Mai 2026
1. Zehnter Katholischer Flüchtlingsgipfel thematisiert aktuelle flüchtlingspolitische Herausforderungen
Seit mittlerweile 10 Jahren organsiert die Deutsche Bischofskonferenz an wechselnden Standorten den Katholischen Flüchtlingsgipfel, dieses Jahr in Würzburg. Unter dem Titel „Auf sicherem Grund? Menschenrechte und Flüchtlingsschutz – politische Entwicklungen und kirchliche Handlungsansätze“ fragt der diesjährige Katholische Flüchtlingsgipfel nach dem Zusammenhang zwischen einer restriktiveren Flüchtlingspolitik, der Relativierung menschenrechtlicher Verpflichtungen und der Schwächung der rechtsstaatlichen Kultur. Teilnehmende der hochkarätigen Konferenz sind Praktiker, Experten und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe. Mehr
Ein fester Bestandteil des Katholischen Flüchtlingsgipfels ist die Präsentation der Ergebnisse einer Umfrage unter allen 27 (Erz)Bistümern. Im Erzbistum Paderborn engagieren sich über 1.100 Ehrenamtliche und 174 Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe. Aus kirchlichen Mitteln wurden im Inland über 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; zur Unterstützung von Projekten im Ausland flossen ca. 500.000 € an unterschiedliche Projektpartner. Hier erfahren Sie mehr über inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit im Erzbistum Paderborn sowie vier Best-Practice-Projekte.
2. Wohnsitzauflage verstehen und Handlungsspielräume nutzen
Der Flüchtlingsrat NRW hat eine neue Arbeitshilfe zu Wohnsitzauflage, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht veröffentlicht. Die Broschüre bietet einen gut verständlichen Überblick über diese oft schwer zu unterscheidenden Regelungen und ihre Auswirkungen auf den Alltag von Geflüchteten.
Besonders hilfreich für die Praxis: Die Arbeitshilfe erläutert, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen oder Aufhebungen möglich sind, etwa bei Aufnahme von Arbeit, Ausbildung oder Studium, und welche Rolle ein gesicherter Lebensunterhalt spielt. Zudem wird aufgezeigt, welche Behörden zuständig sind und wie entsprechende Anträge gestellt werden können. Damit richtet sich die kompakte Veröffentlichung ausdrücklich auch an Ehrenamtliche und Beratende und unterstützt dabei, Handlungsspielräume zu erkennen und Geflüchtete fundiert zu begleiten. Mehr
3. Mehr Flüchtlinge weltweit – weniger Anerkennungen in Europa
Ende 2025 waren weltweit rund 122 Millionen Menschen auf der Flucht. Im Vergleich zu einem Jahr davor sank die Zahl geringfügig, bleibt aber auf einem historisch dramatischen Niveau. Haupttreiber sind die Kriege im Sudan, in der Ukraine, in Myanmar und anhaltende Gewalt in vielen Regionen. Mehr
Während also global immer mehr Menschen Schutz brauchen, zieht Europa die Zäune höher. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden absehbar mehr Verfahren an die Außengrenzen verlagert, Schnellverfahren ausgeweitet und die Verantwortung auf Drittstaaten abgeschoben. Menschenrechtsexpert*innen warnen, dass dies den Zugang zu fairen Asylverfahren weiter erschwert – gerade für besonders Schutzbedürftige.
In Deutschland ist der Trend bereits sichtbar: 2025 wurden insgesamt 168.543 Asylanträge gestellt, davon 113.236 Erstanträge – ein Rückgang der Erstanträge um gut 50 % gegenüber 2024. Die Gesamtschutzquote lag 2025 nur noch bei 28,1 %. Parallel setzt die Bundesregierung auf verlängerte Binnengrenzkontrollen und eine Politik der Abschreckung. Mehr
Besonders problematisch: Die Finanzierung der Asylverfahrensberatung steht zur Disposition. Kürzungen oder eine Einstellung der unabhängigen Beratung würden bedeuten, dass Schutzsuchende ihre Rechte noch weniger kennen und wahrnehmen können – in einem System, das ohnehin komplexer und restriktiver wird.
So entsteht ein doppelter Widerspruch: Weltweit wächst der Bedarf an Schutz, in Europa und Deutschland sinken Zugang und Anerkennung. Für die Flüchtlingshilfe heißt das: mehr Aufklärung, mehr politische Einmischung – und die klare Botschaft, dass Menschenrechte nicht an Grenzen enden.
4. Monitoringbericht zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland
Im März ist der aktuelle Monitoringbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) erschienen. Dieser trägt den Titel „Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen“ und liefert aktuelle empirische Befunde zu rassistischen Einstellungen, Diskriminierungserfahrungen sowie deren Auswirkungen auf das Vertrauen in staatliche Institutionen in Deutschland.
Die Ergebnisse sind insbesondere für die Arbeit sozialer Einrichtungen und Verbände von hoher Relevanz. Sie zeigen u. a., dass rassistische Einstellungen weiterhin weit verbreitet sind, Diskriminierung insbesondere rassistisch markierte Gruppen betrifft und diese Erfahrungen mit einem deutlichen Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Institutionen einhergehen. Der Bericht enthält zudem konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft, etwa zur Stärkung von Antidiskriminierungsstrukturen, rassismuskritischer Bildungsarbeit und zur Wiederherstellung von Vertrauen in staatliches Handeln. Mehr
Einige der zentralen Befunde:
- 36 % der Befragten stimmen der wissenschaftlich widerlegten Aussage zu, es gebe verschiedene menschliche „Rassen“.
- 48 % glauben, bestimmte ethnische Gruppen seien „von Natur aus fleißiger“ als andere – ein biologistisches Deutungsmuster, das soziale Ungleichheiten naturalisiert.
- 66 % der Befragten vertreten die Ansicht, bestimmte Kulturen seien „fortschrittlicher und besser“ als andere (kulturalistischer Rassismus).
- Moderne, verdeckte Formen rassistischer Einstellungen – wie die Relativierung von Diskriminierung oder die Delegitimierung von Gleichstellungsforderungen – sind ebenfalls in nennenswertem Umfang verbreitet und über den gesamten Beobachtungszeitraum konstant geblieben
5. Weniger Visa zur Einreise seit der Aussetzung des Familiennachzugs
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 ist ein deutlicher Rückgang der Visaerteilungen im Bereich Familiennachzug zu beobachten. Die gesetzliche Regelung untersagt bis 23. Juli 2027 die Erteilung von Visa nach § 36a AufenthG für Angehörige von Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Ausnahmen sind nur in extremen Härtefällen nach § 22 Satz 1 AufenthG möglich. Die Anforderungen – etwa zehn Jahre Trennungsdauer oder lebensbedrohliche Situationen – führen dazu, dass nur sehr wenige Fälle anerkannt werden. Das spüren auch wir bei der Bezuschussung des Familiennachzugs aus kirchlichen Mitteln im Rahmen der sogenannten Drittellösung.
Ob die Aussetzung des Familiennachzugs unmittelbare Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Einreisen nach Deutschland hat (z.B. Asyl, Fachkräfte, EU-Staatsangehörige, anderer Familiennachzug), ist statistisch noch nicht belegt. Der Nachzug zu subsidiär Anerkannten spielte auch in den vergangenen Jahren bei der Einwanderungsstatistik keine allzu große Rolle. Dieser betrug in 2023 9,5%, in 2024 10% und in 2025 6,7% aller Visa zwecks Familienzusammenführung. Mehr
6. Auslandsportal des Auswärtigen Amtes zum Visumantrag
Unabhängig von der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Anerkannten, findet Familiennachzug zu sonstigen Berechtigten regulär statt. Wie der Deutsche Caritasverband neulich seine Beratungsstellen informiert hat, stellen aber immer mehr deutsche Auslandsvertretungen die bisher bekannte Terminbuchung über „RK-Termin“ für Familiennachzugsverfahren ein und verweisen stattdessen auf das Auslandsportal. Mittlerweile sind auch Auslandsvertretungen darunter, die für Familiennachzüge zu Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln relevant sind. Es ist zu erwarten, dass weitere Auslandsvertretungen folgen werden.
Das Auslandsportal bietet die Möglichkeit einer digitalen, sicheren Antragsstellung. Auch der Stand eines laufenden Antrags soll über das Visumsportal einsehbar sein. Viele Fragen zum Auslandsportal werden im FAQ des Auswärtigen Amtes erläutert: Auslandsportal | Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Insbesondere zum Thema fristwahrende Antragstellung rät der DCV dazu, bis auf Weiteres Vorsicht walten zu lassen: „Wenn eine Frist zu wahren ist (z.B. aufgrund der nahenden Volljährigkeit von Kindern) wird weiterhin ein zusätzlicher Antrag per Fax/per Mail an die zuständige Auslandsvertretung gesandt, der im Streitfall als Nachweis vorgelegt werden kann.“
7. Seminarprogramm „MPs 2030 – Gestärkt im Engagement“
Gerne weisen wir auf ein Angebot des Vereins „IMPACT – Civil Society Research and Development e.V.“ Es richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 32 Jahren, die nach Deutschland gekommen sind und sich gesellschaftlich engagieren (möchten). Bis zum 24. Mai 2026 können sich Personen für die nächste 6-monatige Seminarreihe bewerben, die im September 2026 startet. In regelmäßigen Wochenendseminaren in Berlin und Online-Veranstaltungen setzen sich die Teilnehmenden mit der Zivilgesellschaft in Deutschland auseinander und entwickeln praktische Fähigkeiten, um eigene Projekte zu realisieren. Die Inhalte des Seminarplans reichen von Projektmanagement, Rhetorik über Fundraising bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Mehr
8. Neue Zentren, alte Fragen: Wohin führt die GEAS-Umsetzung?
Mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) steuern wir auf eine Zeitenwende in der Asylpolitik zu. Am 12. Juni 2026 tritt mit dem GEAS-Anpassungsgesetz ein zentraler Teil der Reform des europäischen Asylsystems in Kraft. Damit setzt Deutschland Vorgaben der Europäische Union um und schafft die rechtliche Grundlage für sogenannte Sekundärmigrationszentren. Naturgemäß gehen die Standpunkte der Befürworter und Kritiker weit auseinander: Befürworter sehen darin vor allem einen Schritt zu mehr Ordnung, schnelleren Verfahren und einer gerechteren Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU. Kritiker hingegen warnen, dass die Reform auf Abschottung hinausläuft, grundlegende Flüchtlingsrechte aushöhlt und Länder an den Außengrenzen übermäßig belastet.
Im Fokus stehen Geflüchtete, für deren Verfahren ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist oder die dort bereits Schutz erhalten haben. Die geplanten Zentren gehen dabei mit deutlichen Verschärfungen einher: Vorgesehen sind restriktivere Unterbringungsformen, mögliche Residenzpflichten und eingeschränkter Zugang zu Integrationsangeboten. Ziel ist eine schnellere Klärung der Zuständigkeit und erleichterte Rückführungen – faktisch könnte dies jedoch zu längeren Phasen isolierter Unterbringung führen.
Kritisch gesehen wird insbesondere das Risiko von Grundrechtseingriffen. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, erschwerter Zugang zu Rechtsberatung und mögliche Hürden beim effektiven Rechtsschutz werfen Fragen im Hinblick auf rechtsstaatliche Standards und menschenrechtliche Verpflichtungen auf. Auch die Gefahr pauschaler Einstufungen ohne ausreichende Einzelfallprüfung bleibt bestehen.
Mit dem Gesetz sind zudem Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht verbunden, die Verfahren stärker zentralisieren und beschleunigen sollen. Gleichzeitig könnten neue Befugnisse für Behörden entstehen, etwa bei der Zuweisung in spezielle Einrichtungen oder der Durchsetzung von Transfers in andere EU-Staaten.
Die genauen Regularien bezüglich des Betriebs und der Finanzierung der Sekundärmigrationszentren sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch nicht abschließend geklärt. Sollten sie aber wie bisher geplant kommen, dann bedeutet dies auch für die Flüchtlingshilfe eine neue Herausforderung. Neben der Beratung zu komplexeren Verfahren wird es darauf ankommen, die Bedingungen in den Zentren kritisch zu begleiten und den Zugang zu unabhängiger Unterstützung sicherzustellen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren – oder ob sich die Zentren faktisch zu Orten eingeschränkter Rechte entwickeln.
9. Resettlement-Website wieder online
Nach einer Überarbeitungsphase ist die Website www.resettlement.de nun wieder online. Seit vielen Jahren dient sie als verlässliche Informationsquelle rund um das Thema Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme in Deutschland. Sie soll sichtbar machen, dass diese legalen und sicheren Zugangswege weiterhin für den Flüchtlingsschutz relevant sind – unabhängig davon, dass die Umsetzung in Deutschland seit Mai 2025 pausiert.
Das Angebot der Website umfasst:
- Informationen für einreisende Personen in mehreren Sprachen zu den ersten Schritten in Deutschland und wichtigen Behördengängen.
- Hilfreiche Hinweise für Mitarbeitende in Kommunen, die mit aufgenommen Flüchtlingen arbeiten.
- Fachinformationen zu den verschiedenen Aufnahmeprogrammen, ihrer Funktionsweise und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Gut zu wissen ...
Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.
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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
