April 2021

1.   Die Menschen in Syrien brauchen humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau

Die virtuelle Geberkonferenz für Syrien Ende März 2021 hat Zusagen von 5,3 Milliarden Euro an Zuschüssen gebracht. Davon hat allein Deutschland über 1,7 Milliarden Euro zugesagt. Die Gelder sind als humanitäre Hilfe an Menschen in Syrien und in den Nachbarländern gedacht. Was auf den ersten Blick viel aussieht, entpuppt sich als den berühmten Tropfen auf den heißen Stein: Die Hilfe ist für 2021 und 2022 gedacht und schätzungsweise 90 Prozent der Bevölkerung Syriens ist auf Hilfe angewiesen. Wie viel von der zugesagten Hilfe tatsächlich fließen wird, bleibt abzuwarten. Nicht zuletzt unsere Kooperationspartner in Syrien machen sehr deutlich, dass die Menschen in Syrien – und sicherlich in den Anrainerstaaten auch – am Ende ihrer Kräfte sind. Deshalb kann die Forderung nur lauten: „Ja, zur humanitären Hilfe, aber ein deutlicheres Ja zum längst überfälligen Wiederaufbau der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Strom- und Wasserversorgung sowie Gesundheits- und Schulsystem“. Internationale Sanktionen haben das Leid der unschuldigen Bevölkerung nur verschlimmert.

2.   Caritas - Schutzbedürftige aus Griechenland auch über den 31. März hinaus aufnehmen

Die Zustände in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln sind immer noch katastrophal und kein Ort für Schutzbedürftige, vor allem nicht für Kinder. Es ist daher ein Gebot der Humanität, dass Deutschland auch über den 31. März hinaus Schutzbedürftige aufnimmt,“, sagt Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes am 31.03.2021 in einer Stellungnahme . Heute landet aus Griechenland einer der beiden letzten Charterflüge mit schutzsuchenden Personen. Die Aktion soll dann damit beendet werden. Es ist ein wichtiges Zeichen der Menschlichkeit und der Solidarität innerhalb der Europäischen Union, dass Deutschland seit April 2020 über 2.500 Schutzbedürftige aus Griechenland aufgenommen hat, so Neher. Auch andere Länder haben hier Solidarität bewiesen. Vor Ort auf den griechischen Inseln hat sich aber so gut wie nichts verbessert. Familien, Kinder und Kranke leben hinter Zäunen, in Zelten und im Schlamm. „Wir wollen, dass weiter Schutzbedürftige aufgenommen werden – zumal in Deutschland eine enorme Aufnahmebereitschaft in Ländern und Kommunen und in der Zivilgesellschaft besteht“, so Neher. Hintergrund: seit April 2020 sind insgesamt 2.542 Personen aus Griechenland in der Bundesrepublik aufgenommen worden. Bis Ende April soll die Aufnahme aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsprogramme mit insgesamt 2750 Flüchtlingen abgeschlossen sein. Die Aufnahme weiterer Menschen aus Griechenland schloss der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI) Stephan Mayer (CSU) aus.

3.   Rechtsfolgen unterlassener Anhörung im Asylverfahren

Un­ter­lässt das Bun­des­amt für Mi­gra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) im be­hörd­li­chen Asyl­ver­fah­ren die per­sön­liche An­hö­rung des An­trag­stel­lers, darf das Ge­richt im Kla­ge­ver­fah­ren die An­hö­rung selbst unter Wah­rung der ge­bo­te­nen Ver­trau­lich­keit nach­ho­len. Dem BAMF wird hier die Ge­le­gen­heit gegeben, die un­ter­las­se­ne An­hö­rung nach­zu­ho­len oder den an­ge­foch­te­nen Un­zu­läs­sig­keits­be­scheid auf­zuhe­ben, damit das BAMF nach feh­ler­frei­em Ver­fah­ren eine neu­er­li­che Ent­schei­dung über den Asyl­an­trag trifft. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schie­den. Urteil vom 30.03.2021 - 1 C 41.20   . Im konkreten Fall wandte sich der Kläger, dem unter anderen Personalien in Italien die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und ein bis Februar 2015 gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt worden war, gegen die ohne vorherige persönliche Anhörung getroffene Feststellung des BAMF, dass ihm aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht zusteht. Klage und Berufung sind insoweit ohne Erfolg geblieben.

4.   Sozialhilfe statt Wohngeld

Auf evangelisch.de wird auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.03.2021 hingewiesen. Demnach haben mittellose Menschen das Wahlrecht zwischen Sozialhilfe und Wohngeld. Der Verzicht auf Wohngeld kann sich für Betroffene wirtschaftlich lohnen. Denn dann haben sie in vielen Fällen eher Anspruch auf soziale Vergünstigungen wie günstigere Monatstickets für den ÖPNV, Eintrittsgelder, Befreiung von den Zuzahlungen zu den Arzneimitteln oder vom Rundfunkbeitrag. Sozialhilfeträger dürften für den Erhalt ergänzender Sozialhilfe nicht verlangen, dass eine mittellose Person zuerst Wohngeld beantragt, befand das Gericht (AZ: B 8 SO 2/20 R). Im konkreten Fall ging es um einen Rentner aus Berlin, das Urteil kann jedoch als grundsätzlich angesehen werden.

5.   Fachinformationen des DRK-Suchdienstes stehen jetzt online zur Verfügung

Die Fachinformationen des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen sind eine gute und verlässliche Informationsquelle. Nach einer langen Pause von fast einem Dreivierteljahr erschien die Märzausgabe. Sie geht ausführlich auf zwei Themen ein: 1) Urteil des BVerwG zum Regel-Ausschlussgrund Eheschließung nach der Flucht (siehe unsere Ausgabe vom Januar 2021), 2) Urteil des EUGH vom 13.03.2019 zum Nachweis familiärer Bindungen. Sowohl diese als auch frühere Ausgaben stehen nunmehr online zur Verfügung (am Ende des Artikels).

6.   Neue Studie: Junge Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus brauchen mehr Zeit?

In einem Gastbeitrag auf Mediendienst Integration weisen die Autoren einer Studie an der Pädagogischen Hochschule Freiburg auf die teilweise ambivalente Situation junger Geflüchteter hin. Albert Scherr und Helen Breit haben im Rahmen eines Projekts zu Problemlagen und zum Unterstützungsbedarf junger männlicher Geflüchteter in Baden-Württemberg geforscht. Medial und in der politischen Diskussion würden sie einerseits als besonders vulnerable Gruppe dargestellt, andererseits als Problemgruppe in den Blick genommen, insbesondere die männlichen unter ihnen. Die lesenswerte Studie stellt einen direkten Zusammenhang zwischen den spezifischen biografischen und aktuellen Belastungen junger Geflüchteter einerseits und einem ungesicherten Aufenthaltsstatus bei einem Großteil von ihnen andererseits her. „Gleichwohl können wir nicht darauf verzichten, auch darauf hinzuweisen, dass aufenthaltsrechtliche Unsicherheit und die einem Teil der Geflüchteten auferlegten rechtlichen Einschränkungen ihrer Teilhabemöglichkeiten wirkungsmächtige Integrationshindernisse sind“ so die Zusammenfassung der Autoren. Im Abschlussbericht machen sie deutlich, dass die Zielgruppe mehr Zeit braucht als bisher überwiegend angenommen. Den Gastbeitrag und die Studie finden Sie hier. Aus der Studie geht die Forderung hervor, den bestehenden Umgang mit jungen Geflüchteten grundsätzlich zu überdenken. Junge Geflüchtete brauchen mehr Zeit. Für einen Teil der jungen Geflüchteten ist es undenkbar, etwa bis zum 21. Lebensjahr bestimmte "Integrationsleistungen" zu erbringen. Von ihrem Erfolg hängen aber ihre Bleibeperspektiven ab. Deshalb sollten die Betreuungsmöglichkeiten durch die Jugendhilfe um einige Jahre verlängert werden. Auch junge Geduldete brauchen mehr Zeit: Mit 21 können sie keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund gelungener Integration mehr beantragen. Viele schaffen die "Integrationsleistung" bis dahin aber nicht. Deshalb soll diese Möglichkeit mindestens bis zum 26. Lebensjahr weiterbestehen. Sozialarbeiter*innen müssen junge Geflüchtete auch jenseits der Wohneinrichtungen erreichen können. Dabei sind besonders Angebote der mobilen Beratung erfolgreich.

7.   Leben ohne Papiere: Irreguläre Migranten

Menschen, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland befinden, werden als „irreguläre Migranten“, „undokumentierte Migranten“ oder „Sans-Papiers“, teilweise auch als „illegale Migranten“ bezeichnet. Da sie nicht registriert sind, gibt es verhältnismäßig wenig gesicherte Informationen über sie. Studien zeigen: Irreguläre Migrant*innen können die Rechte, die eigentlich jedem Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zustehen, in Deutschland de facto oft nicht geltend machen. Der MEDIENDIENST hat wichtige Informationen dazu zusammengestellt.

8.   Start der breastcare App zur Brustkrebs-Früherkennung in verschiedenen Sprachen für Frauen mit Migrationshintergrund

Das MKFFI informiert über die neue kostenlose und mehrsprachige App „breastcare“, welche seit dem 08.03.2021 verfügbar ist. Pink Ribbon Deutschland setzt sich seit über 10 Jahren für mehr Brustkrebs- Früherkennung in Deutschland ein. Nun bietet die gemeinnützige Kampagne erstmalig eine App mit umfassenden Informationen zum Thema Brustkrebs und Früherkennung an. Die breastcare App ist eine App zum Thema Brustbewusstsein, welche nicht nur deutschsprachigen Frauen, sondern vor allem auch Frauen mit Migrationshintergrund dieses wichtige Thema näherbringen soll. Ziel ist es, jede Frau in ihrer Muttersprache zu erreichen. Sie ist in den App Stores von Apple und Google verfügbar oder über https://www.breastcare.app/ . In folgenden Sprachen wird die App zunächst zugänglich sein: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch und Farsi sind bereits in Vorbereitung. Weitere Sprachen sind in Planung. Die kostenfreie App wird unbefristet verfügbar sein und ist frei von Werbung. Die Nutzerinnen müssen an keiner Stelle persönliche Daten eingeben, die außerhalb ihres Mobilfunkgeräts gespeichert werden. Sämtliche Funktionen der App können ohne Registrierung genutzt werden.

9.   Übergriffe gegen Flüchtlinge

Aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 25.02.2021 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) geht hervor, dass es im Jahr 2020 bundesweit zu 1.606 Übergriffen gegen Flüchtlinge gekommen ist. Damit sind die Angriffe gegenüber Schutzsuchenden erneut auf einem hohen Niveau (2019: 1.620 Übergriffe). Verletzt wurden nach Angaben des BMI dabei 201 Menschen. Darüber hinaus sind 84 Angriffe direkt gegen Flüchtlingsunterkünfte gerichtet gewesen, 79 davon waren politisch motiviert und dem rechtsextremistischen Lager zuzuordnen.

10.  Kaum Falschangaben im Asylverfahren

Falschangaben im Asylverfahren standen in den vergangenen Jahren wiederholt im Fokus politischer Debatten. In den vergangenen Jahren wurde die Identitätsprüfung im Asylverfahren stark ausgebaut. Die Angaben von Asylsuchenden überprüfen verschiedene Instanzen wie die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde. Das geschieht mehrfach – auch nach Abschluss des Asylverfahrens. Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass Asylbewerber*innen falsche Angaben gemacht haben, die für das Verfahren relevant waren, kann das schwerwiegende Folgen haben. 2018 hat das BAMF mehr als eine halbe Million Anträge erneut geprüft, die vor mindestens drei Jahren gestellt wurden. In weniger als ein Prozent der 510.000 Widerrufsprüfungen haben Schutzsuchende falsche Angaben im Asylverfahren gemacht. Mehr Informationen und Hintergrund zur Frage „Wer prüft wie mit welchen Mitteln und mit welchem Ergebnis die Identität von Asyl- und Schutzsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen?“ in einem Beitrag von Mediendienst Integration. Quelle 15.4.2021

11.  Praxisbericht und Rechtsgutachten zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

PRO ASYL und Jumen e.V. haben im März 2021 einen Praxisbericht und ein Rechtsgutachten zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten herausgebracht. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz sei verfassungswidrig und verstoße gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechte-Charta sowie die UN-Kinderrechtskonvention. In der Praxis des Nachzugsverfahrens komme es zudem zu praktischen Problemen und ausufernden Wartezeiten. Das Auswärtige Amt steuere die Verfahren so, dass die Rechtswidrigkeit nicht vor Gerichten festgestellt werden könne. Aus diesen Gründen fordern die Organisationen die Aufhebung des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes.

12.  „No More Morias“ - Die Hotspots auf den griechischen Inseln: Entstehung, Herausforderungen und Perspektiven

Der Sachverständigenrat für Migration und Integration (SVR) hat sich in einem Policy Brief im März 2021 mit der Situation der sogenannten Hotspots auf den griechischen Inseln beschäftigt. Es würden die Auswirkungen der EU-Türkei-Erklärung, Defizite des griechischen Verwaltungsapparates sowie die mangelnde Verantwortungsteilung in der EU untersucht. Der SVR fordert, die EU solle die identifizierten strukturellen Ursachen für die Lage in den Hotspots in künftigen Verhandlungen über das neue Migrations- und Asylpaket sowie zukünftige Grenzverfahren berücksichtigen.

13.  Übersicht: Anrechnung von Einkommen im AsylbLG, SGB II und SGB XII

Das IQ Netzwerk Niedersachen hat am 01.02.2021 eine aktualisierte tabellarische Übersicht zur Anrechnung von Einkommen im AsylbLG, SGB II und SGB XII veröffentlicht. In der neuen Fassung wird auf die neuen Regelbedarfssätze, erhöhte Freibeträge für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, für Taschengeld bei BFD oder FSJ und bei Ferienjobs sowie die Anrechnungsfreiheit der Corona-Überbrückungshilfen eingegangen. IQ Netzwerk Niedersachsen – Anrechnung von Einkommen im AsylbLG, SGB II und SGB XII (01.02.2021)

14.  Übersicht mit Beschäftigung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

Die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. hat am 01.03.2021 mehrere aktualisierte Übersichten veröffentlicht: Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung, Zugang zu Sprachförderung sowie Zugang zu Ausbildungsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Alle Tabellen sind mit erläuternden Anmerkungen versehen. GGUA Flüchtlingshilfe e.V. – Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Arbeitsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 22. August 2019 (01.02.2021) GGUA Flüchtlingshilfe e.V. – Zugang zu Sprachförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 1. August 2019 (01.03.2021) GGUA Flüchtlingshilfe e.V. – Zugang zu Ausbildungsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ab 1. August 2019 (01.03.2021)

15.  April 2021 - Zuflucht für fast 1,9 Millionen in Deutschland

In Deutschland leben offiziellen Zahlen zufolge so viele Geflüchtete wie seit der Nachkriegszeit nicht mehr. Zum Stichtag 31. Dezember waren im staatlichen Ausländerzentralregister (AZR) fast 1,9 Millionen Menschen verzeichnet, die im Lande waren, weil sie hierher geflüchtet sind. Das waren nur etwa 36 000 mehr als ein Jahr zuvor, ein Zuwachs von noch rund zwei Prozent. Die meisten dieser Menschen sind seit Beginn der vom Bürgerkrieg in Syrien ausgelösten Fluchtbewegungen vor sechs Jahren ins Land gekommen. 2014 waren im AZR erst etwa 629 000 Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus registriert, 2015 waren es schon 1,25 Millionen. Seit 2017 geht die Kurve der Neuzuwanderung immer stärker nach unten. Der weitaus größte Teil von ihnen hat den Zahlen zufolge einen weitgehend gesicherten Aufenthaltsstatus. 1,4 Millionen Menschen, die als Asyl- und Schutzsuchende ins Land kamen, sind als asylberechtigt oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt, haben zum Teil sogar eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder stehen zumindest unter Abschiebeschutz. Zusammen sind das 56 000 mehr als noch im Jahr zuvor. Etwa 212 000 Schutzsuchende standen am Stichtag noch in ihrem Asylverfahren, so wenige wie noch nie in den vergangenen sechs Jahren. 236 000 Menschen allerdings, davon sind ein Viertel Kinder oder Jugendliche, sind nur geduldet. Fast zwei Drittel dieser Geduldeten leben schon seit mehr als drei Jahren, ein Viertel sogar seit mehr als fünf Jahren im Land. Gründe der Duldung verzeichnet das Register oft nur sehr ungenau. Für diese Menschen wird dringend eine wirksame Bleiberechtsregelung benötigt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) etwa beziffert die Zahl der in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge nach seinen Kriterien mit 1,1 Millionen.

16.  Sea-Eye 4 soll Menschenleben im Mittelmeer retten

Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass erneut mehr Menschen ihr Leben auf dem Mittelmeer in Richtung Europa riskieren. Während diese Zeilen verfasst wurden, kam die Mitteilung, dass mindestens 21 Menschen vor der tunesischen Küste ums Leben kamen. Umso wichtiger ist es, dass zumindest zivile Rettungsschiffe einige der Menschen an Bord nehmen. Jüngstes Beispiel ist „Sea-Eye 4“, das am 17. April 2021 von Rostock aus in Richtung Spanien aufgebrochen ist. Erste Einsätze für die Rettung von Menschenleben sind für Ende April 2021 vorgesehen. Sea-Eye 4 wurde sechs Monate lang umgebaut, über 250 Ehrenamtliche haben beim Umbau mitgewirkt. Zahlreiche kirchliche Organisationen, unter anderem das Erzbistum Paderborn, haben finanziell die Fertigstellung ermöglicht. Es fährt unter deutscher Flagge. Mehr

17.  Derzeit keine Rücküberstellungen nach Griechenland erlaubt

Das OVG Niedersachsen in Lüneburg hat am 19.04.2021 entschieden, dass Personen, die in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt wurden, nicht dorthin rücküberstellt werden dürfen. Im Fall zweier aus Syrien stammender Schwestern sah das Gericht ernsthafte Gefahr, dass ihre elementarsten Rechte („Bett, Brot, Seife“) nicht hinreichend befriedigt werden können. In den Vorinstanzen hatten sowohl das BAMF als auch das Verwaltungsgericht Osnabrück die Lage anders eingeschätzt und damit argumentiert, zumindest mit Unterstützung von Hilfsorganisationen oder informellen Netzwerken Obdachlosigkeit vermeiden zu können. Im Berufungsverfahren sah das OVG die Gefahr von menschenrechtswidrigen Bedingungen und fehlender Unterstützung durch den griechischen Staat. Eine Revision wurde nicht zugelassen; der Weg einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bleibt offen. Mehr

18. DBK-Arbeitshilfe: An der Seite der Schutzsuchenden

Unter dem Titel „An der Seite der Schutzsuchenden“ hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe zur katholischen Flüchtlingshilfe zwischen 2015 und 2020 veröffentlicht. Darin wird das Engagement der (Erz-)Diözesen sowie kirchlicher Initiativen und Organisationen in den vergangenen Jahren dokumentiert und gewürdigt.

Im Vorwort unterstreicht der DBK-Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße: „Die breite Hilfsbereitschaft in Kirche und Gesellschaft ermöglichte die Entstehung einer lebendigen ´Willkommenskultur´, die nach und nach zu einer nicht minder lebendigen ´Integrationskultur´ weiterentwickelt wurde“. Das von Haupt- und Ehrenamtlichen getragene Engagement betreffe alle Ebenen des kirchlichen Lebens.

Neben Daten und Fakten informiert die Broschüre über Hilfsprojekte im In- und Ausland, enthält eine Rückschau auf die bisherigen katholischen Flüchtlingsgipfel  und gibt einen Überblick über thematisch relevante Stellungnahmen der Deutschen Bischofskonferenz. Die Publikation steht hier als pdf-Datei zur Verfügung.

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion:     , Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                        , Referat Migration, Asyl und Partizipation im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.