Oktober 2021

1. Einladung zum Tag des Ehrenamts

Zum Internationalen Tag des Ehrenamts am 05. Dezember organisiert der Caritasverband traditionell eine Veranstaltung rund um die Themen Ehrenamt und Engagement. Ganz im Sinne der aktuellen Caritas-Kampagne #DasMachenWirGemeinsam findet der Tag des Ehrenamts dieses Jahr in Kooperation mit den anderen vier Caritasverbänden in NRW statt. Sie sind herzlich zum diesjährigen digitalen und NRW-weiten Tag des Ehrenamts am 29. November 2021 von 16-19 Uhr via Zoom eingeladen. Prof. Dr. Theo Wehner wird mit uns den Nachmittag zum Thema „Was bewegt das Ehrenamt? – über Motivation, Sinnkonstruktionen und Konfliktpotentiale“ gestalten. Gemeinsam wollen wir Antworten zu dieser und zu anderen Fragen finden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Flyer und dem Einladungsschreiben.

2. Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihre Berater/innen

Mit dem Sturz der Regierung von Präsident Ghani und der erneuten Machtübernahme der Taliban hat sich die asyl- und abschieberelevante Lage in Afghanistan grundlegend verändert. Dieser neuen Situation möchte PRO ASYL mit Beratungshinweisen begegnen. Aufgrund der sich ständig ändernden Lage werden die Beratungshinweise laufend aktualisiert. Mehr

3. Lohnt sich ein Asylfolgeantrag für Menschen aus Afghanistan?

Diese Frage stellt sich seit der Machtübernahme durch die Taliban für viele Geflüchtete aus Afghanistan. Grundsätzlich erfordert sie eine grundlegende Abwägung und Begründung im Einzelfall. Fachkundige Beratung sollte auf jeden Fall in Anspruch genommen werden. Für generelle Informationen zum Thema eignet sich die Broschüre des Informationsverbund Asyl & Migration aus 2018 sehr gut. Aktuell und passgenau ist außerdem eine Handreichung des Deutschen Caritasverbandes mit dem Titel „Folgeanträge von afghanischen Staatsbüger_innen in Deutschland im Lichte der Machtübernahme der Taliban“. Die Handreichung erläutert, für wen ein Folgeantrag aktuell infrage kommt, welche aufenthaltsrechtlichen Fragen abzuwägen sind, und bis wann und wie ein Folgeantrag zu stellen ist.

4. Familienzusammenführung: Fragwürdige Methode des Auswärtigen Amtes?

Gleich mehrere Medien gehen auf den „Berliner Vergleich“, wie einige involvierte Rechtsanwälte eine fragwürdige Methode des Auswärtigen Amtes beim Familiennachzug nennen, ein. Demnach müssen immer mehr anerkannte Flüchtlinge vor das Verwaltungsgericht Berlin ziehen, ehe ihre Familien ein Visum erhalten. Von März 2007 bis September 2021 wurden 20.246 Verfahren gegen das Auswärtige Amt geführt. Bei 6.174 wurde am Ende ein Visum ausgestellt. In 95 Prozent dieser Fälle aber nur nach einem Vergleich oder einer ähnlichen Einigung, die einen Rückzug einer Klage sowie die Übernahme der Kosten beinhaltet. Nähere Informationen entnehmen Sie den Berichten auf Tagesschau, Fragdenstaat und Buzfeed.

5. Neue Abschiebehaft für NRW

In Sachstandberichten des MKFFI zur Durchsetzung der Ausreisepflicht kann man den Eindruck gewinnen, dass NRW stolz darauf ist, bundesweit die meisten Abschiebungen durchzuführen (1.404 Personen bzw. 24,68% aller Abschiebungen in der ersten Jahreshälfte 2021). Viele dieser Menschen haben ihre letzten Tage in Deutschland in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren verbracht. Dort stehen bis zu 175 Plätze zur Verfügung. Nun soll in der Nähe des Düsseldorfer Flughafens eine zweite Einrichtung für bis zu 25 Personen entstehen. Sinn und Zweck dieser neuen Einrichtung soll eine schonende Unterbringung für Menschen sein, die „kurzfristig in Gewahrsam genommen werden müssen“, so das MKFFI gegenüber Zeit-Online am 04.09.2021.

6. Abschiebungen können gemeldet werden

Im Jahr 2020 wurden trotz der globalen COVID-19 Pandemie und damit einhergehender weitreichende Kontakt- und Reisebeschränkungen 1.886 Menschen über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. in europäische Mitgliedsstaaten überstellt. Die meisten sog. Rückführungen erfolgten im Rahmen von Sammelabschiebungen, an denen jeweils bis zu hundert Personen und mehr beteiligt waren. Das und mehr geht aus dem Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung NRW 2020 hervor.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf ein Angebot des Vereins Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. hin. Dort startete im August 2021 das Projekt „Abschiebungsreporting NRW“. Es wird aus Mitteln der Evangelischen Landeskirchen in NRW gefördert. Ziel des Projektes ist es, inhumane Aspekte der Abschiebungspraxis an Einzelfällen öffentlich zu machen, in ausführlichen Berichten über die Abschiebungspraxis zu informieren und besondere Härten bei Abschiebungen in den Blick zu nehmen. Besondere Einzelfälle können dort gemeldet werden. Bei Interesse kommt der zuständige Referent zu Ihnen und dokumentiert die Ereignisse. Mehr dazu im Infoblatt.

7. Gutachten zum Umgang mit der Vielfalt

„Der Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft hängt von der Teilhabe aller Menschen ab“, heißt es im Vorwort einer neuen Publikation der Mercator-Stiftung. Das Gutachten Diskriminierungsrisiken und Handlungspotenziale im Umgang mit kultureller, sozioökonomischer und religiöser Diversität liefert neben der umfangreichen Analyse hilfreiche Empfehlungen zum Umgang mit der Vielfalt in den genannten Bereichen. Dabei betrachtet es die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung. Mehr

8. Schwerbehindertenausweis und Duldung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat das Problem der obligatorischen Befristung von Schwerbehindertenausweisen (SB-Ausweisen) von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herangetragen. Das Ergebnis ist zumindest für Geduldete positiv.

Da die Laufzeit des Schwerbehindertenausweises an die des Aufenthaltstitels gekoppelt ist, wurde die Vorschrift auch an Geduldete und Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung angewandt. Mit dem Rundschreiben vom 21.09.2021 hat das BAMS den Bundesländern mitgeteilt, dass bei Geduldeten die Laufzeit beider Dokumente entkoppelt werden soll. Bei Aufenthaltsgestattungen ändert sich dadurch leider nichts.

9. Adoption von volljährigen Geflüchteten

Am 25.08.2021 hat der BGH der Adoption von volljährigen Geflüchteten enge Grenzen gesetzt. Verhandelt wurde das Begehren eines deutschen Ehepaares, einen afghanischen Geflüchteten als Kind anzunehmen. Dieser hatte zunächst falsche Angaben zu seiner Identität gemacht und sie später nachweislich korrigiert. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, wollte ihn seine Gastfamilie, bei der er bereits zwei Jahre wohnte, adoptieren. Der BGH hat die ablehnende Entscheidung der Vorinstanzen weitgehend bestätigt. Für eine Erwachsenenadoption müsse eine "sittliche Rechtfertigung" bestehen, heißt es in der Begründung. Laut BGH soll diese Einschränkung in erster Linie missbräuchliche Adoptionen verhindern. Ein solcher Fall liege vor, wenn der Verdacht bestehe, dass primär die Rückführung eines Asylsuchenden in seine Heimat verhindert werden solle. Die Karlsruher Richter betonten zusätzlich die Notwendigkeit, die Identität von Adoptionswilligen zu klären. Den Beschluss des BGH finden Sie hier.

10. Seminar für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Gerne weisen wir auf ein Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe hin. Es findet vom 19. - 21.11.2021 in Meschede statt. Das Seminar ist beitragsfrei und schließt Programm, Unterkunft und Verpflegung (mit Ausnahme der Getränke) ein. In diesem Seminar werden rechtliche Grundlagen der Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsmöglichkeiten vermittelt, über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse informiert sowie für Aspekte interkultureller Zusammenarbeit sensibilisiert. Tagungsort ist Hennedamm Hotel, Meschede. Mehr

11. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Harald Thomé weist auf mehrere Online-Seminare zum Thema SGB II in der Migrationsberatung im neuen Jahr hin. Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen. In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Termine: 18. Jan., 22. Februar, 21. März und 13 Mai 2022. Zur Ausschreibung und Anmeldung hier.

12. Einladung: Veranstaltungsreihe humanitäres Aufnahmeprogramm NesT

Im Mai 2019 startete das deutsche Community Sponsorship Pilotprogramm “Neustart im Team” (NesT). Bei Community Sponsorship-Programmen arbeiten Staat und Zivilgesellschaft Hand in Hand, damit besonders schutzbedürftige Flüchtlinge in Drittstaaten eine neue Heimat und Schutz finden. Sie ermöglichen es Privatpersonen, NGOs, Kirchengemeinden, Kommunen, Unternehmen und anderen Akteuren, sich aktiv in die humanitäre Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen einzubringen.

Der Deutsche Caritasverband ist an der Organisation der Veranstaltungsreihe „Humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen durch Community Sponsorship – Chancen und Handlungsmöglichkeiten für verschiedene gesellschaftliche Akteure“ beteiligt. Diese findet zwischen dem 23.11.2021 und dem 25.11.2021 statt. Im Rahmen von fünf verschiedenen Online-Veranstaltungen wird ein Blick auf die Handlungsmöglichkeiten verschiedener Akteure geworfen sowie der aktuelle Stand des Programmes diskutiert. Weitere Informationen können Sie dem Save the Date entnehmen.

13. Neue Arbeitshilfe „Erste Schritte am Wohnort“ für Ehrenamtliche im NesT-Projekt

Um die Mentorinnen und Mentoren im Pilotprogramm NesT bestmöglich auf die Ankunft der über NesT einreisenden Geflüchteten vorzubereiten, hat die Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) in Kooperation mit der Caritasstelle im Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland die Broschüre „Erste Schritte am Wohnort“ herausgegeben. In der Arbeitshilfe erhalten die Ehrenamtlichen Informationen dazu, welche Behördengänge kurz nach der Einreise der Geflüchteten wichtig sind und was es dabei zu beachten gibt. Mehr

14. Informationsblatt für Geflüchtete, die nach Belgien rücküberstellt werden

Das Raphaelswerk hat ein neues Informationsblatt für Geflüchtete, die nach Belgien rücküberstellt werden, veröffentlicht. Die Orientierungshilfe richtet sich an Berater/innen, ehrenamtliche Unterstützungskreise und Betroffene. Sie soll bestehende Angebote, Verfahrenswege und Kontaktstellen in Belgien aufzeigen, um Rücküberstellte nicht ohne jegliche Information zu lassen. Eine Bewertung der Strukturen und Angebote ist nicht erfolgt. Das Informationsblatt ist hier abrufbar.

_________________

Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;