März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Haupt- und Ehrenamtliche in der Geflüchtetenhilfe,

was die meisten von uns für sehr unwahrscheinlich gehalten haben, ist leider eingetreten: Ein Angriffskrieg in Europa. Bundeskanzler Scholz sprach in seiner Regierungserklärung zum Einmarsch Russlands in die Ukraine von einer „Zeitenwende“. Innerhalb kürzester Zeit haben so viele Menschen ihre Heimat verlassen müssen, wie seit dem Ende des zweiten Weltkrieges nicht mehr. Allein in Deutschland sind innerhalb von nur drei Wochen knapp 200.000 Frauen, Kinder und alte Menschen angekommen, in den Anrainerstaaten wesentlich mehr.

Wiederholt nehmen wir wahr, wie sehr wir in der EU die Notwendigkeit einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik haben. Es ist wertzuschätzen, in welcher Weise Länder wie Polen plötzlich zu Hauptaufnahmeländern werden und wie sehr sie sich solidarisch engagieren.

Innerhalb von nur einer Woche wurde eine Richtlinie aus dem Jahr 2001 zum ersten Mal aktiviert. Diese ermöglicht in der gesamten EU vereinfachten Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge. Es bleibt zu hoffen, dass diese Solidarität auch nach einem hoffentlich baldigen Frieden in der Ukraine und unabhängig von der Herkunft der Geflüchteten anhält.

Dankbar können wir über die Solidarität und das Mitgefühl in der Gesellschaft sein. In den zurückliegenden drei Wochen wurden Kräfte freigesetzt, die es ahnen lassen, was es heißt „Wir schaffen das gemeinsam“. Kostenloser Transport durch die Deutsche Bahn, privatorganisierte Fahrten von der deutsch-polnischen Grenze, Bereitstellung von Wohnraum, Sach- und Geldspenden, Sammelaktionen, zusätzlich eingerichtete Schulklassen, Kindergartenplätze und Therapiemöglichkeiten, Austauschrunden für Geflüchtete und Gastgebende, Zeitspenden sowie teilweise rund um die Uhr besetzte Krisenhotlines durch Kommunen und Wohlfahrtsverbände sind nur einige wenige Beispiele dieser Willkommenskultur.

Auch wir als Kirche und Caritas mussten pragmatisch handeln. In der Ukraine und an den Menschen, die fliehen mussten. In der Gewissheit, die Geflüchteten würden zunächst in den Beratungsstellen aufschlagen, haben wir Wert darauf gelegt, dass diese mit den erforderlichen Informationen versorgt werden, um eine qualifizierte Beratung anbieten zu können. Parallel dazu war und ist es wichtig, dass die vielen Angebote und Anfragen entgegengenommen und kanalisiert werden. Vor Ort in den Kommunen sind Ehrenamtliche eine unverzichtbare Säule des Versorgungssystems, weshalb diese Ausgabe ihren Fokus auf Informationen rund um das Thema „Menschen aus der Ukraine“ legt.

Bitte bedenken Sie, dass die Informationen schnell überholt sein können. Daher ist eine Rücksprache mit den Beratungsstrukturen der freien Wohlfahrt immer empfehlenswert.

Ich wünsche Ihnen eine bereichernde Lektüre und bedanke mich für Ihr Engagement.

 

Josef Lüttig
Diözesan-Caritasdirektor und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen

 

1. Not kennt keine Hautfarbe

Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat sogar die weltweite Corona-Pandemie aus den Schlagzeilen verdrängt. Zu Recht haben die Menschen aus der Ukraine – unabhängig von ihrem Nationalpass – unser aller Solidarität verdient. Das wird nicht zuletzt anhand der Spendenbereitschaft und der aktuellen Willkommenskultur sehr deutlich. Gleichzeitig darf die weltweite Not von Menschen auf der Flucht nicht in den Hintergrund geraten. Afghanistan, Irak, Syrien, Somalia, Jemen, Eritrea, Äthiopien und viele andere Länder auf dem afrikanischen Kontinent sind nur einige Beispiele dafür. Auch die Not der Menschen, die teilweise seit Jahren Tür an Tür mit uns leben oder in kommunalen Flüchtlingsheimen sowie in Landeseinrichtungen untergebracht sind, hat nicht mit dem Überfall auf die Ukraine aufgehört; auch nicht das Elend an den EU-Grenzen. Nach dem Motto „das eine tun, ohne das andere zu lassen“ müssen wir vermeiden, dass in der Gesellschaft der Eindruck entsteht, es gäbe Geflüchtete und Geflüchtete.

2. Privater Wohnraum: Warnung vor Missbrauch

An dieser Stelle eine Bitte im Zusammenhang mit der Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine in privaten Unterkünften: Die allermeisten Anbieter von privatem Wohnraum tun dies aus Überzeugung und aus humanitären Gründen. Leider gibt es auch einige schwarze Schafe, die insbesondere die Not von Frauen für Ausbeutung und Menschenhandel missbrauchen wollen. Lassen Sie uns mit dem Thema sensibel umgehen. In den nächsten Tagen wird der Deutsche Caritasverband dazu eine Handreichung veröffentlichen. Diese werden wir auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Caritas Europa hat bereits ein Papier dazu veröffentlicht.

3. Aufenthaltsrechtliche Situation von Ukrainer*innen

Am 04.03.2022 hat die EU eine Richtlinie aus dem Jahr 2001 erstmalig aktiviert, um die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu vereinfachen. Demnach müssen sie kein individuelles Asylverfahren durchlaufen und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gem. §24 AufenthG. Dadurch sind sie aufenthalts- und sozialrechtlich quasi anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt; selbständige und unselbständige Tätigkeiten sind automatisch zu erlauben; es besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen; solange Bedürftigkeit besteht, erhalten sie staatliche Leistungen nach dem AslybLG. Von der genannten Richtlinie profitieren auch Familienangehörige ohne ukrainische Staatsangehörigkeit und Drittstaatsangehörige, die am 24.02.2022 in der Ukraine eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaßen. Ein Asylverfahren ist nicht nötig, der Weg ist aber auch für Ukrainer*innen offen. Sollten Betroffene im Einzelfall sich doch für einen Asylantrag entscheiden, dann ist eine fachliche Beratung auf jeden Fall angebracht. Die Registrierung erfolgt bei den zuständigen Ausländerbehörden, nicht beim BAMF. Wie zu den meisten anderen Fragen auch, sei hier auf eine FAQ-Liste des Bundesinnenministeriums hingewiesen. Die Entwicklungen werden regelmäßig dort aktualisiert. Mehr

4. Sozialrechtliche Ansprüche von Geflüchteten aus der Ukraine

Die Aufenthaltserlaubnis gem. §24 AufenthG bedeutet in Bezug auf den Leistungsbezug ebenfalls erhebliche Erleichterungen. Je nach Aufenthaltsdauer und Art der Leistung können jedoch Einschränkungen bestehen. Eine Übersicht der GGUA liefert wertvolle Hinweise. Mehr

5. Gesundheitsversorgung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht suchen, haben im Rahmen der staatlichen Fürsorge neben Ansprüchen auf finanzielle Leistungen zur Sicherung ihrer Existenz auch Ansprüche auf Hilfen zur gesundheitlichen Versorgung. Zuständige Leistungsträger sind die Kommunen, in der Regel die Sozialämter. Maßgeblich für die Leistungserbringung durch die Kommunen ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Mehr

6. Seelsorge für Vertriebene aus der Ukraine

Die Ukraine ist ein konfessionell plurales Land. Ca. 70% der Bevölkerung gehören den orthodoxen Patriarchaten an, 10-12% sind katholisch und andere christliche Konfessionen sind mit unter 1% vertreten. Daneben gibt es auch kleine jüdische, muslimische und buddhistische Gemeinden. Die Seelsorge katholischer Ukrainer ist in Deutschland ist über das apostolische Exarchat in München organisiert. Auf der Homepage www.ukrainische-kirche.de finden Sie hilfreiche Informationen und Kontaktdaten aller Gemeinden in Deutschland. Im Erzbistum Paderborn gibt es Gemeinden in Bielefeld, Dortmund und Paderborn. In seelsorglichen Fragen kann Vikar Ihor Tril, Paderborn,   Tel.: 05251 4038614, E-Mail: , kontaktiert werden. Wie in allen anderen Fällen, gilt auch hier: Bitte den Menschen die Möglichkeit der Selbstorganisation geben (Begegnungsräume zur Verfügung stellen, beim Aufbau eigener Strukturen vereinsrechtliches Know-How geben, auf Augenhöhe in örtliche Netzwerke einbinden, …).

7. Vergaberichtlinien des Flüchtlingsfonds nehmen besondere Rücksicht auf Menschen aus der Ukraine

Unmittelbar nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat das Erzbistum Paderborn über 400.000 € an Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Während ein Teil des Geldes Maßnahmen in der Ukraine und den Nachbarländern zugutekam, ging ein Teil davon an ukrainische Kirchengemeinden in Dortmund, Bielefeld und Paderborn, um sie handlungsfähig zu machen. „Die Menschen in der Ukraine brauchen unsere Hilfe und Unterstützung“, sagt Generalvikar Alfons Hardt und stellt damit weitere finanzielle Unterstützung des Erzbistums in Aussicht. Gleichzeitig hat er neue Vergaberichtlinien für den Flüchtlingsfonds des Erzbistums in Kraft gesetzt. Diese nehmen besonders Rücksicht auf die Not der Menschen aus der Ukraine. Die neuen Vergaberichtlinien und das Antragsformular finden Sie hier.

8. Aktion Lichtblicke reagiert auf den Krieg in der Ukraine

Auch die Aktion Lichtblicke hat die Not der Menschen aus der Ukraine in den Blick genommen und in den vergangenen zwei Wochen zu Spenden aufgerufen – mit großem Erfolg. Nun sollen die Gelder unkompliziert bei der Zielgruppe ankommen. Neben Einzelfallhilfen für Familien mit Kindern, sind auch Hilfsinitiativen von Haupt- und Ehrenamtlichen förderfähig. Den Aufruf zu Förderanträgen und das Antragsformular finden Sie hier 

9. Erste Schritte in die deutsche Sprache

Seit mehreren Jahren entwickelt der Verein Flüchtlingshilfe München e.V. ein Lehr- & Lernheft für Deutsch, um den Einstieg in die deutsche Sprache zu erleichtern. Das Werk liegt in über 20 Sprachen vor. Aus gegebenem Anlass wurde es um Ukrainisch ergänzt. In Bild und Text werden erste Sprachbarrieren bei den Geflüchteten abgebaut. Mehr

10. Visumsfreiheit für ukrainische Staatsangehörige

Bereits vor dem Ausbruch des Krieges konnten ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass visumsfrei in den Schengen-Raum einreisen und sich bis zu drei Monate aufhalten. Nach dem Inkrafttreten einer “Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ am 09.03.2022 können alle Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls davon profitieren. Ihre Visumsfreiheit gilt zunächst bis zum 23.05.2022. Rechtzeitige Beratung ist zu empfehlen.

11. Geflüchtete aus der Ukraine und ihre Mobilität

Ukrainer*innen, die in Deutschland angekommen sind, können durch die Vorlage ihres Ausweisdokuments kostenfrei ein „Help Ukraine Ticket“ erhalten und bis zum Zielbahnhof weiterreisen. Das Ticket wird am DB-Reisezentrum ausgestellt. Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen mitteilt, dürfen Ukrainer*innen, die vor dem Krieg nach Deutschland geflohen sind, hier bis auf Weiteres im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei mitfahren.

Währenddessen stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Hier teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., GDV,) mit: Versicherer übernehmen Haftpflichtschutz für nichtversicherte ukrainische PKW in Deutschland. Näheres bitte der GDV-Pressemitteilung entnehmen.

12. Kein Umtausch ukrainischer Währung in der EU möglich

Was auf dem ersten Blick als selbstverständlich klingt, stellt viele Ukrainer*innen vor ernsthafte Probleme: Aufgrund der Situation in ihrem Heimatland haben sie teilweise erhebliche Mengen an Geld abgehoben und mitgenommen. Nun müssen sie feststellen, dass ihre Ersparnisse – zumindest gegenwärtig – wertlos geworden sind. Die Nachfrage bei mehreren großen und kleinen Banken hat ergeben, dass EU-weit ein Umtausch nicht möglich ist – auch nicht in den Wechselstuben. Politik und die ukrainische Zentralbank seien gefragt, unbürokratische Lösungen zu finden. Solange müssen auch Personen mit eigenen Reserven staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.

13. Corona-Schutzimpfungen für Ukrainer*innen

Schätzungen zu Folge sind ca. 35% der Menschen in der Ukraine gegen Corona geimpft (der Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln ist ebenfalls vergleichsweise geringer). Die meisten davon wiederum sind mit Impfstoffen, die in der EU nicht zulassen sind, geimpft. Dadurch, dass die Ukraine seit dem 27.02.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, sind Einreisen nach Deutschland ohne große Schwierigkeiten möglich. Weiterhin besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber keine Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Geflüchtete aus der Ukraine unter anderem wegen ihrer körperlichen Schwäche einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Sowohl die Erhöhung der Impfbereitschaft als auch die Bereitstellung von Impfstoffen werden zu den dringenden Maßnahmen der kommenden Tage und Wochen gehören. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat dazu hilfreiche Informationen auf Ukrainisch veröffentlicht. Mehr

14. Informationen auf Deutsch und Ukrainisch

Ukrainer*innen, die in NRW angekommen sind oder sich auf den Weg hierher befinden, erhalten auf einem WDR-Portal hilfreiche Informationen. Sowohl Ankommende als auch Helfende finden in der Rubrik „Ukrainer in NRW“ Antworten auf Ukrainisch und Deutsch unter anderem zu folgenden Themen: Wie finde ich eine Unterkunft? Wie komme ich an Ärzte? Was muss ich zu Aufenthalt und Asyl wissen? Welche öffentlichen Verkehrsmittel darf ich kostenlos nutzen? Wie kann ich kostenlos telefonieren oder das Internet nutzen? Mehr

15. Hilfreiche Informationsquellen

Neben gezielter Kriegspropaganda kursieren viele Gerüchte rund um das Thema Einreise, Verteilung und Aufenthalt von Menschen aus der Ukraine in Deutschland. Verlässliche Informationen erhält man durch folgende Dienste: Sowohl das Innenministerium und BAMF als auch das Außenministerium geben aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen, sogenannte FAQ-Listen. Auch die Homepages von Pro Asyl und einigen Flüchtlingsräten können hilfreich sein. Der Deutsche Caritasverband informiert über einen Ticker zu den aktuellen Entwicklungen. Außerdem stellt der Mediendienst Integration in einem Dossier Wissenswertes zusammen. Mehrsprachige Informationen finden Sie auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Wegen der Übersetzung ins Ukrainische eignet sich die Seite für Ratsuchende aus der Ukraine in besonderem Maße.

Der Diözesan-Caritasverband Paderborn hat ebenfalls eine Hotline eingerichtet. Diese koordiniert in erster Linie die Auslandshilfe und kanalisiert Angebot und Nachfrage aus den einzelnen Gemeinden des Erzbistums. Mehr

Für konkrete Hilfsangebote vor Ort haben die meisten Kommunen Krisenhotlines eingerichtet, die teilweise auch am Wochenende erreichbar sind. Viele Migrationsfachdienste sind Kooperationspartner des lokalen Krisenmanagements. Kontaktdaten können über sie erfragt werden. Sie sind aber genauso gut Ansprechpartner, wenn es um inhaltliche Fragen rund um das Thema Aufnahme und Integration von ukrainischen Geflüchteten geht.

Sofern Sie sich weitere Informationen aneignen möchten, finden Sie in einer Linkliste des Deutschen Caritasverbandes eine Sammlung weiterführender Links 

16. Zum rassistischen Anschlag von Hanau: „Damit die Erinnerung niemals verblasst“

Reem Alabali-Radovan ist neue Staatsministerin für Integration. Am 23.02.22 hat das Bundeskabinett sie gleichzeitig zur Antirassismus-Beauftragten berufen. Kurz davor hatte sie am zweiten Gedenktag der rassistischen Morde in Hanau teilgenommen und den Rechtsextremismus für den aktuell größten Feind der Demokratie bezeichnet. „Gökhan, Sedat, Said Nesar, Mercedes, Hamza, Vili Viorel, Fatih, Ferhat und Kaloyan. Wir nennen ihre Namen, damit die Erinnerung niemals verblasst!“, so die Staatsministerin in einer anschließenden Pressemitteilung. Alabali-Radovan ist als Kind irakischer Eltern in Russland geboren und kam 1996 als Geflüchtete nach Deutschland. Mehr

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Herausgeber: Josef Lüttig, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, ;