Juli 2018

Liebe Leserin, lieber Leser, 

für viele von Ihnen beginnt jetzt der Urlaub. Schon jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Erzbischof Hans-Josef Becker am 8. September 2018 zum zweiten Ehrenamtstag einlädt. Wir freuen uns auf Sie! Das und viele weitere Informationen erhalten Sie in diesem Newsletter. 

Ihre Redaktion

1. Der Erzbischof lädt zum zweiten Ehrenamtstag ein

Als Ausdruck von Dank und Wertschätzung lädt Erzbischof Hans-Josef Becker alle Ehrenamtlichen aus der Flüchtlingshilfe am Samstag, 8. September 2018, zu einem Tag mit Impulsen und Workshops nach Dortmund ein. Der Anmeldeschluss ist am 24. August. In seinem Grußwort zu der Veranstaltung macht Erzbischof Becker darauf aufmerksam, dass beim Umgang mit Flüchtlingen in Europa derzeit die Zeichen eher auf Abschiebung und Abschottung stehen. Umso wichtiger sei es, dass Christen eine Konstante bildeten und nach wie vor für die Nächsten da sind.

Nähere Angaben zum Ehrenamtstag finden Sie auf unserer Homepage. Gerne stellen wir Ihnen die Materialien auch in Druckversion zur Verfügung. Ab sofort nimmt Frau Welslau Ihre Anmeldung entgegen. Herzliche Einladung!

2. Umstellung des Newsletters

Die lange angekündigte Umstellung unseres Newsletters hat sich nicht zuletzt wegen der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinausgezögert. Nun haben Sie die erste Ausgabe auf HTML-Basis. Die Veränderungen laufen überwiegend im Hintergrund mit. Neben der neuen Grafik steht Ihnen nunmehr eine Suchfunktion zur Verfügung. Zukünftig werden wir keinen manuellen Verteiler mehr bedienen. Interessenten haben ab sofort die Möglichkeit, sich eigenständig zum Newsletter anzumelden. Den Abmeldelink finden Sie unten im Newsletter. Anmelden können Sie sich hier:  Anmeldung

3. Beratung von Menschen mit einer Behinderung

Harald Thomé, Experte für Sozialrecht, weist auf einen neuen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht hin. Dieser behandelt den Zugang zu Leistungen für Migrant/inn/en sowie explizit auch für Geflüchtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Behindertenrechts. Und somit sind Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich. Dazu soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen Überblick über sozialrechtliche Leistungen für die verschiedenen Migrant/inn/engruppen ermöglichen. Mehr

4. Mehrsprachiger Wegweiser: Straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) hat den "Wegweiser für straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen" in mehrere Fremdsprachen übersetzt und um die einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen ergänzt. Mehr

5. Zusammenarbeit zwischen Flüchtlingshelfern und Behörden

Zwischen Behörden und Flüchtlingshelfern gibt es häufig Spannungen. In manchen Behörden gelten die ehrenamtlichen Helfer als "überengagiert". Helfer hingegen beklagen, dass ihnen die Behörden "Steine in den Weg legten". Das Thesenpapier "Freiwilliges Engagement mit Geflüchteten als Beitrag zur Integration in Kommunen" des "Minor Projektkontors" beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Flüchtlingshelfern und Behörden. Der Autor plädiert unter anderem dafür, ehrenamtlich Engagierte stärker in die Arbeit der Behörden einzubeziehen. Mit ihrer Expertise könnten sie bei der Ausarbeitung kommunaler Integrationskonzepte einen wichtigen Beitrag leisten.

6. Aktuelle Asylstatistik

Ein in höchstem Maße dramatisierter „Asylstreit“ innerhalb der Unionsfraktion hat sowohl die

Bundesregierung als auch die EU vor eine Zerreißprobe gestellt.  Der Bundesinnenminister hat am 9. Juli 2018 zwar seinen lange angekündigten „Masterplan Migration“ vorgelegt, offensichtlich geht es ihm jedoch ausschließlich um Fluchtmigration unter sicherheitspolitischen Aspekten: Erfassung,

Abwehr, Kontrolle und Überwachung von Asyl- und Schutzsuchenden. Vor diesem Hintergrund kann es sich lohnen, einen Blick auf die aktuelle Asylstatistik zu werfen und feststellen, dass es für diese Hysterie keinen plausiblen Grund gibt:

Nach offiziellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 93.316 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (111.616 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -16,4 Prozent. Bei den vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen über  Asylanträge – inklusive Altfälle – gab es im selben Zeitraum einen Rückgang von knapp 70%. Für mehr Informationen, insbesondere zu den Schwerpunktherkunftsländern, Ablehnungen und Verfahrenseinstellungen, empfehlen wir die Homepage des BAMF. Hier stellen Sie auch fest, dass die Widerrufsverfahren bei Asylberechtigten ebenfalls einen Höchststand erreicht haben. Auch der Masterplan des Bundesinnenministers geht explizit auf dieses Thema ein. „Daneben Einführung einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren“ heißt es unter Nr. 34. Sollte dieser Gedanke sich in den Gesprächen mit den Koalitionspartnern durchsetzen, sind weitreichende negative Konsequenzen für die Integrationsbemühungen von Asylberechtigten zu befürchten.

 Der Flüchtlingsbeauftragte Domkapitular Dr. Thomas Witt hat sich in einem Interview zur aktuellen Flüchtlingspolitik aus Sicht der Kirche geäußert. Mehr

7. Erklärfilm: Meine erste Wohnung

Die ökumenische Wohnhilfe im Taunus e.V. hat mit finanzieller Unterstützung des Projektes „Willkommenskultur für Flüchtlinge“ im Bistum Limburg den Erklärfilm „Meine erste Wohnung“ zum Thema Wohnen und Mieten produziert. Der Film ist auf Deutsch und jeweils mit Untertiteln in den Sprachen Arabisch, Englisch, Paschto, Urdu, Farsi und Tigrinya unterlegt.

In einfacher Sprache wird erklärt, was z.B. bei der Anmietung oder Kündigung einer Wohnung zu beachten ist, welche Pflichten der Mieter hat, was Mülltrennung ist etc. Die Inhalte des Films sind bundesweit gültig. Den Erklärfilm finden Sie hier oder auch auf youtube.

8. Studie: Unbegleitete Minderjährige in Deutschland – Aktuelles und Hinweise, was nach der Klärung des Aufenthaltsstatus geschieht

Das BAMF hat mit dem Europäischen Migrationswerk die Studie „Unbegleitete Minderjährige in Deutschland“ herausgegeben. Sie liefert aktuelle Zahlen und beschreibt, was nach der Klärung des Aufenthaltsstatus passiert. Sie liefert Definitionen, Statistiken, beschreibt Rechtsgrundlagen und zeichnet die öffentliche Diskussion nach. Weitere Themen: Unterbringung, Versorgung und Betreuung, Integration ins Schulsystem und in den Arbeitsmarkt, Rückkehr und Bleiberecht. Eine Zusammenfassung der Studie finden Sie hier.

9. Aktualisierter Leitfaden der Integration Points (Stand Juni 2018) als Erstanlaufstelle für Geflüchtete

Der aktualisierte Leitfaden (Stand Juni 2018) der Integration Points (IP) als Erstanlaufstelle für Geflüchtete, Familiennachzügler, neu zugezogene Migrantinnen und Migranten und sog. Bestandskundinnen und –kunden mit Migrationshintergrund ist auch relevant für ehrenamtlich Engagierte: sie werden als externe Netzwerkpartner der Integration Points beschrieben. Im Leitfaden geht es u.a. um Verteilungsprozesse in NRW, Arbeitsagenturen in Ankunftszentren und Wohnsitzauflagen, externe Netzwerkpartner der Integration Points von Ausländerbehörden bis zu Ehrenamtlichen, Schnittstellen zu Arbeitsagenturen und Jobcentern, Zielgruppen der Integration Points, die Leistungen der IPs, Übergabe an Regelorganisationen. Dazu gibt es Anlagen u.a. zu Kindergeld, Familienkassen und Brücken in Arbeit.

10. NRW Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“ vom 22. Mai 2018

Der Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) an den Integrationsausschuss des Landtages in NRW enthält Daten mit Stichtag 31.03.2018. Im 1. Quartal 2018 erreichten 8.231 Personen die Aufnahmeeinrichtungen in NRW (bundesweit waren es 38.919). Die ersten drei Hauptherkunftsländer waren – wie auf Bundesebene - Syrien, Irak und Afghanistan. Unter den 20 Hauptherkunftsländern in NRW befindet sich kein Land aus Nordafrika. Von 20.315 verfügbaren Plätzen in den Aufnahmeeinrichtungen waren Anfang April 10.745 Plätze belegt. Im 1. Quartal 2018 wurden im Rahmen des §50 AsylG von der Bezirksregierung Arnsberg durchschnittlich ca. 1.980 Asylsuchende im Monat an einzelne Gemeinden zugewiesen. Darüber hinaus erfolgten aus den Landeseinrichtungen durchschnittlich im Monat etwa 447 Zuweisungen anerkannter Schutzberechtigter nach § 12a AufenthG. In 2017 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus NRW heraus. So sind in 2017 mehr als 11.000 geförderte freiwillige Ausreisen erfolgt. Dieser Trend setzt sich in 2018 fort. In 2018 wurden bis zum Stichtag 31.03.2018 1.631 Rückführungen einschI. Dublin-Überstellungen erfasst. In 2017 waren es insgesamt 6.308 Personen. Die sechs häufigsten Abschiebungen (einschl. Dublin-Überstellungen), die durch Nordrhein-Westfalen vollzogen worden sind, unterteilen sich auf die folgenden Staatsangehörigkeiten: Albanien, Serbien, Mazedonien, Marokko, Georgien und Kosovo.

11. Steuerung des Asylsystems in NRW ab 2018

Das Land NRW hat am 14. Juni 2018 einen Erlass zur „Steuerung des Asylsystems in NRW ab 2018“ veröffentlicht. Mit dem Erlass soll die erste Stufe des so genannten „Drei-Stufen-Plans“ umgesetzt werden. Er gilt ab dem 1. Juli 2018. Inhalt ist eine verlängerte Landesunterbringung für viele Gruppen und die Einführung eines formalen „beschleunigten Asylverfahrens“ gem. § 30a AsylG. In den weiteren im Erlass angekündigten Schritten plant das Land die Umsetzung einer Landesunterbringung für 24 Monate sowie die Forcierung von Abschiebungen / Überstellungen durch die Zentralen Ausländerbehörden aus den Landeseinrichtungen. Ein Großteil der betroffenen Schutzsuchenden soll nicht mehr in die Kommunen verteilt werden. NRW wandelt aus Sicht von Flüchtlingshilfsorganisationen einige seiner zentralen Aufnahmeeinrichtungen weitgehend in Ausreise- und Rückkehreinrichtungen um. All das beschleunige weniger die Asylverfahren, als vielmehr die Entrechtung von Asylsuchenden. Lediglich Sonderregelungen für Familien mit minderjährigen Kindern sind positiv zu bewerten.

12. Die Erfolgsaussichten von Asylsuchenden in Deutschland Schutz zu bekommen, sinken weiter

Die Gesamtschutzquote sank im ersten Quartal 2018 auf rund 32 Prozent (NRW: 35 Prozent). Im Jahr 2017 lag sie insgesamt noch bei 43 Prozent. Die Gesamtschutzquote gibt aber keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die „formellen Entscheidungen“ ab, kommt man für das erste Halbjahr 2018 auf eine "bereinigte" Schutzquote von rund 47 Prozent. Im Gesamtjahr 2017 lag sie bei 53 Prozent. 2016 sogar bei 71,4 Prozent. Von den Gerichten wurde jeder dritte ablehnende Bescheid, über den im ersten Quartal entschieden wurde, zugunsten der Flüchtlinge korrigiert. Afghanen hatten sogar in fast 60 Prozent der Fälle Erfolg. Im ersten Quartal wurden 43.500 Verfahren entschieden, allerdings kamen 45.000 neue hinzu, so dass jetzt 366.000 Flüchtlinge auf eine Gerichtsentscheidung warten. Das Verfahren dauert im Schnitt elf Monate (2017 waren es 7,8 Monate). Stark kritisiert wird die unterschiedliche Anerkennungsquote in den Bundesländern: in 2017 lag sie z.B. für Afghanen zwischen 20 und 90 Prozent.

13. "Masterplan Migration“ – Veraltet, inhuman und nicht praktikabel

Kritisch reagiert Caritas-Präsident Neher auf den am 10. Juli 2018 von Bundesinnenminister Horst Seehofer veröffentlichten „Masterplan Migration“: „Der groß angekündigte Masterplan Migration des Bundesinnenministers ist im Wesentlichen eine Aneinanderreihung vager Absichtsbekundungen, Wiederholung altbekannter Forderungen und einzelner Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag. Nicht aufgenommen wurden die aktuellen Vereinbarungen des Koalitionsausschusses, so dass der Plan bereits mit seiner Veröffentlichung veraltet ist. Statt für Klarheit zu sorgen, entstehen so neue Fragen. Das zentrale Problem ist, dass der Eindruck vermittelt wird, Migration steuern und kontrollieren zu können. Was mit Blick auf Arbeitsmigration möglich und zulässig ist, kann für den Bereich der Fluchtmigration nicht funktionieren: Fluchtmigration darf nicht unterbunden werden und auch die Forderung nach Fluchtursachenbekämpfung bleibt eine hilflose Floskel. Die Flucht vor einem Krieg wie beispielsweise in Syrien kann nicht mit Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kurzfristig verhindert werden. Laut Aussage des Bundesinnenministers sollen Ordnung und Humanität die Leitmotive des Masterplans sein. Die Humanität suchen wir bei den zahlreichen neu geschaffenen Sanktionen und Restriktionen vergeblich. Und auch das Bemühen, einen Bereich umfassend zu ordnen, der sich nationalstaatlicher Kontrolle weitgehend entzieht, ist zum Scheitern verurteilt oder wäre nur durch Verstöße gegen humanitäre Werte und völkerrechtliche Bestimmungen zu bewerkstelligen.“

14.   Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten und für den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten ab 1. August 2018 

Es gibt ein hilfreiches Papier von International Organisation of Migration (IOM) mit offiziellen Informationen des Auswärtigen Amtes a) zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten ab 1. August 2018, b) für den Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten und c) zum Familienunterstützungsprogramm von IOM für Angehörige von Schutzberechtigten (einschließlich subsidiär Schutzberechtigter). Bitte beachten Sie, dass die Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnraum keine Voraussetzung für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a Abs. 1 S. 2 letzter Halbsatz AufenthG) ist. Es wird jedoch als Integrationsleistung bei der Auswahlentscheidung für das Kontingent positiv berücksichtigt, wenn Lebensunterhalt und/oder Wohnraum aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Hier ein Link zum o.g. Papier.

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion: , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.