Januar 2026

1. Neue Förderrichtlinien Flüchtlingsfonds in Kraft getreten

Am 19.12.2025 hat Generalvikar Thomas Dornseifer eine aktualisierte Fassung der Vergaberichtlinien des Flüchtlingsfonds in Kraft gesetzt. Die Überarbeitung nimmt Rücksicht auf geänderte Rahmenbedingungen in der Arbeit mit und für Geflüchtete. Diese umfasst insbesondere die Bezuschussung von Sprachkursen, Mobilitätsförderung sowie den Förderzeitraum und die Förderhöhe. Außerdem sehen die Förderrichtlinien nunmehr vor, dass Gruppenangebote förderungsfähig sind, wenn mindestens 70% der Teilnehmenden „Flüchtlinge“ im Sinne der Vergaberichtlinie sind. Die neuen Förderrichtlinien und das (alte) Antragsformular finden Sie hier.

2. Überarbeitete Arbeitshilfe: Grundlagen des Asylverfahrens

Der Paritätische hat seine Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ vollständig überarbeitet und hier veröffentlicht. Sie richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Für diese werden die Grundlagen des Verfahrens dargestellt. Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung. Nach Angaben des Herausgebers soll die Arbeitshilfe ihre Bedeutung auch nach Inkrafttreten der GEAS-Reformen behalten, da das alte Rechtssystem in zahlreichen Altfällen parallel zu den neuen Regelungen Anwendung finden werde.

3. Asylverfahren von Menschen aus Syrien

Über ein Jahr nach dem Sturz des langjährigen Machthabers in Syrien lässt die erhoffte Ruhe leider auf sich warten. Während die Situation im Norden des Landes erneut zu eskalieren droht, reißt hierzulande die Diskussion um Rückkehr und Abschiebung nach Syrien nicht ab. Das Bundesamt hat in den letzten Monaten vermehrt Bescheide erlassen, die trotz der weiterhin prekären Sicherheitslage eine Rückkehr für zumutbar erklären – und das ausgerechnet in einer Phase, in der selbst internationale Beobachter vor einer erneuten Destabilisierung warnen.

Diese Zuspitzung wirkt umso bemerkenswerter, als zeitgleich der syrische Übergangspräsident zu politischen Gesprächen in Deutschland weilt. Offiziell geht es um diplomatische Annäherung, Wiederaufbauperspektiven und die Zukunft des Landes. Doch im Schatten dieser hochrangigen Treffen entsteht ein irritierender Eindruck: Während auf der politischen Bühne von „Neuanfang“ und „Verantwortung“ gesprochen wird, scheinen die Entscheidungen des Bundesamtes eine ganz andere Botschaft zu senden – nämlich die, dass Menschen, die vor Gewalt, Repression und staatlicher Willkür geflohen sind, nun wieder dorthin zurückkehren sollen, obwohl sich an den grundlegenden Gefahren kaum etwas geändert hat.

Gerade jetzt, da die Übergangsregierung um internationale Unterstützung wirbt, wäre eine nüchterne und realistische Bewertung der Lage unerlässlich. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass politische Symbolik und der Wunsch nach „Normalisierung“ schwerer wiegen als die tatsächliche Situation vor Ort. Für die Betroffenen bedeutet das eine dramatische Verschärfung ihrer ohnehin unsicheren Lebenssituation – und für die öffentliche Debatte ein gefährliches Signal, dass politische Besuche und diplomatische Gesten als Beleg für Sicherheit missverstanden werden könnten.

Das Referat Migration und Integration des Deutschen Caritasverbandes hat bereits im Dezember einige Hilfreiche Hinweise und Empfehlungen zum Stand der Asylverfahren von Menschen aus Syrien zusammengefasst. Diese stellen wir Ihnen gerne hier .

4. Neue Handreichung der Diakonie Deutschland: Checklisten zu Aufenthaltstiteln und Einbürgerung

Die Diakonie Deutschland hat im November 2025 eine neue Handreichung mit dem Titel „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel – Checklisten für Migrationsfachdienste“ veröffentlicht.

In Deutschland leben über vier Millionen Drittstaatsangehörige mit befristeten Aufenthaltserlaubnissen, die regelmäßig verlängert und geprüft werden müssen. Viele von ihnen haben humanitäre oder familiäre Aufenthaltstitel.

Die neuen Checklisten unterstützen dabei, schnell und zuverlässig Wege in eine sichere Aufenthaltsperspektive zu erkennen – sei es durch eine Einbürgerung oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Sie bieten einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen und dienen zugleich als praxisnahes Prüfprogramm für die Arbeit in Migrationsfachdiensten. Mehr

5. Handreichung zu Wohnsitzauflagen für geflüchtete Frauen in Gewaltschutzfällen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und das Netzwerkprojekt AMBA+ haben eine hilfreiche Handreichung erstellt, die bei der Beratung von Frauen in Gewaltschutzfällen sehr nützlich sein kann.

Frauen im Asylverfahren, mit Duldung oder mit einem Aufenthaltstitel nach erfolgreichem Asylverfahren unterliegen in der Regel einer Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass sie ihren Wohnort nicht frei wählen können, sondern einer bestimmten Kommune zugewiesen werden.

Um betroffene Frauen besser zu schützen, haben das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) bereits im Februar 2020 ein gemeinsames Rundschreiben veröffentlicht. Dieses erläutert, wie die Wohnsitzauflage in Fällen von Gewalt aufgehoben werden kann und gibt Behörden klare Hinweise für die Praxis. Das neue Rundschreiben dient als wichtige Argumentationshilfe, wenn Frauen ihren zugewiesenen Wohnort verlassen müssen, um Schutz vor Gewalt zu erhalten. Mehr

6. Diskriminierung und Benachteiligung im Wohnumfeld

Eine neue Studie zeigt, wie stark Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland in Bezug auf ihre Wohnsituation benachteiligt sind. Schon bei der Wohnungssuche erfahren viele Personen Diskriminierung: 35% der muslimischen und 39% der dunkelhäutigen Befragten berichten, dass sie nicht zu Besichtigungen eingeladen wurden – bei Menschen, die nicht rassistisch markiert werden, sind es nur 11%.

Rassistisch markierte Personen leben zudem auf deutlich weniger Wohnfläche (47 m² pro Person) als andere (69 m²). Auch die Mietverhältnisse sind häufig prekärer: Sie haben häufiger befristete Verträge oder zahlen Index- oder Staffelmieten, was das Risiko steigender Kosten erhöht. Zudem geben 37% der betroffenen Mieter*innen mehr als 40% ihres Einkommens für Miete aus.

Wohnmängel wie schlechte Dämmung oder Schimmel betreffen diese Mieter*innen häufiger. Auch leben sie oft in Gebieten mit höheren Umweltbelastungen. Hinzu kommt eine geringere Sicherheit im Wohnumfeld: 82% der muslimischen und 81% der asiatischen Befragten fühlen sich tagsüber sicher, bei anderen ist es 90%. Diese Ungleichheiten führen zu höherer Unzufriedenheit und mehr psychischen Belastungen. Es ist dringend notwendig, Diskriminierung zu bekämpfen und gerechtere Wohnverhältnisse zu schaffen. Mehr

7. Broschüre: Gesundheitsversorgung für alle

Gerne weisen wir auf eine neue Broschüre der Stiftung gegen Rassismus hin. Diese Broschüre bietet einen Überblick über das deutsche Gesundheitssystem und informiert über die wichtigsten Patient*innenrechte. Sie richtet sich an alle Menschen, die medizinische Unterstützung benötigen – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Behinderung, Alter, soziale Lage oder Lebenssituation. Ebenso richtet sie sich an alle, die Patient*innen begleiten und unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen. Ziel ist es, Patient*innen zu stärken, Diskriminierung entgegenzuwirken und Wege aufzuzeigen, wie Rechte eingefordert und Beschwerden eingereicht werden können. Die Broschüre finden Sie hier. Weitere mehrsprachige Informationen zum Gesundheitssystem stehen unter Handbookgermany zur Verfügung.

8. Familiennachzug: Verwirrung um Warteliste der Botschaft in Pakistan

Für einige Verwirrung sorgt derzeit ein Eintrag auf der Website der Deutschen Auslandsvertretung in Islamabad/Pakistan, wonach ab dem 15.01.2026 Registrierungen für einen Vorsprachetermin/Antrag auf Familiennachzug nur noch über das Auslandsportal des AA möglich seien. Der Eintrag sagte auch, dass die Warteliste auf Vorsprachetermine geschlossen würde und Personen, die darüber noch keinen Vorsprachetermin erhalten haben, keinen mehr erhalten werden. Visa: family reunion - Federal Foreign Office.

Wie es sich herausgestellt hat, richtet sich der Hinweis insbesondere an pakistanische Staatsangehörige, die sich erneut über das Auslandsportal https://digital.diplo.de/visa registrieren müssen. Afghanische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Pakistan hingegen werden darauf hingewiesen, sich weiterhin über die sogenannte Kabul-Liste zu registrieren. Ein Infoblatt des DRK-Suchdienstes liefert hilfreiche Hinweise zum Verständnis und Umgang mit diesem Eintrag. Mehr

9. Fördermöglichkeit für Maßnahmen für Geflüchtete mit (möglicher) Behinderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26.11.2025 einen zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Förderprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den Regionalen Arbeitsmarkt" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren ist Anfang Januar 2026 gestartet und läuft bis zum 19. Februar 2026.

Der Förderaufruf nimmt Geflüchtete mit (möglicher) Behinderung am Übergang Schule/Beruf in den Fokus und fördert Modellprojekte für diese spezifische Zielgruppe. Weitere Informationen zum inhaltlichen Zuschnitt und den förderfähigen Maßnahmen finden Sie in dieser Meldung.

10. Asylgeschehen 2025: Zahlen im Überblick

2025 wurden in Deutschland insgesamt 168.543 Asylanträge gestellt, darunter 113.236 Erstanträge. Nicht berücksichtigt sind dabei Menschen aus der Ukraine, die seit Ende Februar 2022 nach Deutschland gekommen sind. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet dies einen deutlichen Rückgang: Die Gesamtzahl der Asylanträge sank um rund 33 Prozent, die Zahl der Erstanträge sogar um etwa 51 Prozent. Auffällig ist zudem, dass rund 16 Prozent der Erstanträge von in Deutschland geborenen Kindern gestellt wurden, deren Eltern bereits als Geflüchtete hier leben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied im Jahr 2025 über insgesamt 310.930 Asylanträge. Die sogenannte Schutzquote – also der Anteil der Fälle, in denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde – lag bei 28,1 Prozent. Die meisten Schutzsuchenden kamen aus Afghanistan, Syrien und der Türkei. Mehr

11. Anspruch auf höhere Grundleistungen für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften

Einige Sozialämter setzen bei alleinstehenden Personen in Gemeinschaftsunterkünften weiterhin die Regelsatzstufe 2 in den AsylbLG-Grundleistungen fest – eine pauschale Kürzung um 10 Prozent. Obwohl das Bundesverfassungsgericht diese „Zwangsverpartnerung“ bereits 2022 für Analogleistungen für verfassungswidrig erklärt hat, steht eine Entscheidung zu den Grundleistungen noch aus. Das laufende Verfahren beim BVerfG lässt jedoch klar erwarten, dass auch hier die Kürzung unzulässig ist.

Mehrere Sozialgerichte verpflichten Sozialämter bereits jetzt zur Bewilligung der Regelsatzstufe 1. Jüngst hat auch das Sozialgericht Münster im Eilverfahren entschieden und eine Nachzahlung angeordnet, da es die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig hält (Az.: S 20 AY 30/25 ER).

Betroffene sollten nach Einschätzung der GGUA gegen Bescheide mit Regelsatzstufe 2 Widerspruch einlegen und ggf. Klage bzw. einen Eilantrag stellen. Für bereits bestandskräftige Bescheide empfiehlt sich ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Hier gilt: Nachzahlungen sind nur für das laufende und das vorherige Kalenderjahr möglich.

12. Innovatio Sozialpreis 2026 – jetzt bewerben

Caritas, Diakonie und der Versicherer im Raum der Kirchen rufen gemeinsam dazu auf, sich für den innovatio Sozialpreis zu bewerben und die Vielfalt kirchlich-sozialer Innovationen sichtbar zu machen. Gesucht werden Projekte, die Mut machen und neue Wege im sozialen Engagement gehen. „In einer Zeit, in der viele an Gestaltungschancen des Wandels zweifeln, zeigt innovatio, wie aus Glauben Tatkraft wächst“, so die Initiatoren in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Mit insgesamt 15.000 Euro Preisgeld, darunter einem Hauptpreis von 6.000 Euro, würdigt innovatio herausragende Ideen aus Kirche, Caritas und Diakonie. Prämiert werden Projekte, die zeigen, wie gelebter Glaube und gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand gehen können, ob im Einsatz für den Klimaschutz, beim Stärken des gesellschaftlichen Zusammenhalts oder beim Bau von Brücken zwischen Alt und Jung. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026. Mehr dazu unter www.innovatio-sozialpreis.de

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,