Weihnachten 2020

Liebe Engagierte in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
sehr geehrte Damen und Herren,

Das Corona-Virus hat uns wieder fest im Griff und bestimmt unseren Alltag, leider auch bis weit ins neue Jahr hinein.

Die Situation ist ohne Zweifel besorgniserregend. Doch im Kampf gegen Covid-19 sind wir wissenschaftlich und finanziell besser aufgestellt als je zuvor. Aktuelle Meldungen aus der Wissenschaft und Politik lassen hoffen. Die Gewissheit, dass innerhalb einer rekordverdächtigen Zeit eine Rettung in greifbarer Nähe ist, mag für viele von uns, gerade in der Adventszeit, eine ähnliche Assoziation auslösen, wie die im Lukas-Evangelium (Lk 2,10-11).

Unabhängig davon, ob haupt- oder ehrenamtlich, haben Sie im zurückliegenden Jahr schutzbedürftigen Menschen zur Seite gestanden, ihnen Schutz und Sicherheit geboten. Oft mussten Sie Ihre eigenen Bedürfnisse zurückstellen. Als Theologe könnte ich sagen, Sie haben unseren Geschwistern die frohmachende Botschaft des Evangeliums gebracht. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich.

Die Weihnachtsfeiertage sind eine ideale Gelegenheit, um zur Ruhe zu kommen, Zeit mit Ihrer Familie zu verbringen und hoffnungsvoll in das Jahr 2021 zu blicken. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und vertraue Sie und Ihre Liebsten dem Schutz Gottes an.

Die letzte Newsletter-Ausgabe eines denkwürdigen Jahres beinhaltet wieder mal interessante Themen. Hoffentlich sind einige davon auch für Sie und Ihre Arbeit in der Flüchtlingshilfe nützlich. Allen Abonnenten möchte ich den Beitrag über die neue Website des Diözesan-Caritasverbandes „Unser Kreuz hat keinen Haken“ ans Herz legen. Ihnen allen wünsche ich eine spannende Lektüre über die Feiertage.

Frohe Weihnachten und gesundes neues Jahr wünscht

Ihr Josef Lüttig

Vorstandsvorsitzender Diözesan-Caritasverband und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1. Unser Kreuz hat keine Haken

Seit dem 10.12.2020 ist die Webseite  „Kreuz ohne Haken“ des DiCV Paderborn online. Die Webseite steht im Zusammenhang mit dem Engagement der Caritas im Erzbistum Paderborn fachbereichs- und zielgruppenübergreifend gegen Ausgrenzung, Abwertung und Menschenverachtung. Der DiCV greift hier den Wunsch einiger Orts-Caritasverbände auf, die mit dem Slogan „Unser Kreuz hat keine Haken“ bereits im Vorjahr im Erzbistum Paderborn öffentlich Flagge gezeigt haben. Da pädagogischer und sozialer Arbeit hier eine bedeutende Rolle zukommt, befasst sich die Webseite auch mit dem Thema „Umgang mit Ungleichwertigkeitsvorstellungen und Ablehnungshaltungen“. Hierbei geht es um Erklärungsansätze, Konzepte und Konsequenzen für die soziale und pädagogische Arbeit. Auf der Webseite werden nach und nach Ungleichwertigkeitsvorstellungen in den Blick genommen, die sich gegen Zielgruppen der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen der Caritas richten bzw. die oft auch Einstellungen und Haltungen von Menschen in den Zielgruppen der Arbeit beeinflussen. Die Webseite ist auch das Instrument, mit dem verbandsintern und verbandsextern entsprechende Aktivitäten der örtlichen Caritas- und Fachverbände gegen Ausgrenzung, Abwertung und Menschenverachtung kommuniziert wird.

2. Neue Plattform für Integration und Prävention

„Pufii“ ist ein Fachkräfte- und Informationsportal, das umfassend Informationen zu Integration, Migration, Diskriminierung und Prävention recherchiert und für Fachkräfte und die interessierte Öffentlichkeit bündelt. Dort finden Sie eine Vielzahl von einschlägigen Informationen, Publikationen und Veranstaltungshinweisen. In der Projektdatenbank können Sie zudem bundesweit nach Projekten suchen, die die Integration von Geflüchteten, verschiedene Kulturen und das friedliche Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft fördern. Pufii ist ein Kooperationsprojekt des Deutschen Präventionstages und des Deutsch-Europäischen Forums für Urbane Sicherheit. Mehr unter pufii.de

3. Caritas-Publikation zu humanitären Aufnahmeprogrammen

Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sind weltweit knapp 80 Millionen Menschen auf der Flucht. Resettlement und andere humanitäre Aufnahmeprogramme können gezielt die schutzbedürftigsten Flüchtlinge unter ihnen erreichen, dauerhafte Hilfe bieten und vor allem sichere Wege in aufnahmebereite Drittstaaten eröffnen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes sind die Programme außerdem ein politisches Zeichen der Solidarität mit den oft überlasteten Erstaufnahmestaaten. In diesem Sinne kommt Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen eine erhebliche strategische Bedeutung zu, die über die Linderung von Einzelschicksalen hinausgeht.

Im Oktober 2020 ist eine hilfreiche Broschüre des Deutschen Caritasverbandes zu diesem Themenkomplex erschienen. Sie betrachtet im ersten Teil das Thema weltweit und auf EU-Ebene. Im zweiten Teil werden Resettlement, humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder sowie das Pilotprojekt „Neustart im Team“ (NesT) behandelt. Letzteres spielt, entgegen seiner ursprünglichen Intention, bei der Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Inseln eine wichtige Rolle. Mehr

4. Orientierungshilfe: Jugendberufshilfe für junge Geflüchtete

Der Übergang in die Selbstständigkeit ist allgemein und insbesondere für junge geflüchtete Menschen von zahlreichen und immensen Herausforderungen geprägt. Oftmals besteht der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung hinsichtlich ihrer sozialen und beruflichen Integration auch nach Beendigung der Unterstützung durch Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige fort. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat im Oktober 2020 eine entsprechende Orientierungshilfe herausgegeben. Diese geht unter anderem auf folgende Fragen ein: Unter welchen Voraussetzungen ist die Jugendberufshilfe eine Option? Welche Leistungen umfasst die Jugendberufshilfe? Wer ist zuständig und trägt die Kosten? Wie wird Jugendberufshilfe beantragt und rechtlich durchgesetzt? Mehr

5. Abschiebungsverbot nach Syrien läuft aus

Vom 9. bis 11. Dezember fand die 213. Innenministerkonferenz (IMK) in Weimar statt. Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte war die Debatte, ob Abschiebungen nach Syrien mittlerweile möglich seien. Seit 2012 herrschte für das Bürgerkriegsland ein Abschiebungsverbot, das bisher jährlich verlängert wurde. Die Innenminister konnten sich nicht auf eine weitere Verlängerung des Verbots einigen, weshalb es zum Ende 2020 ausläuft. Fast alle Hilfsorganisationen, Kirchen und Verbände, darunter auch der Deutsche Caritasverband, haben im Vorfeld an die IMK appelliert, sich für eine Fortsetzung des Verbots auszusprechen. Die Einigung scheiterte am Widerstand der uniongeführten Länder. Bundesinnenminister Seehofer hat sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, dass es möglich sein müsse, „Straftäter und Gefährder“, wie es in der Begründung hieß, in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Ab Anfang des Jahres ist das nunmehr rechtlich möglich. Wie die praktische Umsetzung aussehen soll, ist noch unklar – es gibt weder ein Rückkehrabkommen mit dem Regime in Syrien noch gibt es Direktflüge aus einem EU-Land in das Kriegsgebiet. Hilfsorganisationen befürchten eine ähnliche Entwicklung der Abschiebepraxis wie nach Afghanistan (seit Dezember 2016 finden regelmäßig Sammelabschiebungen statt; auf Wunsch der afghanischen Regierung wurden sie seit Ausbruch der Corona-Pandemie ausgesetzt.  Nach wie vor lehnen die Kirchen und ihre Sozialverbände innenpolitisch motivierte Beweggründe dieser Art ab. „Einzig und allein die Situation in Syrien und die damit einhergehenden Risiken für die Betroffenen sind entscheidend dafür, ob eine Rückkehr nach Syrien möglich ist“, so Prälat Dr. Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes.

6. Seenotrettung: Keine Lösung in Sicht

Nach wie vor riskieren viele Menschen auf der Suche nach Schutz, Sicherheit, Bildung und Arbeit ihr Leben auf dem Mittelmeer. Während auf EU-Ebene keine Solidarität bei der Aufnahme von im Mittelmeer Geretteten in Sicht ist, werden zivile Rettungsorganisationen kriminalisiert, ihre Schiffe in italienischen und spanischen Häfen festgesetzt. Anstatt Leben zu retten, soll die europäische Grenzschutzagentur Frontex, mehreren seriösen Medien zufolge, an sogenannten Pushbacks vor der griechischen Küste verwickelt gewesen sein. Währenddessen entwickeln sich die kanarischen Inseln zunehmend zu einem neuen Hotspot. Innerhalb von wenigen Wochen sollen dort bereits mehrere Tausend Menschen angekommen sein und in einem für 400 Personen ausgelegten Zeltlager auf Gran Canaria untergebracht worden sein.

Die Möglichkeiten der zivilen Seenotrettungsorganisationen sind zwar sehr eingeschränkt und ihre Einsätze werden erschwert, dennoch wollen sie nicht tatenlos zuschauen. Aktuell lässt die Organisation Sea-Eye ein ehemaliges Versorgungsschiff im Hafen von Rostock zum Rettungsschiff umbauen. Neben dem Bündnis United4Rescue unterstützen mehrere kath. Bistümer und Caritasverbände, darunter auch das Erzbistum Paderborn, Sea-Eye, damit „Sea-Eye 4“ hoffentlich bald im Mittelmeer Menschenleben retten kann. Mehr

7. Volle Flüchtlingsanerkennung für Syrier, die sich dem Militärdienst entziehen

In einer Pressemitteilung vom 19.11.20 weist der Europäische Gerichtshof auf ein Urteil, das für viele Militärdienstpflichtige aus Syrien von großer Bedeutung sein kann, hin. Das BAMF hatte einem Wehrpflichtigen, der aus seinem Land geflohen ist, um sich dem Militärdienst zu entziehen, und sich aus diesem Grund bei der Rückkehr nach Syrien Strafverfolgung oder Bestrafung ausgesetzt sah, nur subsidiären Schutz zuerkannt. Der Betroffene wehrte sich dagegen und bekam vom EuGH den vollen Flüchtlingsschutz zugesprochen. Mehr

8. Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an Frauen und Männer jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.

Für die Tätigkeiten im sozialen Bereich benötigen Sie keine fachliche Ausbildung, Sie übernehmen gemeinwohlorientierte Aufgaben, die über die Kernleistungen der Einsatzstellen hinausgehen. Das sind praktische Hilfstätigkeiten, in denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen. Der BFD ist ein Lerndienst, der auch Seminare beinhaltet.

Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen (§ 60a Aufenthaltsgesetz –AufenthG-) können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, wenn sie über eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde verfügen. Eine weitere Voraussetzung sind Deutschkenntnisse.

Der Bundesfreiwilligendienst bietet die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten gesellschaftlich bei uns im sozialen Bereich zu engagieren. Informationen und eine Online-Freiplatzliste zum Bundesfreiwilligendienst im Erzbistum Paderborn finden Sie unter www.bfd-paderborn.de

9. Asylzahlen gehen kontinuierlich zurück

Das fünfte Jahr in Folge gehen in Deutschland die Zahlen sowohl der Erst- als auch die der Folgeantragsteller zurück. Der aktuellen BAMF-Statistik zufolge hat das Bundesamt von Anfang des Jahres bis Ende November 93.758 Erstanträge entgegengenommen. 24.588 davon (26,2 %) waren in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet das einen Rückgang von 29,7 %. Die Tendenz ist auch bei den Asylfolgeanträgen ähnlich. Bei dieser Entwicklung wird voraussichtlich zum ersten Mal seit 2013 die Marke von 100.000 Erstanträgen unterschritten.

Die Schutzquote dagegen ist insgesamt (42,9%) und bei den beiden Hauptherkunftsländern, Syrien (88,8%) und Irak (36,9%), leicht gestiegen. Das und mehr erfahren Sie in der monatlichen Asylstatistik des BAMF „Aktuelle Zahlen“.

10.  Anzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten geht zurück

Aus einer Auskunft der Bundesregierung (BT-Drs. 19/22457) geht hervor, dass Mitte 2020 insgesamt 1,77 Millionen geflüchtete Menschen registriert waren, dies sind etwa 60.000 weniger als noch Ende 2019. Seit Ende 2011 war die Anzahl geflüchteter Menschen in Deutschland stetig gestiegen. Rund 1,32 Millionen Geflüchtete hatten eine Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis aufgrund der Zuerkennung internationalen Schutzes oder aufgrund anderer humanitärer Gründe. Rund 450.000 weitere Personen waren als Asylsuchende oder mit einer Duldung erfasst. Einen deutlichen Rückgang verzeichnete die Statistik zum einen bei Asylsuchenden, zum anderen aber auch bei den Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Deren Zahl ging um 41.000 zurück (von 746.000 Ende 2019 auf 705.500 Mitte 2020). Der Rückgang erklärt sich lt. Bundesinnenministerium durch die Ausreise von Personen, deren Schutzstatus widerrufen oder zurückgenommen wurde. Flüchtlingsexperten weisen darauf hin, dass es 2019 und im ersten Halbjahr 2020 nur wenige tausende Widerrufe oder Rücknahmen gab, von denen viele auch noch nicht rechtskräftig seien. Der deutliche Rückgang bei dieser Gruppe bleibt allerdings erklärungsbedürftig,

11. Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in 2019

Laut Statistischem Bundesamt sind in 2019 insgesamt weniger unbegleitete Minderjährige eingereist und diese seien insgesamt jünger und weiblicher. Insgesamt hat sich die Zahl neu eingereister unbegleiteter Minderjähriger im Jahr 2019 um rund 3.500 gegenüber dem Jahr 2018 verringert. Im Vergleich zum Jahr 2017 liegt der Rückgang sogar bei 13.845 Personen). Der Anteil von Mädchen nahm in diesem Zeitraum zu: Waren in 2017 nur 12 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen weiblich, so stieg dieser Anteil auf 17,3 Prozent im Jahr 2018 und 18,6 Prozent im Jahr 2018. Mehr unter Aktuelles/Inobhutnahmezahlen. Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) weist darauf hin, dass es nur wenig Wissen und Erfahrung im Umgang mit genderspezifischen Fluchterfahrungen sowie Erfahrungen bei der Ankunft und Aufnahme von Mädchen und jungen Frauen gebe.

12. Broschüre: Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt?

Der Paritätische Gesamtverband hat die oben genannte Broschüre zum Themenkomplex Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung veröffentlicht. Autorin ist Kirsten Eichler, GGUA. Die Neuregelungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sollen dazu dienen, geduldeten Personen, die sich in einem Berufsausbildungs- oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis befinden, einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzuzeigen. Der Herausgeber macht klar, dass es für alle Beteiligten sinnvoller und effektiver wäre und mehr Sicherheit für die Arbeitgeberseite bedeuten würde, gleich eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen. Dennoch soll die Arbeitshilfe dazu dienen, sowohl die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung in der Praxis besser handhabbar zu machen und ihren Anwendungsbereich – soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich ist – zu vergrößern. Mehr

13. Praxishandbuch: Gesundheit und Unterstützung in der Sozialen Arbeit mit Geflüchteten

Gerne weisen wir Sie auf ein Praxishandbuch mit dem Titel „Gesundheit und Unterstützung in der Sozialen Arbeit mit geflüchteten und wohnungslosen Menschen“ hin. Herausgegeben wurde das Handbuch vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Das Praxishandbuch untersucht Arbeit, Gesundheit und Unterstützungsbedarf von Beschäftigten in der Sozialen Arbeit mit geflüchteten und wohnungslosen Menschen. Die Autor/innen stellen dar, wie sich die hohen Arbeitsanforderungen sowie die gering ausgeprägten Arbeitsressourcen in den Bereichen negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Darauf aufbauend schlagen sie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation und zur Gesundheitsförderung vor. Mehr

14. Info-Plakat in 13 Sprachen „Corona-positiv – Was dann?“

Was heißt Quarantäne, weshalb ist sie so wichtig, was muss ich tun, was muss ich beach­ten, um meine Familie zu schützen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Plakat „Corona-positiv: Was dann?“ der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung mit vielen Bildern und kurzem Text in 13 Sprachen, speziell für Menschen, die in Unterkünften für Geflüchtete leben.

15. Broschüre: Arbeitsmarktintegration

Gleiche Chancen beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit sind eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Ob Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, ausländer- und sozialrechtliche Hürden und Arbeitsverbote oder Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen – zahlreiche Faktoren erschweren weiterhin die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem für den Abbau von Zugangshürden und ausgrenzenden Strukturen ein. In einer neuen Publikation fasst der katholische Dachverband seine Positionen und Forderungen zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund erstmals in gebündelter Form zusammen und zeigt damit Handlungsoptionen für die politische und verbandliche sowie praktische Arbeit auf. Mehr

16. Krankheit als Abschiebehindernis

Das Deutsche Rote Kreuz hat gemeinsam mit dem Informationsverbund Asyl und Migration die Broschüre „Krankheit als Abschiebehindernis“ neu aufgelegt. Autorin ist Rechtsanwältin Oda Jentsch aus Berlin. Die Broschüre stellt die Punkte dar, an denen es entscheidend auf das Erkennen, die Darlegung und den Nachweis einer Erkrankung als Abschiebungshindernis ankommt. Seit der Erstauflage dieser Broschüre Ende 2017 haben sich Gesetzgebung und Rechtsprechung innerhalb eines kurzen Zeitraums so weiterentwickelt, dass eine Überarbeitung dieser Handreichung notwendig wurde. Die Arbeitshilfe kann hier heruntergeladen werden.

17.  DBK-Arbeitshilfe zur Situation in Syrien und im Irak

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 25. November 2020 eine Arbeitshilfe zur Situation der Christen in Syrien und im Irak vorgestellt. Die Veröffentlichung ist Teil der Initiative Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit mit dem Gebetstag am 26. Dezember im Mittelpunkt.

Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, erklärte: Die Lage der Christen „bleibt sowohl in Syrien als auch im Irak – auch nach dem militärischen Sieg über den ‚Islamischen Staat‘ – besorgniserregend. Sie sind nach wie vor vielen Gefahren und Verfolgungen ausgesetzt.“ Grundsätzlich müsse man feststellen: „Der Terror des IS hat die Region auf dramatische Weise und langfristig destabilisiert. Die brutale Gewalt der Islamisten hat viele Christen zur Flucht gezwungen.“ Immerhin aber existiere weiterhin eine christliche Minderheit. Inmitten der ethnischen, religiösen und politischen Spannungen sei sie vor die große Herausforderung gestellt, ihren Platz in einem vom Bürgerkrieg zerstörten Syrien und einem von anhaltender Instabilität geprägten Irak zu finden. Die Broschüre können Sie hier downloaden.

18.  "Nein zu Hass und Hetze – Christen und Muslime gemeinsam gegen Islamfeindlichkeit"

Es gibt eine lesenswerte Erklärung des Gesprächskreises „Christen und Muslime“ des Zentralrates der Deutschen Katholiken mit einem klarem Appell gegen Islamfeindlichkeit "Nein zu Hass und Hetze". Antimuslimische Sichtweisen seien "in Deutschland gesellschaftlich breit verankert", mahnen die Verfasser. Dies führe zu Diskriminierung etwa bei der Wohnungssuche oder am Arbeitsmarkt. Die Vielfalt islamischen Glaubenslebens müsse stärker in den Fokus rücken, so der Aufruf des ZdK. Auch das gesellschaftliche Engagement zahlreicher Muslime werde zu wenig beachtet. Eine wichtige Rolle spielten die Medien und Soziale Netzwerke: Oft werde "der Islam" in der Öffentlichkeit nur mit negativ besetzen Themen in Verbindung gebracht. "Verzerrt wird das Bild schon dann, wenn muslimische Lebenswelten in ihrer Normalität fast nicht mehr sichtbar werden." Die Verfasser warnen zugleich vor reflexhafter Abwehr, wenn es nach islamistischen Anschlägen etwa heiße: "Das hat nichts mit dem Islam zu tun". Es gelte, auch bei Reizthemen "stets gewissenhaft und sachlich zu antworten". Ebenso müssten muslimische Gemeinden und Organisationen die Judenfeindlichkeit bekämpfen, die es auch unter Muslimen gebe, die schon lange in Deutschland lebten. Die Debatte darüber dürfe indes nicht davon ablenken, dass der Antisemitismus insgesamt besorgniserregend zunehme. Der zuletzt diskutierte Begriff des "politischen Islam" erscheine ihm unterdessen "nicht zielführend" und "zu flau", sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg. Wenn Religion politisch werde, sei dies nicht mit Mord und Terror gleichzusetzen, sondern bedeute, dass Religionsvertreter und Gläubige sich in die Gesellschaft einbrächten.

19.  Umgang mit muslimischen Patienten und Angehörigen

Die Corona-Krise verändert das Land, die Systeme und Gewohnheiten von Menschen. Aktuell gibt es viele Fragen zum Umgang von religions- und kultursensiblen Fragen und Belange rund um das Thema Covid-19. Das Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen steht vor der großen Herausforderung, in der Zeit der Pandemie, Patienten und ihre Angehörigen in Prozessen wie der Heilung aber auch des Sterbens beizustehen. Folgende Zusammenstellung des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland soll dem Personal einen Überblick über Rituale im Islam verschaffen und ihm das Rüstzeug zu einer religions- und kultursensiblen Kommunikation ermöglichen. Kontakt: www.islamrat.de

20.  Ungleiche Kindheit und Jugend -  Wie junge Menschen mit Migrationshintergrund aufwachsen

Trotz positiver Entwicklungen im deutschen Bildungssystem bleiben Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund stark benachteiligt: Im Vergleich zu jungen Menschen ohne Zuwanderungs­geschichte nutzen sie seltener ein Angebot frühkindlicher Bildung, besuchen weniger häufig ein Gymnasium und benötigen nach dem Schulabschluss mehr Zeit für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Die neue Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse mit dem Titel „Ungleiche Kindheit und Jugend “ beschäftigt sich mit den Ursachen für die vielfältigen Benachteiligungen von jungen Migrantinnen und Migranten, aber auch mit positiven Entwicklungen bei der Integration. Das Forschungsmagazin DJI Impulse erscheint in der Regel viermal im Jahr. DJI Impulse kann kostenlos bestellt und auf Wunsch auch abonniert werden: www.dji.de/impulse 

21.  DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat mit dem „Kindermigrationsreport“ aus dem Jahr 2012 und dem „Jugendmigrationsreport“ aus dem Jahr 2013 erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der Lebenslagen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund vorgelegt. Die veränderten Rah­menbedingungen machten nun eine Neuauflage erforderlich. So ist diesmal mit dem kombinierten Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020“ eine Bestandsaufnahme entstanden, die die Lebens­welten und das Aufwachsen von jungen Menschen unter 25 Jahren in den Blick nimmt. Kontakt: Dr. Susanne Lochner,

22.  Integration von Geflüchteten in ländlichen Räumen

93 Prozent der Fläche Deutschlands sind nach einer Typologie des Thünen-Instituts als „ländliche Räume“ einzustufen. Dort lebte 2017 mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Bei Migration und Inte­gration denken viele jedoch zunächst an städtische Phänomene. Mit dem verstärkten Zuzug von Geflüchteten in den letzten Jahren und der 2016 eingeführten Wohnsitzregelung erweitert sich indes der räumliche Fokus. Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) untersucht in einem  Forschungsbericht, wie die Integration von Geflüchteten auch in ländlichen Räumen gelingen kann. Welche besonderen Bedingungen sind dort zu finden, die diese begünstigen können, z.B. preiswerter Wohnraum und engere soziale Kontakte? Welche Herausforderungen zeigen sich aber auch, beispielsweise der Bus, der nur einmal am Tag in die nächstgelegene Stadt fährt?

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                    , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.