Juli 2022

1. Fortbildungsreihe für Ehrenamtliche: Umgang mit traumatisierten Geflüchteten

Viele Geflüchtete sind durch ihre Erlebnisse vor, während und nach der Flucht psychisch belastet. Die Erfahrung von Krieg, Vertreibung, Gewalt und existenzieller Not hat körperliche und seelische Folgen, die sich auf das Verhalten auswirken. Nicht selten kommt es zur Entwicklung von Traumafolgestörungen. Dies kann ehrenamtliche Unterstützer*innen vor große Herausforderungen stellen und viele Unsicherheiten oder Fragen aufwerfen.

Expert*innen des Psychosozialen Zentrums (PSZ) im Caritasverband Paderborn haben eine dreiteilige Fortbildungsreihe für ehrenamtliche Helfer*innen konzipiert. Am 19. und 26. September sowie am 10. Oktober 2022, jeweils 17.00 – 19.00 Uhr vermitteln sie Handlungsempfehlungen und Handlungssicherheit im Umgang mit traumatisierten Geflüchteten. Neben theoretischen Inputs zu den Themen Trauma und Flucht steht der Erfahrungsaustausch und das praktische Erlernen von Techniken zur Selbstfürsorge im Vordergrund der Veranstaltungen. Es entstehen keine Kosten, eine Voranmeldung ist jedoch erforderlich. Nähere Informationen erteilt, Pia Winkler, zuständige DiCV-Referentin fürs Ehrenamt ab Ende Juli. Kontakt: , Tel. 05251/209-428. Herzliche Einladung!

2. Geflüchtete erster und zweiter Klasse?

In einem Gastkommentar für die Kirchenzeitschrift der DOM hat der Flüchtlingsbeauftragte, Josef Lüttig, zur aktuellen Debatte um die (gefühlte) Ungleichbehandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und aus anderen Herkunftsländern Stellung bezogen. Er wies darauf hin, dass der Umfang von Vergünstigungen für Ukrainer*innen auffallend sei, völlig neu seien jedoch Unterschiede bei der Behandlung nicht. Schon immer hätten anerkannte Geflüchtete, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, eine privilegierte Behandlung erfahren als andere im Asylverfahren (z.B. Kontingentflüchtlinge aus der ehem. Sowjetunion, Begünstigte im Rahmen von humanitären Aufnahmeverfahren oder anerkannte Flüchtlinge). Direktor Lüttig appelliert an die Öffentlichkeit, die Lage differenzierter zu betrachten und wohlwollend festzustellen, dass eine großzügige Flüchtlingspolitik der Schlüssel zum Erfolg sein kann. „Ich wünsche mir, dass die Vergünstigungen für Menschen aus der Ukraine nicht infrage gestellt werden, sondern dass kritisch hinterfragt wird, warum das nicht auch für Gerettete aus dem Mittelmeer oder in den Flüchtlingslagern gilt, oder warum es nicht endlich einen erleichterten Familiennachzug gibt“, so Lüttig in der DOM-Ausgabe 24 vom 19.06.2022.

3. Neu: Beschwerdemanagement in der Abschiebehaft Büren

Die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren – so der offizielle Sprachgebrauch – bietet Platz für bis zu 175 Personen. Aktuell warten dort pandemiebedingt deutlich weniger Personen auf ihre Rückführung in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland. Bisher konnten sie sich mit ihren Beschwerden an die Einrichtungsleitung oder an den UfA-Beirat wenden. Seit 1. Juli 2022 haben sie eine neue Ansprechperson: Nach langer Vorlaufzeit hat Caritasverband Büren Sabine Striewe-Gabriel als erste beschwerdebeauftragte Person in der UfA eingestellt. Sie arbeitet weisungsfrei und unabhängig vor Ort, ist in direktem Kontakt mit der Einrichtungsleitung und berichtet dem Beirat regelmäßig in seinen Sitzungen und anlassbezogen. In den nächsten Tagen werden regelmäßige Sprechzeiten festgelegt. Sowohl Untergebrachte als auch externe Unterstützende können die beschwerdebeauftragte Person in der Einrichtung kontaktieren. E-Mail:

4. Geburtsurkunde für Neugeborene

Die Problematik der Ausstellung von Geburtsurkunden für Neugeborene, vor allem wenn die Identität der Eltern nicht nachgewiesen ist, ist hinlänglich bekannt. Die Konsequenzen machen sich bereits bei der medizinischen Versorgung des Kindes bemerkbar und gehen über Leistungsbezug, Bildung und spätere Passausstellung weiter. Eine neue Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte informiert alle Beteiligten und liefert ihnen schnell relevante Informationen für ihre jeweilige Arbeit. Zielgruppen sind Eltern, Unterstützende und Standesbeamt*innen gleichermaßen. Mehr

5. Spurwechsel durch Ausbildungsduldung

Durch eine Gesetzesänderung aus 2016 hat die Politik geduldeten Menschen die Möglichkeit eröffnet, über die sogenannte Ausbildungsduldung einen sicheren Aufenthaltstitel zu erlangen. Möglich wird das dadurch, dass Betroffene während ihrer dreijährigen Ausbildung vor einer Abschiebung geschützt sind. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie weitere zwei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, um sich in ihrem erlernten Beruf auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren (3+2-Regelung; §60c AufenthG). Vor zwei Jahren wurde die Regelung auch auf kürzere Helferausbildungen in Mangelberufen (z.B. Pflegehelfer) ausgeweitet. Jüngsten Zahlen zufolge profitieren immer mehr junge Menschen von dieser Möglichkeit des Spurwechsels. Ende Mai 2022 verfügten 8.200 Personen über eine Ausbildungsduldung. Weitere 7.400 Personen hatten bereits ihre Ausbildung abgeschlossen und verfügen mittlerweile über eine Aufenthaltserlaubnis (§19d Abs. 1a AufenthG) für qualifizierte Geduldete.

6. Neue Flüchtlingsministerin Josefine Paul

Ab sofort müssen wir uns in NRW nicht nur an eine neue Ministerin für Integration und Flucht, sondern auch an eine neue Abkürzung gewöhnen: MKJFGFI steht für Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration. Zuständige Fachministerin ist Josefine Paul aus Münster; ihr steht Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann zur Seite. Auch wenn Sie bei der Suche im Netz zunächst auf das alte Ministerium MKFFI stoßen, wird die Website nach und nach aktualisiert. Hier finden Sie eine Übersicht neuer Minister*innen und Staatssekretär*innen im Landeskabinett. Mehr auf der Homepage des Landtags.

7. Der Ukraine-Krieg und Dublin-Überstellungen

Der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Flüchtlingsaufnahmebereitschaft einiger osteuropäischer Staaten hat spürbare Auswirkungen auf die Dublin-Überstellungen. Nach Informationen des dänischen Flüchtlingsrats (Danish Refugee Council, DRC) haben Polen, die Slowakei, Rumänien und Tschechien erklärt, keine Dublin-Überstellungen anzunehmen, wobei Rumänien erklärt haben soll, in dringenden Einzelfällen Ausnahmen zu machen. Für Bulgarien liegen keine entsprechenden Informationen vor. Der Informationsverbund Asyl & Migration hat auf seiner Website eine Übersicht zur Sachlage und Rechtsprechung zu den einzelnen Ländern zusammengestellt, die im Einzelfall hilfreich sein kann. Mehr

8. Verlässliche Länderinformationen

Unter www.ecoi.net finden Sie qualitativ hochwertige und aktuelle Herkunftsländerinformationen sowie weitere Zahlen, Daten und Fakten, die für die Arbeit mit Geflüchteten von hoher Relevanz sind. Jüngst wurde die Länderseite Afghanistan aktualisiert. Neben einem kurzen Überblick und aktuellen Landkarten finden Sie dort Wissenswertes zur Geschichte des Landes, zu ethnischen und religiösen Gruppen, Situation von Frauen, über die humanitäre Lage und zur Situation von Rückkehrer*innen und Binnenvertriebenen. In diesem Jahr sollen noch Somalia und der Irak folgen.

9. Handreichungen des Flüchtlingsrates

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat eine praxisorientierte Handreichung zur Unterstützung geflüchteter Frauen herausgegeben. Diese behandelt zum einen Aspekte des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts mit dem Schwerpunkt auf geflüchtete Frauen. Zum anderen geht sie auf die besonderen Bedarfe und Probleme bei Unterbringung und medizinischer Versorgung ein. Ehrenamtliche Unterstützer*innen erhalten außerdem Impulse, das eigene Handeln zu reflektieren und an den Bedürfnissen der Geflüchteten auszurichten. Mehr.

10. Passbeschaffungskosten sind vom Jobcenter zu übernehmen

Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 26.06.22 auf ein Urteil des SG Köln hin. Demnach hat das SG Köln richtigerweise einen neuen Anlauf zum Thema Passbeschaffungskosten gemacht und bestimmt, dass die Kosten für einen nicht-deutschen Pass nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Zumindest dann, wenn das Job Center die Vorlage des Passes zur Leistungsvoraussetzung macht, was ungefähr in jedem Fall so sein dürfte (SG Köln vom 17. Mai 2022 - S 15 AS 4356/19). Das Urteil hier zum Download.

11. Kirchenasyl: Unterstützende werden eingeschüchtert

Ende April 2022 waren bundesweit 372 Fälle vom Kirchenasyl für 594 Personen bekannt. In der medialen Öffentlichkeit ist es aktuell relativ ruhig um das Thema – gut so. Hinter den Kulissen jedoch werden Unterstützende mit Gerichtsverfahren überhäuft. An ihnen sollen Exempel statuiert werden, um weitere Verantwortliche in Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften von der Aufnahme ins Kirchenasyl abzuhalten. Jüngstes Beispiel ist die Verurteilung von Schwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen. Sie hatte zwei Frauen Kirchenasyl gewährt, um sie vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu bewahren und wurde vor einem Jahr vom Amtsgericht Würzburg schuldig gesprochen. Beide Seiten gingen in Berufung. Am 14. Juli 2022 wird im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg verhandelt. Mehr

12. Flüchtlinge als Neubürgerinnen und Neubürger. Das Potenzial der nächsten Jahre

Immer mehr Menschen, die 2015/16 nach Deutschland geflohen und mittlerweile gut integriert sind, erfüllen die Voraussetzungen und lassen sich einbürgern. So erhielten in 2021 bundesweit 19.100 syrische Staatsangehörige den deutschen Pass – fast dreimal so viele wie im Jahr zuvor. Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) Projektionen des Einbürgerungsaufkommens für die nächsten Jahre entwickelt. Demnach sind insbesondere bis 2024 erhebliche Steigerungsraten bei den Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern zu erwarten – vorausgesetzt, die Behörden können entsprechend hohe Antragszahlen ohne massive Verzögerungen bewältigen. Im Policy Brief diskutieren die Autoren konkrete Prognosen und benennen Handlungsnotwendigkeiten, um einen ‚Einbürgerungsstau‘ zu vermeiden und potenzielle Neubürgerinnen und Neubürger nicht durch zu lange Wartezeiten zu enttäuschen. Zentral ist dabei eine personelle Aufstockung in den Einbürgerungsbehörden. Auch eine weitere Digitalisierung bietet Möglichkeiten, dem steigenden Einbürgerungsinteresse gerecht zu werden

13. Zahl der Asylanträge leicht gestiegen

In Deutschland sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 81.784 Asylanträge gestellt worden (71.222 Erst- und 10.662 Folgeanträge). Das bedeutet einen Anstieg um 20,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Quelle). Während die Zahl der syrischen Staatsangehörigen, die einen Erstantrag auf Asyl stellten, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 Prozent gesunken ist, stieg die Zahl der erstmaligen Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger um 115,1 Prozent. Dennoch bleibt Syrien mit 20.435 seit Jahresbeginn gestellten Erstanträgen das Hauptherkunftsland von Asylsuchenden in Deutschland, gefolgt von Afghanistan (12.873 Erstanträge) und Irak (6.546). Insgesamt entfielen rund 56 Prozent aller von Januar bis Mai gestellten Asylerstanträge auf diese drei Staatsangehörigkeiten (BpB).

14. Online-Umfrage zur Situation junger Geflüchteter

Der Bundesfachverband umF hat für 2021 eine Online-Umfrage unter Personen durchgeführt, die in der fluchtbezogenen Sozialen Arbeit tätig sind. Die Ergebnisse der Erhebung liegen nunmehr vor und stehen hier zum Download bereit. Die Studie erfasst die Auswirkungen von Fluchterfahrungen und dokumentiert die Lebensbedingungen junger Geflüchteter in einem restriktiven Asylsystem auch im Kontext der pandemiebedingten Auflagen. Die Umfrage zeigt, dass die nun steigenden Einreisezahlen, u.a. von Geflüchteten aus der Ukraine, ein Ankunftssystem für junge Geflüchtete herausfordern, welches seit einigen Jahren durch einen Rückbau der Aufnahmestrukturen gekennzeichnet ist. Auf Grundlage der Studienergebnisse werden dringende Handlungsbedarfe in Politik und Gesellschaft identifiziert und entsprechende Forderungen artikuliert, um jungen Geflüchteten ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen.

15. Spitzengespräch mit der EU-Kommissarin Johansson

Am 29. Juni 2022 fand in Brüssel ein Spitzengespräch zwischen der Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Welskop-Deffaa und dem Präsidenten von Caritas Europa, Michael Landau (zugleich Präsident von Caritas Österreich) mit der EU-Kommissarin für Innere Angelegenheiten, Ylva Johansson statt. Inhaltlich thematisierte das Gespräch den Ukraine-Krieg und dessen Konsequenzen, insbesondere die Unterstützung der Menschen durch die Caritas, die Umsetzung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz und die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen je nach Herkunftsland. Darüber hinaus stand das Grenzsystem und die Aufnahmepolitik der EU (anknüpfend an das im Herbst 2021 auf der Delegiertenversammlung der Caritas beschlossene Papier) im Fokus, insbesondere die Verhinderung des Zugangs in die Europäische Union durch Pushbacks und Gewalt an den Außengrenzen. Auch die Situation an der Grenze zu Belarus und die Instrumentalisierung von Migrant*innen und den damit zusammenhängenden Reformbestrebungen des Schengener Abkommens wurden thematisiert. Ferner haben das Thema Resettlement und das AMIF-Programm bei dem Gespräch eine Rolle gespielt.

16. Kabinett beschließt Änderungen im Aufenthaltsrecht

Der von der Bundesregierung angekündigte Paradigmenwechsel in der Migrations- und Flüchtlingspolitik ist es zwar noch nicht, aber schon ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig Geduldete. Am 6. Juli hat das Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Kettenduldungen ein Ende setzen soll. Profitieren sollen ca. 136.000 Menschen, die am 01.01.2022 bereits seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Zu den weiteren Grundvoraussetzungen gehört es, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, sollen unschädlich bleiben. Mit Hilfe einer einjährigen, nicht-verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis soll langjährig Geduldeten die Möglichkeit eröffnet werden, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und die Erfüllung der Passpflicht. Positiv anzumerken ist, dass bestimmte Fristen gem. §25a und 25b AufenthG zugunsten von Betroffenen verbessert werden (z.B. Heraufsetzung des Alters von 21 auf 27 Jahren sowie Wartezeiten von 8 auf 6 bzw. von 4 auf 3 Jahren). Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Integrationskurse und Berufssprachkurse im Rahmen verfügbarer Plätze Asylbewerbern von Anfang an offenstehen sollen. Kontraproduktiv ist jedoch die Verlängerung der maximalen Haftdauer in der Abschiebungshaft von 3 auf 6 Monaten. Nach wie vor ist keine Rede von einer Pflichtverteidigung für Untergebrachte in der Abschiebungshaft. Zu wünschen bleibt außerdem, dass im Rahmen weiterer Beratungen Erleichterungen beim Geschwisternachzug und die Gleichstellung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten mit dem von Flüchtlingen aufgenommen werden. Das Gesetz wird voraussichtlich nach der Sommerpause im Bundestag beraten und verabschiedet. Den Entwurf finden Sie hier

Da die Chancenaufenthaltserlaubnis an sich auf ein Jahr befristet und nicht verlängerbar sein soll, sollten Betroffene hinsichtlich Voraussetzungen – Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweis – intensiv beraten und unterstützt werden.

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;