Juli 2026

1. Zwischenbilanz der Caritas zur Aussetzung des Familiennachzugs

Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führt nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Project (IRAP) zu erheblichem Leid für betroffene Familien. Eine Befragung von knapp 300 Beratungsfachkräften sowie die Auswertung der Rechtsprechung zeigen, dass die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung in der Praxis kaum greift.

Seit dem Bundestagsbeschluss von Juli 2025 ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Zwar sind Ausnahmen für besondere Härtefälle vorgesehen, etwa bei schwer erkrankten Angehörigen oder unbegleiteten Minderjährigen. Laut Caritas sind die Verfahren jedoch intransparent, langwierig und mit hohen Hürden verbunden. Viele Anträge verbleiben monatelang in einer Vorprüfung, ohne dass Kriterien oder Zeitrahmen nachvollziehbar sind.

Bis Mitte Mai 2026 wurden laut Auswärtigem Amt 4.727 Härtefallanzeigen eingereicht. Von 1.022 vollständig geprüften Fällen wurden die meisten abgelehnt; lediglich sieben Visa wurden erteilt, fünf davon nach gerichtlichen Entscheidungen.

Die Caritas fordert daher, die Aussetzung des Familiennachzugs spätestens zum 23. Juli 2027 auslaufen zu lassen und die Härtefallregelung so zu reformieren, dass besonders schutzbedürftige Familien eine reale Chance auf Zusammenführung erhalten. Hier finden Sie die vollständige Erhebung und hier eine aktuelle Pressemitteilung der Caritas in NRW mit dem Titel „Familien gehören zusammen“.

2. EU verlängert Schutz für Ukraine-Geflüchtete bis 2028

Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 (nach der „Massenzustromrichtlinie“) zu verlängern. Damit behalten derzeit rund 4,4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in der Europäischen Union ihren derzeitigen Aufenthaltsstatus.

Neu ist jedoch eine Einschränkung für künftig ankommende ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter. Wenn diese die Ukraine ohne die erforderliche Genehmigung verlassen haben oder ihre militärischen Verpflichtungen nicht nachweisen können, erhalten sie keinen Zugang mehr zum vorübergehenden Schutz. Die Regelung gilt nicht für Personen, die bereits vom Schutzstatus profitieren.

Die EU begründet den Schritt damit, die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine zu stärken. Deutschland, Polen und Schweden hatten sich für die Einschränkung eingesetzt. Auch die ukrainische Regierung unterstützt den Vorschlag. Näheres in der Pressmitteilung der EU-Kommission.

Menschenrechtsorganisationen und der Menschenrechtskommissar des Europarats kritisieren die Entscheidung. Sie warnen vor einem pauschalen Ausschluss wehrpflichtiger Männer, obwohl die Sicherheitslage in der Ukraine weiterhin unsicher sei. Zudem bezweifeln sie die rechtliche Grundlage der Regelung und sehen die Gefahr einer indirekten Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Alter. Außerdem wird die Sorge geäußert, dass Betroffene vermehrt reguläre Asylverfahren anstreben und dadurch zusätzliche Belastungen für die Asylsysteme der Mitgliedstaaten und mehr Einzelfallprüfungen durch Behörden und Gerichte entstehen können.

Für die tägliche Beratungsarbeit mit Menschen aus der Ukraine möchten wir auf die aktualisierte Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hinweisen.

3. Die Menschen hinter den Zahlen: Rauminstallation macht die Folgen von Rassismus und rechter Gewalt sichtbar

Rassismus und rechte Gewalt sind keine abstrakten gesellschaftlichen Phänomene. Sie treffen Menschen – mit Namen, Geschichten und Angehörigen. Die Rauminstallation „Gegenwärtig – Todesopfer rechtsextremer Gewalt seit 1990“ macht diese Schicksale sichtbar und schafft Raum für Erinnerung, Begegnung und Austausch. Interessierte können die Ausstellung beim Ortscaritasverband Paderborn kostelos ausleihen.

Im Zentrum der Ausstellung steht ein drei mal drei Meter großer Kubus mit 24 Silhouetten. Ergänzt wird die Installation durch Informationstafeln zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie Begleitmaterial zu den Biografien der Opfer. Die Ausstellung erinnert an 267 Menschen, die seit 1990 aufgrund einer rechtsextremen Ideologie der Ungleichwertigkeit getötet wurden. Sie macht deutlich, welche Folgen Ausgrenzung, Hass und Menschenfeindlichkeit für Betroffene und unsere Gesellschaft haben.

Bereits in Schulen und Kirchen gezeigt, eignet sich die Installation für Bildungsarbeit, Gedenkveranstaltungen, Aktionswochen, Gemeindeveranstaltungen und andere Formate, die zur Auseinandersetzung mit Demokratie, Menschenwürde und gesellschaftlichem Zusammenhalt einladen. Für mehr Informationen, Begleitmaterialien sowie pädagogische Angebote steht Matthias Zimoch von der Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit (ada) beim Caritasverband Paderborn, zur Verfügung (gefördert im Landesprogramm „Integrationsagenturen NRW“ durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW). E-Mail: .

4. Einladung zum „Picknick für Mitmenschlichkeit, Solidarität und Weltoffenheit“

Am Sonntag, 30. August, von 15:00 bis 19:00 Uhr finden bundesweit Picknicks für Mitmenschlichkeit, Solidarität und Weltoffenheit statt. Initiatorinnen sind die „Omas gegen Rechts“. In Paderborn wird die Veranstaltung im Paderauenpark ausgerichtet. Sicherlich sind auch andere Orte im Erzbistum dabei und suchen Unterstützende (hier können die Kontakte der Standorte recherchiert werden, falls nicht bekannt).

Die Initiative knüpft an das große gesellschaftliche Engagement der Jahre 2015/2016 an, als sich viele Menschen für Geflüchtete einsetzten und Solidarität sowie Menschlichkeit sichtbar machten. Zugleich soll das Picknick Gelegenheit bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu ermutigen – gerade in einer Zeit, in der viele Menschen die gesellschaftlichen Entwicklungen mit Sorge verfolgen.

Eingeladen sind Engagierte, Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sowie alle Interessierte. Picknickdecke sowie Speisen und Getränke sind selbst mitzubringen. Darüber hinaus sind Musik, Spiele und weitere Mitmachaktionen geplant.

Jede Teilnahme bedeutet ein Zeichen für Mitmenschlichkeit, Solidarität und ein respektvolles Miteinander. Nähere Angaben zur Aktion in Paderborn bitte dem Plakat entnehmen.

5. Weltweit rückläufige Flüchtlingszahlen

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni hat das UNO-Flüchtlingswerk (UNHCR) seine aktuelle Statistik veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der Menschen auf der Flucht seit zehn Jahren zum ersten Mal gesunken – von 123,2 Millionen Ende 2024 auf 117,8 Millionen Ende 2025.  Als Ursache für diese Entwicklung wird angegeben, dass viele der Menschen in ihre Wohnorte zurückkehren konnten bzw. abgeschoben wurden – insbesondere nach Afghanistan und Syrien sowie in einige Regionen des Sudan. Mehr

Ebenfalls interessant ist eine seit 2017 jährlich stattfindende Erhebung des Markt- und Sozialforschungsinstituts Ipsos zur öffentlichen Meinung gegenüber Geflüchteten.  Die Umfrage mit mehr als 21.000 Befragten in 29 Ländern zeigt, dass die öffentliche Meinung insgesamt stabil bleibt. Die Mehrheit unterstützt weiterhin den Schutz von Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen (66% der Befragten). Jedoch scheint diese Zustimmung unter Vorbehalt zu sein. Neben dem Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Flüchtlingssystems sind 61% der Befragten der Meinung, die Hilfe sollte vor Ort stattfinden. Mehr

6. Hilfreiche Information zur GEAS-Reform

Am 12.06.2026 traten die meisten Neuregelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) in Kraft. Sowohl für Betroffene als auch für Beratende bedeuten diese Änderungen teilweise weitreichende Einschnitte. Daher hat der Informationsverbund Asyl & Migration neue Basisinformationen erstellt, sowie eine Sonderseite zur GEAS-Reform eingerichtet, die einen Überblick zu aktuellen Publikationen und weiterführenden Hinweisen bietet. Die Seite wird zwar laufend aktualisiert und vervollständigt, es wird jedoch empfohlen, die Aktualität der Informationen zu überprüfen. Mehr

Auch die Kontaktstelle Politik Europa beim Deutschen Caritasverband e.V. hat zum Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einen Sondernewsletter veröffentlicht. Darin sind Neuerungen und weitergehende Informationsquellen zusammengestellt.

7. Fachinformation: Neuerungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Handreichung zur Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG veröffentlicht – einem der wenigen Aspekte der GEAS-Reform, die Verbesserungen für Geflüchtete mit sich bringen.

Konkret geht es um folgende Aspekte:

  • Seit dem 12. Juni 2026 haben alle Kinder und Jugendliche, die in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten. Für Personen, die Analogleistungen (nach mehr als 36 Monaten Aufenthalt) oder lebensunterhaltssichernde Leistungen der Jugendhilfe erhalten, war dies auch zuvor schon so.
  • Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, gilt für sie nicht mehr.
  • Fast alle AsylbLG-berechtigten Minderjährigen werden zwar keine Mitglieder einer Krankenkasse, aber müssen von der Leistungsbehörde zur Auftragsversorgung bei einer Krankenkasse gem. § 264 Abs. 2 SGB V angemeldet werden. Sie bekommen daher eine Gesundheitskarte und brauchen für medizinische Behandlungen normalerweise keine Genehmigung mehr vom Sozialamt.

Einzelheiten können der Arbeitshilfe des Paritätischen entnommen werden.

8. Deutsche Grenzkontrollen bleiben umstritten

Die Debatte über die deutschen Grenzkontrollen hält an. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner fordert erneut, die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise zu beenden. Als Gründe nennt er die deutlich gesunkenen Migrationszahlen, einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen sowie das Inkrafttreten der reformierten europäischen Asylregeln (GEAS) am 12. Juni 2026. Nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex ist die Zahl irregulärer Grenzübertritte in der ersten Jahreshälfte um rund ein Drittel zurückgegangen.

Die Forderung verdeutlicht zugleich die politischen Spannungen in Deutschland. Während Teile der Regierungskoalition die Grenzkontrollen angesichts der neuen europäischen Regelungen für zunehmend entbehrlich halten, setzt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt weiterhin auf Kontrollen und Zurückweisungen als zentrale Instrumente zur Begrenzung irregulärer Migration und zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes München hat die Kontrollen als rechtswidrig festgestellt (mehr hier). Die unterschiedlichen Positionen und Interpretationen zeigen, dass der künftige Kurs in der Migrationspolitik auch innerhalb der Koalition umstritten bleibt, wie in einem Artikel der Zeit dargestellt.

9. Neues Übergangsparlament in Syrien – Anlass zur Hoffnung mit offenen Fragen

Am 12. Juli 2026 trat in Damaskus erstmals das neue syrische Übergangsparlament zusammen. Rund eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes markiert die konstituierende Sitzung einen wichtigen Schritt im politischen Übergangsprozess des Landes. Das Gremium soll die Regierung kontrollieren, Gesetze verabschieden und die Grundlagen für eine neue Verfassung sowie spätere freie Wahlen schaffen. Auch Vertreter religiöser und ethnischer Minderheiten sind beteiligt. Internationale Beobachter und die Vereinten Nationen werten die Parlamentsbildung als wichtigen Schritt im politischen Übergangsprozess. Näheres dazu auf Tagesschau.de.

Unsere Projektpartner in Syrien betrachten diese Entwicklung mit vorsichtigem Optimismus. Sie sehen in der Einbindung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen ein ermutigendes Signal und eine Chance, dass politische Entscheidungen künftig breiter abgestützt werden. Zugleich weisen sie darauf hin, dass der Aufbau demokratischer Strukturen Zeit braucht und Vertrauen erst wachsen muss.

Tatsächlich bleiben wichtige Fragen offen: Die Zusammensetzung des Parlaments erfolgte nicht durch allgemeine direkte Wahlen, und Kritiker bemängeln eine weiterhin begrenzte Repräsentation von Frauen, Minderheiten und oppositionellen Stimmen.

Ob das Übergangsparlament zum Fundament eines inklusiven und rechtsstaatlichen Syriens wird, lässt sich heute noch nicht beurteilen. Für viele Menschen im Land ist seine Einberufung jedoch ein erster Schritt, der Hoffnung macht – und dessen Erfolg sich daran messen lassen wird, ob Beteiligung, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit tatsächlich gestärkt werden.

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,