Februar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der aktuellen Ausgabe des Newsletters finden Sie wieder hilfreiche und anregende Beiträge. Besonders ans Herz legen möchte ich Ihnen eine Beteiligung an der Menschenkette von Norddeutschland über Österreich und Italien zum Mittelmeer am 16.05. entlang der Orte, die die Route nimmt. Details finden Sie im Beitrag. Bitte unterstützen Sie geplante Aktionen oder initiieren Sie selbst etwas mit Text, Musik, Kunst, Aktionen und Demonstrationen. Halten Sie sich nicht raus. Setzen Sie sich für die Anderen, gegen Missstände und für die Schwächeren ein, im Sinne von Sprüche 31,8 „ Tue deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind“. An vielen Orten der Route werden Menschen stehen, die für die Menschenrechte einstehen und mit der derzeitigen Politik der EU und der europäischen Länder nicht einverstanden sind. Nehmen Sie die Anderen in Ihren Blick und handeln Sie, wo es nötig ist, damit Europa ein Europa für alle wird.

Es grüßt Sie herzlich

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1.    Rettungskette für Menschenrechte

Als Zeichen für mehr Menschlichkeit und gegen das Sterben im Mittelmeer ist am Samstag, 16.05.2020 eine Menschenkette geplant. Diese reicht von Hamburg über Minden, Bielefeld und Dortmund bis hin zum Mittelmeer. Ein Großteil der Strecke führt also durch das Erzbistum Paderborn. Die genaue Route kann auf der Webseite der Initiative unter www.rettungskette2019.de eingesehen werden.

An vielen Orten stehen zentrale Ansprechpartner (Wohlfahrtverbände, Gewerkschaften, Parteien, private Initiativen, Religionsgemeinschaften etc.) zur Verfügung. Für andere Stationen zwischen Minden und Dortmund werden noch Unterstützer/innen gesucht, die Verantwortung für Teilstrecken übernehmen. Alle Migrationsfachdienste der Caritas im Erzbistum sind zur aktiven Teilnahme eingeladen. In den nächsten Tagen wird der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen auch die Kirchengemeinden entlang der Route anschreiben und zur Unterstützung für diese ideelle Menschenkette aufrufen. Außerdem wird er am 16. Mai durch persönliches Erscheinen die Initiativen an verschiedenen Orten unterstützen und ein Zeichen für mehr Mitmenschlichkeit setzen. Unabhängig davon, ob Sie an der offiziellen Route liegen oder nicht, können auch Sie im Kleinen aktiv werden. Sprechen Sie Menschen, Vereine und Verbände an; erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Ort eine zentrale Ansprechperson gibt. Falls nicht, regen Sie ein Bündnistreffen an. Mögliche Teilnehmer sind: Kirchengemeinden (gern auch ökumenisch), Wohlfahrtsverbände, BDKJ, Kolping, Landjugend, Schulen, Kindergärten usw.. Registrierte Partner bekommen Unterstützung von den Initiatoren der Rettungskette (Logo, Plakate, Werbematerial, Mobilisierungsmaterial, Youtube).

In den nächsten Ausgaben unseres Newsletters werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Evtl. werden Informationen auch auf unserer Homepage abzurufen sein.

2.    Neustart im Team (NesT) – Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Im Herbst vergangenen Jahres startete das Pilotprojekt „Neustart im Team – Staatlich-gesellschaftliches Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (NesT). Dadurch übernehmen Bundesregierung und Zivilgesellschaft gemeinsame Verantwortung für bis zu 500 Personen aus bestimmten Ländern. Diese werden analog zum regulären Resettlement von UNHCR in den Erstzufluchtsstaaten registriert und ausgewählt. In Deutschland stellt eine Mentorengruppe, bestehend aus mindestens fünf Personen, eine Wohnung sicher und übernimmt für zwei Jahre die Nettokaltmiete. Alle anderen Kosten trägt der Staat. Die Einreisenden selbst haben sofortigen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen sowie zum Arbeitsmarkt. Mehr dazu auf www.neustratimteam.de.

Bereits im November 2019 reisten die ersten Personen im Rahmen dieses Pilotprojektes ein. Bisher gab es über unsere Schiene keine Einreisen zu Mentorengruppen im Erzbistum Paderborn. Dennoch ist es für Kirche und Caritas ein wichtiges Anliegen, dass das Projekt gelingt. Nur dadurch kann dem Bund aufgezeigt werden, dass weiterhin der Wille sowie die Kapazitäten bestehen, schutzbedürftige Personen in Deutschland aufzunehmen. Die fachliche Beratung für potentielle Mentorengruppen erfolgt unter anderem durch die zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) beim Deutschen Caritasverband. Außerdem motiviert das Erzbistum Paderborn zur aktiven Teilnahme. Personen, die an einer Mentorenschaft interessiert sind, können sich auch in Finanzierungsfragen bei uns melden. In Einzelfällen kann geschaut werden, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

3.    Fachkräfteeinwanderungsgesetz – „Ein Schritt nach vorn und viele kleine Schritte zurück“

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) tritt am 1. März 2020 in Kraft und soll erreichen, dass mehr Menschen mit Berufsausbildung aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland kommen. Bislang war die Einreise auf Akademikerinnen und Akademiker sowie auf Arbeitskräfte in sogenannten Engpassberufen beschränkt. Der Deutsche Caritasverband hatte seit langem gefordert, die Möglichkeit, zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzuwandern, zu öffnen und zu erleichtern. Insgesamt stellt sich aus Sicht des DCV das Regelwerk weder für Arbeitgeber(innen) noch für potentielle Arbeitskräfte wegen seiner Unübersichtlichkeit als attraktiv dar und wirkt im Detail eher abschreckend. Das Gesetz strahle weder ein „Willkommen für Fachkräfte“ aus, noch wolle es das im Inland vorhandene Potenzial nutzen. Es sei stark geprägt von Kontrollgedanken und unterlasse es beispielsweise, die Familienzusammenführung für Fachkräfte attraktiv so zu gestalten, dass auch Fachkräfte mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommen ihre Angehörigen ohne Wartefrist mitbringen können. Die neuen Regelungen zur Zuwanderung in eine Ausbildung würden in der Praxis kaum Wirkung entfalten können, weil ein zu hoher Maßstab an die Lebensunterhaltssicherung gelegt wird. Die Bundesregierung hält mit dem FEG am Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration fest, was auch der Haltung des DCV entspricht. Mehr.

4.    Kindergeld für Ausländer mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis

Die Gesetzessystematik des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat Auswirkungen auf Familienleistungen für Zuwanderer mit bestimmten Formen der Aufenthaltserlaubnis und Duldung. So gilt beim Anspruch auf Kindergeld ab 1. März 2020 für die Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nicht mehr die Wartefrist von 3 Jahren mit erlaubtem Aufenthalt, sondern von 15 Monaten oder Erwerbstätigkeit. Auch Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken können davon profitieren, wenn sie nebenbei arbeiten. Der Flüchtlingsrat Berlin benennt in der aktuellen Ausgabe seines Newsletters zahlreiche weitere Beispiele mit der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Mehr

5.    Das sog. „Migrationspaket“ und seine Folgen für Menschen mit Behinderung

Im Sommer 2019 hat die Bundesregierung mit dem Migrationspaket einige Gesetzesänderungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts beschlossen. Dr. Barbara Weiser vom Caritasverband Osnabrück hat auf Betreiben des bundesweiten Netzwerks Flucht, Migration und Behinderung und des Vereins Handicap International die zu erwartenden Folgen des Migrationspakets für Menschen mit Behinderung untersucht und ihre Ergebnisse in einem Papier schriftlich festgehalten. Das Papier macht deutlich, dass die gesetzlichen Änderungen in Konflikt mit „höherrangigem Recht“, wie z.B. der UN-Behindertenrechtskonvention oder der EU Aufnahmerichtlinie - 2013/33/EU, treten müssen und sich daher im Einzelfall oft verbieten. Die sich aus dem Gesetz ergebenden Ermessensspielräume, z.B. im Kontext der nunmehr verlängerten Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen oder des Bezuges von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation müssen dabei häufig als „auf Null reduziert“ angesehen werden. Auf diese Weise gibt das Papier wertvolle Hinweise für die rechtebasierte Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen mit Behinderung. In der Beschreibung der Diskrepanz zwischen „höherrangigem Recht“ und den konkreten Implikationen des Gesetzes für das Leben der betroffenen Personen zeigt Dr. Weiser auf, dass der Gesetzgeber besondere Schutz- und Unterstützungsbedarfe im sog. „Migrationspaket“ nicht mitbedacht hat.

6.    Migration im Fokus: Abschiebung und Abschiebungshaft

Der Deutsche Caritasverband weist auf eine neue Publikation in der Reihe „Migration im Fokus“ (ehemals „Fluchtpunkte“) zum Thema Abschiebung und Abschiebungshaft hin. Abschiebungen sind im medial-öffentlichen und politischen Diskurs immer wieder emotionsgeladenen Debatten ausgesetzt. In der Publikation werden Hintergrundinformationen zu den Themenbereichen Abschiebung und Dublin-Überstellung, Abschiebungs- und Überstellungshaft sowie Abschiebungsbeobachtung zur Verfügung gestellt sowie Forderungen und Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu diesen Themen aufgeführt. Ziel der Veröffentlichung ist es, zu einer faktenorientierten Diskussion beizutragen. Der DCV hofft, mit dieser Veröffentlichung die wichtige Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen der verbandlichen Caritas, die sich an verschiedenen Stellen für von Abschiebungen betroffene Menschen einsetzen, zu unterstützen. Die Publikation soll auch für Lobbytätigkeiten verwendet werden.

 

7.    Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

Ende Dezember hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung veröffentlicht. Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Ausbildungsduldung in eine eigene Norm überführt. Ferner strebte der Gesetzgeber eine Konkretisierung und damit eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis der Ausbildungsduldung an. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht die Neuregelung eine Erweiterung der Ausbildungsduldung auf Berufsausbildungen in Assistenz- und Helferberufen vor. Zudem wurde in § 60d AufenthG die Beschäftigungsduldung eingeführt. Diese Anwendungshinweise ersetzen den Teil IV „Sonderfall: Ausbildungsduldung (§ 60a Absatz 2 Satz 4 ff. AufenthG)“ der allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2017. Wie in der Vergangenheit haben die zuständigen Landesministerien die Möglichkeit, ggf. konkretisierende Weisungen und Erlasse zu veröffentlichen.

8.    Gegen Diskriminierung von Zugewanderten auf dem Wohnungsmarkt

Ende Januar 2020 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in Berlin vorgestellt. Diese dokumentiert das, was viele Menschen mit Migrationshintergrund häufig beklagen: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationshintergrund nennen mehrheitlich Diskriminierungen aus rassistischen Gründen auch in den Bereichen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Besuch von Restaurants, Clubs und Diskotheken, Zugang zum Bildungssektor, im Arbeitsleben sowie in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Geflüchtete Menschen dürften es – unter  anderem aufgrund fehlender Sprachkenntnisse – besonders schwer haben. Hier kann die Rolle ehrenamtlicher Paten und Mentoren nicht hochgenug geschätzt werden. Während einerseits die Wahrscheinlichkeit zu einer Wohnungsbesichtigung zugelassen zu werden höher ist, besteht andererseits die Chance, Verstöße zu ahnden und dadurch präventiv zu wirken. Die Studie finden Sie hier. Weitere Zahlen und Fakten zum Thema können hier eingesehen werden.

9.    Neuerscheinung: Ratgeber für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt in NRW

Die Broschüre „Was tun nach einem rechten oder rassistischen Angriff?“ ist in einer aktualisierten und erweiterten Fassung erschienen. Der Ratgeber der Opferberatung Rheinland (OBR) informiert über Handlungsmöglichkeiten und Hilfen für Betroffene, Angehörige und Zeug/innen einer Gewalttat. Bei rechter Gewalt handelt es sich oft um rassistisch, antisemitisch, antimuslimisch oder antiziganistisch motivierte Gewalt. Zu den häufig Betroffenen zählen überdies Menschen, die sich „gegen Rechts“ und für Demokratie und Toleranz engagieren, nicht der dominanten heterosexuellen Norm entsprechen, keinen festen Wohnsitz haben oder körperlich bzw. psychisch beeinträchtigt sind. Wer Opfer einer solchen Gewalttat geworden ist, sieht sich aus dem Alltag gerissen und fühlt sich häufig verletzt, ohnmächtig oder verängstigt. Der Ratgeber will helfen, sich nach einer Gewalttat zurechtzufinden. Er zeigt auf, worauf direkt nach einem Angriff zu achten ist, welche Rechte Betroffene haben und welche psychischen Folgen eine Gewalterfahrung haben kann. Die einzelnen Kapitel geben überdies einen Überblick über den Ablauf eines Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens, thematisieren mögliche finanzielle Entschädigungen und informieren über weiterführende Beratungsangebote. Die Publikation kann kostenlos per Mail () bestellt werden. Die Broschüre steht zudem auf der Website der OBR als PDF-Datei zur Verfügung.

10. Fachinformation des DRK-Suchdienstes erschienen

Der DRK-Suchdienst hat die Februar-Ausgabe seiner Fachinformation herausgegeben. Darin geht es um folgende Themen:

  • Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten: Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die Beratungspraxis
  • Praxis der Verwaltungsbehörden: Verwirkung von Rechten und besondere Bindung an ein Drittland i.S.v. § 29 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 AufenthG

Unter ist eine Aufnahme in den Verteiler möglich. Hier geht es zur aktuellen Ausgabe.

11. Leitfaden zum Flüchtlingsrecht erschienen

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat in Kooperation mit dem DRK eine überarbeitete Neuauflage des „Leitfaden zum Flüchtlingsrecht“ herausgegeben. Die Broschüre führt in die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Flüchtlings- oder anderweitigem Schutz ein. Sie ergänzt damit weitere Einführungen, deren Schwerpunkt auf dem Asylverfahren liegt. Diese ist sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger in das Thema geeignet als auch für alle, die sich mit den umfangreichen gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre vertraut machen wollen. Folgende Themen werden behandelt:

  • Internationale und nationale Formen des Schutzes,
  • Rechtsfolgen einer positiven Entscheidung,
  • Familienasyl und Familiennachzug.

Der Leitfaden kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

12. Imagebroschüre „Der Migrationsdienst der Caritas – Integrationsmotor und Solidaritätsstifter“

Die Imagebroschüre „Der Migrationsdienst der Caritas – Integrationsmotor und Solidaritätsstifter“ . richtet sich an das an der Migrationsarbeit der Caritas interessierte Fachpublikum, an Politik und Verwaltung (auf verschiedenen Ebenen) und die breite Öffentlichkeit. Im Kapitelaufbau folgt die Broschüre der Logik von allgemeinverständlichen Bedarfen und Angeboten – nicht der Arbeits- oder Förderstruktur: Sie stellt ausgehend von bestehenden Herausforderungen die Angebote der Caritas dar, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind. Zudem wird eingangs die Arbeit des Migrationsdienstes mit Blick auf die lokalen Strukturen, in denen Integrationsprozesse verortet sind, dargestellt. In Kürze gibt es auch ein Video über den Migrationsdienst der Caritas zu sehen, der in eindrücklichen Bildern verdeutlicht, was der Dienst macht und wofür er steht.

13. Alternative Glaubhaftmachung von Eheschließungen aus Eritrea möglich

Die Problematik mit der Anerkennung von Eheschließungen aus Eritrea ist hinlänglich bekannt. Insbesondere im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen oder Ehegattennachzügen wird Betroffenen viel zugemutet. Die Anerkennung religiös oder traditionell geschlossener Ehen war bisher höchstens im Remonstrations- und Klageverfahren möglich. Nun hat das Auswärtige Amt am 7. Februar 2020 auf eine Frage von Luise Amtsberg, MdB, mitgeteilt, dass in Einzelfällen alternative Glaubhaftmachung anhand von Privatdokumenten oder Familienbildern möglich ist. Das Schreiben finden Sie hier.

14. Leitfaden zu Anforderungen an ärztliche Atteste

In asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten spielen qualifizierte ärztliche Bescheinigungen eine immer wichtigere Rolle. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen seitens Behörden und Gerichte. Das AnwälteHaus Osnabrück hat seinen bestehenden Leitfaden „Anforderungen an ärztliche Atteste in Verfahren des Aufenthalts-, Asyl-und Flüchtlingsrecht“ aktualisiert und veröffentlicht. Dieser ist zwar an Ärzte und Psychologen gerichtet, kann aber in der Begleitung schutzbedürftiger Menschen sehr hilfreich sein. Mehr

15. Gemeinsames Rundschreiben zuständiger Bundesministerien zur Wohnsitzregelung

Bekanntlich sind schutzberechtigte Ausländer nach § 12a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes grundsätzlich verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Anerkennung bzw. der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis den gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) in dem Bundesland zu nehmen, in das sie zur Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden sind. Die Bundesländer haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zudem das Recht, innerhalb ihres jeweiligen Bundeslandes die Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune anzuordnen (§ 12a Absätze 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder für eine bestimmte Kommune zu untersagen. Das Bundesfamilienministerium und das Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat haben ein gemeinsames Rundschreiben zum Umgang mit der Wohnsitzregelung in Gewaltschutzfällen herausgegeben. Zusätzlich zu den im Gesetz festgeschriebenen Fällen, in denen eine Wohnsitzverpflichtung nicht besteht bzw. aufzuheben ist, wird in dem Rundschreiben ausgeführt, wie bei Gewaltvorfällen verfahren werden sollte. Das Schreiben finden Sie hier

16.    Einladung: Fachtag zur aktuellen politischen Lage in Syrien

Das Erzbistum Köln veranstaltet gemeinsam mit dem Katholisch-Sozialen Institut Siegburg einen Fachtag zur aktuellen politischen Lage in Syrien, zur Situation auf den Fluchtrouten und zur Integration in Deutschland am 18. März 2020 in Siegburg. Der Besuch der Fachtagung ist kostenlos. Das Programm finden Sie hier.

17. Netzheft 2020 des Flüchtlingsrates erschienen

Der Flüchtlingsrat NRW hat am 09.01.20 die aktuelle Version des Netzheftes für das Jahr 2020 veröffentlicht. Im Netzheft werden Adressen von behördenunabhängigen Beratungsstellen und Initiativen zusammengetragen, die als Anlaufstellen für Flüchtlinge in NRW genutzt werden können. Gedruckte Versionen können ab sofort beim Flüchtlingsrat NRW unter zum Selbstkostenpreis von 3 €/zzgl. Porto bestellt werden. Eine digitale Version befindet sich auf der Website des Flüchtlingsrates. Mehr

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.