September 2026
1. Das Asylverfahren hat sich geändert: Was Flüchtlingshelfer seit Juni 2026 wissen sollten.
Seit dem 12. Juni 2026 gelten zentrale Teile der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Für Deutschland bedeutet das erhebliche Änderungen: reguläre und beschleunigte Prüfverfahren, Asylgrenzverfahren, ein umgestaltetes Zuständigkeitsverfahren anstelle des bisherigen Dublin-Verfahrens sowie neue Regeln bei Registrierung und Screening. Anhörungen werden künftig außerdem als Tonaufzeichnung dokumentiert.
Besonders wichtig: Für das beschleunigte Prüfungsverfahren gilt eine Höchstfrist von drei Monaten. Es kann unter anderem angewendet werden, wenn die EU-weite Schutzquote für das jeweilige Herkunftsland bei höchstens 20 Prozent liegt. Für reguläre Verfahren ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.
Viele Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens, die über Jahre weitergegeben wurden, sind damit zumindest teilweise überholt. Wer Menschen zu Anhörungen, zur Rechtsberatung oder bei Behördenkontakten begleitet, sollte deshalb die neuen Verfahrenswege kennen. Das Schaubild des BAMF „Der Weg durch das Asylverfahren ab dem 12. Juni 2026“ kann dabei als erste Orientierung dienen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Asylantragstellung von Familienangehörigen. Hierzu hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen einen hilfreichen Überblick veröffentlicht.
Außerdem gilt: GEAS bedeutet in bestimmten Fallkonstellationen deutlich weniger Zeit für Beratung und Reaktion. Helfende sind deshalb gut beraten, Betroffene nach Erhalt von BAMF-Bescheiden sowie Gerichts- oder Abschiebungsschreiben möglichst schnell an eine qualifizierte Asylverfahrens- oder Rechtsberatung zu vermitteln.
2. BAMF widerruft häufiger den Schutzstatus von Menschen aus Syrien
Zahlreiche Medien haben in den vergangenen Wochen übereinstimmend darüber berichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Schutzstatus von Menschen aus Syrien inzwischen häufiger überprüft und öfter widerruft als in den Vorjahren. Hintergrund sind vor allem die politischen Veränderungen in Syrien seit dem Sturz des Assad-Regimes Ende 2024.
Nach Angaben der Bundesregierung endeten im ersten Halbjahr 2026 rund 23,2 % der abgeschlossenen Überprüfungsverfahren mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus. Zum Vergleich: 2025 lag dieser Anteil bei 3,7 %, 2024 bei 3,1 %.
Das BAMF prüft dabei, ob die Voraussetzungen für den gewährten Schutz weiterhin bestehen. Die Überprüfungen wurden schrittweise auf weitere Personengruppen ausgeweitet.
Für die Arbeit in der Flüchtlingshilfe besonders wichtig: Ein Widerruf des Schutzstatus bedeutet nicht automatisch den Verlust des Aufenthaltsrechts oder eine unmittelbare Abschiebung. Aufenthaltsrechtliche Fragen werden weiterhin individuell geprüft. In vielen Fällen können zudem andere rechtliche Möglichkeiten für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bestehen.
Nähere Informationen enthält eine Fachinformation des Deutschen Caritasverbandes für die Caritas-Beratungsstellen. Mehr
Ebenfalls informativ und hilfreich ist die mehrsprachige Broschüre aus Schleswig-Holstein „Informationen für Geflüchtete aus Syrien“.
3. Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten seit der GEAS-Reform
Seit dem 12. Juni 2026 gelten für viele Geflüchtete neue Regeln beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Rechtslage ist sehr komplex geworden, so dass zumindest in der Anfangszeit eine kompetente Beratung zu empfehlen ist.
Asylsuchende unterliegen seit der GEAS-Reform im laufenden Asylverfahren teilweise neuen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann ein Arbeitsverbot nach sich ziehen. Außerdem wurde eine europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Deren Staatsangehörige können, abhängig vom jeweiligen Verfahrensstand, von Arbeitsverboten betroffen sein.
Verschiedene Anbieter haben dazu kompakte Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Übersichten des DiCV Osnabrück und der GGUA stellen die Rechtslage für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung dar und unterscheiden dabei zwischen dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung und dem Zeitraum nach der Zuweisung in eine Kommune.
Eine Arbeitshilfe des Arbeitsmarktprojekts AZG aus Niedersachsen geht darüber hinaus auch auf die Rechtslage für Menschen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis ein.
4. Neue Arbeitsverbote für Geduldete aus "sicheren Herkunftsstaaten"
Im Zuge der GEAS-Umsetzung sind auf EU-Ebene weitere Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ definiert worden. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese zusätzlichen Staaten ausgeweitet.
Zugleich wurde eine Übergangsregelung beschlossen. Danach unterliegen Menschen aus den neu als „sicher“ eingestuften Herkunftsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Arbeitsverbot, wenn für sie bestimmte Stichtagsregelungen greifen.
Mehr dazu findet sich in einem aktuellen Informationsblatt des Paritätischen. Die Hinweise können sowohl für die Beratung als auch für potenzielle Arbeitgeber*innen interessant sein.
5. Schon entdeckt? Auch der Familiennachzug wird digitaler
Die Digitalisierung hält zunehmend auch bei Verfahren zur Familienzusammenführung Einzug. Für die Beratungspraxis lohnt es sich deshalb, das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes kennenzulernen und bei entsprechenden Beratungsfällen im Blick zu behalten. Über das Portal können Visumsanträge online vorbereitet, Unterlagen hochgeladen und zur Vorprüfung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung übermittelt werden.
Und ein wichtiger Tipp vorweg: Nicht vom ersten Eindruck täuschen lassen, sondern weiterscrollen! Das Portal wurde ursprünglich vor allem für andere Visumverfahren entwickelt. Entsprechend stehen auf der Übersichtsseite zunächst Arbeitsaufnahme, Fachkräfteeinwanderung, Ausbildung und Studium im Vordergrund. Erst weiter unten findet sich der Bereich „Visa zum Familiennachzug“. Dort gibt es inzwischen eigene Zugänge für den Ehegatten-, Kinder- und Elternnachzug.
Für die Beratung bedeutet die zunehmende Digitalisierung allerdings auch, sich mit neuen Verfahrensabläufen und ganz praktischen Fragen vertraut zu machen. Der DRK-Suchdienst weist beispielsweise darauf hin, dass vor jedem neuen Fall geprüft werden sollte, ob und in welcher Form das Auslandsportal bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung bereits eingesetzt wird.
Unser Tipp: Das Portal am besten schon jetzt kennenlernen und bei passenden Beratungsfällen darauf zurückgreifen.
Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, findet in einer aktuellen Präsentation des DRK-Suchdienstes vom 17. September 2026 viele konkrete Hinweise zur „Digitalisierung der Familiennachzugsverfahren“. Behandelt werden unter anderem Registrierung und Benutzerkonto, Antragstellung, benötigte Dokumente sowie praktische Hinweise für die Beratung.
6. Wohnsitzauflage gestrichen und damit freie Wahl des Wohnorts?
Ganz so einfach ist es nicht. Claudius Voigt, Fachreferent der GGUA, macht auf eine wichtige Klarstellung des BMI und zugleich auf mögliche Fallstricke aufmerksam: Zwar können Personen mit Aufenthaltsgestattung bei gesichertem Lebensunterhalt die Streichung ihrer Wohnsitzauflage erreichen. Wird jedoch nicht gleichzeitig die ursprüngliche Zuweisung geändert, können insbesondere bei einem späteren Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Probleme entstehen. Mehr.
7. Integrationskurse: Zugänge und Berechtigungen genau prüfen
Bei der Zulassung zu den staatlich geförderten Integrationskursen gab es 2026 sowohl bei Teilnehmenden als auch bei den Trägern Verunsicherung. Diese zeigt sich auch im Vergabeausschuss des Flüchtlingsfonds, wo Fragen der Sprachförderung zunehmend eine Rolle spielen.
Für den Beratungsalltag ist wichtig, dass es im Juli 2026 neue Regelungen zur Wiederzulassung bestimmter Personengruppen gegeben hat. Sowohl Betroffene als auch Helfende sind daher gut beraten, die jeweilige Berechtigung beziehungsweise Zulassung individuell prüfen zu lassen, anstatt vorschnell davon auszugehen, dass eine Teilnahme nicht möglich ist.
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Gut zu wissen ...
Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.
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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
