Februar 2021

 1.  Katholische (Erz-)Bistümer unterstützen Seenotrettung:

Die deutsche Hilfsorganisation zur Seenotrettung Sea-Eye wird mit insgesamt 125.000 Euro von den drei katholischen (Erz-)Bistümern München und Freising, Paderborn sowie Trier unterstützt. Mit der Unterstützung der katholischen Bistümer soll die Überführung des Schiffs Sea-Eye 4 ins Mittelmeer finanziert werden. Die SEA-EYE 4 soll am 28. Februar in Rostock getauft werden, um dann ins Mittelmeer überführt zu werden. Es handelt sich um das vierte Rettungsschiff der Regensburger Seenotrettungsorganisation und zeitgleich um das zweite Bündnisschiff des zivilgesellschaftlichen Bündnisses für die Seenotrettung United4Rescue. Mit den Schiffen SEA-EYE, SEEFUCHS und ALAN KURDI beteiligte sich Sea-Eye seit 2015 an der Rettung von mehr als 15.000 Menschenleben. Mehr

2.  Studie zum Rassismus gegen Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt

Eine von PRO ASYL mitherausgegebene Studie  zeigt auf, wie Rassismus auf dem Arbeitsmarkt Geflüchteten das Leben schwer macht und ihre Integration behindert. Das zentrale Ergebnis: Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen im Alltag, in Behörden, in Berufsschulen und in Betrieben stellen für Flüchtlinge ein zentrales Arbeitsmarkthindernis dar.  Um eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen zu ermöglichen, muss Rassismus auch im Alltag, am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsverfahren sichtbar gemacht, kritisiert und sanktioniert werden. Eine gleichberechtigte Teilhabe aller auf dem Arbeitsmarkt ohne Rassismus liegt überdies nicht nur im Interesse der betroffenen Menschen, sie fördert letztlich das gesellschaftliche Zusammenleben und stärkt die Gesellschaft in Gänze.

3.  Einmalige Chance für junge geduldete und gestattete Erwachsene auf einen Zugang zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung

Haben Sie Kontakt zu Geduldeten und Gestatteten im Alter von 18 bis 27 Jahren? Sind Sie in ehrenamtlichen Strukturen aktiv? Beraten Sie Geduldete und Gestattete? „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sind vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam getragene Landesinitiativen. Hierüber werden in den Kommunen bis Ende 2022 Unterstützungsangebote für möglichst alle Geduldeten und auch Gestatteten zwischen 18 und 27 Jahren angeboten. Es geht darum, ihre Qualifizierungsbedarfe zu ermitteln und ihnen Angebote zu unterbreiten, die sich an ihrem Bildungsstand orientieren, ihre sozialen Bedingungen mit einbeziehen und verbessern. Hierzu gehören: Coaching, berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung, Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse. Es ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie schwer, die jungen Geflüchteten zu erreichen. Hier wird Ihre Unterstützung gebraucht, um mit so vielen jungen Geflüchteten wie möglich Kontakt aufnehmen zu können. Sie können junge Geflüchtete direkt auf die Initiativen aufmerksam machen oder Hinweise zur Erreichung der Zielgruppe verstärkt in Ihrer Kommune kommunizieren. Die Kontakte der Ansprechpartner/innen erfahren Sie aktuell über das jeweilige Kommunale Integrationszentrum https://kommunale-integrationszentren-nrw.de. Ab Februar 2021 werden außerdem alle Ansprechpersonen der Initiativen in den Kommunen auf der Website https://www.durchstarten.nrw  genannt.

4.  OVG Münster stoppt Abschiebungen nach Griechenland

In einer Pressemitteilung weist das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) auf sein Urteil vom 21.01.2021 hin. Demnach dürfen in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte aktuell nicht dorthin rücküberstellt werden. Das OVG stellt fest, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse (“Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht sicherstellen können. Dem Urteil lagen die Berufungen eines Eritreers und eines Syriers gegen die ablehnenden Bescheide des BAMF zugrunde. Die Vorinstanzen müssen nun ihre Urteile ändern. Eine Revision gegen das Urteil des OVG wurde nicht zugelassen.

5.  Abschiebungen -  Infos und Hinweise

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Februar 2021 (Az.: 2 BvQ 8/21) im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eine Abschiebung nach Afghanistan untersagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein habe die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei der Überprüfung der Situation für Rückkehrer in den Zielstaat der Abschiebung (hier: Afghanistan) verletzt. Hier ein Auszug aus den Ausführungen.  Nina von Hardenberg fordert in der Süddeutschen Zeitung ein Bleiberecht für die meist schon seit vielen Jahren hier lebenden afghanischen Geflüchteten. Sie weist darauf hin, dass es beim jetzigen Tempo 100 Jahre dauern würde, bis alle knapp 30.000 abgelehnten afghanischen Asylsuchenden nach Afghanistan abgeschoben worden sind. Eine irrationale Politik, die Geflüchtete aus dem gefährlichsten Land der Welt traumatisiert und über Jahre hinweg nicht ankommen lässt.

6. Corona und Entwicklungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Seit Ausbruch der Coronapandemie wurden viele hilfreiche Hinweise zu Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften herausgegeben. Gefühlt wöchentlich wird man mit fremdsprachigen Informationsmaterialien versorgt. Nicht zuletzt ist das auch als Schutz vor Falschinformationen von zentraler Bedeutung, weshalb das Robert-Koch-Institut auf seiner Seite ein Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff eingestellt hat. Das Merkblatt liegt derzeit in knapp 20 Sprachen vor. Mehr.

Ebenfalls wichtig sind Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts im Kontext der Corona-Pandemie. Hier werden von Pro Asyl fortlaufend Informationen zur Verfügung gestellt, die für Schutzsuchende und Ihre Unterstützer/innen von Relevanz sind.

7. Digitale Fachtagung: Digitale In-/Exklusion Geflüchteter in der Erwachsenenbildung

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Digitalisierung einen riesigen Entwicklungsschub gemacht. Für viele sicherlich ein Segen, für andere wiederum leider ein Exklusionsmechanismus. Oft genug werden sozial benachteiligte Gruppen dadurch eher abgehängt als einbezogen. Für Geflüchtete gilt dies in besonderem Maße. Am täglichen Sprachkurs über das Smartphone teilzunehmen, ist irgendwo zwischen unmöglich und unzumutbar. Zudem ist die oft und gerne wiederholte Tatsache, alle Geflüchteten hätten ein Smartphone, eher als Mythos einzuordnen. Und selbst wenn: Wer schon einmal an einem Zoom-Meeting über mobile Daten teilgenommen hat, der kann abschätzen, dass man nur einige wenige Unterrichtsstunden auch bei großzügig limitierten Handyverträgen im Monat absolvieren kann.

Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen widmet diesem Thema eine digitale Fachtagung. Am Donnerstag, 18.03.21, von 9.30 bis 15.00 Uhr wird es darum gehen, welche Schwierigkeiten birgt das 'Allheilmittel' Digitalisierung in der Erwachsenenbildung für Geflüchtete und welche Exklusionsmechanismen auf- und ausgebaut werden. Welche Möglichkeiten bietet die Technik andererseits gerade für diese Zielgruppe? Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

8. Aktualisierte Ehrenamtsplattform des Diözesan-Caritasverbandes

Das Referat Ehrenamt beim Diözesan-Caritasverband Paderborn ist nach einer Vakanz mit Frau Pia Winkler neu besetzt worden. Frau Winkler möchte das ehrenamtliche Engagement in seiner ganzen Breite fördern. Als eine der ersten Aktionen weist sie auf die aktualisierte Ehrenamtsplattform. Ab sofort können Menschen, die sich engagieren möchten, dort passende ehrenamtliche Projekte, sowie Informationen zum Thema „Ehrenamt bei der Caritas“ finden. Mehr.

Wenn Sie Projekte haben, für die Sie Ehrenamtliche suchen, können Sie diese ganz einfach eigenständig auf die Plattform stellen. Dafür müssen Sie sich lediglich einmal registrieren und anschließend das Projektformular ausfüllen. Eine entsprechende Anleitung zur Registrierung finden Sie hier. Für evtl. Fragen erreichen Sie Frau Winkler per E-Mail unter oder am Telefon unter 05251-209 428.

9. Übernahme digitaler Endgeräte für Homeschooling geregelt

Kirchen und Sozialverbände haben seit Ausbruch der Pandemie die Übernahme digitaler Endgeräte für Schüler/innen mit Leistungsbezug durch das Jobcenter gefordert. Dieser Bedarf wird nun per Weisung der Bundesagentur für Arbeit nach § 21 VI SGB II als Mehrbedarf geregelt: Die Bundesagentur stellt klar, dass soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf besteht, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe auch nicht über ein Darlehen nach § 21 Absatz 6 SGB II i. V. m. § 24 Absatz 1 SGB II zu decken, sondern durch einen Zuschuss. Darlehen, die seit Anfang 2021 zu diesem Zweck gewährt wurden, sind in einen Zuschuss umzuwandeln. Der Zuschuss von 350 € kann nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Die Weisung der Bundesagentur enthält zwar keine Aussage, dass Kinder, die SGB-XII-Leistungen beziehen, im Vergleich zu solchen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, nicht benachteiligt werden dürfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aber nachträglich empfohlen, die oben genannte Weisung nun auch auf das SGB XII sinngemäß zu übertragen. Dafür sollen die Träger der Sozialhilfe ein Darlehen gewähren und gleichzeitig auf dessen Rückzahlung verzichten (§ 37 Absatz 4 SGB XII). Dies betrifft auch Analogleistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG. Auf Grundlage dieser Empfehlung hat der Deutsche Caritasverband eine entsprechende Orientierungshilfe verfasst. Diese und die BMAS-Empfehlung finden Sie hier.

10. Anpassung der AsylbLG-Regelsätze

Die neuen Regelungen sind im "Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze" enthalten, das am 14. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Erhöht werden durch das Gesetz die Leistungen, die nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem AsylbLG gewährt werden. Die neuen Regelsätze treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

11. Pauline-von-Mallinckrodt-Preis 2021 ausgelobt

Auch 2021 lobt die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn wieder den Pauline-von-Mallinckrodt-Preis sowie einen Sonderpreis Junges Ehrenamt aus. Das Motto der Ausschreibung 2021 lautet: #DasMachenWirGemeinsam. Vorgeschlagen werden können Gruppen, die sich in einem Caritas- oder Fachverband, einer Pfarrgemeinde oder einer sonstigen katholischen Initiative im Erzbistum Paderborn ehrenamtlich engagieren. Der Sonderpreis Junges Ehrenamt richtet sich an Projekte und Initiativen, in denen sich überwiegend Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr sozial-caritativ engagieren. Bewerben können sich katholische Jugendverbände, katholische Hochschulgemeinden sowie Gruppen und Initiativen von youngcaritas im Erzbistum Paderborn. In beiden Kategorien ist jeweils der erste Preis mit 2.000 €, der zweite mit 1.500 € und der dritte Preis mit 1.000 € dotiert. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2021. Vorschläge und Bewerbungen per E-Mail und im pdf-Format an: . Weitere Infos hier.

12.  Innovatio – der Sozialpreis

Es werden die innovativsten Sozialprojekte gesucht und mit bis zu 12.000 € ausgezeichnet. Projekte, die sich drängender Probleme in Deutschland annehmen, die nachhaltige Handlungsperspektiven eröffnen und in die Zukunft weisen. In diesem gibt es zum ersten Mal auch einen Preis für digitale Projekte. Mehr

13. Obergrenze bei der Zahl der Asyl- und Schutzsuchenden in 2020 nur zu einem Drittel ausgeschöpft

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (DIE LINKE.) ergibt sich, dass die von der Koalition bei der Fluchtmigration eingezogene "Obergrenze" (180.000 bis 220.000 Personen) im vergangenen Jahr gerade einmal zu einem Drittel ausgeschöpft wurde: Zieht man von der Zahl der grenzüberschreitenden Asylanträge, der Familiennachzüge zu Flüchtlingen und den Resettlement-Aufnahmen die Zahl der Abschiebungen und Ausreisen von Geflüchteten ab, ergibt sich für das Jahr 2020 eine Summe in Höhe von gerade einmal 67.500 Menschen.  Die Zahl dürfte am Ende noch niedriger sein, weil viele freiwillige Ausreisen nicht erfasst (die Angaben hierzu sind auch noch vorläufig) und manche Schutzsuchende doppelt gezählt werden.

14.  Drastischer Rückgang des Familiennachzugs in 2020

Einen Rückgang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen gibt es infolge der EU-Abschottungspolitik und zurückgehender Asylzahlen in Deutschland bereits seit längerem. Zum besonders starken Rückgang im Jahr 2020 haben auch die Beschränkungen des Reiseverkehrs und der Visumsbearbeitung in den Botschaften infolge der Corona-Pandemie beigetragen. Derzeit sind, so die Bundesregierung, elf Visastellen in zehn Ländern pandemiebedingt für den Publikumsverkehr geschlossen. Während der Familiennachzug im Allgemeinen im Jahr 2020 um 29,3 Prozent zurückgegangen ist, halbierten sich die Zahlen beim Nachzug zu Flüchtlingen im Vergleich der Jahre 2020 und 2019 (Rückgang um 49,7 Prozent von 24.835 auf 12.502; Nachzüge zu international und subsidiär Schutzberechtigten zusammengenommen). Beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen betrug der Rückgang sogar 67,4% - das sind dramatische Werte, die nicht nur mit den Auswirkungen der Pandemie erklärt werden können.  Die Aufschlüsselung nach den wichtigsten Herkunftsländern von Flüchtlingen und differenzierten Arten des Familiennachzugs (Ehegatten, Kinder, Eltern, sonstige Angehörige) ergibt: Der Rückgang ist bei syrischen Staatsangehörigen mit 60,5 Prozent überdurchschnittlich, ebenso bei Kindern (55%). Mit Urteil vom 12. April 2018 entschied der EuGH (Rechtssache C-550/16), dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch dann einen Anspruch auf Familiennachzug (ihrer Eltern) haben, wenn sie während der Asylprüfung volljährig geworden sind – dieser Anspruch könne nicht davon abhängig gemacht werden, wie schnell oder langsam die Behörden arbeiten. In Deutschland wird dieses Urteil bislang nicht umgesetzt, stattdessen setzt die Bundesregierung auf eine langwierige gerichtliche Klärung, die Flüchtlingskinder weiterhin von ihren Eltern trennt – entgegen den Vorgaben des EuGH (vgl. z.B. BT-Drs. 19/7267).

15.  Anregungen zur Verhinderung von Gewalt in der Familie durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Zeit

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen stellen viele Familien weiterhin vor große Herausforderungen. Im Alltag kommt es vermehrt zu Konflikten und Gewalt. Wie familiärer Stress abgebaut werden kann, wo es Hilfe gibt und wie mit eigenen Aggressionen umgegangen werden kann, zeigt ein neuer Flyer “Gewaltschutz” in 26 Sprachen. Der Flyer wird gemeinsam vom Ethno-Medizinischen-Zentrum und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration herausgegeben.

16. Leitfaden für die Praxis – LSBT* sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete

Queere Geflüchtete werden in den Unterkünften besonders häufig Opfer von Gewalt. Daher zählen sie bei der Unterbringung zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Aufgrund der negativen Vorerfahrungen in den Herkunftsländern und der Angst vor Gewalt in der Unterkunft bleiben die meisten LSBTI*-Geflüchteten in den Unterkünften unsichtbar. Die Konsequenz ist, dass ihre Bedarfe bei der Unterbringung und Betreuung oft nicht berücksichtigt werden. Der neue Leitfaden richtet sich somit vor allem an die Mitarbeitenden der Unterkünfte der Länder und Kommunen – schließt aus unserer Sicht auch Mitarbeitende  von Wohlfahrtsverbänden und ehrenamtlich Engagierte ein.  Er stellt dar, wie die Vorgaben zum Schutz LSBTI*-Geflüchteter der „Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ in der Praxis umgesetzt werden können. Praktische Checklisten und neunsprachige Formulierungsvorschläge für Hausordnungen, Leitbilder, Aushänge sowie Gruppen- und Beratungsgespräche machen einen unmittelbaren Transfer in den Arbeitsalltag möglich. Gefördert wurde die Erstellung des Leitfadens vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften.

17.  Fortbildungen und Veranstaltungen

Das Referat Ehrenamt weist auf folgende relevante Veranstaltungen hin:

1.       Basiskurs Ehrenamtskoordination

Die Einbindung von Ehrenamtlichen in die caritativen Dienste und Einrichtungen gehört zum Handwerkszeug der beruflichen Mitarbeiter/innen. Aber die Aufgabe der Ehrenamtskoordination kann nicht so nebenbei erfolgen, sie braucht zeitliche Ressource und fachliches Know-how. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln bietet im September wieder den Basiskurs Ehrenamtskoordination an. Dieser findet in zwei Modulen statt. 1. Modul: 06.09. und 07.09. 2021, 2. Modul: 25.11. und 26.11.2021, Anmeldeschluss: 30.08.2021, Ort: Bergisch Gladbach. Weitere Infos und Anmeldung hier.

2.       Social Media Webinar „Haus des Stiftens“

In dem kostenlosen Webinar wird auf folgende Fragen eingegangen: Woraus besteht eine typische Social Media Strategie? Professionelle Social Media Arbeit trotz knapper Ressourcen. Wie geht das? Datum: 13. April 2021, Uhrzeit: 8:00 – 9:00 Uhr, Weitere Infos und Anmeldung hier.

3.        #SocialCariMedia – Der digitale Workshop für Social Media Helden in der Caritas

Es handelt sich um vier digitale Workshops, die über das Jahr verteilt stattfinden. Der erste Workshop findet am 10.03.2021 zu dem Thema „Storytelling auf Instagram“ statt. Anmeldung und weiter Infos hier.

4.        Digitale Modulreihe "Neue Ehrenamtliche auch online erreichen - aber wie?"

Digitale Methoden, um neue Ehrenamtliche für die Caritasarbeit zu gewinnen, möchte der Verband der Caritas-Konferenzen Deutschlands (CKD) in einer fünfteiligen Lernmodul-Reihe vermitteln. Hier können die Module kostenfrei abgerufen werden.

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                    , Referat Migration, Asyl und Partizipation  im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.