Februar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Ehrenamtliche und Hauptamtliche in der Flüchtlingshilfe,

Nach UNHCR-Angaben befinden sich weltweit aktuell 68,8 Millionen Menschen auf der Flucht. Die allermeisten von ihnen sind Binnenflüchtlinge oder befinden sich in den Nachbarländern. Ende 2017 haben mit 2,7 Millionen weniger als 4% davon den Weg nach Europa geschafft. In 2018 haben pro Tag durchschnittlich sechs Personen auf dem Mittelmeer den Kampf um Freiheit, Bildung und Wohlstand mit ihrem Leben bezahlt. Ohne die NGOs wären die Zahlen erschreckend höher. Sie dafür strafrechtlich zu verfolgen, ist kein Beitrag zu einer notwendigen gesellschaftlichen Debatte um Frieden und gerechte Güteraufteilung weltweit. In Europa und Deutschland sind alle Akteure aufgefordert, einen Ausweg zu finden, wie die Verteidigung unseres Wohlstands und die Sehnsüchte von Migranten in einen einigermaßen gerechten Ausgleichgebracht werden können.

Neben einem kritischen Beitrag zum Umgang mit der Seenotrettung finden Sie in dieser Ausgabe Aktuelles zur Familienzusammenführung, beruflichen Integration, Aufenthaltsverfestigung sowie Studien, Daten und Fakten zu neuen Entwicklungen. Außerdem runden neue Veröffentlichungen und interessante Veranstaltungshinweise das Angebot ab.

Ich danke für Ihr unermüdliches Engagement in der Flüchtlingshilfe ganz herzlich.

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen

 

1. Seenotrettung: Dr. Witt spricht von „Armutszeugnis“ für die EU

 Nicht neu ist die Tatsache, dass das Mittelmeer ein Massengrab ungeahnten Ausmaßes ist. Neu ist dagegen der Ton im Umgang mit den Zivilorganisationen, die dort Menschenleben retten. Die EU-Staaten präsentieren seit Jahren ihre Unfähigkeit, eine gerechte Aufteilung von geflüchteten Menschen zu erreichen. Stattdessen wird Politik auf dem Rücken der Schwächsten und ihrer Helfer gemacht; Kooperationen mit Unrechtsregimen werden billigend in Kauf genommen. Noch schlimmer: Wer Menschenleben rettet, riskiert, kriminalisiert und in die Nähe der Schlepper gerückt zu werden. Prominentes Beispiel dafür ist das Flüchtlingsschiff der Organisation „Lifeline“, das von maltesischen Behörden beschlagnahmt wurde und dessen Kapitän Claus-Peter Reisch sich in Malta vor Gericht verantworten muss.

In den letzten Monaten formiert sich in zahlreichen europäischen Städten Widerstand gegen diesen Verrat an europäischen Werten – so auch in Paderborn. Jeden Mittwoch hält die „Aktion Seebrücke“ eine Mahnwache vor dem Franziskanerkloster. Im Kern fordert sie sichere Fluchtwege nach Europa und tritt für die Entkriminalisierung zivilgesellschaftlicher Seenotretter ein. Außerdem machen sich die Initiatoren für eine freiwillige Aufnahme von im Mittelmeer geretteten Menschen stark. Dr. Witt stärkte in seiner Funktion als Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen den Initiatoren demonstrativ den Rücken. Er nahm am 23. Januar an einer der Mahnwachen teil und nannte im Interview die Zusammenarbeit europäischer Institutionen mit der sog. libyschen Küstenwache einen „Skandal“. Unter anderem die StadtPaderborn rief er auf, sich dem Beispiel zahlreicher anderer Städte anzuschließen und sich zur Aufnahme von Geretteten bereitzuerklären. Das Interview und den Zeitungsartikel mit Dr. Witt finden Sie hier.

2. Keine Rückforderungen - Flüchtlingsbürgen können aufatmen

Auch wenn letztendlich „das Kleingedruckte“ abgewartet werden muss: Flüchtlingsbürgen müssen nicht mehr generell Rückzahlungen befürchten. Unter anderem hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dass Bund und Länder sich darüber verständigt hätten, die Kosten anteilig zu übernehmen. Von dieser Einigung profitieren Bürger, die vor dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 eine Bürgschaft übernommen haben. Bis dahin sind viele Bürgen davon ausgegangen, dass ihre Verpflichtung nur bis zu einer möglichen Anerkennung gelte. Einige Bundesländer wie NRW, Hessen und Niedersachsen, haben diese Auffassung vertreten, jedoch hat die Bundesregierung nachträglich eine andere Linie verfolgt. Nach Rückforderungen in Millionenhöhe, zahlreichen Protesten und gerichtlichen Prozessen soll nun davon abgesehen werden, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger für ihr Engagement „bestraft“ werden.

In NRW hat der Integrationsminister dem Landtag mitgeteilt: „Der aktuelle Weisungsentwurf sieht vor, dass die gemeinsamen Einrichtungen Erstattungsforderungen nach § 68 AufenthG prüfen und insbesondere diejenigen Fälle identifizieren, in denen Verpflichtungsgeber darauf vertrauen durften, nicht für Leistungen nach dem SGB II haften zu müssen“. Fachleute sehen darin offene Fragen, wie die Situation derer, die vom Sozialamt eine Rückzahlungsaufforderung bekommen, laufende Gerichtsverfahren und ihre Kosten etc. Auch eine gute wirtschaftliche Situation des Bürgen könnte für ihn negativ enden.

Unabhängig von dieser Regelung hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 11.02.2019 in mehreren Urteilen ein deutliches Zeichen gesetzt und rechtskräftig entschieden, dass die Verpflichtung eines Bürgen mit der Flüchtlingsanerkennung endet (AZ: 13 LB 435/18 bis 13 LB 443/18).

3. IOM-Unterstützung zum Familiennachzug ausgeweitet

Die International Organization for Migration (IOM) bietet mit dem Family Assistance Program (FAP) Unterstützung beim Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten an. Servicezentren bieten umfassende Unterstützung für Familien, die im IOM Familienunterstützungsprogramm (Facilitated Migration Services) einen Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland stellen möchten oder bereits gestellt haben. Die Vorabprüfung der Anträge durch das FAP ermöglicht es den deutschen Auslandsvertretungen, auf der Grundlage vollständiger Informationen eine rasche Entscheidung zu treffen. Neben den bereits etablierten Stellen im Irak, in der Türkei und im Libanon existiert das Angebot nun auch in Ägypten, Kenia und Äthiopien. Weitere Stellen sollen perspektivisch entstehen. Die lokalen Büros sind unter den folgenden Mail-Adressen zu erreichen: (Ägypten), (Kenia), (Äthiopien), (Türkei), (Irak), (Libanon). Weitere Informationen zum Angebot finden sich hier.

4. Familiennachzug zu subsidiär Geschützten - Ablauf des Prüfungsverfahrens

In einer Veröffentlichung des Bundesverwaltungsamtes vom 16.01.2019 wird die am 01.08.2018 in Kraft getretene Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten grafisch dargestellt. Die Darstellung von Kriterien zur Auswahlentscheidung, des Prozessablaufs, des Prüfschemas für die Ausländerbehörden und der Erfordernisse an die Prüfung durch die Ausländerbehörden macht den Ablauf dieses Verfahrens etwas transparenter. In einem Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren (BMI)an die Länder bewertet das BMI die bürokratische Umsetzung des neuen Familiennachzugsgesetzes als „gut gelungen“. Nicht erwähnt wird die Lücke zwischen der Zahl der gestellten Visumsanträge (6.132) zur Zahl der vom Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilten Zustimmungen (3.275) sowie der Zahl der letztlich erteilten Visa (2.612). Diese macht nur gut die Hälfte der für August-Dezember 2018 versprochenen Visa aus (monatlich 1.000, also insgesamt 5.000). In 2018 wurde 2.388 Familienangehörigen am Ende ein Visum nicht erteilt, weil das Verfahren sehr bürokratisch organisiert ist und weil Behörden zu langsam gearbeitet haben.

5. Geburt eines Kindes im Bundesgebiet und mögliche Durchführung eines Asylverfahrens

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat mit Stand Januar 2019 zwei Übersichten erstellt. In einer Übersicht geht es über die administrativen „Baustellen“, die bearbeitet werden müssen, sobald ein Kind von Schutzberechtigten, Schutzsuchenden oder abgelehnten Schutzsuchenden im Bundesgebiet geboren ist. Mit „Baustellen“ sind gemeint: Geburtsurkunde, Klärung der Sozialleistungen, Klärung der Staatsangehörigkeit und Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status. Zu jeder „Baustelle“ gibt es Hinweise zu den Regelungskomplexen und zuständigen Behörden. Eine zweite Übersicht „Welche Argumente können für oder gegen die Durchführung eines Asylverfahrens für neugeborene Kinder sprechen?“ versucht Antworten zu geben anhand der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situation der Eltern: mit Aufenthaltserlaubnis, im Asylverfahren und bei einer Duldung bzw. Pflicht zur Ausreise. Beide Übersichten sind hier zu finden.

6. Begleitete Minderjährige in Erstaufnahmeeinrichtungen haben Anspruch auf Jugendhilfeleistungen!

Ein Großteil der Minderjährigen, die mit ihren Asyl- und schutzsuchenden Eltern oder mit anderen Personensorgeberechtigten nach Deutschland einreisen, erhalten während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit (AKS) München hat einen Handlungsleitfaden herausgegeben, der den Anspruch von begleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf Jugendhilfeleistungen darlegt. Einzige Voraussetzung sei der „gewöhnliche Aufenthalt“, der gemäß Art. 5 des Haager Kinderschutzübereinkommens vom 19.10.1996 (KSÜ) weder eine Mindestaufenthaltsdauer noch die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltstitels voraussetzt. Es sei lediglich der räumliche Lebens- oder Daseinsmittelpunkt in Deutschland nachzuweisen, wovon bei Geflüchteten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland mit der Flucht aufgeben, regelmäßig bereits mit Einreise auszugehen ist. Mit dem Handlungsleitfaden will der AKS dieser Praxis der Jugendämter argumentativ entgegentreten.

7. Rücküberstellungen nach Italien – Aktualisierung des Infoblatts

Das Raphaelswerk hat sein Informationsblatt „Italien: Informationen für Geflüchtete, die nach Italien rücküberstellt werden“ aktualisiert. Die Änderungen in der neuen Auflage betreffen vor allem aktuelle Gesetzesänderungen in Italien, die seit Oktober 2018 gelten und durch die sich die Bedingungen für Geflüchtete verschärfen: Beschränkung des Zugangs zur Unterbringung für Asylsuchende, Abschaffung des humanitären Schutzstatus, Ausschluss der Wohnsitzanmeldung für Asylsuchende.

Außerdem wurde der Adressenteil neu geordnet und es wurde ein Hinweis auf Informationen über Italien für Geflüchtete in verschiedenen Sprachen ergänzt. Das Informationsblatt ist hier auf der Website des Raphaelswerks abrufbar.

8. Materialien zum Thema berufliche Ausbildung für Geflüchtete und Unterstützende

Zum Thema Ausbildung von Flüchtlingen sind bereits viele Handreichungen und Broschüren erschienen. Das Portal www.fluechtlingshelfer.info hat eine hilfreiche Übersicht erstellt. Diese enthält, teilweise mehrsprachig, Informationsmaterialien für Geflüchtete und ihre Unterstützer sowie Arbeitshilfen für die Beratungspraxis zum Thema Ausbildung. Einige der Themenbereiche: Was ist Ausbildungsduldung und wer kann sie erhalten? Was ist der Unterschied zwischen dualer und schulischer Ausbildung? Wer kann eine Ausbildung aufnehmen und welche Förderungen gibt es? Wo finde ich Beratungsangebote und Arbeitshilfen? Mehr

Die Rolle des Bürgerschaftlichen Engagements beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist Gegenstand einer Studie der Bertelsmann-Stiftung vom September 2018. Die Autorinnen und Autoren machen einerseits deutlich, warum das Ehrenamt bei der Arbeitsmarktintegration unverzichtbar ist, andererseits beklagen sie die fehlende Einsicht bei staatlichen Institutionen, das Potential einer intensiven und persönlichen Begleitung durch das Ehrenamt abzurufen. Hier gelangen Sie zur Studie „Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge? – Ohne die Freiwilligen können Sie das vergessen!“

9. Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrkräfte

Im Sommer 2019 beginnt an der Universität Bielefeld der dritte Durchlauf des Qualifizierungsprogramms „Lehrkräfte Plus – Perspektiven für geflüchtete Lehrkräfte“. Die Initiative richtet sich an geflüchtete Personen, die in ihrem Heimatland bereits als Lehrkraft tätig waren und in Deutschland im schulischen Kontext weiterarbeiten wollen. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2019 bewerben, um im September 2019 mit dem einjährigen Programm zu beginnen.

Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie bzw. interessierte Personen hier auf der Website der Universität Bielefeld.

10. Auszubildende mit Aufenthaltsgestattung haben Anspruch auf Ausbildungsförderung

Eine konsequente Integration geflüchteter Menschen einzufordern - und zugleich zu fördern - ist politisch, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich richtig und wichtig. Sie aber während einer Ausbildung von staatlichen Unterstützungsleistungen wie BAföG und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) auszuschließen, ist mehr als nur kontraproduktiv und wird von immer mehr Gerichten so eingestuft. Im Dezember 2018 haben das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Sozialgericht Leipzig einer solchen Ungleichbehandlung einen Riegel vorgeschoben. Sie haben zwei afghanischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsgestattung im Eilverfahren BAB zugesprochen. Die Richter an beiden Gerichten gelangten zur Auffassung, dass den Antragstellern die Berufsausbildungsbeihilfe nicht versagt werden darf, nur weil bei ihnen angeblich ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten sei (§ 132 SGB III).

11. Leitfaden zur Passbeschaffung und Mitwirkungspflichten

Viele Ausländerbehörden machen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die Ausstellung einer Ausbildungsduldung von der Mitwirkung bei der Passbeschaffung oder sogar von einer Passvorlage abhängig. Bei der Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und inwieweit die/der Einzelne rechtlich verpflichtet ist, bei der Beschaffung von einem Reisepass oder Passersatzpapieren mitzuwirken. Der Leitfaden zu Passbeschaffung und Mitwirkungspflichten von Personen mit einer Duldung, bei Asylsuchenden und bei Schutzberechtigten beschreibt die wesentlichen rechtlichen Aspekte.

12. Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel

Meistens setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels (die für Ausländer erforderliche Berechtigung für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet) die Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Bei mittlerweile über 70 Formen der Aufenthaltserlaubnis, 13 Niederlassungserlaubnissen, der Blauen Karte-EU, der ICT-Karte, der Mobiler ICT-Karte, verschiedener Visa und weiterer Spezialpapiere ist es kaum möglich, den Überblick zu behalten. Claudius Voigt, GGUA, hat eine tabellarische Übersicht erstellt, die die Voraussetzungen eines gesicherten Lebensunterhalts für die Erteilung der jeweiligen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung, zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, für Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, aus familiären Gründen inkl. der Ausnahmen und Sonderregelungen benennt. Die 23 Seiten umfassende Übersicht ist auf der Website der GGUA zu finden.

13. Aufenthaltsverfestigung außerhalb des Asylverfahrens

Für Menschen, die Asyl begehren, stehen unterschiedliche Möglichkeiten eines sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland zur Verfügung. Neben der Anerkennung als Asylberechtigter (GG), der Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes gem. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und subsidiärem Schutz (§4 AsylG) führt die Feststellung eines Abschiebeverbots (§60 AufenthG) zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis. Wie verhält es sich aber nach einem negativen Asylverfahren? Ist eine Abschiebung oder freiwillige Ausreise unvermeidbar? Auch nach einem negativen Asylverfahren stehen für bestimmte Personengruppen Aufenthaltsperspektiven zur Verfügung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen gut integrierte Kinder und Jugendliche, gut integrierte Erwachsene nach einem langen Aufenthalt in Deutschland, Menschen mit humanitärem Schutzbedarf oder Menschen in einer Ausbildung.

 Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat dazu eine hilfreiche Übersicht herausgegeben. Diese geht kompakt auf die jeweiligen Hintergrundinformationen ein und benennt die Erteilungsvoraussetzungen. Neben Deutsch stehen die Infoblätter in den Sprachen Englisch, Französisch, Farsi, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch und Hindi zur Verfügung. Mehr

14. Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität

 Da es weiterhin prekäre Bedingungen bei der ärztlichen Versorgung, in der Bildung und in der Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gibt, hat die „Neue Caritas“ ihr Begleitheft Dezember 2018 diesem Thema gewidmet. Für die Praxis weisen wir hin auf die weiterhin aktuelle 4. Auflage des im Dezember 2017 vom Deutschen Caritasverband und dem Deutschen Roten Kreuz veröffentlichten Beratungshandbuches „Aufenthaltsrechtliche Illegalität“. Das Beratungshandbuch richtet sich an alle, die diese Menschen unterstützen – sei es im Rahmen ihrer Berufsausübung oder ehrenamtlich. Angesprochen sind damit nicht nur humanitäre Helferinnen der Migrationsarbeit, sondern auch Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen, in Schwangerschaftsberatungsstellen, in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, in Standesämtern und vielen anderen Einrichtungen und Behörden. Mit dem Handbuch soll die einfachgesetzliche Rechtslage für den Zugang zu zentralen Lebens- und Versorgungsbereichen von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität skizziert werden. Nach einer kurzen Situationsanalyse folgen Handlungsvorschläge sowie ein Adressverzeichnis von Organisationen, Vereinen und Initiativen, die Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität unterstützen. Unter anderem „Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung“ der Malteser. In zahlreichen anderen Städten haben sich ähnliche Dienste etabliert, die auch Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität zur Verfügung stehen. In der Regel können Sie die Kontaktdaten über die Fachdienste für Integration und Migration erfahren. Das Beratungshandbuch finden Sie hier.

15. Entwicklungshilfe ist bei der Fluchtursachenbekämpfung unwirksam

In der Politik wird der Entwicklungshilfe bei der Bekämpfung von Fluchtursachen eine große Rolle zugeschrieben. Im MiGAZIN-Newsletter wurde eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) vorgestellt, die diese Wirkung relativiert. Demnach sei die Entwicklungshilfe nur dann wirksam, wenn dadurch die öffentlichen Dienstleistungen und die Lebensqualität in den Ländern verbessert würden. Die Wissenschaftler Rainer Thiele und Mauro Lanati zählen unter anderem bessere Schulen, saubere Luft und zuverlässige staatliche Institutionen zu den wichtigsten Faktoren in diesem Kontext. Für die Studie wurden die Daten von 25 Geberländern und 129 Empfängerländern untersucht. Dazu müssten die Fördermittel allerdings „unrealistisch hoch“ sein. Die Wissenschaftler warnen davor, die Entwicklungshilfe auf ein Mittel zur Verhinderung von Migration zu reduzieren. Diese müsse ihrem vorrangigen Ziel, der Armutsbekämpfung, treu bleiben.

16. Factsheet: Die wichtigsten Asylzahlen 2018

Wie viele Geflüchtete haben 2018 Arbeit gefunden? Wie entwickeln sich die Zahlen beim Familiennachzug? Wie ist die Lage im Mittelmeer? Und wie sind die Entwicklungen der Asylzahlen in Deutschland? Der MEDIENDIENST hat die wichtigsten Fakten zum Thema Flucht und Asyl recherchiert und aufbereitet. An anderer Stelle macht er deutlich, dass die Schutzquote für unbegleitete minderjährige Ausländer das dritte Jahr in Folge zurückgeht: Mehr.

Die Entwicklungen regen u.a. deshalb zum Nachdenken an, weil laut UNHCR Ende 2018 mit 68,8 Millionen so viele Menschen wie noch nie auf der Flucht waren, während die Zahl derer, die in Deutschland Schutz fanden, auf ein vorläufiges Tief gesunken ist.

17. Recherche Akteure der Integrationsarbeit

Gerne weisen wir hin auf ein geobasiertes Auskunftssystem des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „WebGis“, das über diesen Link zu erreichen ist. Über das Auskunftssystem können Informationen zu geplanten und bereits laufenden Integrationskursen, Kontakt- und Beratungsstellen der Migrations- und Rückkehrberatung, Ausländerbehörden, Regionalkoordinator/innen des BAMF etc. recherchiert werden.  Bei Eingabe des Wohnortes und des gewünschten Umkreises in der Schnellsuche erscheint eine Liste aller Integrationseinrichtungen in Ihrer Nähe.

18. ZuGleich-Studie 2018: Bedingt willkommen – Wieder mehr Zustimmung zur Einwanderung

Seit 2014 erforschen Wissenschaftler der Universität Bielefeld in der "Zugleich-Studie“ („ZUGLEICH – ZUGEHÖRIGKEIT UND GLEICHWERTIGKEIT“)" wie Menschen in Deutschland gegenüber Migration und Integration eingestellt sind. Die Reihenuntersuchung mit mehr als 2.000 erwachsenen Deutschen ohne sog. „Migrationshintergrund“ fand zum dritten Mal im Frühjahr/Sommer 2018 statt. Die Studie wurde Ende Januar 2019 vorgestellt. Die Deutschen sind bei Migration und Integration tief gespalten. Ganz so konfrontativ wie 2016, als die Menschen noch unter dem Eindruck der Ankunft von mehr als einer Million Asylsuchenden standen, ist die Stimmung aber nicht mehr. Weitere Ergebnisse: der Rückzug auf eine deutsche Identität verliert an Bedeutung. Die Ablehnung von Muslimen hat zwischen 2016 und 2018 noch einmal zugenommen. Negative Einstellungen zu Sinti und Roma sowie Asiaten nahmen leicht ab. Die Ablehnung von Menschen aus Afrika verharrt auf einem relativ hohen Niveau. 37 Prozent der Befragten sehen „mehr Trennendes“ zwischen Deutschen und Migranten, „mehr Gemeinsames“ nehmen 14 Prozent von ihnen wahr. Ein harmonisches Zusammenleben erscheint weiterhin als eine Herausforderung. Mehr.

19. Was tun nach einem rassistischen Angriff?

Eine mehrsprachige Broschüre „Was tun nach einem rassistischen Angriff?“ der Opferberatung Rheinland informiert in zehn Sprachen über wichtige Sofortmaßnahmen mit Empfehlungen für Betroffene für den Fall rassistischer Gewalt. Eine klare Struktur, einfache Formulierungen und begleitende Illustrationen erhöhen die Verständlichkeit. So können Menschen, die auch in ihrer Muttersprache nicht über ausreichende Lesekompetenzen verfügen, die Inhalte besser erfassen. Die Handlungsempfehlungen für Betroffene werden übersichtlich strukturiert auf einer Doppelseite pro Sprache behandelt. Die Broschüre kann als Gesamtpublikation (PDF-Datei) heruntergeladen werden oder einzeln in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kurmanci, Farsi, Pashto, Tigrinya, Albanisch und Romanes. Die Broschüre wird u.a. vom Bundesministerium des Inneren, dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend und der Landeszentrale für politische Bildung NRW gefördert. Die Printversion der Broschüre kann über IDA NRW hier bestellt werden.

20. Studie: Was Engagierte bewegt? Befragung in der Flüchtlingsarbeit in Nordrhein-Westfalen

Eine Studie des Instituts für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen vom September 2018 befasst sich mit der Wahrnehmung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten in Stadt und Land. Es gibt Erkenntnisse und Ergebnisse u.a. zu: Gestaltung und Einsatzfelder, Akteure, Motive und Beweggründe, Umgang mit Belastungen, Unterstützungsbedarfe und Unterschiede zwischen Stadt und Land. Darüber hinaus werden ausführlich Ergebnisse und Schlussfolgerungen dargestellt. Interessant auch für Ehrenamtliche und Hauptamtliche im Engagement für Flüchtlinge im Bereich von Katholischer Kirche und Caritas. Die Studie finden Sie hier.

21. Ratgeber: Vereinsrecht und Ehrenamt

Deutschland ist für sein Vereinswesen bekannt. Das gilt auch in der Flüchtlingshilfe. An zahlreichen Orten haben sich Ehrenamtliche zu einem eingetragenen Verein zusammengeschlossen, an anderer Stelle steht die Frage an. In beiden Fällen tut man Gutes und bereitet anderen Menschen eine Freude. Doch einige rechtliche Aspekte sollten auf jeden Fall berücksichtigt werden. Auf wesentliche Fragen in diesem Kontext geht das Handbuch der Verbraucherzentrale „Vereinsrecht und Ehrenamt“ ein. Das Inhaltsverzeichnis, eine Leseprobe und weitere Informationen zur Bestellung finden Sie hier.

22. Stipendium für den Evangelischen Kirchentag

 Vom 19. bis 23. Juni 2019 findet in Dortmund der Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Die Veranstalter möchten in diesem Jahr in besonderer Weise interessierte Menschen aus allen Religionen dazu ermutigen und sie einladen, am Evangelischen Kirchentag teilzunehmen. Mit Hilfe der Mercator-Stiftung und anderer Institutionen gibt es daher ein interreligiöses Stipendienprogramm, das vor allem die Beteiligung jüdischer und muslimischer Interessenten im Blick hat, aber auch offen ist für interessierte Gläubige anderer Religionen und auch für Christen aus den orthodoxen und orientalischen Kirchen.

 Das Stipendium beinhaltet eine kostenlose Unterbringung im Hotel für den Zeitraum des Kirchentages (19.- 23. Juni 2019), die kostenlose An- und Abreise von und nach Dortmund, eine Dauerkarte für die vollen 5 Tage des Kirchentages, eine Verpflegungspauschale sowie die Teilnahme an einem Vernetzungstreffen im Rahmen des Kirchentages. Bewerbungsfrist: 01.03.2019. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.

23. DU + WIR = MEHR ERREICHEN – Das Portal fürs Ehrenamt stellt sich vor

Vernetzung und Austausch unter Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe sind wichtige Faktoren gelingender Integrationsarbeit. Der Diözesan-Caritasverband Paderborn und die BBL-Software GmbH bieten eine Plattform an. Mit dem Portal EhrPort haben Betroffene, Freiwillige und Hauptamtliche die Möglichkeit Insidertipps und Erfahrungsberichte auszutauschen und voneinander zu profitieren. Auf dem konzeptionell und inhaltlich grundlegend überarbeiteten Portal werden außerdem ganz pragmatisch Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt und Wissenstransfer ermöglicht. Dabei wird großer Wert auf regionale Besonderheiten gelegt. Alte und neue Abonnenten können die Integrationslandschaft aktiv mitgestalten, indem sie andere an ihrem Wissen teilhaben lassen. Weitere Informationen zu EhrPort finden Sie im Flyer oder unter www.ehrport.com.

24. Dialogbegleiter/in werden

„Was glaube ich? Was glaubst du? Wie können wir uns verständigen, wie voneinander und miteinander lernen, wie gemeinsam unsere Gesellschaft gestalten?“ Diesen Fragen können junge Menschen (18-28 Jahre) von 14.-22. September 2019 in Köln nachgehen. Der Multiplikatorenkurs beinhaltet eine aktive Auseinandersetzung mit Christentum, Islam und Judentum. Fachreferenten stehen Rede und Antwort. Exkursionen in eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee veranschaulichen Glaubensinhalte und Gebetsformen. Die Teilnehmenden diskutieren u.a. gemeinsam über Bibel & Koran, Musik im Dialog, Grundlagen zur Veranstaltungsplanung sowie den Umgang mit Schwierigkeiten und Grenzen im Dialog.

Veranstaltet wird der Kurs von den Dialogreferaten der Erzbistümer Köln und Paderborn. Zur Teilnahme sind Jugendliche aller Religionen eingeladen, die am Dialog interessiert sind. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2019.

25. Ramadan-Grußwort 2019 bestellen

Vom 6. Mai bis zum 4. Juni 2019 begehen Muslime den Fastenmonat Ramadan und feiern zum Abschluss das Fest des Fastenbrechens. Jährlich gibt unser Erzbischof Becker zusammen mit den katholischen (Erz-)Bistümern und evangelischen Landeskirchen in NRW ein Grußwort zum Ramadan heraus, welches als Grußkarte im persönlichen Kontakt zu Muslimen verteilt werden kann. Wenn Sie Interesse daran haben, dass Ihnen kostenlos solche Grußworte zugestellt werden, schreiben Sie bitte bis zum 15. März eine mit der gewünschten Stückzahl und ihrer Postadresse. Das Grußwort wird als kartonierte Klappkarte in DIN A5 gefertigt. Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich an die Referentin für interreligiösen Dialog, .

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Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                  
, Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.