Mai 2020

 Sehr geehrte Damen und Herren,

dass die Diözesancaritasverbände in NRW zu den Erstunterzeichnern eines Ende Mai vom Flüchtlingsrat NRW initiierten Appells „Infektionsschutz für Alle“ gehören, begrüße ich sehr. Die meisten Landeseinrichtungen sind nicht nur in Pandemiezeiten ungeeignet zur Unterbringung von Menschen. In so schwierigen Zeiten wie einer Pandemie müssen in Deutschland sich aufhaltende Ausländer, Asyl- und Schutzsuchende wie eigene Bürger behandelt werden. Es ist dann nur konsequent, jetzt die Massenunterbringung auf Landesebene zu beenden und auch langfristig entsprechende Konsequenzen zu ziehen -besonders mit Blick auf vulnerable Personen. Darunter fallen auch Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, denen weiterhin das Recht auf Schulbildung vorenthalten wird.

Was wurde aus der Ankündigung der Bundesregierung, besonders behandlungsbedürftige kranke und psychisch belastete Flüchtlingskinder aus den überfüllten Lagern in Griechenland aufzunehmen? Unter anderem "Ärzte ohne Grenzen" - vor Ort mit einer Klinik für Kinder und Familien - sammelte Namen und Daten von mehr als 150 Kindern, die wegen schwerer Erkrankungen dringend evakuiert werden müssten. Das Ergebnis ist eher ernüchternd: Es wurden bisher nur 47 Kinder, von denen fast die Hälfte sehr gute Chancen auf die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung mit Verwandten in Deutschland gehabt hätte, unter großem organisatorischen Aufwand nach Deutschland geflogen. Wir wünschen den Kindern alles Gute.

Ich muss aber in diesem Zusammenhang auf eine seit Jahren bekannte restriktive Praxis deutscher Behörden, die deutsche Verwaltungsgerichte inzwischen vielfach beschäftigt, hinweisen: viele der Asyl- und Schutzsuchenden, die in Griechenland festsitzen, haben Angehörige in Deutschland. Sie haben im Rahmen der Dublin-III-Verordnung einen Rechtsanspruch auf die Überstellung nach Deutschland, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Zusätzlich hätte dies zur Entlastung der überforderten griechischen Asylbehörden beigetragen. Aufgrund einer rechtswidrigen Deckelung der monatlich durchgeführten Familienzusammenführungen kommt es seit Jahren zu Verzögerungen der Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung. Hätte Deutschland sich an europäisches Recht gehalten und die Familienzusammenführung ernsthaft umgesetzt, dann hätte Deutschland mehrere tausend Menschen ganz legal nach europäischem Recht einreisen lassen können. Die Leidtragenden sind wieder minderjährige Kinder, Geschwister und Ehepartner.

Mit freundlichen Grüßen

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1.    Neuer Höchststand - Fast 51 Millionen Flüchtlinge im eigenen Land

Mehr als 33 Millionen Menschen sind im vergangenen Jahr aufgrund von Konflikten oder Naturkatastrophen innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes vertrieben worden. Dadurch erhöhte sich die Zahl der Binnenflüchtlinge insgesamt weltweit auf eine Rekordzahl von 50,8 Millionen Menschen, wie aus einem Bericht der Organisationen Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) und Norwegian Refugee Council (NRC) hervorgeht. Bewaffnete Konflikte waren laut dem Bericht im vergangenen Jahr der Auslöser für die Flucht von 8,5 Millionen Menschen innerhalb der Grenzen ihres eigenen Landes. Unter den Ende 2019 Vertriebenen waren 18,3 Millionen Kinder unter 14 Jahren. Die Zahl der Binnenvertriebenen ist deutlich höher als die der Menschen, die 2019 über Landesgrenzen hinweg aus ihrer Heimat flohen. Dies waren dem Bericht zufolge 26 Millionen Menschen. Fast 25 Millionen Menschen wurden dem Bericht zufolge aufgrund von Naturkatastrophen vertrieben. Die meisten der Vertreibungen durch Naturkatastrophen seien lt. IDMC jedoch zeitlich befristet. Die Corona-Pandemie mache die Situation dieser Menschen noch prekärer, warnten die Organisationen. Binnenvertriebene seien aufgrund ihrer Lebensbedingungen in oft überfüllten Lagern, Notunterkünften oder informellen Siedlungen ohne ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung in Gesundheitskrisen besonders gefährdet.

2. Europäische Union 2019 - Weniger anerkannte Flüchtlinge

Die Zahl der anerkannten Asylbewerber in der EU ist im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Im vergangenen Jahr haben weniger Menschen in der Europäischen Union offiziell Zuflucht gefunden als noch 2018. Die Zahl der anerkannten Asylbewerber sei von 316.200 um sechs Prozent auf 295.800 gesunken, teilte das Statistikamt Eurostat in Luxemburg mit. Allein 116.200 der positiven Entscheide oder 39 Prozent entfielen demnach 2019 auf Deutschland, mit weitem Abstand vor Frankreich (42.100), Spanien (38.500) und Italien (31.000). Die Zahlen beziehen sich auf die heutigen 27 Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wurden laut Eurostat im vergangenen Jahr 21.200 schutzbedürftige Menschen im Zuge von Neuansiedlungen (resettlement) in die EU geholt. Die größte Gruppe der anerkannten Asylbewerber blieben mit 78.600 positiven Bescheiden demnach Syrer, gefolgt von Afghanen (40.000) sowie Venezolanern (37.500).

3. Europäische Union 2019 - Weniger unbegleitete Minderjährige

Wie das Statistikamt weiter mitteilt, wurden 13.800 Asylbewerber als unbegleitete Minderjährige eingestuft. Diese Zahl entspricht einem Rückgang um fast 20 Prozent gegenüber 2018 (16 800) und folgt hiermit weiterhin dem Abwärtstrend nach dem Spitzenjahr 2015 (92.000). Auf EU-Ebene machten im Jahr 2019 unbegleitete Minderjährige 7 Prozent aller Asylbewerber aus. Die Mehrheit der unbegleiteten Minderjährigen war männlich (85 Prozent). Zwei Drittel waren zwischen 16 und 17 Jahre alt. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen kamen aus Afghanistan (30 Prozent), Syrien und Pakistan (beide 10 Prozent) und wurden in Griechenland registriert. Quelle epd/mig 30.04.2020.

4. Asylsuchende an Flughäfen - Ein Verfahren zur Abschreckung?

Landen Asylsuchende auf deutschen Flughäfen, durchlaufen sie ein Schnellverfahren. Nach der Landung in Deutschland sind Asylbewerber erst einmal in einem sogenannten Transitbereich. Sie haben nicht dieselben Rechte wie Asylbewerber, die mit dem Zug oder Auto nach Deutschland gekommen sind, bereits Fuß auf deutschen Boden gesetzt und einen regulären Asylantrag gestellt haben. Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüfen zunächst, ob für die Antragsteller überhaupt eine Chance auf Asyl besteht. Falls ja, dürfen sie einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen. Falls nein, dürfen sie erst gar nicht einreisen und werden zurückgewiesen. Bis diese Frage geklärt ist, müssen die Antragsteller im Transitbereich bleiben und können sich nicht frei bewegen. Eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, zeigt: Im vergangenen Jahr wurden 52,7 Prozent der entschiedenen 231 Anträge im Schnellverfahren an den deutschen Flughäfen als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Dass im vergangenen Jahr die Mehrzahl der Antragsteller an deutschen Flughäfen abgelehnt wurde, hat nach Ansicht der Linksfraktion auch damit zu tun, dass die Betroffenen dort im Schnellverfahren weniger Rechte haben als im regulären Asylverfahren. Es gibt keine Ruhe- und Ankommensphase vor der Anhörung, sowie keine kompetente rechtliche Beratung, um Fluchtgründe umfassend vortragen zu können. Im Jahr 2013 erhielten nur 5,1 Prozent der Antragsteller nach der Landung in Deutschland eine Absage im Schnellverfahren. Von da an stieg die Zahl der Ablehnungen kontinuierlich: 2014 waren es schon 9,4 Prozent aller Anträge. Vor allem ab dem Jahr 2015, als besonders viele Schutzsuchende nach Europa kamen, erhöhte sich die Ablehnungsquote in den Flughafenverfahren. 2015 lag sie bei 11,9 Prozent, 2016 bei 26,3 Prozent, 2017 bei 32,5 Prozent. Im Jahr 2018 bekamen schon knapp die Hälfte aller Asylbewerber, nämlich 47,5 Prozent, eine Absage im Schnellverfahren an den Flughäfen. Mehr

5. Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Der Deutsche Caritasverband ist ebenso wie weitere Organisationen seit 2016 Teil der vom Bundesfamilienministerium und UNICEF ins Leben gerufenen Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, den Schutz für Bewohner_innen von Flüchtlingsunterkünften zu verbessern und einheitliche Schutzstandards zu etablieren. Konkrete Unterstützung leistet das Projekt Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften (DeBUG) unter dem Dach der Bundesinitiative. In dem Projekt unterstützen Gewaltschutzmultiplikatoren in Fragen des Gewaltschutzes Betreiber- und Trägerorganisationen, Unterkunftsleitungen, Vertreter von kommunalen und Landesbehörden, aber auch Sozialarbeitende und Fachkräfte in Flüchtlingsunterkünften. Die Bundesinitiative hat eine neue Homepage sowie einen vierteljährlich erscheinenden Newsletter, für den eine Anmeldung hier möglich ist.

6. Zahlen zu Angriffen auf Flüchtlinge 2019

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung rund 1.750 Übergriffe gegen Schutzsuchende und Flüchtlinge oder deren Unterkünfte registriert. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 18. März 2020 hervor (BT-Drs. 19/18269). Die Mehrzahl der Übergriffe wurde unter dem Stichwort „Beleidigung“ sowie „Volksverhetzung“ erfasst, es wurden aber auch mehr als 250 Fälle von Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung registriert. Dazu kamen laut der Aufstellung 124 Übergriffe gegen Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche im Themenfeld. MdB Ulla Jelpke wies darauf hin, dass sich die Zahl der Übergriffe erfahrungsgemäß durch Nachmeldungen aus den Bundesländern noch um mehr als 50% erhöhen könnte. Daher sei davon auszugehen, dass es im Jahr 2019 erneut eine Zunahme derartiger Delikte gegeben habe.

7. COVID 19 – Informationen für Menschen ohne legalen Aufenthalt und jene, die ihnen helfen

In einem gemeinsamen Wort der Kirchen laden diese zur Teilnahme an der 45. Interkulturellen Woche vom 27. September bis 4. Oktober 2020 (Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 2020) unter dem Thema „Zusammen leben, zusammen wachsen.“ ein. Hier können sie den gesamten Text lesen. Themen in 2020 werden sein:

  • Bedrohte Räume der Vielfaltsgesellschaft
  • Flucht und kommunale Handlungsmöglichkeiten
  • Ankommen-Gestalten-Verteidigen

Viele Motive und weitere Elemente für die Öffentlichkeitsarbeit stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung. Der Materialumschlag 2020 enthält das aktuelle Materialheft zusammen mit einer Broschüre von PRO ASYL sowie Aktionsplakate. Die Materialien können Sie in gedruckter Form hier bestellen. Außerdem gibt es hier verschiedene Werbevideos zur Interkulturellen Woche.

8. COVID 19 – Informationen für Menschen ohne legalen Aufenthalt und jene, die ihnen helfen

Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder Lesefertigkeiten und/oder ohne Wohnsitz waren bislang kaum im Blick, um sie mit den notwendigen Informationen zum Corona-Virus/Covid-19 zu versorgen. Schätzungen aus dem Jahr 2014 zufolge liegt die Zahl der Menschen ohne Papiere hier in Deutschland zwischen 180 000 und 520 000 Personen. Sie haben faktisch nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem (im Notfall) und können nicht sicher sein, dass ihre Daten nicht der Ausländerbehörde übermittelt werden. In Zeiten der Corona-Pandemie wird besonders deutlich, warum ein angstfreier Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus im Interesse aller sein muss.
Das Katholische Forum „Leben in der Illegalität“ versucht, die Informationslücke für diese Personengruppe zu schließen und hat Informationen zum Corona-Virus für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und für jene, die ihnen helfen wollen, in vier Sprachen zusammengestellt (Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch). Die Zusammenstellung ist auf der Website des Katholischen Forums zu finden. Martina Liebsch (Geschäftsführerin des Katholischen Forums) ist unter info@forum-illegalitaet.de oder unter 030 28 4447 32 erreichbar und nimmt gerne Anregungen entgegen.

9. Schulcomputer-Zuschuss – Antragsvordrucke für AsylbLG-Beziehende

Tacheles e.V. hat eine Kampagne „Schulcomputer sofort“ gestartet. Wir bitten um Beachtung mit Blick auf Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Aufgrund der aktuellen Situation ist auch noch im nächsten Jahr mit vermehrtem Homeschooling zu rechnen, daher muss jetzt der Schulcomputer und digitale Ausstattung von allen Organisationen und Verbänden für einkommensschwache Haushalte erstritten werden. Wichtig ist, die betroffenen Schülerinnen und Schüler aufzuklären, sie auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen. Tacheles hat die Antragsvordrucke nochmals auch Richtung „AsylbLG-Beziehende“ modifiziert. Beispielhaft hier. Von den Schulen werden „Schulcomputernotwendigkeitsbescheinigungen“ herausgegeben, aus denen im Detail hervorgeht, dass ein Computer notwendig ist und welche weiteren Ausstattungsgegenstände zusätzlich nötig sind. Diese „Schulcomputernotwendigkeitsbescheinigungen“ sind der juristische Baustein, über den der Anspruch begründbar und dieser gegenüber den Behörden durchsetzbar wird. Der Anspruch auf einen Schulcomputer wird wegen der Verweigerungshaltung der Verwaltung im Eil- und Klageverfahren vor Gericht erstritten werden müssen. Das kann erfolgen, wenn die Behörde auf Anträge nicht reagiert oder  sie den Anspruch ablehnt.

10. Migration in städtischen und ländlichen Räumen

Städte waren immer schon primäre Zielorte von Zuwanderern. Kulturelle Vielfalt ist eines ihrer Markenzeichen. Aber auch ländliche Räume haben Erfahrungen mit Migration und den damit verbundenen Chancen und Herausforderungen. In Kurzdossiers der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es Beiträge zu Migration in städtischen und ländlichen Räumen. Aufgrund der großen Zahl an Asylsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 machten auch ländliche Räume verstärkt Erfahrungen mit der Versorgung, Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden. Ein Dossier gibt einen Überblick über Herausforderungen und Chancen für Kommunen und Geflüchtete auf dem Land, ein zweites Dossier skizziert aus der Perspektive von Geflüchteten Chancen und Herausforderungen des Lebens auf dem Land.

11. Covid 19 und Flüchtlingsunterkünfte

In Aufnahmeeinrichtungen in NRW für Flüchtlinge mehren sich Infektionsfälle, – zuletzt in einer Einrichtung in St. Augustin bei Bonn. Auch in anderen Flüchtlingsheimen NRWs gab es bereits Coronainfektionen, die sich dort sehr schnell ausbreiten: in Euskirchen, in Mettmann und in Marl, wo in einer kommunalen Unterkunft Flüchtlinge und Sicherheitspersonal betroffen waren. Flüchtlingsorganisationen warnen seit Wochen eindringlich vor einer solchen Zuspitzung der Lage. Bewohner der Unterkünfte seien einem enormen Risiko ausgesetzt, allein durch die beengten Verhältnisse. Dazu zählen gemeinsam genutzte Sanitäranlagen und Sammelküchen sowie viele Betten in einem Schlafraum. Die Asylsuchenden können sich nicht aus dem Weg gehen, was die Ausbreitung des Virus begünstigt. Hinzu kommen fehlende Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel oder Gesichtsmasken. Laut Caritas sind Flüchtlingsunterkünfte „epidemiologisch gesehen eine Katastrophe“. Einer neuen Studie der Uni Bielefeld zufolge könnten Flüchtlingsunterkünfte und Asylbewerberheime wegen der hohen Personendichte zu Hotspots für Corona-Infektionen in Deutschland werden. Das Infektionsrisiko in den dafür untersuchten Einrichtungen sei vergleichbar hoch oder sogar höher als auf Kreuzfahrtschiffen, sagen die Verfasser. Auf den meist engen Gängen der Unterkünfte, bei gemeinsam genutzten Bädern, Küchen und in Zimmern, in denen mehrere Personen leben, sei Abstandhalten de facto nicht möglich. Ein Corona-Fall würde unter diesen Umständen statistisch 20 Prozent der übrigen Bewohner infizieren, während das Risiko auf einem Kreuzfahrtschiff bei 17 Prozent liege.

12. Caritas in NRW – Erstunterzeichnung des Appells „Infektionsschutz für Alle“

Die fünf Diözesan-Caritasverbände in NRW gehören mit zu den Erstunterzeichnern eines vom Flüchtlingsrat NRW initiierten und am 22.05.2020 veröffentlichten Appells „Infektionsschutz für Alle“. Die von Isolation, gesellschaftlicher Ausgrenzung und räumlicher Enge geprägten Landeseinrichtungen seien nicht nur in Pandemiezeiten ungeeignet zur Unterbringung von Menschen. Die Erstunterzeichner fordern das Land NRW auf, die Massenunterbringung auf Landesebene aktuell zu beenden und auch langfristig entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Vollkommen unzumutbar sei die Unterbringung in Massenunterkünften für vulnerable Personen, da keine bedarfsgerechten Lebensverhältnisse gewährleistet werden können. Gefordert wird die sofortige Entzerrung der Unterbringungssituation durch dezentrale Unterbringung mit Einzelbelegung auf Landes- und kommunaler Ebene. Für Kinder und Jugendliche bedeute die lange Aufenthaltszeit in Sammelunterkünften eine erhebliche Missachtung ihrer Rechte. Ihnen werde dort beispielsweise das Recht auf Schulbildung vorenthalten. Deshalb wird die sofortige kommunale Zuweisung von Familien mit Kindern gefordert.

13. Unterbringung in den Kommunen – Wiederaufnahme der kommunalen Zuweisungen

Am 5. Mai 2020 hat die Bezirksregierung Arnsberg die folgende Mitteilung an die Kommunen versandt:"[...] bezugnehmend auf die Erlasse des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 19.03. und 17.04.2020 (Az. 531-39.18.02-17-014) teilen wir mit, dass nach dem Ablauf der befristeten Aussetzung nunmehr wieder Zuweisungen von Flüchtlingen in die Kommunen vorgenommen werden. Die notwendige Wiederaufnahme der Verteilung wird unter Beachtung der aktuellen Erfüllungsquoten erfolgen. Dies wird schrittweise und nur in kleinen Zuweisungskontingenten geschehen. Dabei werden die Interessen der Asylsuchenden, bei denen inzwischen ein gesetzlicher Grund nach den §§ 47 – 50 AsylG für eine Zuweisung vorliegt, vorrangig berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wird auf die konkret betroffenen Kommunen zukommen und sie frühzeitig über anstehende Zuweisungen informieren, damit die erforderlichen Maßnahmen für die Unterbringung mit zeitlichem Vorlauf getroffen werden können." Quelle: Flüchtlingsrat NRW.

14. Mehrsprachige Informationen zum Gesundheitssystem

Das Ethno-Medizinische Zentrum hat zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden herausgegeben, in dem grundlegende Informationen über das deutsche Gesundheitssystem vermittelt werden. Die Broschüre liegt in 14 Sprachen vor. Darin finden sich Erläuterungen zum Krankenversicherungssystem und dazu, an wen Menschen sich wenden können, wenn sie selbst oder Familienangehörige erkrankt sind. Weitere Hinweise betreffen die zahnärztliche Versorgung, die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sowie von Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen. Wichtige Dokumente sind als Abbildungen abgedruckt, etwa der Impf- und Mutterpass, Rezepte sowie die Gesundheitskarte. Der Leitfaden ist hier abrufbar.

15.    Fachberatung Ehrenamt

Das Corona-Virus stellt alle vor große Herausforderungen und viele bewährte Beratungs- und Fortbildungsangebote können nicht wie gewohnt stattfinden. Das Referat Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn bietet ab sofort ein digitales Beratungsangebot in Form von Video- und Telefonberatung bei folgenden Themen an:

  •  gezielte Fragestellungen der Engagementförderung, wie z. B. bei der Erstellung eines Aufgabenprofils oder einer Projektskizze
  • Unterstützung bei einem „Rundumblick“ auf das Ehrenamt und auf Themen für die Zukunft

Pastorale Räume, Verbände, Organisation etc. sind herzlich mit ihrem Beratungs- oder Fortbildungsanliegen willkommen. Kontakt: Referat Ehrenamtsförderung im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn, Konstanze Böhm-Kotthoff ; , Telefon: 0151-67009681

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.