April 2024

1. Erzbischof Dr. Bentz lädt zum Ehrenamtstag ein

Unmittelbar nach seiner Amtseinführung hat unser neuer Erzbischof die Schirmherrschaft des nächsten Ehrenamtstages übernommen. Am Samstag, d. 16.11.2024, ab 10.00 Uhr, empfängt er die Engagierten in der Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn in der Kath. Akademie Schwerte. Der Tag, der auch zum Dank für Ihr Engagement stattfinden wird, bietet Begegnung, Impulse und Workshops zur Flüchtlingsarbeit. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Weitere Informationen und den Anmeldelink werden wir in den nächsten Tagen auf unserer Website veröffentlichen. Falls Sie gezielt informiert werden oder sich anmelden möchten, können Sie Ihr Interesse dem Tagungssekretariat unter mitteilen. Gerne können Sie die Information an Interessierte in Ihrem Umfeld, insbesondere an Geflüchtete, die sprachlich der Tagung folgen können, weitergeben.

2. Caritas wirbt für die Beteiligung an der Wahl zum EU-Parlament

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament vom 6.–9. Juni 2024 wirbt der Deutsche Caritasverband für eine möglichst breite Beteiligung an dieser wichtigen Wahl. Jede Stimme für Demokratie, Solidarität und Frieden zählt, ganz besonders in Zeiten, in denen das soziale Gefüge Deutschlands und Europas auf dem Spiel steht. Die Forderungen des DCV zur Europawahl finden Sie hier.

Mit Blick auf den Migrationsbereich fordert der Deutsche Caritasverband unter anderem den Ausbau legaler Migrationswege und eine erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Positive Erfahrungen aus der Anwendung des temporären Schutzstatus für die Schutzsuchenden aus der Ukraine sollen für eine Neuausrichtung der EU-Asylpolitik genutzt werden im Sinne eines menschenwürdigen Asylsystems. Faire Beschäftigungsbedingungen für mobile Arbeitskräfte in der EU, z.B. Live-In-Pflegekräfte, sollen gefördert werden.

3. Online-Polit-Talk der Caritas NRW zur Europawahl

Anlässlich der bevorstehenden Europawahl lädt die Caritas NRW zu einem Polit-Talk mit fünf ausgewählten Kandidierenden für das EU-Parlament ein. Die Onlineveranstaltung findet am 28.05.2024, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Anmeldungen sind bis zum 20.05.2024 über diesen Anmeldelink möglich. Geplante Themen sind unter anderem Asyl, Klima, Arbeit und Armut. Die Einladung mit weiteren Angaben finden Sie hier.

4. Friedensbekenntnis und Demokratieförderung

Der Caritasrat des DCV hat am 6. März 2024 das Bekenntnis “Caritas gegen Rechtsextremismus und Populismus – Unser Friedensbekenntnis” beschlossen. Das 5-Punkte-Papier unterstreicht den gesamtgesellschaftlichen Mehrwert, der in der Caritas mit ihren Angeboten, Einrichtungen und Diensten geleistet wird und setzt ein klares Zeichen gegen jede Form von Ausgrenzung, Diskriminierung und Hetze. Es soll im Wahljahr Orientierung geben, um Demokratie zu sichern und zeigt im Kontext der Jahreskampagne auf, dass Frieden beginnt, wenn...

  • unsere Nächstenliebe Vorurteile überwindet.
  • wir uns für demokratische Werte einsetzen.
  • wir gemeinsam für eine gerechte Welt eintreten.
  • wir für Gerechtigkeit und Toleranz arbeiten.
  • wir zuhören und den Dialog suchen.

5. Bezahlkarte für Geflüchtete – eine wissenschaftliche Einschätzung

Prof. Herbert Brücker vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) & Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat für die DeZIM-Forschungsgemeinschaft eine Einschätzung zur Bezahlkarte für Geflüchtete verfasst. Die Stellungnahme diskutiert, wie die Vorschläge aus wissenschaftlicher Perspektive zu bewerten sind. Demnach kann die Einführung der Bezahlkarte negative Auswirkungen auf Integration und Teilhabe der Geflüchteten haben, nicht zu vernachlässigende direkte und indirekte Kosten aufwerfen und ihr eigentliches Ziel, die Reduzierung der Fluchtmigration, verfehlen. Zu erwarten ist auch, dass die Bezahlkarte den Nutzen der existenzsichernden Leistungen für die Betroffenen mindert und, je nach Grad der Beschränkung der sächlichen und räumlichen Verwendung der Mittel, die Chancen auf Mobilität, Kommunikation und soziokulturelle Teilhabe reduziert. Auch drohen negative Wirkungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Als besonders kritisch sind in diesem Zusammenhang lokale und regionale Beschränkungen des Einsatzes von Bezahlkarten zu bewerten. Die Wirkungen werden aber wesentlich von der Ausgestaltung der Bezahlkarte abhängen. Mehr

6. BOFplus: Förderprogramm zur beruflichen Orientierung

Das Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) informiert über die Fortsetzung eines interessanten Förderprogramms zur beruflichen Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung, BOFplus. Das Programm gliedert sich in eine Orientierungs- und eine Betriebsphase. Es werden Kurse angeboten, in denen Zugewanderte verschiedene Berufe in einer Berufsbildungsstätte praktisch erproben können, Fachsprache und Fachwissen zu den ausgewählten Berufen erlernen, Betriebe kennenlernen und bis zur Vermittlung in Ausbildung oder Qualifizierung bzw. Studium begleitet werden.

Die Mitarbeiter*innen der BOFplus-Projekte werden in ihrer Region, u.a. in Integrationskursen, an berufsbildenden Schulen und bei Migrantenorganisationen über das Angebot informieren und persönliche Beratung anbieten. Darüber hinaus werden regelmäßige Sprechstunden in Berufsbildungsstätten angeboten. Weitere Informationen sind hier zu finden.

7. Gesundheitsleistungen für Asylsuchende

Das Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) regelt, wann Asylsuchende Anspruch auf welche Gesundheitsleistungen haben. Regelleistungen stehen in der Regel erst nach 36 Monaten Aufenthalt zu. Da die zuständigen Paragraphen 4 und 6 keine klare Definition über die konkret zu erbringenden Leistungen enthalten, kommt es immer wieder zu gegensätzlichen Interpretationen, vor allem dann, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Im Falle eines Geflüchteten aus Afghanistan hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Behandlungskosten zu übernehmen hat. Der Betroffene wurde nach dem Suizidversuch seines Mitbewohners in der Flüchtlingsunterkunft ins Krankenhaus eingeliefert und wegen akuter psychischer Erkrankung behandelt. Das Sozialamt hatte zunächst die Übernahme der Kosten von ca. 9.000 € abgelehnt, mit der Begründung, es fehle an einer ärztlichen Einweisung. Das BSG hat am 29.02.2024 die Notwendigkeit des vierwöchigen Krankenaufenthalts bejaht (Az. B 8 AY 3/23 R).

8. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Die Wohnungssuche ist keine leichte Aufgabe, aber für Personen mit einem als „fremd“ wahrgenommenen Namen kann sie noch einmal schwerer werden. Diese Form der Diskriminierung ist nicht einfach nachzuweisen, kann sich jedoch in verschiedenen Formen manifestieren. Der Mediendienst Integration hat in der Rubrik „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ aktuelle Zahlen und Fakten zusammengestellt. Laut einem Bericht der Integrationsbeauftragten (2021) zahlen Personen mit Migrationshintergrund höhere Mieten und haben eine kleinere Wohnfläche zur Verfügung. Dies wird auch durch den Mikrozensus „Wohnen in Deutschland“ von 2022 bestätigt.

9. Überblick zu den Möglichkeiten des "Spurwechsels"

Die GGUA Flüchtlingshilfe hat eine Arbeitshilfe zu den rechtlichen Neuerungen veröffentlicht, die einen erleichterten Wechsel zwischen verschiedenen Arten des Aufenthalts ermöglichen sollen – so etwa in der Konstellation, dass nach Rücknahme des Asylantrags eine Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung als Fachkraft angestrebt wird. Eine Aktualisierung dieser Arbeitshilfe mit Stand 01.03.2024 wurde erforderlich, da das Bundesministerium des Innern seine Anwendungshinweise zum Gesetz und zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aktualisiert hat. Die neue Fassung finden Sie hier. Und wer es lieber in tabellarischer Form lesen möchte, hier.

10. Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Am 18. April hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine Studie zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vorgestellt. Demnach steigen die Erwerbstätigenquoten der 2013 bis 2019 zugezogenen Geflüchteten mit der Aufenthaltsdauer: Sieben Jahre nach ihrem Zuzug belaufen sie sich auf 63 Prozent, acht Jahre nach dem Zuzug auf 68 Prozent. Mit der Aufenthaltsdauer steigt gleichzeitig auch die Beschäftigungsqualität. So waren 76 Prozent der berufstätigen Geflüchteten, die 2015 zugezogen sind, 2022 in Vollzeit beschäftigt. „Die institutionellen und politischen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Arbeitsmarktintegration. So geht die Beschleunigung der Asylverfahren und schrittweise Reduzierung der Fristen für Beschäftigungsverbote mit einem Anstieg der Erwerbstätigenquoten der Geflüchteten einher“, so IAB-Forschungsbereichsleiter Herbert Brücker. Die Ergebnisse zeigen, dass Wohnsitzauflagen die Erwerbsaufnahme beeinträchtigen und eine Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen in einem besonders starken negativen Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration steht. Mehr

11. Aktualisiertes Heft über Flucht und Asyl

Insbesondere für junge Menschen und solche, die schulisch und außerschulisch mit ihnen arbeiten, dürfte ein überarbeitetes Heft der Bundezentrale für politische Bildung interessant sein. Das Heft „Wie geht? – Das Heft über Flucht und Asyl“ veranschaulicht unter anderem den Ablauf eines Asylverfahrens in Deutschland und bietet eine Übersicht zu weltweiten Fluchtbewegungen. Es liefert Basiswissen sowie Zahlen und Fakten zu geltenden Regeln in der Asyl- und Flüchtlingspolitik und gibt Jugendlichen so nicht nur einen Einblick ins Thema, sondern zeigt auch die politische und gesellschaftliche Bedeutung von Flucht und Asyl auf. Mehr

12. Mehrsprachiges Infoblatt zum Mindestlohn

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt ein mehrsprachiges Infoblatt zum Mindestlohn zur Verfügung. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt dieser auf 12,82 Euro. Im Infoblatt informiert das BMAS in 13 Sprachen darüber. Außerdem finden Sie auf der Website des Ministeriums Serviceangebote zum Mindestlohn sowie den Mindestlohn-Rechner. Mehr

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Gut zu wissen ...

Immer wieder erreichen uns Fragen nach Rechtsprechung und Erlassen u.a. zu Dublin-Verfahren, Aufenthaltsrecht, Asylrecht, AsylbLG. Um Redundanzen zu vermeiden möchten wir an dieser Stelle auf die Entscheidungsdatenbank des Informationsverbundes Asyl & Migration verweisen. Interessierte können außerdem den Newsletter des Informationsverbundes abonnieren. An dessen Ende steht immer eine Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung.

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Herausgeber: Ralf Nolte, Flüchtlingsbeauftragter

Redaktion: Hezni Barjosef, Koordination Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn,