September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die schrecklichen Bilder aus dem Flüchtlingslager Moria erschüttern zutiefst, die Situation ist dort ist aber schon seit Monaten desaströs. Insgesamt sind die Zustände in Moria und den anderen Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln seit Jahren katastrophal. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Aufnahme aus Griechenland blockiert und sich hinter dem Wunsch nach einer europäischen Lösung versteckt und vor einem deutschen Alleingang gewarnt. Doch wir können nicht auf die Bereitschaft aller EU-Mitgliedsstaaten warten, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Ich weise auf zahlreiche Stellungnahmen mit entsprechenden Forderungen von Kommunen, Zivilgesellschaft und Kirchen an die Politik hin, oft verbunden mit dem Angebot, konkrete Hilfe zu leisten.

Die Berichterstattung in den Medien der letzten Tage hat deutlich gemacht, was in den vergangenen Monaten coronabedingt verdrängt wurde: auch in den nächsten Jahren wird es Hundertausende Menschen geben, die vor Bomben und Kugeln, vor Terror und politischer Verfolgung, vor Folter und Misshandlung aus den Kriegs- und Krisengebieten in Syrien, Afghanistan, dem Irak, Eritrea oder Somalia fliehen, weil sie dort keine Perspektive haben und die Türkei – noch weniger Libyen - als Durchgangsland kein Staat ist, der dauerhaft Schutz gewährt.

Auch Ihnen ist sicher aufgefallen wie in den letzten Wochen Politiker immer wieder betonten,“2015 dürfe sich nicht wiederholen“. Dieser Satz hat einen sehr bitteren Beigeschmack. Die Warnung vor einer erneuten „Flüchtlingskrise“ soll verunsichern und Angst schüren. Es handelt sich um die Sprache rechter Parteien und ist Nährboden für Hass und Vorurteile. Dabei steht das Jahr als Sinnbild für eine solidarische und menschliche Gesellschaft, wie wir sie uns wünschen. 2015 ist ein Beispiel für Menschlichkeit, Zusammenhalt, Solidarität und auch ein bestmögliches Krisenmanagement von vielen ehrenamtlichen und kirchlichen Vereinen und Organisationen, auch weil Behörden zum Teil überfordert waren und es nur wenig Platz gab.

2015 waren die meisten Bundesbürger der Überzeugung, dass geflüchtete Menschen ein Anrecht auf Schutz und Solidarität haben. Inzwischen haben einige von ihnen ihre Meinung geändert. Öffentliche Hetze und falsche Informationen, die von den Medien zum Teil unkontrolliert übernommen werden, sowie eine generelle Unzufriedenheit in der Bevölkerung sind der Hauptgrund für diesen Wandel. Doch an der Not der Menschen, die zu uns kommen, hat sich seit 2015 nichts geändert. Seit 2015 hat sich leider auf der politischen Ebene nichts wirklich zum Positiven verändert. Noch immer fehlt eine Reform des Europäischen Asylsystems. Es gibt immer noch keine andere Idee, als die Grenzen hochzurüsten und Menschen an den Außengrenzen der EU gewissermaßen als Abschreckung unter unwürdigen Bedingungen festzuhalten.

Ich wünschen allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen viel Zuversicht und Kraft, gerade in Zeiten großer Akzeptanz populistischer Positionen ein differenziertes Bild von Asyl- und Schutzsuchenden und von der Arbeit für sie und ihnen zu vermitteln, für ihre Rechte einzutreten – ohne ihr Fehlverhalten zu verschweigen oder die Mühen der Integrationsarbeit zu verschweigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist der letzte Newsletter, der unter meinem Namen als Flüchtlingsbeauftragter im Erzbistum Paderborn herausgegeben wird. Ich bin inzwischen wieder in die Pfarrseelsorge zurückgekehrt und gebe daher diese Aufgabe an Herrn Diözesan-Caritasdirektor Lüttig ab. Deshalb nutze ich diese Gelegenheit, um Ihnen für Ihr großes und kompetentes Engagement für die zu uns geflüchteten Menschen zu danken. Ich konnte in den vergangenen Jahren vielen von Ihnen begegnen und habe großartige Menschen und Initiativen kennengelernt, die mich und mein Leben sehr bereichert haben.

Herzlich danken möchte ich auch Herrn Hezni Barjosef, dem Flüchtlingskoordinator, und Herrn Heribert Krane, Mitarbeiter im Referat Migration, Asyl und Partizipation im Diözesan-Caritasverband, die diesen Newsletter mit seinen vielfältigen Informationen immer vorbereitet und mich auch in vielen anderen Fragen unterstützt haben.

Ihnen allen wünsche ich Kraft und Mut für Ihre Arbeit und vor allem Gottes Segen.

Ihr

Domkapitular Dr. Thomas Witt
Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen im Erzbistum Paderborn

 

1. Moria: Caritas und andere Organisationen fordern sofortige Aufnahme von Geflüchteten

Der Deutsche Caritasverband und 11 andere Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International, appellieren in einem am 11.09.2020 veröffentlichten Brief an die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung. Gefordert werden eine sofortige Katastrophenhilfe, um die Erstversorgung der Menschen zu gewährleisten; einen unmittelbaren Beginn der Evakuierung und Aufnahme in europäischen Ländern und einen Paradigmenwechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik. Ein "weiter so" kann es nach dem Brand nicht geben. "Eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik muss so ausgestaltet werden, dass derartige Tragödien in Zukunft vermieden werden. Zu einer politischen Lösung gehört aber auch eine aktive Friedenspolitik der Staatengemeinschaft, um die kriegerischen Handlungen in Syrien, Afghanistan und anderenorts endlich beizulegen", betont Caritas-Präsident Dr. Peter Neher. In Deutschland haben sich mehrere Bundesländer und hunderte Kommunen zur freiwilligen Aufnahme von Geflüchteten bereit erklärt. Diese Bestrebungen dürfen nicht weiter blockiert werden. Der Deutsche Caritasverband hat mit seinem Hilfswerk Caritas international bereits am 09.09.2020 eine 50.000 Euro-Soforthilfe für Lesbos freigegeben. Mit seinem Partner vor Ort Caritas Hellas sorgt Caritas international durch die Verteilung von Wasser und Schlafsäcken für eine Erstversorgung der Menschen, die nun ohne Obdach sind.

2. Ausschreibung des Katholischen Preises gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus 2020

Die Deutsche Bischofskonferenz hat die Ausschreibung des Katholischen Preises gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus 2021 veröffentlicht. Bis zum 30. November 2020 können Bewerbungen und Vorschläge beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eingereicht werden. Mit dem Preis sollen Personen, Gruppen oder Organisationen ausgezeichnet werden, die sich in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus engagieren oder sich prägend an ökumenischen bzw. gesellschaftlichen Initiativen beteiligen. Er ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Verliehen wird der Preis auf Vorschlag einer fachkundigen Jury durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing. Personen, Gruppen oder Initiativen können sich entweder selbst um den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Informationen zum Preis und dem Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

3. Verbesserter Anspruch auf Kindergeld und andere Familienleistungen

Seit dem 1. März 2020 haben mehr Menschen mit humanitärem Aufenthalt einen Anspruch auf Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss. Grund dafür sind zahlreiche höchstrichterliche Urteile und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Nun reicht es für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 3 bis 5 oder § 23a AufenthG, dass sie entweder 15 Monate in Deutschland leben oder erlaubt erwerbstätig sein dürfen. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG wegen eines Krieges in ihrem Heimatland und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können ebenfalls von der neuen Regelung profitieren. Bei den letzteren entfallen sogar die Voraussetzungen der Wartezeit und Erwerbstätigkeit. Erfreulich ist, dass auch Menschen mit einer Beschäftigungsduldung – gilt nicht bei Ausbildungsduldung – einen Anspruch auf die genannten Leistungen haben. Über weitere begünstigte Gruppen und (leider) noch bestehenden Ausschlüssen erfahren Sie in einer Mitteilung der GGUA hier.

4. Einladung zum Online-Fachtag

Das Erzbistum Köln und Misereor Aachen veranstalten am 8. Oktober 2020 eine Online-Fachtagung zum Thema Syrien. Unter dem Titel „Syrien – was bleibt, wenn nichts mehr bleibt?“ gehen Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland vielen Fragen nach, die seit bald 10 Jahren die Menschen in Syrien und weltweit beschäftigen. Wie hat sich seit der Flucht die Situation in Syrien entwickelt? Wie ist es gelungen, hier in Deutschland mit tatkräftiger Hilfe von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ein neues Leben aufzubauen und welche Hoffnungen bleiben mit Blick auf den Syrienkonflikt, sind nur einige der Fragen dieses Online-Fachtags. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen sind bis zum 2. Oktober an möglich. Mehr

5. Tipps für Termine bei Behörden

Der Flüchtlingsrat Thüringen hat kürzlich eine empfehlenswerte mehrsprachige Broschüre zum Thema „Tipps für Termine bei Behörden – Cool bleiben“ veröffentlicht. Die Broschüre informiert in einfachen Worten über die Rechte bei Behördenterminen und gibt Tipps, damit diese Termine erfolgreich verlaufen. In der Beratung kann die Broschüre z.B. eingesetzt werden, um Termine bei Behörden vorzubereiten und Ratsuchende über ihre Rechte in behördlichen Verwaltungsverfahren aufzuklären. Die Broschüre ist auf Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar. Zum Teil sind Thüringen-spezifische Adressen angegeben, grundsätzlich ist die Handreichung aber bundesweit einsetzbar. Eine Printversion ist in Kürze verfügbar. Die PDF-Version und weitere Informationen finden Sie hier.

6. SG Köln erkennt Bedarf an Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an

Harald Thomé aus Wuppertal weist in seinem Newsletter vom 02.09.20 auf ein Urteil des Sozialgerichtes Köln hin. Demnach hat das SG mit Urteil vom 11. August 2020 - S 15 AS 456/19 -  einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte. Das SG erklärt dazu, dass nach § 21 Abs. 6 SGB II, in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG, ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe besteht, insofern sie nicht schon vom Regelbedarf abgedeckt sind. Dazu gehören digitale Endgeräte in Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts oder für diesen selbst. Diese digitalen Endgeräte seien nicht im Regelbedarf berücksichtigt. In der Referenzgruppe der Jugendlichen vom 15.- 18. Lebensjahr sieht die Abteilung 10 für Bildung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RBEG lediglich 0,22 EUR monatlich (jährlich 2,64 EUR) vor.

7. Übersicht zu Gerichtsentscheidungen bezüglich der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung

Dr. Barbara Weiser vom DiCV Osnabrück hat eine Übersicht zu aktuellen gerichtlichen Entscheidungen erstellt, die Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Dokumenten zur Identitätsklärung betreffen (Stand: 20.08.2020). Inhaber und Inhaberinnen von Duldungen sind häufig seitens der Ausländerbehörden mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht ausreichend bei der Identitätsklärung mitzuwirken. Kann dieser Vorwurf nicht ausgeräumt werden, drohen Beschäftigungsverbote bzw. Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG. Die Zusammenstellung der Gerichtsentscheidungen hilft dabei, im Einzelfall zu beurteilen, welche Mitwirkungshandlungen die Behörde tatsächlich verlangen darf.

8. Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BuMF) hat eine Übersicht von Materialien zum Thema „Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung“ erstellt. Dabei geht es um hilfreiche Materialien, die verschiedene Autoren und Institutionen in den zurückliegenden zwei Jahren zu diesem Thema veröffentlicht haben. Mehr .Die Übersicht soll um eine länderspezifische Informationssammlung ergänzt werden. Dafür bittet der BuMF sowohl Betroffene als auch Unterstützende um ihre Erfahrungen beim Besuch ausländischer Botschaften zum Zwecke der Passbeschaffung. Dafür kann diese Vorlage verwendet werden.

9. Religion unterbringen - Regulierung kultureller und religiöser Vielfalt in Flüchtlingsheimen

Eine Handreichung bündelt die Ergebnisse eines in 2017 stattgefundenen Praxisworkshops „Religion unterbringen - Regulierung kultureller und religiöser Vielfalt in Flüchtlingsheimen“. Der Workshop fand am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum statt. Die Handreichung gibt einen Einblick über die komplexe Rolle von Religion in Flüchtlingsheimen. Anhand von Fallbeispielen werden häufig anzutreffende Umgangsweisen beschrieben, analysiert und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Dabei geht es den beiden Herausgeberinnen vor allem um eine Sensibilisierung für religiöse und weltanschauliche Vielfalt und die Reflektion der eigenen Wahrnehmung von Religion. Kompakte Hintergrundinformationen zu spezifisch religiösen Themen geben zudem Aufschluss über grundlegendes religionskundliches Wissen wie „halal“ und „haram“, Atheist/innen in muslimisch geprägten Ländern, Konversionen u. v. a. m.

10. COVID-19 - Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Gemeinschaftsunterkünfte

Das RKI hat im Juli 2020 Empfehlungen für Schutzmaßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften für Asyl- und Schutzsuchende im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie herausgegeben. Sie richten sich an die Gesundheitsämter und gelten sowohl für die Aufnahmeeinrichtungen in den Bundesländern als auch für die Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen. In den Empfehlungen wird hervorgehoben, dass rechtliche Kontaktbeschränkungen auch in Gemeinschaftsunterkünften umsetzbar sein müssen. Hohe Priorität habe die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung in Räumen, in denen die medizinische Versorgung sichergestellt sei. Die Empfehlungen müssen zu einer Änderung der Unterbringungspraxis führen. Notwendig sei etwa die Verstärkung sozialbetreuerischer Versorgungsangebote. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollten schon bei Ankunft in einer Einrichtung separat untergebracht werden.

11. Impfaufklärungsvideo in verschiedenen Sprachen

REFUDOCS (Verein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die kommunalen bzw. staatlichen Stellen zu unterstützen, damit diese ihrer Verpflichtung zur adäquaten medizinischen Versorgung besser nachkommen können. REFUDOCS hat ein in elf Sprachen verfügbares Kurzvideo mit Informationen rund um das Thema Impfen produziert.

12. Geeignet auch für NRW - Aktualisierte Fassung des Leitfadens für Flüchtlinge niedersächsischen Flüchtlingsrates

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat im Juli 2020 den aktualisierten „Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachen“ veröffentlicht. Darin werden sowohl der Ablauf des Asylverfahrens als auch die rechtliche Situation von Personen, deren Verfahren abgeschlossen sind, umfassend dargestellt. Der Leitfaden verfolgt das Ziel, in verständlicher Sprache einen vollständigen Überblick zum Asylverfahren und die Situation im Anschluss an das Verfahren zu ermöglichen. Dabei geht er auch auf die Lage von Personen ein, die entweder einen Schutzstatus erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde. Je nach der aufenthaltsrechtlichen Situation wird der Zugang zu Sozialleistungen, zu Arbeit und Bildung und zu medizinischer Versorgung erläutert. Der Leitfaden ist für die schnelle Orientierung in den jeweiligen Themengebieten geeignet und kann in weiten Teilen auch außerhalb Niedersachsens genutzt werden.

13. Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht

Eine vom Flüchtlingsrat Brandenburg herausgegebene Handreichung (Stand Juni 2020) gibt einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und ausgewählte Rechtsprechung zum Asylbewerberleistungsgesetz. Für die zentralen Praxisprobleme sind Beratungstipps, Musterformulierungen und Checklisten enthalten. Auch wenn sich die Handreichung an einigen Stellen auf die Praxis in Brandenburg bezieht, kann sie auch in anderen Bundesländern genutzt werden. Im letzten Teil geht es um die Rechtsdurchsetzung, wobei auch Tipps zum taktischen Vorgehen gegeben und Mustertexte vorgestellt werden. Die Handreichung enthält durchgehend Übersichten, Exkurse und Praxishinweise zu den verschiedenen Themen sowie Verweise auf relevante Rechtsprechung. Neben dem verlinkten Exemplar können beim Flüchtlingsrat Brandenburg auch gedruckte Exemplare bestellt werden.

14. Caritas: Zu wenig Hilfe für Flüchtlinge mit Behinderung

Asyl- und Schutzsuchende kommen vielfach mit Schusswunden, schweren Traumata und unbehandelten Krankheiten: Für Asylsuchende mit Behinderungen ist die Flucht eine besonders belastende Herausforderung und in Deutschland sind sie nach Einschätzung der Caritas unterversorgt. Im Ergebnis einer Caritas-internen Erhebung bescheinigt der katholische Wohlfahrtsverband dem Sozialstaat in Deutschland mangelnde Versorgungsstrukturen für diese Flüchtlingsgruppe. Wie sich das ändern lässt, erklärt Barbara Weiser, Juristin beim Caritasverband für die Diözese Osnabrück dem Evangelischen Pressedienst.

15. NRW Erlass „Schulnahe Bildungsangebote in den ZUEs in NRW

In einem Erlass vom 01.07.2020 „Schulnahe Bildungsangebote in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen in NRW“ hat die Landesregierung das Ziel formuliert, in allen Zentralen Landesunterbringungseinrichtungen für Asyl und Schutzsuchende schulnahe Bildungsangebote für die sich dort aufhaltenden Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter anzubieten. Die Umsetzung werde sukzessive erfolgen. Durch das Bildungsangebot sollen insbesondere die deutsche Sprache und bei Bedarf die Alphabetisierung sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mathematik, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften vermittelt und gefördert werden. Der Unterricht findet in den jeweiligen Landeseinrichtungen in geeigneten Räumen durch ausgebildete Lehrkräfte statt. Die örtlich zuständigen Schulämter sollen die eingesetzten Lehrkräfte fachlich unterstützen. Außerdem sollen die in den Landeseinrichtungen eingesetzten Lehrkräfte von Kooperationsschulen unterstützt werden. Eine weitere Unterstützung kann durch die örtlich zuständigen Kommunalen Integrationszentren erfolgen.

Zuletzt hatte die Caritas in NRW noch in einer Pressemeldung vom 11.08.2020 gefordert, dass die Landesregierung dafür Sorge tragen müsse, dass Kinder von Asyl- und Schutzsuchenden spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens Zugang zum regulären Schul- und Bildungssystem erhalten. Bildungsangebote in Aufnahmeeinrichtungen des Landes müssten in Inhalten, Umfang und Niveau dem Maßstab einer Beschulung an einer Regelschule entsprechen. Zentrale Landesunterbringungseinrichtungen seien generell keine kindgerechten Orte. Wenn Familien im beschleunigten Asylverfahren dort sechs Monate untergebracht sind, sei das für das Kindeswohl nachteilig.

__________________

Herausgeber: Domkapitular Dr. Thomas Witt
Redaktion:
, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,
                    , Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.