantrag für die Antragsteller so einfach wie möglich zu gestalten, mit möglichst kurzen Warte- und Bearbeitungszeiten“. Die genaue Prozedur für eine unbürokratische und schnelle Lösung scheint in Arbeit zu sein. Besonders betroffen ist der Nachzug von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (umF). Sobald die Volljährigkeit des umF unmittelbar bevorsteht, ist zu befürchten, dass ein bestehender Anspruch auf Nachzug nicht realisiert werden kann und nach Erreichen der Volljährigkeit verfällt.

9.      Neugeborene Kinder von Syrern in der Türkei bei der Familienzusammenführung berücksichtigen

Häufig dauern die Verfahren der Familienzusammenführung lange, so dass im Verlauf des Verfahrens Kinder geboren werden, welche sodann in das laufende Familienzusammenführungsverfahren der Mutter einbezogen werden müssen. Geflüchtete aus Ländern eines bewaffneten Konflikts, die das Verfahren auf Familienzusammenführung zu einem Angehörigen in Deutschland nicht in ihrem Herkunftsland betreiben können, benötigen in dieser Situation auch für das Neugeborene Dokumente, damit das Kind ebenfalls ein Visum erhalten kann. Mit einem Merkblatt stellt der DRK-Suchdienst die entsprechenden Verfahrensschritte am Beispiel syrischer Flüchtlinge in der Türkei dar. Zur Erstellung des Merkblatts wurden unter anderem an den DRK-Suchdienst durch das Auswärtige Amt in Rücksprache mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am 09.04.20 übermittelte Informationen verwendet. Mehr

10. Neuregelung und Anwendungshinweise zur Eingliederungshilfe im Asylbewerberleistungsgesetz 

Der Flüchtlingsrat Berlin weist in seinem Newsletter vom Februar 2020 darauf hin, dass zum 1. Januar 2020 im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) eine Änderung in Kraft trat, durch die nach längerem Aufenthalt ein Anspruch auf sogenannte Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen entstehen kann. Durch das Bundesteilhabegesetz wurde zum Jahresbeginn 2020 auch § 2 AsylblG geändert, der die sog. Analogleistungen regelt – den Anspruch auf SGB-Sozialleistungen nach einem 18-monatigen Aufenthalt. Festgelegt wird nun, dass die „Analogleistungsberechtigten“ Anspruch auf Eingliederungshilfen nach Teil 2 des SBG IX haben.

11. Integration von jugendlichen Geflüchteten – Zusammenwirken von lebens- und arbeitsweltlichen Faktoren

Die bildungs- und arbeitsweltliche Integration von jungen Geflüchteten setzt das Mitdenken von Einflüssen weiterer Lebensbereiche voraus, da sie gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich mitbeeinflussen. In Bezug auf die lebensweltliche Integration gibt es wenige strukturelle  Unterstützungsmöglichkeiten und wenig aktuelle Impulse. Es gibt Situationen, die das Einleben in der fremden Kultur erschweren und Herausforderungen im Behördenalltag, dem Wohnen, der Mobilität und der Gesundheitsversorgung bedeuten. In einem aktuellen Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universitäten Duisburg und Essen wird die Situation jugendlicher Geflüchteter und ihre Integration in Schule und Arbeitsleben untersucht und analysiert, was die Arbeit von Akteuren aus Bildungssystem, Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe beeinflusst.

12. Alltag in Deutschland meistern und gestalten 

Im Alltag gibt es Themen, die uns alle beschäftigen, und Bedürfnisse, die wir erfüllen möchten. Für geflüchtete Menschen ist es ungleich schwieriger, sich im Alltag zurechtzufinden und ein sorgloses Leben zu führen. Wie werden Grundbedürfnisse wie z.B. Nahrungsmittel, Wohnung, Kleidung, Gesundheit in Deutschland gestillt? Wie können Geflüchtete den Alltag in Deutschland meistern und gleichzeitig an der Gesellschaft teilhaben? Wie können Ehrenamtliche dabei unterstützen? In der Themenwelt „Den Alltag in Deutschland meistern und gestalten“ gibt es wichtige Informationen und Materialien zum Alltagsleben rund um die Themen Wohnungssuche, gesundheitliche Versorgung, Verbraucherschutz und Freizeitgestaltung. Seit Mai 2018 unterstützt das Ehrenamtsportal der Volkshochschulen mit seinem Angebot engagierte Menschen im Kontext der Flüchtlingsarbeit.

13. Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht

Der Beratungsleitfaden (Stand Februar 2020) von u.a. Dr. Barbara Weiser (CV Osnabrück) richtet sich an Beratende, die mit dem Thema Behinderung im Kontext Flucht & Migration konfrontiert sind. Er soll insbesondere dem bestehenden Informationsdefizit entgegenwirken, das sich daraus ergibt, dass sich die Migrations- und Flüchtlingsarbeit sowie die Behindertenhilfe überwiegend in voneinander getrennten Versorgungs- und Kooperationsstrukturen bewegen. Der Leitfaden soll Beratenden den Einstieg in die Thematik erleichtern, da sozialrechtliche Leistungen an der Schnittstelle des Aufenthalts- und des Behindertenrechts geregelt sind und Kenntnisse beider Rechtsgebiete erfordern.

14. Informationen zum Resettlementprogramm auf Arabisch

Die in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz erstellte Unterseite „Erste Schritte am neuen Wohnort“ ist nun auf Arabisch verfügbar. Für Personen, die über Aufnahmeprogramme nach Deutschland gekommen sind, bietet die Seite wertvolle Informationen, die bei der Ankunft und Orientierung in der neuen Kommune hilfreich sein können. Arabische Version Deutsche Version

15. Voraussetzungen für unbefristeten Aufenthalt

Das deutsche Aufenthaltsgesetz kennt offiziell sieben Aufenthaltstitel. Außer der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU werden alle anderen befristet erteilt. Eine Entfristung ist immer an Bedingungen geknüpft. Mit Zunahme der Resettlement-Flüchtlinge und solcher, die im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms (HAP) einreisen, stellt sich die Frage nach Unterschieden und Gemeinsamkeiten sowie Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt beider Gruppen. Generell kann gesagt werden, dass bei Resettlement erleichterte Bedingungen analog zu Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gelten. Doch in beiden Fällen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Mehr erfahren

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
  , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.