August 2025
1. Caritas in NRW: Handreichung gegen Rechtspopulismus und Extremismus
Die Caritas in NRW hat eine umfassende Handreichung zum Umgang mit demokratiefeindlichen und menschenverachtenden Haltungen veröffentlicht. Sie bietet Mitarbeitenden, Trägern und Ehrenamtlichen Orientierung sowie praxisnahe Empfehlungen, wie rechtspopulistischen und -extremen Akteuren professionell entgegengetreten werden kann. Ziel ist es, die wertegebundene Haltung der Caritas sichtbar zu machen und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.
Die Orientierungshilfe umfasst nun auch konkrete Hinweise zum Umgang mit menschenfeindlichen Äußerungen durch Klientinnen oder Nutzerinnen: Ein ruhiger, klarer Hinweis auf die Grundwerte von Vielfalt und Respekt kann ebenso hilfreich sein wie das gezielte Unterbrechen von Gesprächen bei Angriffen oder Drohungen. Die Handreichung zeigt deutlich: Respektvolles Miteinander ist Grundvoraussetzung – und Menschenverachtung hat keinen Platz in der caritativen Arbeit.
Zudem enthält die Broschüre praxisnahe Unterstützung für Leitungen und Mitarbeitende: von der Einrichtung geschützter Gesprächsräume bis hin zu Fortbildungsangeboten und konkreten Formulierungshilfen für schwierige Situationen. Denn: Haltung zeigen heißt nicht alleinstehen.
2. Argumentieren gegen Diskriminierung – Materialien zum Umgang mit Vorurteilen
Flucht und Migration sind oft emotional diskutierte Themen, bei denen es nicht selten zu pauschalen oder diskriminierenden Aussagen kommt. Um solchen Äußerungen wirksam begegnen zu können, braucht es Wissen, Haltung und praxisnahe Strategien. Eine umfangreiche Linksammlung bietet Hilfestellungen zum Argumentieren gegen Stammtischparolen, liefert Faktenchecks zur aktuellen Datenlage und verweist auf Schulungsangebote, die gezielt den Umgang mit menschenfeindlichen Aussagen trainieren. Ob im privaten Umfeld, online oder beruflich – niemand ist diskriminierenden Debatten hilflos ausgeliefert. Jede und jeder kann etwas tun. Als Hilfestellung dazu hat unsere Kollegin, Angelika Peplinski, eine Übersicht erstellt. Diese soll laufend aktualisiert werden, weshalb die Kollegin gern weitere Vorschläge aus der Praxis entgegennimmt.
3. Aktuelle Informationen zur Aussetzung des Familiennachzugs
Unsere Kolleginnen vom Deutschen Caritasverband haben erste wichtige Informationen zum aktuell ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zur Verfügung gestellt. Anlass ist die im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzesänderung, wonach ab dem 24.07.2025 bis einschließlich 23.07.2027 kein Familiennachzug gemäß § 36a AufenthG für Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, zweite Alternative gewährt wird.
Demnach sind Familien, die bereits einen Termin für die Abholung des Visums mitgeteilt bekommen haben, von dieser Regelung nicht betroffen und können regulär einreisen. Auch für andere Aufenthaltstitel gelten andere Regelungen. Mehr.
Außerdem hat das Auswärtige Amt FAQs zu bereits bestehenden Registrierungen veröffentlicht: „Registrierungen auf der Warteliste sowie bereits gestellte Anträge bleiben in dem Verfahrensstand, der zum Zeitpunkt der Aussetzung erreicht worden ist. Die Bearbeitung wird nach Ende der Aussetzung – vorbehaltlich etwaiger Gesetzesänderungen – wieder aufgenommen. Dazu ist kein Tätigwerden der antragstellenden Personen erforderlich.“ Zuständig für die Einreichung von Härtefallanträgen soll ausschließlich die IOM unter dieser E-Mailadresse sein: . Diese und weitere wichtige Informationen können hier nachgelesen werden.
4. Wichtige Entscheidung für Geflüchtete aus der Ukraine
Claudius Voigt von der GGUA Münster weist auf ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.06.2025 hin. Darin wird klargestellt: Geflüchtete aus der Ukraine behalten ihren Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG – auch wenn sie zuvor in einem Drittstaat gelebt haben. In dem Fall hatte eine Familie ein Jahr in Moldau verbracht, bevor sie nach Deutschland kam. Die Ausländerbehörde lehnte den Schutz ab, doch das Gericht widersprach deutlich. Kernpunkte:
- Der Aufenthalt in einem Drittstaat beendet nicht den Status als Vertriebene.
- Ablehnungen durch Ausländerbehörden können rechtswidrig sein, wenn sie sich nur auf die BMI-Rundschreiben stützen.
- Das Urteil stärkt die Rechte von Geflüchteten und bietet eine wichtige Argumentationshilfe. Mehr
5. Analyse der GEAS-Reform aus kinderrechtlicher Sicht
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BuMF) hat gemeinsam mit acht weiteren Organisationen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aus kinderrechtlicher Perspektive untersucht. Die Autoren, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, analysieren darin insbesondere die Auswirkungen der Reformvorschläge auf geflüchtete Kinder und Jugendliche. Sie zeigen auf, in welchen Bereichen die geplanten Regelungen mit bestehenden menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt geraten. Das Gutachten finden Sie hier.
In einer ergänzenden Stellungnahme nimmt der BuMF zu den vorgesehenen nationalen Anpassungen an das reformierte GEAS Stellung. Im Mittelpunkt stehen die Konsequenzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie weitere besonders schutzbedürftige Gruppen. Der Verband kommentiert insbesondere die jüngsten Änderungen im überarbeiteten Gesetzentwurf und hebt die zentrale Bedeutung kinderrechtlicher Standards im Asylverfahren hervor. Ein besonderer Fokus liegt auf der Praxis der Alterseinschätzung und deren weitreichenden Folgen für den Zugang zu Schutz, Betreuung und den garantierten Rechten von Kindern.
6. Online-Veranstaltung „Kultur verstehen lernen - ein Wort voller Missverständnisse?“
Kultur – ein Begriff, der verbinden aber auch trennen kann. Zunächst ein harmloses Wort, bis es als ein politisches Werkzeug genutzt wird, um Rassismus zu kaschieren. Doch woher kommt der Begriff Kultur wirklich? Welche Bilder und Grenzen entstehen durch Sprache? Und gibt es passendere Begriffe? In dieser interaktiven 90-minütigen Veranstaltung am 25.09.2025 wird die Vielschichtigkeit von „Kultur“ beleuchtet: Wo nutzen wir den Begriff selbst? Wann hilft er uns – und wann schließt er aus? Gemeinsam wird hinterfragt, wie Sprache unsere Wahrnehmung prägt und diskutiert, wie wir bewusster damit umgehen können. Herzliche Einladung zur Kooperationsveranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche mit dem Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V., Team Weltkirche, missio-Diözesanstelle im Erzbistum Paderborn und kefb Ostwestfalen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
7. Berufsorientierung für Geflüchtete – Weiterbildung zum Trainer
Geflüchtete brauchen besondere Maßnahmen und Vorbereitung, um erfolgreich in eine Ausbildung einmünden zu können. Der Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen wie PerjuF, BOF, EQ und AsA etabliert. Diese Maßnahmen kombinieren Sprachförderung, berufspraktische Orientierung und sozialpädagogische Begleitung. Ziel ist die schrittweise Heranführung an duale Ausbildungsberufe, insbesondere im Handwerk. Das Institut für Bildung und Coaching gibt einen Überblick über die aktuell laufenden Maßnahmen. Dort erfahren Sie übrigens Näheres zu einer Weiterbildung zur Trainerin für Berufsorientierung für Flüchtlinge.
8. Begegnung, die verbindet: Neue Impulse für wirkungsvolle Formate
Wie können Begegnungen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen gelingen – gerade in der Flüchtlingshilfe? Die Stiftung Mercator hat dazu einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht: „Irgendwo, Irgendwann und Irgendwie? Kriterien für wirkungsvolle Begegnungsformate“. Der Leitfaden zeigt, wie Begegnungen Vertrauen schaffen, Vorurteile abbauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken können – besonders mit Blick auf Menschen, die sich bislang wenig eingebunden fühlen. Damit Begegnung wirkt, braucht es Formate, die alltagsnah und niedrigschwellig sind, relevante Themen aufgreifen und eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen. Entscheidend ist, auch jene zu erreichen, die sich bisher wenig beteiligen – etwa durch persönliche Ansprache oder Kooperation mit lokalen Multiplikator*innen. Gerade in der Flüchtlingshilfe arbeiten viele Engagierte daran, Brücken zwischen Kulturen und Lebenswelten zu bauen. Der Leitfaden bietet wertvolle Impulse, um Formate inklusiver und nachhaltiger zu gestalten – sei es beim Nachbarschaftstreffen, im Sprachcafé oder bei interkulturellen Projekten. Zum Leitfaden.
9. Mehrsprachiges Gesundheitsportal: Informationsmaterial für Ihre Arbeit
Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Integration und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Um Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beim Zugang zur Gesundheitsversorgung in Deutschland zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Gesundheit das mehrsprachige Web-Portal „Migration und Gesundheit“ zur Verfügung. Das Portal bietet umfangreiche Informationen in über 40 Sprachen zu Themen wie Gesundheitswesen, Vorsorge, Pflege sowie Sucht und Drogen. Die Navigation ist in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch möglich.
10. Petition für Fortsetzung des Resettlement-Programms mit 82.000 Unterschriften
Seit dem Regierungswechsel im Mai ist das Resettlement-Programm des Bundes vorläufig ausgesetzt. Resettlement ist die organisierte Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch in dem Land bleiben können, in das sie geflohen sind. Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird jährlich ein Kontingent dieser Menschen dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Das Programm ermöglicht eine sichere und legale Einreise.
Von der derzeitigen Aussetzung der Resettlement-Aufnahmen ist unter anderem auch das Programm „Neustart im Team“ betroffen, bei dem ehrenamtliche Mentoring-Gruppen eine Wohnung für die einreisenden Flüchtlinge bereitstellen und diese im ersten Jahr bei der Integration begleiten. Nachdem ein geplanter Flug aus Kenia am 8. Mai kurzfristig abgesagt wurde, mit dem eine Mutter mit ihrer Tochter über das NesT-Programm einreisen sollte, entschied sich die Mentoring-Gruppe, eine Petition zu starten. Die Petition fordert die Aufnahme der Flüchtlinge, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben und deren Einreise so kurzfristig abgesagt wurde, aber auch die grundsätzliche Weiterführung des Resettlement-Programms in Deutschland.
Die Petition hat mittlerweile bereits über 80.000 Unterstützer*innen gefunden. Sie können diese hier einsehen und mitunterzeichnen.
11. Aktuelle Fakten zu Flucht und Asyl
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat eine aktualisierte Fassung seiner Publikation „Kurz & bündig - Fakten zu Flucht und Asyl“ veröffentlicht. Darin hat der SVR die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und der EU zusammengestellt. Enthalten sind Daten zu Asylanträgen, Herkunftsländern, Schutzquoten und Aufenthaltsbeendigung. Zudem gibt es Informationen zu Asylverfahren und -leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit. Ein gesonderter Abschnitt informiert über die aktuelle Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Mehr
12. Wanderausstellung: Gott liebt die Fremden
Nicht ganz neu, aber dafür brandaktuell ist unsere Wanderausstellung „Gott liebt die Fremden“, die wir von der Österreichischen Bibelgesellschaft übernehmen durften. Interessierte Gemeinden, Bildungseinrichtungen und Verbände können über Konfessionsgrenzen hinweg die Ausstellung zu sich holen und sie als Rahmen für konstruktive Gespräche zu den Themen Flucht und Migration einsetzen.
Die 12 Roll-ups greifen biblische Gestalten auf und stellen dadurch Flucht und Migration in den Mittelpunkt. Die Texte in Deutsch und Englisch laden zur Auseinandersetzung mit den genannten Themen ein; sie tragen dazu bei, die Sicht von Fremden unter uns neu zu bedenken. Ein Begleitheft, das wir ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellen, enthält Anregungen und vertiefende Erklärungen. Weitere Informationen dazu können hier entnommen werden.
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Gut zu wissen ...
Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.
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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,