Januar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Sei gut, Mensch“ lautet das diesjährige Motto der Jahreskampagne des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Ich freue mich, dass die Initiatoren das Thema aufgegriffen haben und dadurch deutlich machen wollen: „Wer Anderen Gutes tut und sein Handeln auf das Gemeinwohl ausrichtet, darf nicht verunglimpft werden“. Das gilt für ein Engagement in der Flüchtlingshilfe genauso wie in jedem anderen gesellschaftlichen Teilbereich. Ein ganzes Jahr lang machen sich der DCV und alle seine Untergliederungen für eine entsprechende Würdigung und Wertschätzung für solidarisches Handeln in unserer vielfältigen Gesellschaft stark. Gerne schließe ich mich dem Präsidenten des DCV, Prälat Dr. Neher, an, der mit folgenden Worten die Kampagne am 16. Januar eröffnete: "Wir müssen Menschen, die bereit sind Gutes zu tun, ermutigen und ihnen verstärkt unsere Anerkennung aussprechen". Auch die Pauline-von-Mallinckrodt-Stiftung hat das Thema aufgegriffen und den diesjährigen Preis ihm gewidmet.

In der ersten Ausgabe dieses Jahres erfahren Sie außerdem mehr zur aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG bezüglich Dublin-Überstellungen. Die Forderung der Freien Wohlfahrt NRW nach einer sofortigen Aufnahme für unbegleitete Minderjährige  aus griechischen Flüchtlingslagern, hilfreiche Arbeitsmaterialien sowie statistische Entwicklungen des vergangenen Jahres runden diese Ausgabe ab.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre und erhoffe für Sie alles Beste für die neue Dekade, in der es hoffentlich friedlicher zugehen wird als in der letzten.

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1.    Caritas-Jahreskampagne macht sich für „Gutmenschen“ stark

Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft brauche es dringend „Gutmenschen“, die Verantwortung für die Nächsten und die Gemeinschaft übernehmen und sich entschieden gegen die Herabsetzung und Diffamierung guten Handelns wehren. Dafür setzt sich die Caritas mit ihrer Kampagne ein und fordert von der Politik bessere Rahmenbedingungen für Engagement, Ehrenamt und die Menschen, die soziale Verantwortung übernehmen. Zum Beispiel durch die Förderung von Betreuungsvereinen, verbesserte Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege, kostenlose ÖPNV-Fahrten für Engagierte im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr, eine Anrechnung ehrenamtlichen Engagements auf Studienvoraussetzungen und ein einheitliches Taschengeld von 400 € monatlich für Freiwillige. Die Plakate zur Kampagne zeigen Menschen, die Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen, die sich für den Zusammenhalt einsetzen und die sich haupt- und ehrenamtlich in Caritas-Einrichtungen und -Diensten engagieren. Mehr über diese Menschen und ihre Erfahrungen finden sich - wie auch die Sozialpolitischen Positionen und das Statement des Präsidenten - auf der Kampagnen-Webseite: www.SeiGutMensch.de

2.    Freie Wohlfahrt NRW fordert: Kindern aus griechischen Flüchtlingslagern sofort die Einreise erlauben

Die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen fordern in einer Pressemeldung am 21.01.2020 sofortige Hilfe für unbegleitete Minderjährige in griechischen Flüchtlingslagern. „Die Bilder von durchnässten, frierenden, oft kranken und unversorgten Kindern sind unerträglich – hier muss gehandelt werden“, forderte der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Dr. Frank Johannes Hensel (Caritasdirektor DiCV Köln). Die Situation sei dramatisch und eine Herausforderung für alle, die sonst immer die westlichen Werte betonen. Kindern und Jugendlichen, die Angehörige in Deutschland haben, sollte die sofortige Einreise erlaubt werden. Auch für Kinder ohne Angehörige müsse eine Lösung gefunden werden. „Wir können und müssen die Schwächsten da rausholen“, forderte Hensel. Wenn sich die Europäer nicht einigen könnten, brauche es „zur Not eine konzertierte Aktion der Willigen“. Er bot zugleich als eigenen Beitrag an, dass die Wohlfahrtsverbände sich um Nothilfe und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen kümmern würden, wenn sie denn aufgenommen würden.

3.    Zugang zu Familienleistungen bei Beschäftigungsduldung

Am 1. Januar 2020 sind Teile des Migrationspakets in Kraft getreten; am 1. März 2020 sollen weitere folgen. Das Bündel an Gesetzen bringt neben vielen Erschwernissen auch einige Erleichterungen beim Zugang von Flüchtlingen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Das hat zur Folge, dass Personen mit einer Duldung Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss haben können. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Duldungsformen. Ob ein Anspruch auf genannte Familienleistungen besteht, hängt vom Paragraphen ab, der hinter der Duldung steht (hier: Beschäftigungsduldung gem. §60a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. §60d AufenthG).

Hilfreiche Informationen zur neuen Rechtslage bezüglich des Zugangs zu Arbeit und Ausbildung enthalten folgende aktualisierte Flyer des Flüchtlingsrats NRW:

  • „Zugang zu Beschäftigung für Personen im laufenden Asylverfahren“
  • „Zugang zu Beschäftigung für Personen mit Duldung“
  • „Zugang zur Berufsausbildung mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“

4.    EuGH: Neuantrag auf Asyl bei menschenunwürdigen Zuständen zulässig

Pro Asyl weist auf einen Beschluss des EuGH vom 13. November 2019 hin. Demnach darf Deutschland Asylanträge von Personen, die in einem anderen EU-Land Asylanerkennung erhalten haben, nicht einfach als „unzulässig“ ablehnen, wenn sie aufgrund von drohenden Menschrechtsverletzungen im (ersten) Anerkennungsland weiter in ein anderes EU-Land fliehen und Asyl beantragen. In diesem Falle gelte der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der EU nicht mehr. Er besagt, dass Mitgliedstaaten davon ausgehen dürfen, dass in einem anderen Mitgliedstaat europäisches Recht geachtet wird und es entsprechend funktionierende Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen gibt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Einzelentscheidungen, die bestimmte EU-Länder von diesem Grundsatz ausgeschlossen haben. Im konkreten Fall ging es um das Verfahren zweier syrischer Staatsangehöriger, die nach Anerkennung als Flüchtlinge in Bulgarien im Lauf des Jahres 2014 nach Deutschland einreisten und dort einen weiteren Asylantrag stellten. PRO ASYL fordert in diesem Zusammenhang: keine erneute Einleitung des Asylverfahrens durch das BAMF, sondern vielmehr eine Anerkennung des bereits festgestellten Schutzstatus aus dem anderen EU-Mitgliedstaat. Mehr

5.    BVerfG: Keine Dublin-Überstellungen, wenn Gefahr der unmenschlichen Behandlung droht

Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte von Flüchtlingen, die vor einer Überstellung in einen Dublin-Staat stehen, gestärkt. Mit Urteilen vom 07.10.19 (2 BvR 721/19) und 10.10.19 (2 BvR 1380/19) hat es entschieden, dass sie nicht der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt werden dürfen. In beiden Fällen stellt das BVerfG fest, dass die zuständigen Verwaltungsgerichte (VG) ihrer Prüfungspflicht nicht ausreichend nachgekommen seien. Im ersten Fall handelt es sich um einen afghanischen Flüchtling, der im Zuge einer Dublin-Überstellung nach Griechenland abgeschoben werden sollte. Das BVerfG sah eine Verletzung der Prüfungspflicht auf Seiten des zuständigen Verwaltungsgerichts, ob auch nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eine menschenwürdige Lebenssituation in Griechenland gesichert sei.

Im zweiten Fall hat das BVerfG die geplante Überstellung eines somalischen Säuglings und seiner Mutter in das Erstaufnahmeland Italien untersagt. Die Unterbringungssituation habe sich durch das „Salvini-Dekret“ insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen deutlich verschlechtert. Daher sei eine Überstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage nicht zumutbar.

6.    Informationsblätter für Geflüchtete, die in ein anderes EU-Land überstellt werden

In unregelmäßigen Abständen haben wir auf die Informationsblätter des Raphaelswerks für Geflüchtete hingewiesen. Diese liegen nun für die Länder Spanien, Polen und Griechenland in aktualisierter Form vor. Neben Deutsch sind sie auch in Englisch verfügbar. Die Orientierungshilfen richten sich an Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützungskreise und Betroffene. Sie sollen bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Information zu lassen. Mehr

7.    Arbeitshilfe: Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, die Bezug nimmt auf ein immer wahrscheinlicher werdendes Thema: Widerruf des Flüchtlingsstatus. Im Vorwort der Broschüre heißt es: „Nach Auskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt 773.498 Widerrufs- und Rücknahmeverfahren an. Und obwohl im Jahr 2018 der vom BAMF gewährte Schutzstatus in den durchgeführten Widerrufsverfahren zu 99 Prozent bestätigt wurde, treten fortlaufend Gesetzesänderungen in Kraft, um diese Verfahren zu erleichtern.“ Die Arbeitshilfe ist in erster Linie an Personen gerichtet, die anerkannte Flüchtlinge beraten. Sie vermittelt einen guten Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus und informiert über die verfahrensrechtlichen Bestimmungen einer möglichen Aberkennung des Schutzstatus. Mehr

8.    Basisinformation - Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende

Gerne weisen wir hin auf die überarbeitete Auflage der Basisinformation für die Beraterpraxis Nr. 4 zum Thema „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende“. In dieser Basisinformation 2019 des Informationsverbundes Asyl & Migration geht es um:

  • Pflichten und Standards (Datenschutz, Rechtsdienstleistungsgesetz, individuelle Kompetenz- und Belastungsgrenzen, Sorgfaltspflicht, Verbindlichkeiten)
  • Rechte, Versicherungsschutz und Entgelte (Zugang zu Flüchtlingsunterkünften, Versicherungsschutz, Erstattungen und Entgeltformen)
  • Umgang mit Anfeindungen
  • Weiterführende Publikationen

Darüber hinaus gibt es Tipps, Verhaltensregeln und Infos zu Begriffen, zur Unterstützung bei Anträgen im Asylverfahren und zum Persönlichkeitsrecht.

9.    Arbeitshilfe: Soziale Rechte für Flüchtlinge - Ausgabe 2020 erschienen

Im Jahr 2019 haben zahlreiche Gesetzesänderungen durch das sog. „Migrationspaket“ dazu geführt, dass sich die Rechtslage sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Berater/innen noch weiter verkompliziert hat.

Während im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes gravierende Verschärfungen zu verzeichnen sind, die bis hin zu einem nahezu völligen Leistungsausschluss von aus anderen EU-Mitgliedstaaten weitergewanderten anerkannten Geflüchteten reichen, sind im Bereich der Arbeitsmarktförderinstrumente zahlreiche Verbesserungen eingetreten. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes überwiegen aber die negativen Folgen des Migrationspakets bei Weitem die Verbesserungen. Darüber hinaus seien zahlreiche der eingeführten Sanktionen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig: Wie das Bundesverfassungsgericht schon 2012 ausgeführt hat, ist das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus migrationspolitischen Erwägungen nicht relativierbar.

Mit der Aktualisierung der Arbeitshilfe (Gesetzeslage am 1. Januar 2020) gibt es einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen. Die Arbeitshilfe ist praxisorientiert angelegt, mit zahlreichen Tipps für die Beratungspraxis. Mehr

10. Aktualisierte Broschüre "Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?"

Der Flüchtlingsrat NRW e.V. hat eine Aktualisierung der Informationsbroschüre „Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun? - Rechtliche Grundlagen und Strategien zum Umgang mit Ablehnungsbescheiden und Abschiebungsandrohungen“ veröffentlicht. Diese enthält wichtige Informationen bezüglich rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen einen ablehnenden Bescheid zur Wehr zu setzen sowie hilfreiche Tipps, wie man sich anderweitig gegen eine drohende Abschiebung einsetzen kann. Mehr

11.   Zusage der Regierung für Aufnahme von 5.500 Flüchtlingen

Die Bundesregierung hat gegenüber der EU-Kommission erklärt, im Jahr 2020 im Rahmen verschiedener humanitärer Aufnahmeprogramme 5.500 Flüchtlinge aus dem Ausland aufnehmen zu wollen. Dies bedeute eine leichte Erhöhung der bisherigen Aufnahmezusagen (10.200 Personen für die Jahre 2018 und 2019). Von den zugesagten Plätzen sollen 3.000 für humanitäre Aufnahmen syrischer Flüchtlinge im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung vorgesehen werden, 1.900 für ein Resettlement-Programm des Bundes und 400 für das Programm „Neustart im Team“ (NesT). Die übrigen 200 Plätze sind für ein Aufnahmeprogramm des Landes Schleswig-Holstein reserviert. Ein Blick zurück: Über das EU-Resettlement-Programm hatte die Bundesregierung zugesagt, in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 10.200 geflüchtete Menschen mit besonderem Schutzbedarf langfristig umzusiedeln. Das Kontingent für 2018/2019 wird wohl nicht ausgeschöpft: Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind bisher 8.072 Menschen eingereist.

12.   BAföG-Förderung für zugewanderte Akademiker

Der Verein INTEZ, der sich um Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen kümmert, hat einen empfehlenswerten BAföG-Ratgeber für Zugewanderte mit Auslandsstudium veröffentlicht.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Förderung eines Studiums in Deutschland. Zugewanderten, die im Ausland studiert haben, wird häufig zu Unrecht eine Förderung nach dem BAföG verweigert oder sie wissen gar nicht, dass sie einen BAföG-Anspruch haben könnten. Der Ratgeber informiert Zugewanderte mit Auslandsstudium über die Voraussetzungen des BAföG-Zugangs und über die besonderen Probleme, mit denen sie bei der Förderung nach dem BAföG konfrontiert sein können. Mehr

13.   Regeln zur Abschiebung per Flugzeug veröffentlicht

Die „Bestimmungen über die Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg“ (Best Rück Luft) vom Oktober 2016 wurden durch das online-Portal FragDenStaat veröffentlicht. Die Bestimmung sind durch die Bundespolizei bei allen Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen auf dem Luftweg anzuwenden. So dürfen etwa Hand- und Fußfesseln sowie zugelassener Kopfschutz verwendet werden, die freie Atmung einschränkende Helme oder Knebel sind „ausnahmslos untersagt“. Die abzuschiebende Person dürfe nicht gefährdet werden, daher gilt: „Keine Rückführung um jeden Preis“. Darüber hinaus hat FragDenStaat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel „Medizinische (Zwangs-) Behandlungen bei Abschiebungen“ veröffentlicht. Beruhigungsmittel dürfen demnach nur zur Gewährleistung der Flugsicherheit verabreicht werden, nicht etwa zum Vollzug der Abschiebung. Grundsätzlich sei die Verabreichung von Medikamenten gegen den Willen der Betroffenen ausgeschlossen.

14.   Zahl der Asylanträge bleibt rückläufig

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Asylstatistik für 2019 veröffentlicht. Demnach sind 111.094 Asylanträge, denen eine Einreise nach Deutschland vorausging, gestellt worden. Die meisten von ihnen kamen aus Syrien, dem Irak und der Türkei. Ein Jahr davor wurden 129.628 Anträge dieser Kategorie gestellt (-14,3%). Hinzu kommen noch 31.415 Asylanträge für in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr sowie 10.500 Personen, die im Rahmen einer Familienzusammenführung eingereist sind und weitere 8.072 Resettlementflüchtlinge. Damit bleibt die durch die große Koalition beschlossene Spanne von 180.000 bis 220.000 weit verfehlt. Die Zahl der Asylanträge blieb 2019 erstmals wieder unter dem Niveau des Jahres 2014 (173.000). Während immer weniger Flüchtlinge nach Deutschland und Europa kommen, sind weltweit mehr Menschen auf der Flucht: Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks lebten zur Zeit der jüngsten Erhebung (Ende 2018) fast 26 Millionen Menschen aufgrund von Verfolgung außerhalb ihrer Heimat – das sind über zwei Millionen Menschen mehr als im Vorjahr. Die meisten von ihnen sind Syrer, Afghanen und Süd-Sudanesen. Hinzu kommen 41,3 Millionen "Inlands-Flüchtlinge".

15.   Pauline-von-Mallinckrodt-Preis 2020

Die Verleihung des Pauline-von-Mallinckrodt-Preises 2020 steht unter dem Motto: „Sei gut, Mensch!“ (siehe auch Beitrag Nr.1). Die CaritasStiftung zeichnet unter diesem Motto ehrenamtliche Projekte und Initiativen aus, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt stark machen und das Miteinander unterschiedlicher Gruppen kreativ gestalten, zum Beispiel von Alt und Jung, von Einheimischen und Neubürgern oder von Menschen mit und ohne Behinderung. Ein gutes Miteinander kann auf vielfältige Weise gefördert werden: durch die Ermöglichung von Begegnung und Gemeinschaft, durch die Schaffung von Kommunikation und Dialog oder auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Fokus rücken. Der Pauline-von-Mallinckrodt-Preis wird am Samstag, 1. August, im Rahmen des Caritastages in der Liboriwoche in Paderborn durch Erzbischof Hans-Josef Becker verliehen. Der erste Preis ist mit 2.000 Euro, der zweite Preis mit 1.500 Euro und der dritte Preis mit 1.000 Euro dotiert. Ein Vorschlagsrecht haben die örtlichen Caritasverbände, Fachverbände und die caritativen Rechtsträger sowie Pfarrgemeinden bzw. Pastoralverbünde in der Erzdiözese Paderborn. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai. Weitere Informationen bei Jürgen Sauer, Tel. 05251 209-311, E-Mail:

16.   Einladung zum Fünften Katholischen Flüchtlingsgipfel

Der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg) bittet darum, die folgende Terminankündigung für „Fünfter Katholischer Flüchtlingsgipfel am Mittwoch, 24. Juni 2020, von 12.00 – 17.00 Uhr, in der Katholisch-Theologischen Fakultät in Erfurt“ weiterzuleiten. Der Schutz und die Förderung von Familien liegen der Kirche am Herzen. Der diesjährige Flüchtlingsgipfel widmet sich dem Thema Familie. Im Fokus stehen die Situation von Flüchtlingsfamilien bzw. einzelnen Familienmitgliedern und Handlungsansätze zur Unterstützung. Eingeladen sind Ehren- und Hauptamtliche, die sich in der kirchlichen Flüchtlingshilfe engagieren. Detaillierte Informationen werden rechtzeitig hier veröffentlicht. Interessierte aus dem Erzbistum Paderborn an einer Teilnahme können bis zum 30.04.2020 ihr Interesse in unserem Sekretariat anmelden. E-Mail:

17.   Der Flüchtlingsrat NRW verleiht Ehrenamtspreis – jetzt bewerben

Zum dritten Mal lobt der Flüchtlingsrat NRW e.V. einen Ehrenamtspreis für Einzelpersonen und Initiativen, die sich in NRW für Flüchtlinge stark machen, aus. Der Preis soll dazu beitragen, lokale Good-Practice-Modelle und erfolgreiche Initiativen landesweit bekannt zu machen und so die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in ganz NRW zu stärken. Die Preisverleihung bietet reichlich Raum für Vernetzung und möchte noch mehr Menschen zu diesem wichtigen Ehrenamt ermutigen.

Bewerbungen und Vorschläge sind bis zum 15. März 2020 möglich. Eine Jury trifft eine Vorauswahl aus allen eingegangenen Bewerbungen. Die ausgewählten Kandidatinnen werden filmisch porträtiert und im Rahmen der Preisverleihung am 21. November 2020 in der Zeche Carl in Essen vorgestellt. Die Gewinnerin wird ebenfalls bei der Preisverleihung verkündet und erhält den mit 500 Euro dotierten Preis. Mehr

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.