Dezember 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe,

ich möchte den Jahresabschluss zum Anlass nehmen, um Ihnen für Ihr unermüdliches Engagement mit und für Menschen, die ihre ganze Hoffnung in Deutschland und Europa gesetzt haben, sehr herzlich zu danken. Sie sind das christliche Antlitz unserer Gesellschaft, das manchmal unter der Last politischer Entwicklungen verkannt zu werden droht. Lassen Sie uns bitte auch im neuen Jahr den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Es lohnt sich in jedem Fall!

 Auch in dieser Ausgabe unseres seit April 2017 monatlich erscheinenden Newsletters präsentieren wir Ihnen Wissenswertes aus dem Tätigkeitsfeld der Flüchtlingshilfe. Dem Redaktionsteam ist wieder mal gelungen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Bereichen zusammenzustellen. Sie finden darin Hinweise zum Globalen Pakt für Migration, bei dessen Verabschiedung Deutschland standhaft geblieben ist, Länderinformationen und neue bzw. aktualisierte Arbeitshilfen ebenso wie  aufenthalts- und asylrechtliche Hinweise und Bildungsangebote. Bei genauem Lesen wird Ihnen auffallen, dass die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung den Anfang und das Ende dieser Ausgabe bildet. Dadurch soll deutlich werden, dass fundierte Sprachkenntnisse und eine Arbeit, von der man sich und seine Familie ernähren kann, das A und O der Integrationsarbeit sind. Daher möchten wir alle Akteure – Politik und Verwaltung, Arbeitgeber und (Aus)bildungsbetriebe, Kirchen und Verbände, Haupt- und Ehrenamtliche, und insbesondere Geflüchtete selbst – im neuen Jahr dazu motivieren, hier einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit mit Geflüchteten zu sehen. Persönlich bin ich fester Überzeugung, dass jede Mühe und jeder Euro ertragreiche Investitionen sind. Der Einzelfall zählt! Jeder Fall zählt!

 Zusammen mit meinem Team möchte ich mich für dieses Jahr von Ihnen verabschieden. Vorher wünschen wir Ihnen neue Erkenntnisse und viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir gesegnete Adventstage, frohe Weihnachten und ein von Gott gesegnetes Jahr 2019.

Ihr Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn und Vorsitzender des Caritasverbandes für  das Erzbistum Paderborn e.V.

  

1. Arbeitsmarktintegration: Ehrenamtliche sind unverzichtbar

 Alle zwei Wochen werden die Mitglieder des Vergabeausschusses des Flüchtlingsfonds Zeugen gelungener Integration in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von ehrenamtlich Engagierten. Sie akquirieren Arbeits-und Ausbildungsstellen, motivieren geflüchtete Menschen, helfen bei der Überwindung bürokratischer Hemmnisse, begleiten zu Vorstellungsgesprächen, vervollständigen Unterlagen, vermitteln zwischen Ausbilder und Auszubildenden und – nicht zuletzt - wenn es schwierig wird, organisieren sie Nachhilfe, damit die Theorie nicht zu einem unlösbaren Problem wird. Ein solches Beispiel hatten wir Ihnen kürzlich aus Attendorn vorgestellt.

 Dieses teilweise unsichtbare Engagement von stillen Helden hat die Bertelsmann-Stiftung mit einer qualitativen Studie wissenschaftlich belegt. Sie hebt die Bedeutung des freiwilligen Engagements für die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen hervor und ermutigt alle Akteure, sich auf Augenhöhe und mit mehr Respekt zu begegnen. Auch Hauptamtliche in der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements werden aufgefordert, ihre bisherige Zurückhaltung, die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung als originäres Betätigungsfeld fürs Ehrenamt anzusehen, zu überdenken. „Geflüchtete brauchen Menschen, bei denen sie Gehör finden, und gleichzeitig Handlungsspielräume, in denen sie teilhabeorientiert erfahren, wie unsere Gesellschaft funktioniert. Freiwillige brauchen Zeit und Orte, um aus ihren Erfahrungen lernen zu können. Öffentlich-rechtliche Institutionen brauchen den Mut und die dafür organisierte Zeit, vertrauensvoll und umfassend mit der Zivilgesellschaft zu arbeiten. So kann Integration gelingen“, lautet das Fazit der Autoren. Die Studie mit dem zutreffenden Titel „Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge? – Ohne die Freiwilligen können Sie das vergessen!“ finden Sie hier. Bitte nehmen Sie ein best-practice-Bespiel am Ende dieser Ausgabe zur Kenntnis.

  

2. Aktualisierte Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung erschienen

Der Paritätische Gesamtverband hat seine Arbeitshilfe „Die Ausbildungsduldung nach§ 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG - Praxistipps und Hintergründe“ aktualisiert und um die Rubrik „Ansprechpartner“ ergänzt. Neben Erläuterungen zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen der Ausbildungsduldung geht die Arbeitshilfe auf die Mitwirkungspflichten, die Voraussetzungen der Erteilung und Verlängerung, das Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen sowie den Zugang zu den Leistungen der Ausbildungsförderung ein. Mehr

  

3. Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren möglich

§9 AufenthG regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (andere Zeiten können teilweise angerechnet werden) und mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Für bestimmte Personengruppen reduziert §26 AufenthG die Frist von fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf drei Jahre. Davon können Inhaber folgender Aufenthaltstitel profitieren: § 25 Absatz 1 AufenthG (Anerkennung als Asylberechtigter), § 25 Absatz 2 Satz 1 (Anerkennung als Flüchtling) oder § 23 Absatz 4 (Resettlement-Flüchtling). Auf die Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Sprache und Sicherung des Lebensunterhaltes wird hingewiesen.

  

4. Was macht den christlichen Glauben aus?

Regelmäßig werden wir nach fremdsprachigen Materialien gefragt, die geeignet sind, um Interessenten die Grundlagen des christlichen Lebens und Glaubens zu vermitteln. Das muss nicht unbedingt immer im Kontext einer bevorstehenden bzw. geplanten Taufe sein. Oft möchten geflüchtete Menschen ihre neue Umgebung besser kennenlernen oder mehr über die Motivationen ihrer Helferinnen und Helfer erfahren. An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis auf die neulich auf unserer Homepage veröffentlichte Übersicht „Materialien zur Taufanfragen von Flüchtlingen“. Neben der Lektüre der Heiligen Schrift könnte eine Broschüre der Stiftung Christliche Medien als leichten Einstieg dienen: „Welcome - was Christen glauben“, lautet der Titel der mehrsprachigen Publikation. Präzise und verständlich werden in den Sprachen Deutsch, Englisch, Serbisch, Farsi und Arabisch die wichtigsten Grundfragen des christlichen Glaubens erklärt. Dazu gibt es auch eine kostenlose App. Themen: Woran glauben Christen? Welches Bild von Gott haben sie? Was ist die Bibel? Wie geht Gebet? Was bedeutet Taufe? Wie funktioniert die Kirche? Wie wird man Christ? usw. Mehr

 

5. Neues Seminarangebot der HEGGE

Das kath. Bildungshaus Die Hegge lädt Ehrenamtliche aus der Flüchtlingsarbeit vom 11. bis 13. Januar 2019 zu einem Seminar ein. Das Seminar „Ermutigungszeit“ soll den Teilnehmenden Gelegenheit geben, Abstand von den Herausforderungen des Alltags zu nehmen und über die Probleme mit anderen ehrenamtlich Engagierten zu sprechen. Folgende Fragen dienen als roter Faden der vom Flüchtlingsfonds des Erzbistums geförderten Veranstaltung: Wie soll man sich verhalten, wenn heftige Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Flüchtlingsgruppen ausbrechen? Was tun, wenn unsere so gut gemeinten Angebote ausgeschlagen werden, wenn wir das Verhalten der uns Anvertrauten nicht verstehen, da uns ihre Denkweise aufgrund kultureller und sprachlicher Barrieren verschlossen ist? Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

 

6. Rücküberstellungen nach Frankreich

Das Raphaelswerk setzt seine Informationsreihe zu Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-VO fort. Es lagen bislang Handreichungen mit hilfreichen Informationen über Polen, Griechenland, Spanien und Italien vor. Nun ist das Informationsblatt „Frankreich: Informationen für Geflüchtete, die nach Frankreich rücküberstellt werden“ erschienen. Diese Orientierungshilfe richtet sich an Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene. Sie soll bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Frankreich aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Information zu lassen. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote ist ausdrücklich nicht erfolgt. Mehr

 

7. Reintegration von abgeschobenen Menschen nach Serbien

Der 6. Newsletter der Caritas-Beratungsstelle für Rückkehrende nach Serbien ist erschienen. Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema Rückkehr von Haftentlassenen. Sie finden darin neben den Informationen über die Situation in Serbien auch eine Checkliste für die Rückkehrvorbereitung von haftentlassenen Gefangenen. Alle Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

 

8. Zur Beantragung einer afghanischen Tazkira

In einer Verbalnote vom 22.10.2018 erklärt die afghanische Botschaft, wie Afghanen eine „Tazkira“ beantragen und erhalten können, ohne persönlich in Afghanistan vorsprechen zu müssen. Tazkira ist das afghanische Identitätsdokument mit den wesentlichen Angaben zur Person, vergleichbar mit einem Auszug aus dem Geburtenregister. Die Vorlage des Dokuments kann in der Regel in Folge von subsidiärem Schutz, Feststellung von Abschiebeverboten oder Duldung erforderlich werden (Vorlage eines Nationalpasses, Identitätsklärung etc.). In der Verbalnote wird beschrieben, dass der Antragsteller im Tazkira-Antrag einen Vertreter benennen kann. Dieser soll dann berechtigt sein, alle in Afghanistan erforderlichen Schritte bis zur Ausstellung des Dokuments vorzunehmen. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die zur Vorsicht mahnen. Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass folgenschwere finanzielle Begehrlichkeiten erweckt werden können, sobald bekannt wird, dass die vorsprechende Person im Kontakt mit Angehörigen steht, die im reichen Westen leben. Darüber hinaus geht die Verbalnote auf die Zuständigkeit des Generalkonsulats in Bonn in Sachen Passbeschaffung für Afghanen aus allen europäischen Ländern ein. Das Dokument finden Sie hier auf der Seite des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

 

9. UN-Migrationspakt – Grundsätze für den Umgang mit Migranten

Mit dem am 11.12.2018 angekommenen Globalen Pakt für Migration legen die Vereinten Nationen  Grundsätze für den Umgang mit Migranten fest. Der Pakt sieht vor, Migration stärker zu steuern und die Rechte von Migranten zu schützen. Er  befasst sich vor allem mit Migranten, die keine Flüchtlinge sind. Nur Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts. Eine Gleichstellung von Migranten und Flüchtlingen findet sich nur mit Blick auf die Menschenrechte. Diese beinhalten jedoch keinen Anspruch darauf, dauerhaft in einem anderen Land wohnen und arbeiten zu dürfen. Der Migrationspakt ist kein Vertrag und daher rechtlich nicht bindend. Die meisten Regelungen sind bereits im europäischen Recht enthalten und daher schon heute in Deutschland gültig. Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen. Der Pakt sieht nicht vor, „die Grenzen zu öffnen“. Es  sollen die Ursachen von Migration reduziert und irreguläre Migration unterbunden werden. Mehr unter  www.un.org/depts/german/de     

 

10. Und jetzt die Annahme des UN-Flüchtlingspakts...

Im UN-Flüchtlingspakt  (geplante Annahme am 17.12.) geht es um vier Ziele: Flüchtlinge sollen weltweit besser verteilt und somit der Druck auf bestimmte Aufnahmeländer gemindert werden. Flüchtlingen soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sollen in sichere Staaten umgesiedelt werden (Resettlement). Es sollen Bedingungen für eine sichere und menschenwürdige Rückkehr geschaffen werden. Wie sich die Lage in Krisengebieten entwickelt, ist nur schwer vorherzusehen. Es ist aber möglich, Fluchtsituationen durch eine bessere internationale Kooperation effizienter und humaner zu regeln. Den rechtlichen Rahmen dafür bieten bereits mehrere internationale Abkommen wie etwa die Genfer Flüchtlingskonvention. Neue rechtlich bindende Vereinbarungen sind deshalb nicht nötig. Vielmehr soll der Pakt eine Blaupause für die internationale Kooperation in der Flüchtlingshilfe werden. Anders als im Fall des UN-Migrationspakts gab es nur vereinzelt Kritik an dem Flüchtlingspakt. Ein Grund dafür ist möglicherweise, dass für Rechtspopulisten die meisten Menschen, die als Asylsuchende nach Europa gelangen, gar keine Flüchtlinge, sondern Wirtschaftsmigranten sind. Deshalb konzentrierte sich ihre Kritik bis jetzt fast ausschließlich auf den Migrationspakt. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die USA, die die Kritik am Migrationspakt angestoßen haben, in Bezug auf den Flüchtlingspakt versöhnliche Töne angeschlagen haben. Und die österreichische Regierung, die sich in Europa als einer der stärksten Kritiker des Migrationspakts profiliert hatte, kündigte an, dass sie den  Flüchtlingspakt unterstützen werde.

 

11. Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren traten am 12.12.2018 in Kraft

Am 12.12.2018 trat das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“ in Kraft.  Mit diesem Gesetz werden Mitwirkungspflichten für Schutzberechtigte im asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Beratungspraxis. Seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu freiwilligen Gesprächsterminen an Schutzberechtigte, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 im schriftlichen Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft erhalten hatten. In einem persönlichen Gespräch soll überprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus vorliegen.  Die Teilnahme an diesen Gesprächen war bislang freiwillig, d.h. eine Nicht-Teilnahme hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Mit Inkrafttreten der Neuregelung werden diese Schreiben künftig jedoch anders aussehen und vor allem verpflichtenden Charakter haben. Des Weiteren eröffnet die Änderung die Möglichkeit, alle Schutzberechtigten zur Mitwirkung zu verpflichten, unabhängig davon, welchen Schutzstatus sie im Asylverfahren erhalten haben. Die neu eingeführten persönlichen Mitwirkungspflichten greifen auch, wenn die Schutzberechtigten anwaltlich vertreten sind. Kommen die schutzberechtigten Personen ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen des Widerruf- / Rücknahmeverfahrens nicht nach, so drohen Konsequenzen wie Mittel des Verwaltungszwangs oder Entscheidung nach Aktenlage. Mehr unter Informationen der GGUA Flüchtlingshilfe.

 

12. Interreligiöser Kalender 2019

Wer mehr über die Feste und Feiertage der größeren in NRW vertretenen Religionen wissen möchte, wird im Interreligiösen Kalender fündig. In den Erläuterungen erfährt man, warum die verschiedenen Religionen welche Feste feiern. Neben den Feiertagen von Christen (hier stehen neben den im Westen gefeierten Festen auch die der altorientalischen Christen wie der Syrisch-Orthodoxen, Koptisch-Orthodoxen und Armenisch-Apostolischen Kirche) Juden, Muslimen, Aleviten, Bahhái, Buddhisten und Hindus werden zum ersten Mal auch die Festtage der ezidischen Glaubensgemeinschaft (Jesiden) aufgeführt. Die ursprünglich aus Nordirak, Nordsyrien und dem Südosten der Türkei stammenden Gläubigen sind durch die Flüchtlingsbewegungen auch in Nordrhein-Westfalen zu Hause. Der Wandkalender im Format DIN A1 ist wegen seiner informativen Erläuterungen seit Jahren sehr beliebt und wird über die Landesgrenzen hinaus nachgefragt. Der Kalender kann kostenlos über den Broschürenservice des Ministeriums oder telefonisch unter der Rufnummer: 0211 / 837 1001 (montags bis freitags von 8.00 – 18.00 Uhr) bestellt werden. Er steht auch in einer digitalen Version für elektronische Kalendersysteme (zum Beispiel Outlook und iCal) hier zum download zur Verfügung.

 

13. Projekte zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit

In den letzten Jahren sind zahlreiche Projekte entstanden, die sich schwerpunktmäßig in der Vermittlung von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung engagieren. Diese sind bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt und für jedermann zugänglich. Eine Übersicht von Projekten und Initiativen, die teilweise seit Jahren erfolgreich laufen, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Um den Stellenwert einer Erwerbstätigkeit im Integrationsprozess zu unterstreichen, stellen wir Ihnen in dieser und den nächsten 4-5 Ausgaben einige dieser eher regional agierenden Akteure, in der Hoffnung auf einen Nutzen auch fürdie von Ihnen betreuten Menschen, vor. Neulich feierte das Projekt „alpha OWL II – Arbeit für Asylsuchende und Flüchtlinge“ aus Bielefeld sein 10-jähriges Jubiläum, weshalb wir ihm die Möglichkeit geben, sich als erstes vorzustellen.

_____________

Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.