Oktober 2018

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe,

in dieser Ausgabe des Newsletters finden Sie viele Beiträge mit Zahlen und Prozenten. Das erscheint erstmal langweilig und unpersönlich, sagt aber doch einiges aus über die gesellschaftliche Realität, in der Sie sich engagieren, über die zu erwartenden Entwicklungen und Bedarfe. Die Zahl der Angriffe auf Asylbewerber ist weiter auf einem hohen Stand. Rein rechnerisch gibt es alle zweieinhalb Tage einen Angriff auf ein Asylbewerberheim. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Deutsche Bischofskonferenz zum dritten Mal den Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ausschreibt. Ende des Jahres 2018 werden es vermutlich nicht einmal 160.000 Menschen sein, die als Asyl- und Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Unter einer anderen Obergrenzen liegt weiterhin der Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen: vom Menschenrecht auf Familienleben bleibt in der bürokratischen Praxis (mit nicht unbeabsichtigten Effekten?) nur wenig übrig. Im Newsletter finden Sie aber auch mutmachende Beiträge und Hinweise, die Ihnen im ehrenamtlichen Engagement weiterhelfen.

Ihr Redaktionsteam

 

Alle zweieinhalb Tage ein Angriff auf ein Asylbewerberheim

Die Zahl der Anschläge auf Asylunterkünfte ist in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. In den ersten neun Monaten des Jahres zählten die Behörden 110 Straftaten gegen Asylunterkünfte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) laut Presseberichten mitteilte. 2017 gab es im gleichen Zeitraum mehr als doppelt so viele Angriffe. Pro Quartal wurden in 2017 durchschnittlich 80 Straftaten verzeichnet, 2018 waren es lediglich 36. Damit findet aber immer noch rechnerisch alle zweieinhalb Tage ein Angriff statt. Mit 108 von 110 Fällen haben dem BKA zufolge beinahe alle Taten einen rechtsradikalen Hintergrund. Da es in der Regel noch viele Nachmeldungen gibt, handelt es sich um vorläufige Zahlen. In 2015 hatten die Behörden 1.031 Straftaten gegen Asylunterkünfte gezählt, auch 2016 waren es noch 995. 2017 war die Zahl der Angriffe auf 312 gesunken. Zugleich liegt die Zahl der Angriffe auf Asylbewerber weiter auf einem hohen Stand. Im ersten Halbjahr 2018 zählte die Bundesregierung insgesamt 704 politisch motivierte Angriffe auf Asylsuchende, bei denen 120 Menschen verletzt wurden.

 

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt Preis gegen Rassismus aus

Die Deutsche Bischofskonferenz wird zum dritten Mal den Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vergeben. Mit dem Preis sollen Personen, Gruppen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die sich in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus engagieren oder sich prägend an ökumenischen bzw. gesellschaftlichen Initiativen beteiligen. Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Personen, Gruppen oder Initiativen können sich entweder selbst um den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Bewerbungen oder Vorschläge können bis zum 15. Januar 2019 per E-Mail an das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eingesendet werden (). Die Preisverleihung wird im Sommer 2019 in Essen stattfinden. Mehr

 

Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen weiterhin deutlich unter der Obergrenze

Von Anfang August bis Mitte September wurden lediglich 112 Visa erteilt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervorgeht. Damit bleibt die Zahl der erteilten Visa weit unter der Obergrenze von 1.000 pro Monat. Auf dieses Kontingent hatte sich die große Koalition aus Union und SPD nach monatelangem Streit geeinigt, nachdem der Nachzug zu subsidiär Geschützten gut zwei Jahre lang ausgesetzt war. Angesichts von nur gut 40.000 registrierten Terminanfragen waren viele panikmachende Prognosen offenkundig falsch und Prognosen z.B. des IAB (ca. 60.000) offenbar weitaus realistischer. Vom Menschenrecht auf Familienleben bleibt damit in der bürokratischen Praxis nur wenig übrig. Unter der Panikmache und den unhaltbaren Prognosen leiden unzählige Schutzberechtigte, die über Jahre hinweg von ihren engsten Familienangehörigen zwangsweise getrennt werden.

 

Die (so nicht genannte) "Obergrenze" von Flüchtlingen wird in 2018 nicht erreicht werden

Parlamentarische Anfragen der LINKEN ergaben, dass die im Koalitionsvertrag (so nicht genannte) "Obergrenze" von 180.000 bis 220.000 Flüchtlingen in diesem Jahr nicht erreicht werden wird und dass die Behauptung von Horst Seehofer vom Juni 2018, die Obergrenze könnte dieses Jahr erreicht oder sogar überschritten werden, nicht von den Zahlen der Bundesregierung gedeckt ist. Die Zahl der Erstantragsteller für das bisherige Gesamtjahr lag Ende September bei 124.000 und damit weit unter dem von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor, nach dem die Zuwanderung die Spanne von 180.000 bis 220.000 nicht überschreiten soll. Eine Auswertung der Zahlen ergibt, dass es am Ende des Jahres vermutlich nicht einmal 160.000 Menschen sein werden, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. In der Flüchtlingshilfe engagierte Personen nahmen die geringen Zahlen zum Anlass für die Forderung, den Familiennachzug zu Schutzbedürftigen wieder uneingeschränkt zu ermöglichen.

 

Etwas aus der Asylstatistik für das zweite Quartal 2018

Die Erfolgsquote von Asylsuchenden bei den Gerichten ist mit 32 Prozent bei inhaltlich entschiedenen Klagen im ersten Halbjahr 2018 unverändert hoch, bei afghanischen Geflüchteten lag dieser Wert sogar bei 58 Prozent - ein sehr starkes Indiz für eine mangelhafte Prüf- und Entscheidungspraxis des BAMF. 2017 erhielten über 30.000 durch das BAMF zunächst abgelehnte Asylsuchende doch noch einen Schutzstatus, in 26.270 Fällen durch die Gerichte, in 4.484 Fällen durch das BAMF, z.B. im Rahmen von Abhilfeentscheidungen in anhängigen Klageverfahren. Bis Juli 2018 waren es bereits 22.046 Asylsuchende, die vom BAMF zunächst abgelehnt wurden und dann doch noch einen Schutzstatus erhielten. Der Berg von anhängigen Klagen gegen Asylbescheide reduziert sich lt. BMI nur langsam: noch immer sind es knapp 34.300 Verfahren. Während im ersten Halbjahr 79.000 neue Klagen hinzukamen, wurde in 87.000 Fällen entschieden. Die teuren Handy-Durchsuchungen im BAMF, die mit erheblichen Eingriffen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden sind, bestätigen in den allermeisten Fällen die Angaben der Betroffenen. Bis Juli 2018 ergaben sich hieraus bei gerade einmal 41 Personen Zweifel zu Angaben zur Identität/Herkunft - die sich vermutlich aber auch durch genaue und fachkundige Anhörungen ergeben hätten. Von 7.000 Flüchtlingen wurden die Daten ausgelesen, bei 2.000 Flüchtlingen auch tatsächlich ausgewertet. Hauptherkunftsländer der Asylantragsteller im September waren Syrien, der Irak und der Iran. Zurückgegangen ist im September vor allem die Zahl syrischer und irakischer Antragsteller sowie solcher aus afrikanischen Staaten.

 

Grafische Darstellung der Asylanträge und Entscheidungen

Wollten Sie schon immer wissen, wie sich die Zahlen der Asylantragsteller seit 2015 entwickelt haben, wie die aktuelle Anerkennungsquote in Bezug auf bestimmte Länder aussieht, oder wie Länder abschneiden, die in allgemeinen Statistiken vielleicht schwach vertreten sind? Dafür und mehr könnten Histogramme auf der Website „Refugee Datathon Munich“ eine gute Informationsquelle sein. Mehr

 

Abschiebung von Schutzberechtigten nach Bulgarien bleibt verboten

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen weist auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.2018 hin (Az: 1 B 18.18). Demnach darf eine bereits in Bulgarien anerkannte Person nach einem negativen Asylverfahren in Deutschland nicht nach Bulgarien abgeschoben werden. Das BVerG hat damit eine Entscheidung des OVG Lüneburg bestätigt, das festgestellt hatte, in Bulgarien herrschten derzeit keine hinreichenden Lebensbedingungen für Schutzberechtigte und ihnen würde dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohen. Mehr

 

Informationen für Geflüchtete, die nach Spanien oder Polen rücküberstellt werden

Das Raphaelswerk (Fachverband der Caritas) hat zwei Orientierungshilfen für Beraterinnen und Berater, ehrenamtliche Unterstützerkreise und Betroffene erstellt. Die Orientierungshilfen sollen bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Spanien und Polen aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Informationen sich selbst zu überlassen. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote ist ausdrücklich nicht erfolgt. Beide Orientierungshilfen finden Sie auf der Website des Raphaelswerks hier.

 

NRW-Gesetzesreform zur Abschiebehaft - Alternativen zur Abschiebungshaft

Die Landesregierung hat am 10.07.2018 eine Reform des Gesetzes beschlossen, das den Abschiebungshaftvollzug regelt. Die Landesregierung will die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren ausbauen und begründet dies mit Handlungsbedarf bei den Bedingungen für die Unterbringung von gefährlichen Personen. Künftig sollen sogenannte "gefährliche Personen" in besonderen Gewahrsamsbereichen unter "Beschränkung ihrer Freiheitsrechte" untergebracht werden können. Diese Freiheitsrechte wie die Handynutzung oder der Zugang zum Internet können auch präventiv eingeschränkt werden. Abschiebehäftlinge dürfen künftig nur Mobiltelefone ohne Kamerafunktion nutzen. Dies sei nötig aus Sicherheitsgründen und um Persönlichkeitsrechte zu schützen, so das Ministerium. Das Verbot von Bargeld soll dem Drogenhandel vorbeugen. Der bargeldlose Einkauf sei gewährleistet. Die Zahl der Plätze in der einzigen Abschiebehaftanstalt in NRW in Büren soll von 140 auf 175 erhöht werden. Vorsorglich regelt das Gesetz, dass die vorübergehende Mehrfachbelegung von Hafträumen möglich sein soll. Ein Artikel des Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland bietet eine aktuelle Übersicht zu den verschiedenen Formen der Abschiebungshaft und ihren rechtlichen Grundlagen, zu den in Deutschland existierenden Hafteinrichtungen und zu den landesgesetzlichen Vollzugsregeln. Mehr

 

Mehr als 30.000 Flüchtlinge in Ausbildung

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass immer mehr Flüchtlinge eine Ausbildung absolvieren. Mehr als 31.000 junge Flüchtlinge hätten eine Lehrstelle angetreten (zum 30. September 2016 waren es 12.200). Die Ausbildungsbetriebe sind überwiegend aus dem Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen (20.000) und Handwerk (über 11.000). Die Zahlen können ein Hinweis darauf sein, dass die 3+2-Regelung von immer mehr Personen in Anspruch genommen wird. 90 Prozent der Flüchtlinge in Ausbildung kommen aus den acht Hauptherkunftsländern, an erster Stelle aus Afghanistan. Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht von Projekten und Initiativen, die sich die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung auf die Fahnen geschrieben haben. Sollten auch Sie entsprechende Ideen verfolgen, ist Ihr zuständiger Caritaskoordinator gerne behilflich.

 

Wegweiser für Geflüchtete im Gesundheitswesen

Der Caritasverband Wuppertal/Solingen hat das Handbuch „Gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten“ herausgegeben. Der für hauptamtliche Fachkräfte konzipierte Wegweiser ist umfangreich und liefert hilfreiche Informationen für alle Akteure. Auch Geflüchtete können davon profitieren, sofern sie der deutschen Sprache mächtig sind. Insbesondere die ersten beiden Kapitel (allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem und relevante Gesetze in der Flüchtlingsarbeit) können für Geflüchtete und ehrenamtlich Unterstützende von besonderem Interesse sein. Mehr

 

Best-practice-Beispiel: Interaktive Karte für Neubürger in Dortmund

Das Netzwerk Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe in Dortmund hat die Interaktive Karte www.map.gefluechtete-dortmund.de freigeschaltet. Dadurch soll Dortmunder Neubürgern die Orientierung in ihrer neuen Heimat vereinfacht werden. Sie können sich in wenigen Schritten über Angebote aus den Bereichen Sprache, Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Beratung, Wohnen etc. informieren. Allgemeinverständliche Erklärungen zum Weg eines Flüchtlings, Beratungshilfeangebote, hilfreiche Links und Aktualia ergänzen das Angebot.

 

Flüchtlingsbürgen müssen im Einzelfall nicht zahlen

Im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms haben zwischen 2013 und 2015 zahlreiche Bürgen dafür gerade gestanden, dass Menschen aus Syrien eine sichere Aufnahme in Deutschland finden konnten. In der Frage, ob die abgegebenen Verpflichtungserklärungen mit einer Flüchtlingsanerkennung enden, lagen die Meinungen in Verwaltung und Politik weit auseinander. Bürgen wurden mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert, die teilweise mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Tage berichten zahlreiche Medien übereinstimmend von einem positiven Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Demnach müssen vier Flüchtlingsbürgen aus Bonn nicht bzw. sehr wenig zurückzahlen, weil das VG keine ausreichende Beratung und Bonitätsprüfung durch die Ausländerbehörde gegeben sieht. Auch wenn es sich um Einzelfälle handelt und eine Übertragung auf ähnlich gelagerte Fälle nicht möglich ist, kann das Urteil aus Köln Mut machen, sich gegen Zahlungsaufforderungen rechtlich zu währen (AZ: 5 K 14113/17 und 5 K 15672/17).

 

Materialübersicht zu Taufanfragen veröffentlicht

Aus unterschiedlichen Gründen melden geflüchtete Menschen Interesse am christlichen Glauben. Wie mit solchen Anfragen im Erzbistum Paderborn umzugehen ist, haben wir in einer Handreichung dargelegt. In letzter Zeit fragten Ansprechpersonen aus Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften insbesondere nach fremdsprachigen Materialien, um Glaubenskurse für die Zielgruppe gestalten zu können. Um allen Beteiligten die Suche zu vereinfachen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt und auf unserer Homepage veröffentlicht. Gerne ergänzen wir sie um weitere hilfreiche Texte und Kurseinheiten, die Sie uns vielleicht melden möchten. Mehr

 

Publikation des DCV - Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden

Die Regelung zur Bestimmung des Alters bei jungen Schutzsuchenden sorgt seit Beginn des Jahres für eine kontroverse Debatte, die oft wenig faktenbasiert ist. In der Publikation werden geltende Zuständigkeiten, Verfahren und Methoden der Altersbestimmung dargestellt und bewertet. Auch zu wichtigen Aspekten der politsichen Debatte bezieht der DCV Position. So spricht sich der DCV dafür aus, dass bei Zweifeln im angegebenen Alter einer jungen schutzbedürftigen Person prinzipiell das im Rahmen der Inobhutnahme geregelte Verfahren zur Altersfeststellung gelten sollte. Aktuelle Vorschläge zum verstärkten Einsatz ärztlicher Methoden zur Altersfeststellung und zur Durchführung von Alterseinschätzungsverfahren in AnkER-Einrichtungen lehnt der DCV ab. Ziel der Veröffentlichung ist es zu einer faktenorientierten Diskussion beizutragen. Download der Broschüre hier.

 

Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern und von abgelehnten Bewerbern

Die während des Flüchtlingsandrangs 2016 vereinbarten zusätzlichen Bundes-Hilfen für Länder und Kommunen werden um ein weiteres Jahr bis Ende 2019 verlängert. Der Gesetzentwurf wurde am 09.10.2018 im Kabinett verabschiedet. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen für das kommende Jahr 6,85 Milliarden Euro zur Bewältigung von fluchtbedingten Integrationskosten zur Verfügung. Darin enthalten sind die Integrationspauschale in Höhe von 2,44 Milliarden Euro und die Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Unterkunft in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. Weitere 1,61 Milliarden Euro erhalten die Länder und Gemeinden über die „Spitzabrechnung“ der vom Bund 2018 gezahlten Pauschalen pro Flüchtling. Die exakte Abrechnung für jeden Flüchtling werde auch für 2019 fortgesetzt. Sie solle im Jahr 2020 erfolgen. Bund und Länder hatten 2016 ein Verfahren vereinbart, wonach der Bund zunächst eine Pauschale in Höhe von 670,-€  pro Schutzsuchende im Asylverfahren und für abgelehnte Asylbewerber zahlt und die genaue Abrechnung ein Jahr später erfolgt. Auf dem Hintergrund der durch die Aufnahme von Flüchtlingen verschärften Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlt der Bund den Ländern 500 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung.

 

Islamische Verbände in Deutschland und Islam in Deutschland

Der Mediendienst Integration (ein Projekt des „Rats für Migration e.V.“ (RfM), einem bundesweiten Zusammenschluss von Migrationsforschern) hat Informationen und Ansprechpartner für Journalisten in einem Infopapier zusammengefasst. Durchaus aber auch geeignet für die Arbeit von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in der Flüchtlingshilfe im jeweiligen Sozialraum. Es geht um die folgenden Fragen: Wer vertritt den organisierten Islam in Deutschland? Welche Verbände gibt es? Wie viele Moscheegemeinden gehören ihnen an und wie ist ihre religiöse Ausrichtung? Darüber gibt es Infos zum Thema: Wie viele Muslime leben in Deutschland? Wie viele muslimische Frauen tragen ein Kopftuch? Und an welchen Universitäten wird islamische Theologie gelehrt? Mehr

 

Wo ist Integration gelungen, worauf lässt sich aufbauen, wo ist eine Neubestimmung nötig?

Das Jugendmagazin „fluter“ der Bundeszentrale für politische Bildung setzt sich mit dem Einwanderungsland Deutschland auseinander. Mehr als 19 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben hier und es sei Zeit für eine selbstbewusste Bestandsaufnahme: Wo ist Integration gelungen, worauf lässt sich aufbauen, wo ist eine Neubestimmung nötig? Probleme sollen nicht kleingeredet werden. Die Frage ist: Wollen wir eine homogene geschlossene Gesellschaft oder eine offene vielfältige, die Konflikte auszutragen lernt? Und wer ist das überhaupt, „wir“? Die Bestandsaufnahme zu 43 Themen und Bereichen wie z.B. Apps und Flüchtlinge, Rassismus in Schulen, Rassismus-Debatte in Deutschland, die liberale Moschee, Integration und Sport, Geflüchtete und Unternehmer, Integrationskurse steht hier zur Verfügung. Fluter kann auch abonniert werden.

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion: , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                      , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.