Januar 2024

1. Ihre Meinung ist uns wichtig: Jetzt an der Umfrage teilnehmen!

Seit April 2017 beliefern wir Sie mit wichtigen Informationen zu Flucht und Migration. Um nicht an Ihren Bedarfen vorbei die Themenauswahl zu treffen, möchten wir mittels einer kurzen Umfrage Ihre

Meinung wissen. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten für die Umfrage und helfen Sie uns dabei, einerseits die Qualität der Beiträge zu steigern andererseits uns der Relevanz des Newsletters für Ihre Tätigkeit sicher zu sein. Ihre Angaben werden automatisiert ausgewertet und bleiben auf jeden Fall anonym. Ihre Teilnahme wird bis Freitag, 16.02.24 erbeten. Vielen Dank im Voraus.

Um an der Umfrage teilzunehmen, nutzen Sie bitte den QR Code oder den folgenden Link:  https://forms.office.com/e/4NXt0Jct30

 

2. Caritas für Humanität und Demokratie – gegen menschenfeindlichen Populismus und Extremismus

Immer deutlicher wurde in den letzten Tagen, dass die extreme Rechte – vielleicht auch angespornt durch die anstehenden Wahlen – sich vernetzt und Pläne schmiedet, die direkt auf die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen und vielfältigen Gesellschaft zielen. Dafür stehen u.a. die Überlegungen, die unter dem Stichwort „Remigration“ bekannt wurden, Ausländer*innen und Deutsche mit Migrationshintergrund des Landes zu verweisen. Auch von der Caritas ist nun ein (noch entschiedeneres) Eintreten für demokratische und freiheitliche Werte, für Humanismus und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit gefragt. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes hat sich deshalb auf Facebook und Instagram zum Unwort des Jahres positioniert. Am 18. Januar hat sich der Deutsche Caritasverband auch dem Bündnis „Hand in Hand - jetzt solidarisch aktiv werden! #WirSindDieBrandmauer“ angeschlossen. Zahlreiche Verbände und Träger schließen sich unserer Kampagne „Unser Kreuz hat keine Haken“ an.

3. NRW-Erlass zum Kirchenasyl in Dublin-Fällen

Am 09.11.2023 hat das MKJFGFI einen Erlass herausgegeben, der die Rollen von Ausländerbehörden zum Umgang mit Kirchenasylfällen klärt. Demnach sind die Ausländerbehörden nur dann verpflichtet aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen, wenn das BAMF dies ausdrücklich anordnet. Für das Ministerium scheint es von zentraler Bedeutung zu betonen, dass das „Ob“ beim BAMF und das „Wie“ bei der Ausländerbehörde liegt. „Eine Verpflichtung der Ausländerbehörde, die Überstellung aus dem Kirchenasyl heraus vorzunehmen, besteht nur dann, wenn das BAMF die Ausländerbehörde hierzu ausdrücklich auffordert“, so das Ministerium. Außerdem wird den Mitarbeitenden der Ausländerbehörden nahegelegt, in allen Fällen des Kirchenasyls das direkte Gespräch mit der zuständigen Kirchengemeinde zu suchen, um bei einer evtl. Beendigung des Kirchenasyls mit der Gemeinde eine einvernehmliche Lösung anzustreben. "N:FachstellenF4MigrationReferat externKircheKirchenasylInnenminister und Kirchenasyl20231109_MKJFGFI_Erlass_Kirchenasyl_in_Dublin-Fällen.pdf"

4. Kirchen: der EU-Asylkompromiss ist verantwortungslos

Kurz vor Weihnachten haben sich die zuständigen Instanzen auf EU-Ebene auf neue Regeln im europäischen Asylsystem geeinigt. Dieser Kompromiss, bekannt als Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), sieht deutliche Verschärfungen im Asylsystem Europas vor. Unter anderem sind Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, Entstehung von Asylzentren in Grenznähe, wo Menschen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden sowie die gleichmäßige Verteilung von Schutzsuchenden auf alle Länder einige Kernpunkte des Kompromisses. Möglich wurde die Einigung nachdem vereinbart wurde, dass unwillige Länder sich durch Ausgleichszahlungen freikaufen können. Außerdem werden die Kriterien für die Einstufung von sogenannten sicheren Drittstaaten geändert und deutlich mehr Länder als „sicher“ deklariert. Unter anderen sehen die Kirchen und Sozialverbände darin die Gefahr massiver Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und die Wahrscheinlichkeit einer großen Abhängigkeit von autokratischen Regierungen. „Das Vorhaben, unschuldige Menschen – auch Familien mit kleinen Kindern – in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen zu internieren, ist verantwortungslos“, erklärten die Flüchtlingsbeauftragten beider großer Kirchen. Mehr Lob und Kritik lesen Sie in einem Beitrag auf Migazin. Mehr

5. Israel: AufenthaltsÜbergangsVerordnung

Am 26. Januar 2024 trat eine neue Übergangsverordnung für israelische Staatsangehörige in Kraft. Diese regelt, dass israelische Staatsangehörige bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit sind. Der Aufenthalt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein Aufenthaltstitel kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden. Mehr

6. Neue „sichere Herkunftsländer“

Bislang galten in Deutschland die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsländer. Am 15.12.2023 hat der Bundestag diese Liste um weitere zwei Länder ergänzt: Georgien und Moldau. Während Moldau statistisch gesehen eine eher untergeordnete Rolle spielt, rangierte Georgien 2023 auf Platz sechs der Hauptherkunftsländer. Mit Georgien soll nun zügig auch ein Flüchtlingspakt unterzeichnet werden. Von der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten verspricht sich die Bunderegierung eine deutliche Reduzierung der Attraktivität des deutschen Asylsystems für Menschen aus diesen Ländern. Außerdem soll möglich sein, dass die Asylanträge von Geflüchteten aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten schneller bearbeitet und Rückführungen dorthin zügiger erfolgen können, weil das Schutzersuchen i.d.R. als „unbegründet“ angesehen wird.

7. Einladung zum achten Kath. Flüchtlingsgipfel

Der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), lädt zum 8. Katholischen Flüchtlingsgipfel ein. Dieser findet statt am Dienstag, 30. April 2024, von 11.00 – 17.00 Uhr, im Maternushaus in Köln. Eingeladen sind Ehren- und Hauptamtliche, die sich in der kirchlichen Flüchtlingshilfe engagieren.

Die Aufnahme und der Schutz von Geflüchteten ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Der Flüchtlingsgipfel 2024 widmet sich daher dem Thema „Flüchtlingsschutz in der EU“. Es geht um aktuelle Herausforderungen und konkrete kirchliche Handlungsansätze. Detaillierte Informationen und Hinweise zur Onlineanmeldung werden rechtzeitig kommuniziert und auf der Homepage der DBK zur Verfügung gestellt.

8. Hat die Chancenkarte eine Chance?

„Hat die Chancenkarte eine Chance?“ lautet der Titel einer neuen Publikation des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Darin analysieren die Autor*innen das neueingeführte Punktesystem zur Steuerung der Erwerbsmigration in Deutschland. Die Zusammenfassung der Publikation, finden Sie hier. Die Schaffung dieser Potentialsäule bedeutet eine große Veränderung für das deutsche System der Arbeitsmigration. Das nun beschlossene Modell beinhaltet jedoch einige Vorgaben und Einschränkungen, die in der praktischen Umsetzung der Chancenkarte Hindernisse darstellen können. Das Ziel, sich mit dem Instrument der Chancenkarte im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte besser zu positionieren, kann mit dem nun verabschiedeten Gesetz wahrscheinlich nicht im notwendigen Ausmaß erreicht werden. Entscheidend für den Erfolg der Chancenkarte wird es sein, wie die gesetzlichen Vorgaben in der administrativen Praxis umgesetzt werden. Die Erfahrung anderer Länder hat zudem gezeigt, dass Punktesysteme immer wieder nachjustiert werden müssen, um ihren Zweck zu erfüllen. Dies gilt es auch in Deutschland im Blick zu behalten. Aufgrund der großen Aufmerksamkeit und symbolischen Bedeutung des Punktesystems für Deutschland als Einwanderungsland empfiehlt es sich, die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen und bei Änderungsbedarf schnell zu handeln, um Schaden für die Attraktivität und Reputation Deutschlands zu vermeiden.

9. Zentrale Informationsstelle für Identitätspapiere und Pässe

Im Beratungsalltag ist es oft nicht einfach, an verlässliche Informationen aus den Herkunftsländern zu kommen, insbesondere dann, wenn es um Dokumentenbeschaffung geht. Mit der Webseite GK.zip – Zentrale Informationsstelle für Identitätspapiere und Pässe versucht die GGUA Münster eine Lücke zu schließen. Alle Berater*innen finden dort eine Informationsquelle zur Dokumentenbeschaffung in einzelnen Herkunftsländern, sowie zahlreiche Arbeitshilfen, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechungen zum Thema. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich und kann direkt auf der Seite erfolgen. Weitere Fragen zur Anmeldung können mit der zuständigen Mitarbeiterin telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Oft ist der Weg zu den dort hinterlegten Informationen über eine Fachkraft im Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ (das sind die meisten Kolleg*innen in den Flüchtlingsberatungsstellen) oder über Mitarbeitende im KIM kürzer als die eigene Registrierung.

10. Bundesweite Suche nach Fachanwält*innen für Sozialrecht

In Zeiten knapper Kassen ist jeder Euro, der Leistungsberechtigten vorenthalten wird, einer zu viel. Geht es um Leistungen nach dem AsylbLG, dann umso mehr. Zusammenland, ein Zusammenschluss von Fachanwält*innen für Sozialrecht, schreibt dazu auf seiner Projektseite „Mit Recht zu Recht“: „Im Asylbewerberleistungsrecht sind 90 % aller Bescheide falsch“. Ob das zutrifft, können wir nicht beurteilen, weisen jedoch darauf hin, dass in manchen Fällen eine Überprüfung entweder in einer Beratungsstelle vor Ort oder durch eine*n Fachanwält*in sinnvoll sein kann. Weiter unten auf der Seite finden Sie eine Übersicht von bundesweit im Sozialrecht tätigen Expert*innen und weitere mehrsprachige Informationen. Es heißt zwar im Infoblatt: „Es besteht für die Leistungsbezieher*innen kein finanzielles Risiko, weil in sozialrechtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt wird“, eine vorherige genaue Klärung eventueller Kosten wird dennoch empfohlen.

11. Was passiert mit Geflüchteten aus der Ukraine ab März 2025?

Derzeit leben gut vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU, ein Viertel davon in Deutschland. In etwa 14 Monaten (März 2025) läuft der vorübergehende Schutz ab. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie es weitergehen kann. Denn nach aktuellem Stand der Dinge kann einerseits der Kollektivschutz im Rahmen der sogenannten Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union nicht weiter verlängert werden, andererseits hängt die Planung vom Fortgang des Krieges ab. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie folgende Fragen untersucht: Wie können Geflüchtete, die weiterhin in der EU bleiben möchten, ihren Aufenthaltsstatus sichern? Wie kann eine geplante Rückkehr funktionieren? Wie können die Interessen der Ukraine, der aufnehmenden Staaten und die der geflohenen Menschen selbst berücksichtigt werden? Mehr

12. Caritas-Kampagne 2024 gestartet

„Frieden ist nichts, was ein für alle Mal da ist. Er muss immer wieder neu erworben und abgesichert werden“, erklärte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa zum Auftakt der Caritas-Jahreskampagne. „Frieden beginnt bei mir“ lautet deren Titel, verknüpft mit der Aussage, dass es auch in unfriedlichen Zeiten möglich und dringend nötig ist, zum Frieden anzustiften und selbst beizutragen.

Was jeder und jede dazu beisteuern kann und was es für Versöhnung braucht, will die Caritas mit ihrer Kampagne zeigen. Dazu stellt sie soziale Projekte und Angebote in den Mittelpunkt, die einen Beitrag zum Frieden leisten. Denn: Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg und Gewalt. Verantwortung für Frieden beginne bei mir und dir, sie nehme ihren Anfang täglich neu im Hier und Heute, so die Caritas-Präsidentin. Wider die Globalisierung der Gleichgültigkeit brauche es ein solidarisches ‚Wir‘.

Im Laufe des Jahres will die Caritas durch Aktionen an vielen Standorten die eigenen Träger sowie andere Organisationen, Institutionen, Gruppen und einzelne Menschen dazu bringen, ihren eigenen Beitrag zum Frieden zu reflektieren. Insbesondere sollen im öffentlichen Raum aufgestellte, mit dem Kampagnenmotto „Frieden beginnt bei mir“ versehene Spiegel dazu animieren. Auch in den Einrichtungen der Caritas sollen die vorhandenen Spiegelflächen, etwa in den Badezimmern, dazu genutzt werden. Weitere Informationen zur Jahreskampagne finden Sie hier.

 

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https://forms.office.com/e/4NXt0Jct30

 

 

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbund Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,