April/Mai 2025

1. Glauben.Gemeinsam.Gestalten.

Unter diesem Motto hat die Bistumsleitung in einer zentralen Informationsveranstaltung am 8. April 2025 über die zukünftige Entwicklung im Erzbistum Paderborn informiert. Im Mittelpunkt stehen zwei Transformationsstränge – für die Pastoral und die Verwaltung. Während die pastorale Transformation die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass der Glaube trotz aller Veränderungen auch in Zukunft gelebt werden kann, modernisiert die Verwaltungstransformation die organisatorischen Strukturen mit dem Ziel, die Engagierten zu entlasten und Prozesse zu beschleunigen. Das Erzbistum wird u.a. in die Engagementförderung investieren und personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen, um Ehrenamtliche zu gewinnen, auszubilden, zu begleiten und zu fördern. Nähere Informationen gibt es auf der Seite https://bistumsprozess.de/, die ständig weiterentwickelt wird.

2. Neunter Katholischer Flüchtlingsgipfel: Kirche bleibt starke Stimme für den Flüchtlingsschutz

„Auch in schwierigen Zeiten lässt das kirchliche Engagement für Geflüchtete nicht nach, auch bei Gegenwind bleiben wir standhaft an der Seite der Schutzsuchenden!“ Mit diesen Worten hat der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), am 21. Mai 2025 in Mainz den neunten Katholischen Flüchtlingsgipfel eröffnet. Er warnte vor dem Abbau humanitärer Standards und betonte die Verantwortung der Kirche, Menschen auf der Flucht beizustehen. Rund 170 Fachleute der kirchlichen Flüchtlingsarbeit diskutierten über aktuelle flüchtlingspolitische Herausforderungen und die Gefahren für den Flüchtlingsschutz. Der Fokus lag dabei sowohl auf ethischen Orientierungen als auch auf praktischen Handlungsansätzen.

Die Kirche setzt sich nicht nur ethisch für den Flüchtlingsschutz ein, sondern unterstützt auch mit erheblichen finanziellen Mitteln: Seit 2014 wurden über 1,182 Milliarden Euro bereitgestellt, allein 2024 flossen 84,4 Millionen Euro in die katholische Flüchtlingshilfe. Rund 500.000 Schutzsuchende profitierten von den Angeboten. 

Zwei Fachvorträge bereicherten die Debatte: Migrationsforscherin Prof. Dr. Birgit Glorius hob hervor, dass Fluchtmigration ein Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen sei. Angesichts globaler Krisen brauche es mehr Vernetzung statt Abschottung. Theologin Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer analysierte die bedenkliche Veränderung der gesellschaftlichen Mentalität, die Geflüchtete zunehmend als Bedrohung sehe. Sie betonte die sozialethische Verantwortung der Kirche. 

Anschließend wurde in sechs Arbeitsgruppen intensiv diskutiert, wobei praxisnahe Lösungsansätze erarbeitet wurden. Auch die abschließende Podiumsdiskussion unterstrich die gesellschaftliche Verantwortung aller Akteure. Erzbischof Heße appellierte eindringlich: „Nächstenliebe kennt keine Grenzen.“ Das breite Engagement von Haupt- und Ehrenamtlichen zeigt: Die Kirche bleibt ein verlässlicher Akteur im Flüchtlingsschutz.

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Abschluss der Veranstaltung, die Übersicht „Flüchtlingshilfe 2024 in Zahlen“, Bildmaterial zur Veranstaltung sowie die Eröffnungsansprache von Erzbischof Dr. Heße.

3. Koalitionsvertrag: Neue Härte in der Flüchtlingspolitik und Chancen für Integration

Die Bundesregierung, bestehend aus Union und SPD, hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt, in dem Migration, Flucht und Integration zentrale Themen sind. Während positive Ansätze wie die Förderung qualifizierter Einwanderung und die schnellere Integration Schutzberechtigter betont werden, überwiegen restriktive Maßnahmen.

Der Vertrag bekräftigt Deutschlands humanitäre Verantwortung und das Grundrecht auf Asyl, sieht jedoch einen „konsequenteren Kurs“ in der Migrationspolitik vor. Geplante Maßnahmen umfassen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und die Umsetzung der GEAS-Reform. Zudem sollen Grenzkontrollen fortgesetzt und Asylverfahren effizienter gestaltet werden, etwa durch Rechtsmittelbeschränkungen und spezielle Verwaltungsgerichte.

Besonders umstritten ist die geplante Zurückweisung an den Grenzen in Abstimmung mit europäischen Nachbarn. Auch die Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands vor Abschiebungen und die Einführung eines dauerhaften Arrests für ausreisepflichtige Gefährder sorgen für Kritik.

Auf der anderen Seite sollen Geflüchtete mit Schutzanspruch schneller integriert werden. Arbeitsverbote sollen auf drei Monate begrenzt und Hürden für den Arbeitsmarktzugang abgebaut werden. Konkrete Details zu diesen positiven Maßnahmen fehlen jedoch weitgehend. Die Passagen zu Migration, Flucht und Integration sind auf Seiten 92ff zu finden. Mehr

4. Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – Fachinformation des Deutschen Caritasverbandes

Im neuen Koalitionsvertrag zwischen der Union und SPD wird eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte angekündigt, mit anschließender Evaluation. Diese Änderung bringt für viele Familien in der Praxis große Unsicherheiten mit sich. In einer E-Mail an die Beratungslandschaft informiert der Deutsche Caritasverband, was die Ankündigung im Koalitionsvertrag für den Alltag bedeuten kann. Den Inhalt stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Darin erfahren Sie: Den aktuellen Stand der Gesetzeslage, was bereits bekannt ist und was noch unklar bleibt sowie praktische Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Außerdem werden zwei Musterschreiben zur Verfügung gestellt, die Sie hier finden.

5. Caritas unterzeichnet Aufruf „Familien gehören zusammen!“

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15.05. hat der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit über dreißig anderen Organisationen den Aufruf „Familien gehören zusammen!“ veröffentlicht. In dem gemeinsamen Aufruf fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, die nächste Legislaturperiode dafür zu nutzen den Familiennachzug effizienter zu gestalten, anstatt ihn einzuschränken.

Im Einzelnen fordern die Organisationen dazu auf

  • den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu erhalten,
  • die Verfahren zu verbessern,
  • minderjährige Geschwister nicht zurückzulassen und
  • besonders schutzbedürftige Familien zu schützen.

Den vollständigen Aufruf finden Sie unter diesem Link.

6. Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit: Rückführung nach Griechenland rechtlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. April 2025 in einer Grundsatzentscheidung die Zulässigkeit von Abschiebungen nach Griechenland von dort anerkannten Geflüchteten geprüft und entschieden. Dabei wurde festgestellt, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nichtvulnerable Schutzberechtigte bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen zu erwarten haben. Ihre grundlegenden Bedürfnisse wie Unterkunft, Ernährung und Hygiene können erfüllt werden, obwohl bürokratische Hindernisse den Zugang zu staatlichen Hilfsprogrammen erschweren können. Betroffene können ihre Situation durch Arbeit in der Schattenwirtschaft und Unterstützung durch lokale Organisationen bewältigen (BVerwG 1 C 18.24).

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse können Asylanträge dieser Personen in Deutschland als unzulässig abgelehnt und sie nach Griechenland abgeschoben werden. Menschenrechtsorganisationen äußern jedoch Kritik an der Lage von Geflüchteten in Griechenland und weisen auf Herausforderungen hin, die diese Entscheidung begleiten. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine lange umstrittene Rechtsfrage beantwortet. Mehr dazu hier in der Pressemitteilung des Gerichts.

7. Neue Broschüre: Informationen zum Asylverfahren – Ihre Rechte und Pflichten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine neue Broschüre veröffentlicht, die Asylantragstellende über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren informiert.

Diese Broschüre ergänzt den Film „Informationen zum Asylverfahren – Ihre Rechte und Pflichten“ und bietet eine klare Übersicht über die einzelnen Schritte des Asylverfahrens:

  • Ankunft & Registrierung
  • Persönliche Antragstellung
  • Dublin-Verfahren
  • Persönliche Anhörung
  • Ausgang des Asylverfahrens

Darüber hinaus erklärt sie die verschiedenen Schutzformen und dient Asylsuchenden zur Orientierung in einem oft komplexen Prozess.

Die Broschüre steht in mehreren Sprachversionen zur Verfügung und richtet sich an Multiplikator*innen, Ehrenamtliche sowie Beratungsstellen in der Flüchtlingsarbeit. Sie ist ein hilfreiches Werkzeug, das gerne weitergegeben und genutzt werden kann. Mehr

8. Sichere Herkunftsländer: EU-Kommission legt Liste vor

Mitte April hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Liste mit sicheren Herkunftsländern vorgelegt. Parlament und Länder müssen noch zustimmen. Auf der Liste stehen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Der Kosovo gilt in Deutschland bereits als sicheres Herkunftsland, die künftige Bundesregierung will weitere Länder als sicher einstufen, zunächst Marokko, Tunesien, Algerien und Indien. Mehr zum Thema hier in einer Rubrik des Mediendienstes Integration.

9. Mehrsprachiger Infoflyer gegen Zwangsheirat

Das niedersächsische Krisentelefon gegen Zwangsheirat hat einen neuen Flyer gegen Zwangsheirat veröffentlicht. Dieser richtet sich direkt an die junge Zielgruppe und steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Neben den Sprachen Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Kurdisch, Persisch, Serbisch und Türkisch gibt es den Flyer jetzt auch in den Sprachen Bulgarisch und Rumänisch. Der Flyer kann hier heruntergeladen werden oder per Email über in Print bestellt werden.

Für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Personen ist es existenziell, dass ihr Daten geschützt werden. Daher hat das Krisentelefon relevante Informationen zum Datenschutz kompakt für Fachkräfte und Unterstützende zur Verfügung gestellt, um mehr Sicherheit zu generieren.

______________      

Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

________________

Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,