April 2023

1. Digitaler Austausch mit dem Flüchtlingsbeauftragten

Die Digitalisierung hält Einzug in alle Lebensbereiche. Auch wir in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn möchten davon profitieren und laden alle interessierten Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe ein, mit dem neuen Flüchtlingsbeauftragten, aber auch untereinander in einen Austausch einzutreten. In unregelmäßigen Abständen wird der Flüchtlingsbeauftragte in den frühen Abendstunden zu einem digitalen Treffen einladen, um möglichst aus erster Hand informiert und nah am Geschehen zu sein. So soll ein Format entstehen, bei dem Aktualia ausgetauscht und Ihre Fragen besprochen werden können. In den nächsten Wochen werden wir einen entsprechenden Verteiler anlegen. Interessierte sind herzlich eingeladen, uns ihre Kontaktdaten (Name, Initiative/Verband, E-Mail und evtl. Funktion) mitzuteilen, damit wir gezielt einladen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hierfür eine aktive Anmeldung erforderlich ist. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir die Kontaktdaten der Newsletter-Abonnenten nicht automatisch übernehmen. E-Mail:

2. Familienzusammenführung: EuGH stärkt Rechte von Geflüchteten

Der EuGH hat in einem Verfahren gegen Belgien entschieden, dass bei der Familienzusammenführung die besonderen Umstände der Betroffenen zu berücksichtigen sind. Im Fall einer Mutter mit zwei Kindern aus Afrin/Syrien hat der Gerichtshof am 18.04.2023 entschieden, dass es der Betroffenen nicht zuzumuten ist, für die Antragstellung persönlich bei einer Auslandsvertretung Belgiens vorzusprechen, wenn die Anreise etwa aus einem Krisengebiet übermäßig schwierig ist. Es müsse möglich sein, dass sie zusammen mit ihrem in Belgien lebenden Ehemann per E-Mail den Antrag stellen kann. Es ist bemerkenswert, dass die EU-Staaten gerichtlich mehr Flexibilität verordnet bekommen. Das Urteil dürfte positive Auswirkungen auf die Praxis deutscher Auslandsvertretungen haben. (Az.: C-1/23 PPU)

3. Abschiebestopp in den Iran verlängert

NRW hat bereits im Oktober vergangenen Jahres einen Abschiebestopp in den Iran verhängt. Dieser galt zunächst bis zum 7. April 2023. Mit der Anordnung vom 06.04.2023 hat das MKJFGFI mitgeteilt, dass der bestehende Abschiebestopp gem. § 60 Abs. 1 AufenthG bis zum 30.06.2023 verlängert wird. Dadurch will NRW auf die weiterhin dramatische Lage im Iran für Menschen, die für Ihre Meinung auf die Straße gehen, reagieren. Die Anordnung finden Sie hier 

4. Geflüchtete auf dem Mittelmeer: Italien ruft Notstand aus

Wie zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, hat die Zahl von neuen Geflüchteten, die über das Mittelmeer Italien erreichen, den Höchststand seit 2017 erreicht. Sowohl IOM als auch die italienische Regierung gehen von über 31.000 registrierten Geflüchteten im ersten Quartal dieses Jahres aus (im Vorjahreszeitraum ca. 7.900). Die italienische Regierung sieht die EU in der Pflicht, verantwortungsvoll einzugreifen und das Ankommen über die Mittelmeerroute zu begrenzen. Für zunächst sechs Monate hat sie den Notstand ausgerufen. Dadurch soll es einfacher sein, Gelder zur Verfügung zu stellen und neue Aufnahmezentren zu errichten. Nach IOM-Angaben verloren in den ersten drei Monaten dieses Jahres bereits 441 Menschen ihr Leben, beim Versuch über das Mittelmeer europäischen Boden zu erreichen. Die Dunkelziffer dürfte, laut einem Bericht der Süddeutschen 12.04.23, deutlich höher liegen.

Seit Jahren herrschen katastrophale Zustände auf dem Mittelmeer. Es gibt keine staatliche Seenotrettung, weshalb ausschließlich private Initiativen Ausschau halten und Menschen in Not retten. Immer mehr werden sie in ihrer Arbeit behindert, ihnen werden nach langen Diskussionen unter den EU-Ländern weitgelegene Häfen zugewiesen und Helfende werden kriminalisiert.

5. Schulungsvideos zum Ablauf des Asylverfahrens sowie zum Dublin-Verfahren

Interessierte Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie andere Engagierte im Themenfeld Flucht und Migration können ihr Wissen anhand zwei neuer Schulungsvideos vertiefen. Diese wurden vom DRK und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg herausgegeben. Eine Folge befasst sich mit dem Anlauf des Asylverfahrens, die andere mit der Zuständigkeitsprüfung im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Sowohl diese als auch frühere Folgen finden Sie hier auf asyl.net.

6. Asylanträge im ersten Quartal 2023 deutlich gestiegen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die aktuellen Asylzahlen veröffentlicht. Demnach weist die Statistik des ersten Quartals 2023 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von über 80% auf. Insgesamt wurden 87.777 Asylanträge gestellt (davon 80.978 Erstanträge und 6.799 Folgeanträge). Im selben Zeitraum wurden 68.119 Anträge bearbeitet, von denen über die Hälfte (51,1%) ein Bleiberecht erhielt. Hauptherkunftsländer sind erneut Syrien, Afghanistan und die Türkei, wobei prozentual betrachtet im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der stärkste Zuwachs aus der Türkei zu verzeichnen ist (+279,9%). Die Verfahrensdauer im Zeitraum Januar bis März 2023 betrug durchschnittlich 6,5 Monate. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine sind ca. 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge in Deutschland registriert und aufgenommen worden. Diese müssen kein Asylverfahren durchlaufen, weshalb sie in der BAMF-Statistik nicht auftauchen.

7. Ohne Pass, ohne Rechte? Staatenlosigkeit in Deutschland

Im Jahr 2022 waren in Deutschland rund 29.500 Personen ohne und etwa 97.000 Personen mit einer ungeklärten Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister erfasst – Tendenz steigend. Dies hängt damit zusammen, dass zum einen Personen, die schon als Staatenlose in anderen Ländern gelebt haben, nach Deutschland gekommen sind (z. B. kurdische und palästinensische Volkszugehörige, die zuvor in Syrien oder im Libanon gelebt haben). Zum anderen haben auch sonstige Geflüchtete zum Teil Schwierigkeiten beim Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit oder Identität.

Der Policy Brief des Sachverständigen Rates für Integration und Migration (SVR) „Ein Leben ohne Pass. Die Situation staatenloser Menschen in Deutschland“ gibt einen ersten Überblick über die Gruppe der Staatenlosen und der Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Deutschland. Er entstand im Rahmen des von der Robert Bosch Stiftung geförderten Forschungsprojekts „Staatenlosigkeit in Deutschland: Umfang, Soziodemographie und administrative Verfahren“.

8. Mehrsprachiger Gesundheitswegweiser

Gerne machen wir Sie auf eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Titel „Gesundheit für alle. Mehrsprachiger Wegweiser durch das deutsche Gesundheitswesen“ aufmerksam. Die 48-seitige Broschüre steht aktuell in 15 Sprachen zur Verfügung und ist als online-Wegweiser konzipiert. Sie können die Broschüre unter dem angegebenen Link aber auch kostenfrei downloaden oder – ebenfalls kostenfrei – im Printformat bestellen Gesundheit für alle (gesundheit-mehrsprachig.de).

9. Ukraine: aktuelle Zahlen – Daten – Fakten

Der Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert seit nunmehr 14 Monaten an. In dieser Zeit haben viele Tausend Menschen ihr Leben verloren und andere unendlich viel Leid und Elend erfahren. Auf einen Schlag hat Europa über 8 Millionen Kriegsflüchtlinge mehr zu versorgen. Davon sind über 1,1 Millionen in Deutschland registriert, wobei nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie viele davon tatsächlich in Deutschland leben. Denn neben der Wahlfreiheit, die die Menschen aus der Ukraine innerhalb der EU haben, kehren viele (vorübergehend) zurück, um bei ihren Angehörigen zu sein oder ihr Hab und Gut zu schützen. Neben den nackten Zahlen ist es interessant zu wissen, wie Ukrainer*innen in Deutschland ankommen, welche gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen sind oder wie das überlastete deutsche Bildungssystem auf einmal mehr als 200.000 neue Schüler*innen integrieren kann. Der Mediendienst Integration hat in der Rubrik „Flüchtlinge aus der Ukraine“ Wissenswertes zur Zielgruppe verfasst. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

10. Faktencheck zum Ukraine-Krieg

Fake News und Desinformation über den Krieg gegen die Ukraine sind auch nach über einem Jahr des russischen Angriffs weit verbreitet. Prof. Dr. Klaus Gestwa, Professor für Osteuropäische Geschichte an der Universität Tübingen, widerlegt im Faktencheck acht populäre Theorien zu Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine, so der Hinweis der Bundeszentrale für politische Bildung. Mehr

11. Befragung: Zukunft des ehrenamtlichen Engagements

Die Entwicklung der Engagementstrategie der Bundesregierung soll in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft erfolgen. Auf dem vergangenen Deutschen Engagementtag ist dazu ein Beteiligungsprozess gestartet worden.  Alle Interessierten sind eingeladen, Ideen, Vorschläge und Empfehlungen einzureichen, wie das ehrenamtliche Engagement in Deutschland gestärkt werden kann. Mehr

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,