Flüchtlingsfonds

Bereits im September 2014 hat das Erzbistum Paderborn einen Fonds zur Unterstützung eherenamtlichen Engagements für Geflüchtete aufgelegt. Genau die richtige Strategie gegen aktuelle Herausforderungen im Kontext von Flucht und Migration, wie es sich nach dem sog. Sommer der Migration 2015/16 und den Angriffskrieg gegen die Ukraine herausstellte. In der Zwischenzeit wurde der Fonds aus Kirchensteuermitteln mehrfach aufgestock  - bis Frühjahr 2023 auf insgesamt 8,7 Millionen Euro.

Aus dem Flüchtlingsfonds können Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen des Erzbistums, die ehrenamtliche Hilfe für Flüchtlinge leisten, Fördermittel beantragen. Die Fördergelder werden beispielsweise dazu verwendet, Sprachkurse für Flüchtlinge durchzuführen, Unterkünfte besser auszustatten, Willkommensfeste zu organisieren oder Internetcafés einzurichten. Auch die Anschaffung von Materialien für Spielangebote, Hausaufgabenbetreuung, Deutschkurse oder sonstige Hilfsmittel wird bezuschusst. Weiterhin können die Kosten der Erstberatung durch Rechtsanwälte, psychologische Betreuung sowie Dolmetscher im Einzelfall durch den Fonds unterstützt werden.

Über die Zuweisung der Fördermittel entscheidet ein Vergabeausschuss. Die vollständigen Förderrichtlinien und ein entsprechendes Antragsformular stehen unten zum Download zur Verfügung. Anfragen können per E-Mail an gerichtet werden.

Auskunft gibt auch Herr Hezni Barjosef, Koordinator für Flüchtlingshilfe im Erzbistum Paderborn, Tel. 05251/209-204, E-Mail: