März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

seitdem die letzte Ausgabe unseres Newsletters erschien, ist gerade mal ein Monat vergangen. Doch es ist inzwischen so viel passiert, dass mir die Zeit wesentlich länger vorkommt.

Am 19. Februar erschoss ein rechtsextremer Terrorist in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven. Darüber schockiert, betroffen oder auch wütend zu sein allein ist zu wenig. Jede und jeder von uns ist aufgerufen, aufzustehen und deutlich zu machen, dass Hetzer und Demagogen keinen Platz in unseren Reihen haben – weder sog. Einzeltäter noch Mandatsträger, die Rassismus, Menschenverachtung und Gewalt salonfähig gemacht haben. Sehr schade, dass wir alle im Lichte weiterer Vorkommnisse, die teilweise ohne Zweifel von globaler Tragweite sind, Hanau zu verdrängen scheinen. Ich hoffe, dass die Internationalen Wochen gegen Rassismus, die gerade diese Tage stattfinden (16.-29. März 2020), genügend Aufmerksamkeit erzeugen werden, damit die feige Tat von Hanau der Schlusspunkt eines dunklen Kapitels unserer jüngsten Vergangenheit wird und bleibt.

Ich bitte besonders um Beachtung der Pressemeldung und einer Stellungnahme des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn vom 17.03.2020 anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus. Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn sieht in Rassismus die mit Abstand größte Gefährdung nicht nur für einzelne Gruppierungen, sondern auch für die Gesamtgesellschaft.

Durch die sprunghafte Ausbreitung des Corona-Virus und die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen droht die dramatische Situation auf den griechischen Inseln und an der griechisch-türkischen Grenze wieder mal in den Hintergrund zu geraten – von Syrien ganz zu schweigen. Dass Menschen, die fast alles verloren haben, als politische Druckmasse instrumentalisiert werden und ihr Leben aufs Spiel gesetzt wird, ist unerhört und müsste international Konsequenzen nach sich ziehen. Gleiches gilt für Akteure, die es auf die Infrastruktur des Landes abgesehen haben, Schulen, Krankenhäuser und Brücken zerbomben und ebenfalls Menschen in die Flucht treiben. Nicht weniger unmenschlich ist es, wenn in Europa menschenrechtliche Standards außer Kraft gesetzt werden und die EU hilflos zuschaut. Es bleibt zu hoffen, dass über Lippenbekenntnisse hinaus langfristige Strategien entwickelt werden, um im Fall der Fälle nicht doch „überrascht“ zu wirken und Wasser auf die Mühlen von Populisten zu gießen.

Zum Schluss wünsche ich Ihnen eine besinnliche Fastenzeit, ein gesegnetes Fest der Auferstehung und Gottes Segen.

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1.    Rettungskette für Menschenrechte wird verschoben

 

Der Verein „Menschenkette für Menschenrechte e.V.“ aus Solingen macht sich für eine Menschenkette von Hamburg bis zum Mittelmeer stark. Darüber haben wir bereits mehrfach berichtet und zur aktiven Teilnahme ermutigt. Kurz vor Redaktionsschluss teilten uns die Initiatoren mit, dass Corona leider auch sie in die Knie gezwungen hat. Die Aktion soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

 

2.    Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus - Größte Bedrohung für unsere Gesellschaft

Der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn sieht in Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus die mit Abstand größten Gefährdungen nicht nur für einzelne Gruppierungen, sondern auch für die Gesamtgesellschaft, erklärt Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig in einer Stellungnahme zu den diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus, die vom 16.-29.03.2020 stattfinden. Rassismus stehe nicht nur mit der kirchlichen Lehre im Widerspruch, sondern auch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. In der aktuellen Situation bedürfe es einer großen gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung mit Investitionen u. a. in interkulturelle und interreligiöse Begegnung auf lokaler Ebene. Angebote sozialer und pädagogischer Arbeit müssten attraktiver sein als die Strategien und Angebote von Vertretern menschenverachtender Ideologien. Mehr in der Pressemeldung und in einer Stellungnahme des DiCV zum downloaden  „Rassismus ist Sünde“ zu den Internationale Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März 2020: Stellungnahme

3.    Die Menschen in Syrien nicht vergessen

Der 15. März gilt als offizieller Beginn des Bürgerkriegs in Syrien. Was als Protestbewegung für mehr Menschenrechte, Freiheit und Wohlstand, aber auch gegen Korruption und Unterdrückung anfing, entwickelte sich schnell zu einem Bürgerkrieg, um es genauer zu sagen zu einem Stellvertreterkrieg. Mittlerweile sind neun Jahre ins Land gegangen. Je länger ein Ende des Krieges auf sich warten lässt, desto größer wird die Gefahr, dass die im Land verbliebenen ca. 18,5 Mio. Menschen von der Weltöffentlichkeit einfach vergessen werden. Die Menschen sind müde und zermürbt. Weder von der einen noch von der anderen Seite dürfen sie als Druckmasse instrumentalisiert werden. Stattdessen benötigen sie internationale humanitäre Hilfe. Nach neun Jahren Krieg warten sie sehnlichst auf den Wiederaufbau und auf Möglichkeiten, wie sie einigermaßen menschenwürdig in ihrer Heimat einen Neubeginn schaffen können. Viele Hilfsorganisationen wie Caritas International und UNHCR sind bereits mit kleinen Projekten vor Ort tätig. Es handelt sich aber um den berühmten Tropfen auf den heißen Stein. Auch das Erzbistum Paderborn und der Diözesan-Caritasverband unterstützen seit 2016 Projekte im Großraum Damaskus, Aleppo und der nordsyrischen Stadt Kamishli, um das Leid der Menschen ein wenig zu lindern. Mehr

4.    Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Familiennachzug sollte ermöglicht werden

Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Es soll erreichen, dass mehr Menschen mit Berufsausbildung aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland kommen. Bislang war die Einreise auf Akademiker sowie auf Arbeitskräfte in sogenannten Engpassberufen beschränkt. Der Deutsche Caritasverband hatte seit langem gefordert, die Möglichkeiten, zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einzuwandern, zu öffnen und zu erleichtern. Die Bundesregierung hält mit dem FEG am Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration fest, was auch der Haltung des DCV entspricht. Kurz vor Inkrafttreten des FEG hat der Deutsche Caritasverband die Regeln zum Familiennachzug als „großes Manko“ kritisiert. Die geforderten Voraussetzungen zu Lebensunterhalt und Wohnraum führten dazu, dass Fachkräfte mit durchschnittlichem oder noch geringerem Einkommen ihre Angehörigen kaum nach Deutschland mitbringen oder nachholen könnten, sagte Generalsekretär Hans-Jörg Millies der Katholischen Nachrichten-Agentur. Das betreffe besonders Frauen, die in sozialen Berufen oder in der Pflege arbeiten. Es sei „nicht damit getan, Menschen aus anderen Ländern anzuwerben, sondern man muss auch dann dafür Sorge tragen, dass jemand sich hier wohlfühlt, arbeiten und sich beheimaten kann“, so Millies. Es wiederhole sich hier ein Fehler der „Gastarbeiter“-Ära.

5.    Caritas - Asyl in der EU: Rechtsbrüche sind nicht die Lösung – ein neues Asylsystem muss her“

Der Deutsche Caritasverband hat am 13.03.2020 die Pressemeldung „Asyl in der EU: Rechtsbrüche sind nicht die Lösung – ein neues Asylsystem muss her“ veröffentlicht. In der Pressemeldung betont der Caritas-Präsident, dass die Situation an der griechisch-türkischen Grenze und auf den ägäischen Inseln unerträglich ist. Rechtsbrüche und die Schaffung rechtsfreier Räume dürfen nicht als Lösung für Asyl- und Migrationsfragen dienen. Er fordert das Ende aller kriegerischen Handlungen in Syrien und ein funktionierendes europäisches Asylsystem, das solidarisch und humanitär ausgestaltet ist. Am 14.03.2020 hat der Deutsche Caritasverband ein Statement von Herrn Dr. Neher herausgegeben: „1.600 Menschen sind angesichts der akuten Not viel zu wenig“. Der Caritas-Präsident begrüßt in seinem Statement, dass sich einige Länder bereit erklärt haben, Geflüchtete von den griechischen Inseln aufzunehmen, kritisiert jedoch, dass die Zahl, die es aufzunehmen gilt, viel zu niedrig gegriffen ist und fordert weiterhin die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Menschen.

6.    Flüchtlingsschiff heißt "Sea-Watch 4"

"Sea-Watch 4" ist der Name des kirchlichen Rettungsschiffes, das künftig Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot retten soll. Finanziert wurde das Schiff, das bislang "Poseidon" hieß, vom Bündnis "United4Rescue", das maßgeblich von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) initiiert wurde. Betrieben wird das Schiff von der Rettungsorganisation Sea-Watch. "United4Rescue" hatte seit Dezember Spenden für den Erwerb eines Schiffes gesammelt, das sich für Rettungseinsätze im Mittelmeer eignet. Ende Januar bekam das Bündnis für 1,5 Millionen Euro in einem Bieterverfahren den Zuschlag für die "Poseidon". Nach einigen Umbauten könnte voraussichtlich im April der Einsatz zur Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer beginnen. Etwa 300 Flüchtlinge kann das Schiff im Normalfall unterbringen. Nach Angaben der Betreiber sind 26 feste und ehrenamtliche Mitarbeiter aus mehreren europäischen Ländern auf den jeweils vierwöchigen Einsätzen dabei. Taufpatin des Schiffes war die Grünen-Politikerin Aminata Touré, Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Ihre Eltern waren aus Mali geflüchtet.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihren Gliederungen freigestellt, sich an ähnlichen Aktionen zu beteiligen. Gleich mehrere (Erz)bistümer haben in den vergangenen Jahren zivile Organisationen im Mittelmeer finanziell unterstützt. Das Erzbistum Paderborn hat allein 2019 der „Sea Eye“  100.000 € zur Verfügung gestellt.

7.    Integration in Arbeit und Ausbildung

Die Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist Kernstück jeder Bemühung der Flüchtlingshilfe. Mit dem Migrationspaket sind seit August 2019 zahlreiche Gesetze in Kraft getreten; das jüngste davon ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Während einige Teile dieses Gesetzespakets aus der Sicht von geflüchteten Menschen als positiv anzusehen sind, kamen andere Vorschriften dazu, die eher das Gegenteil bewirken. Das „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ hat eine Kurzübersicht jüngster Gesetze aus diesem Themenfeld herausgegeben, um insbesondere Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels schnell und einfach zu informieren. Behandelt werden vor allem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Duldungsgesetz, die dritte Änderung zum Asylbewerberleistungsgesetz (Schließung einer Förderlücke), Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Die Übersicht des Netzwerks finden Sie hier.

Auch das Deutsche Rote Kreuz hat gemeinsam mit dem „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ seine Broschüre zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aktualisiert. Die mittlerweile 3. Auflage entspricht nun wieder der aktuellen Gesetzeslage. Die kurze Broschüre vermittelt ehrenamtlich Engagierten Wissen und Tipps zur Begleitung von geflüchteten Menschen bei der Integration in Arbeit. Die Broschüre ist hier abrufbar.

Insbesondere für Personen, die in beratender Tätigkeit mit der Zielgruppe im Kontakt stehen, ist eine Arbeitshilfe des Deutschen Caritasverbandes zu empfehlen. Mehr

8.    Neue Arbeitshilfe des DRK erschienen

Kooperation und Vernetzung unter den Akteuren der Flüchtlingssozialarbeit ist von zentraler Bedeutung. Mit einer neuen und praxisnahen Arbeitshilfe unterstreichen der DRK-Bundesverband und der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe diese Notwendigkeit, die zwar als selbstverständlich gilt, jedoch nicht immer und überall so praktiziert wird. Die Publikation geht der Frage nach, wie das bestmögliche Zusammenwirken zwischen sozialarbeiterischer und anwaltlicher Tätigkeit gelingen kann. Zielgruppe sind in erster Linie hauptamtliche Sozialarbeiter und Rechtsanwälte. Auch für Ehrenamtliche kann die Arbeitshilfe „Besser zusammen“ wertvolle Hinweise enthalten, insbesondere dann, wenn es angebracht ist, die eigene Rolle in einer Dreiecksbeziehung klar zu definieren und für die ratsuchende Person effektiv Hilfe zu erzielen. Kostenloses Herunterladen ist hier möglich.

9.    Neue Broschüre zum Engagement für Flüchtlinge in Landesunterkünften

Der Flüchtlingsrat NRW hat die Broschüre „Ehrenamtlich engagiert – für Schutzsuchende in und um Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW“ (Stand Januar 2020) veröffentlicht. Die Broschüre soll aufzeigen, warum ehrenamtliches Engagement in Landesaufnahmeeinrichtungen wichtig ist und welche Formen des praktischen und strukturellen Engagements für sinnvoll erachtet werden. Darüber hinaus enthält die Broschüre Hintergrundinformationen über Entwicklungen der Flüchtlingsunterbringung auf Landesebene sowie über das Landesaufnahmesystem. Mehr

10.                   Reform der Asylklageverfahren droht zu platzen

Ob die von der Bundesregierung geplante Reform zur Beschleunigung von Asylklageverfahren und zur Entlastung der stark beanspruchten Verwaltungsgerichte in der aktuellen Legislaturperiode noch eine Chance hat, ist unklar. Die bayerische Landesregierung hat sich gegen die Reform positioniert: Man fürchte statt der beabsichtigen Verringerung eine wachsende Zahl von Klagen.

Anlass für die geplante Reform war die starke Belastung der Verwaltungsgerichte mit Asylklagen. Deutschlandweit warteten zum Jahreswechsel 273.681 Menschen auf eine Entscheidung. Die hohe Belastung der Verwaltungsgerichte liegt auch daran, dass die Möglichkeiten für Betroffene, sich durch die Instanzen zu klagen, im Asylrecht aktuell stark eingeschränkt sind. Ein einzelnes Verfahren ist so vielleicht schneller abgeschlossen, aber jeder Richter fängt beim nächsten Fall wieder von vorne an. Bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht kann man nur klagen, wenn es um Formalien des Asylverfahrens geht. Die Bewertung der Lage im Herkunftsland durch die Richter der unteren Instanzen steht aber nicht mehr auf dem Prüfstand. Das will der Entwurf ändern. Das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz soll deshalb in einer Revision Leitentscheidungen zur Lage im Herkunftsland treffen und den unteren Gerichten so Orientierung geben können. Mit der erweiterten Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln könnten asylrechtliche Verfahren bei den Verwaltungsgerichten beschleunigt und künftig zügiger durchgeführt werden. Experten sprechen sich dafür aus, alternativ das BAMF anzuweisen, ablehnende Bescheide vermehrt eigenständig zu überprüfen und sie gegebenenfalls zugunsten der Asylsuchenden zu korrigieren, wenn gegen sie geklagt wird. Denn die Sicherheitslage entwickle sich dynamisch und müsse tagesaktuell eingeschätzt werden.

11.                   Familienzusammenführung für Flüchtlinge

Mit Unterstützung von örtlichen Caritasverbänden, des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn, des Deutschen Caritasverbandes und des Erzbistums Paderborn konnten in 2019 86 Familien von anerkannten Flüchtlingen und von subsidiär Schutzberechtigten überwiegend aus Syrien und Afghanistan, aber auch aus Ländern Westafrikas, bei der Finanzierung der Flugtickets unterstützt werden. Betroffen waren 259 Personen - davon 208 Kinder.

12.                   Keine Dublin-Überstellungen nach Italien

Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover weist auf einen Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26.02.2020 hin (Az. 40 XIV 21/20 B). Das Gericht hat die geplante Überstellung eines sudanesischen Staatsangehörigen nach Italien untersagt und seine sofortige Entlassung aus der Abschiebungshaft verfügt. Grund für diese positive Entscheidung waren die Schutzmaßnahmen Italiens gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Das BAMF hat bestätigt, dass die italienischen Behörden sämtliche Dublin-Überstellungen von und nach Italien bis auf Weiteres ausgesetzt haben. Zumindest bis Ende März darf kein Zielflughafen mehr in Italien angeflogen werden. Mit den jüngsten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus dürfte das Verbot der Überstellung nach Italien deutlich länger anhalten. Gleiches gilt für die anderen EU-Länder, zumindest solange Ein- und Ausreiseverbote wegen Corona bestehen. An der Stelle stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Abschiebehaft.

13.    Corona-Virus - Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen in arabischer und türkischer Sprache

Auf dem Hintergrund der aktuellen Lage zur Eindämmung des Corona-Virus hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW die wichtigsten aktuellen Informationen zu Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen in arabischer und türkischer Sprache zusammengestellt und mit der Bitte um Verteilung an die integrationspolitische Struktur zugeschickt. Diese Infos und weiter regelmäßig aktualisierte Unterlagen unter: www.land.nrw/Corona Außerdem hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf Ihrer Internetseite Informationen der Bundesregierung auf mehreren Sprachen eingestellt. Auch diese werden regelmäßig aktualisiert.

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.