August 2022

1. Fortbildungsreihe zu Flucht und Trauma

In der letzten Ausgabe haben wir Sie auf eine Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche hingewiesen. Expert*innen des Psychosozialen Zentrums im Ortscaritasverband Paderborn informieren an drei Abenden (17.00 - 19-00Uhr) zur Bedeutung und Entstehung von Traumafolgestörungen, über Therapie und Behandlungsmöglichkeiten von Betroffenen sowie zu den Chancen und Grenzen des Ehrenamtes. Anschließend stehen sie für einen Austausch zur Verfügung. Die Veranstaltungsreihe findet online statt und ist für alle Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe offen. Es entstehen keine Kosten. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Inhaltliche Angaben und den Link zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Plakat .

2. NesT: Mitarbeitende des DiCV machen sich für die Aufnahme von schutzbedürftigen Personen stark

„Neustart im Team“ (NesT) ist ein Pilotprojekt des Bundes in Kooperation mit den Kirchen und Wohlfahrtverbänden. Es wurde 2019 ins Leben gerufen und soll ab 2023 verstetigt werden. Ziel des Projektes ist es, durch gemeinsame Kraftanstrengung von staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen besonders Schutzbedürftigen Personen eine sichere Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Dafür arbeiten Staat und die Zivilgesellschaft zusammen. Im Vergleich zum bestehenden humanitären Aufnahmeprogramm Resettlement ist das Besondere an diesem Projekt, dass eine sog. Mentorengruppe sich verpflichtet, für die Dauer eines Jahres die Nettokaltmiete der Aufzunehmenden zu übernehmen. Außerdem verpflichtet sie sich die Neuzuwandernden ein Jahr lang in ihrem Integrationsprozess zu begleiten. Weitere Informationen unter www.neustartimteam.de. Als Mentorengruppe kommen sowohl Privatpersonen als auch Institutionen in Frage. Im Erzbistum Paderborn gibt es bereits mehrere Initiativen dieser Art, die teilweise aus dem Flüchtlingsfonds finanziell unterstützt werden.

Auch der DiCV-Vorstand ging mit gutem Beispiel voran. Neulich hat er beschlossen, 75% der anfallenden Kosten (Nettokaltmiete) zu übernehmen, wenn sich aus den Reihen der Belegschaft eine Gruppe von Mitarbeitenden findet, die für die restlichen 25% aufkommt und sich ehrenamtlich engagiert. Ein Team, bestehend aus DiCV-Mitarbeitenden und anderen Engagierten aus den Reihen der CKD-Diözesangeschäftsstelle und ehemaliger EGV-Mitarbeitender hat sich schnell gefunden. Hauptansprechperson ist Matthias Krieg. Die Gruppe wird demnächst die erforderliche Schulung durchlaufen und ihr Interesse beim Bundesamt bekunden. Im Idealfall können die Behörden bald ein Paar oder eine Mutter mit Kind für die Aufnahme vorschlagen. Inzwischen ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung in vollem Gange. Für mehr Informationen steht Ihnen zur Verfügung.

3. Handreichung zum Umgang mit Kirchenasyl im Erzbistum Paderborn aktualisiert

Die Handreichung zum Umgang mit Anfragen nach Kirchenasyl bietet kath. Gemeinden und Ordensmeinschaften Handlungssicherheit. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen haben eine Aktualisierung der bestehenden Handreichung aus 2016 bzw. 2019 erforderlich gemacht. In einem gemeinsamen Schreiben haben Generalvikar Alfons Hardt und der Flüchtlingsbeauftragte, Josef Lüttig, die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden auf die geänderte Rechtslage hingewiesen. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Bei dieser Gelegenheit der Hinweis, dass eine Ordensschwester, die 2019 und 2020 zwei Frauen ins Kirchenasyl aufgenommen hatte, im Berufungsprozess freigesprochen wurde. Während die Vorinstanz bei Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell bei Würzburg eine strafbare Handlung festgestellt wissen wollte, wurde sie vom Landgericht Würzburg dagegen freigesprochen. Mehr

4. Leitfäden zum sensiblen Dolmetschen mit gewaltbetroffenen Frauen erschienen

Frauenhauskoordinierung e.V. hat gemeinsam mit der Berliner Initiative für gutes Dolmetschen drei Leitfäden zum Dolmetschen in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen erarbeitet. Diese stehen ab sofort zum Download zur Verfügung.

Die Leitfäden nehmen alle drei Prozessbeteiligten – Berater*in, Klient*in und Dolmetschende – in den Blick. Leitfaden 1 richtet sich in erster Linie an Berater*innen, d.h. v.a. an Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Sicher sind insbesondere Leitfaden 2 und 3 auch außerhalb des Frauenhauskontexts sehr hilfreich. Während eins davon die Rolle der dolmetschenden Person und worauf es beim guten und vollständigen Dolmetschen ankommt, thematisiert, klärt der andere die zu beratende Person mehrsprachige über das Geschehen auf. Mehr

5. Hotline für Roma aus der Ukraine

Das Roma Center hat eine Hotline für Roma aus der Ukraine eingerichtet. Dort erhalten geflüchtete Roma Unterstützung und Hilfe zur Einreise nach und Ankunft in Deutschland, bei der Registrierung und Unterbringung sowie bei Diskriminierung. Es werden Unterstützer*innen und Übersetzer*innen an den Ankunftsorten vermittelt. Die Hotline-Mitarbeiter*innen reden Romanes, Russisch, Ukrainisch, Deutsch und Serbisch. Mehr

6. DBK-Broschüre „Christen aus der Ukraine“

Als einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der christlichen Vielfalt aus der Ukraine hat das Sekretariat der DBK eine hilfreiche Broschüre herausgegeben. „Diese Orientierungshilfe will denen, die sich ehren- oder hauptamtlich für die Flüchtlinge aus der Ukraine engagieren, einen kurzen Überblick über die Situation der christlichen Kirchen in der Ukraine geben. Sie enthält darüber hinaus Informationen über kirchliche Kontakte in Deutschland und gibt einige Hinweise mit Blick auf konkrete pastorale Fragen“, so in der Einleitung. Die Publikation kann hier heruntergeladen bzw. bestellt werden.

7. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Zuständigkeit bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist in Deutschland je nach Branche unterschiedlich geregelt. Handelt es sich um einen Abschluss aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen, dann liegt die Zuständigkeit bei der IHK. Bei Handwerks- oder Agrarberufen wenden sich Interessenten an die regionalen Handwerks- bzw. Landwirtschaftskammern. Vertreter*innen freier Berufe wenden sich an die jeweilige Berufskammer, z.B. Ärzte-, Zahnärzte-, Rechtsanwaltskammern. Nähere Informationen finden sich auf dem offiziellen Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Dort erfahren ausländische Fachkräfte, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen können. Übrigens: Die Anerkennung kann auch vom Ausland aus beantragt werden.

8. Neue Ukraine-Übergangsverordnung in Kraft getreten

Zum 1. September 2022 ist eine neue Übergangsverordnung in Kraft getreten, die erhebliche Auswirkungen für die Registrierung und den Aufenthalt von Menschen aus der Ukraine hat. Sie wurde geändert und regelt nun zwar einerseits eine visumfreie Einreise und den erlaubten Aufenthalt bis 30.11., schränkt dies nun jedoch auf maximal 90 Tage ein. Dies hat unter Umständen erhebliche Auswirkungen für die Menschen, die bisher nicht registriert sind und noch keinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben. Hier wird also der 31.08. als der bisherige Termin noch wichtiger. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.

9. Ukrainische Führerscheine gelten auch in der EU

Ab sofort gelten ukrainische Führerscheine in der EU weiter. Das gilt zunächst zumindest bis zum 24.02.2023. Dr. Kurt Bunke aus Cölbe hat eine kurze Zusammenfassung der Regelung erstellt. Die Verordnung wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

10. Pastorale Orientierungen des Vatikan für interkulturelle Migrantenseelsorge

Seit 2017 hat die römische Abteilung für Migranten und Flüchtlinge mehrere pastorale Orientierungen im Kontext von Flucht und Migration veröffentlicht. Die jüngste Publikation in dieser Reihe ist die „Pastorale Orientierung für die interkulturelle Migrantenseelsorge“. Diese liegt nun in deutscher Übersetzung vor. Sie richtet sich an alle katholischen Gemeinden und fordert sie auf, verstärkt zu lebendigen Gemeinschaften aus Gläubigen unterschiedlicher Herkunft, Sprachen und Kulturen zu werden. In sieben Kapiteln benennt das Dokument die besonderen Herausforderungen, die das interkulturelle Zusammenleben mit sich bringt, und gibt jeweils konkrete Anregungen zum Umgang mit ihnen. Es ermutigt, Ängste anzuerkennen und sie zu überwinden, Begegnung zu fördern, einander zuzuhören und empathisch zu sein. Migrantinnen und Migranten seien als ein Segen zu verstehen, der die Gemeinschaft vor Ort bereichert. Immer mehr müsse die Kirche lernen, ihre Katholizität zu leben, die in der Vielfalt der Kulturen, Traditionen und Riten zum Ausdruck komme. Letztlich gehe es darum, dass die Kirche ihren Evangelisierungsauftrag erfülle, indem sie allen Menschen ohne Unterschied die Frohe Botschaft verkünde. Das Dokument kann auf der Seite der DBK heruntergeladen werden. Mehr

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;